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   BGH, 22.02.1965 - III ZR 104/64   

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https://dejure.org/1965,433
BGH, 22.02.1965 - III ZR 104/64 (https://dejure.org/1965,433)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1965 - III ZR 104/64 (https://dejure.org/1965,433)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1965 - III ZR 104/64 (https://dejure.org/1965,433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ArgeLandentwicklung

    BBauG; Baulandsachen; Baulandumlegung; Revision; Vorläufige Besitzeinweisung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Enteignung von Grundeigentum - Anordnung einer vorzeitigen Besitzeinweisung - Statthaftigkeit der Revision - Besitzeinweisung als "Art einer einstweiligen Verfügung" - Ausschluss der Revision aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 43, 168
  • NJW 1965, 915
  • MDR 1965, 469
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.1951 - IV ZR 122/50

    Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils

    Auszug aus BGH, 22.02.1965 - III ZR 104/64
    Die Zulassung kann aber nur wirksam sein, wenn gegen ein Urteil der in Rede stehenden Art überhaupt die Revision stattfindet (vgl. BGHZ 3, 244).
  • BGH, 28.02.1957 - III ZR 203/56

    Baulandbeschaffungsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.02.1965 - III ZR 104/64
    Das letztere ist vom Senat im Urteil vom 28. Februar 1957 - III ZR 203/56 = BGHZ 23, 377 für den Vorläufer des § 116 BBauG die Vorschrift des § 31 BLBG vom 3. August 1953, entschieden worden und hat auch im Bereich des § 116 BBauG zu gelten.
  • BGH, 27.09.1973 - III ZR 131/71

    Abrücken des Begünstigten von seinem Angebot im Enteignungsverfahren; Ablehnung

    Es ist auf eine einstweilige Regelung gerichtet und insoweit der einstweiligen Verfügung im Zivilprozeß vergleichbar (BGHZ 43, 168; BGH, Beschluß vom 15. Juli 1963 - III ZR 191/62).

    Das Verfahren betrifft eine wesentliche und einschneidende Vorwirkung der Enteignung; die Besitzeinweisung stellt in gewisser Weise eine Vorentscheidung für das Enteignungsverfahren dar, denn die Enteignungsbehörde darf sie nur anordnen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß der Enteignungsantrag Erfolg hat (BGHZ 43, 168, 170; 23, 377, 388).

  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99

    Besitzeinweisungsverfahren, vorzeitige Besitzeinweisung, Zuständigkeit,

    Dies und die mit der Befristung auch des vorläufigen Rechtsschutzsbegehrens in § 5 Abs. 2 VerkPBG gewollte Beschleunigung legen es nahe, daß das zuständige Gericht im Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung - anders als §§ 217, 224 BauGB es sonst voraussetzen (vgl. BGHZ 43, 168 ; 61, 240 ; BayVerfGH NVwZ 1985, 106 ) - die Zulässigkeit der Enteignung aus Gründen, die Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses sind, nicht zu prüfen hat.
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 71/83

    Wirksamkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung gegen mehrere Betroffene;

    Dazu gehört grundsätzlich auch der Abriß bestehender baulicher Anlagen (Senatsurteil BGHZ 43, 168, 173; Ernst/Zinkahn/Bielenberg aaO § 116 Rn. 16).
  • BGH, 27.09.1978 - IV ZB 83/78

    Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde

    Hierzu ist bemerkenswert, daß die Rechtsprechung schon vor Einfügung des Satzes 2 in § 545 Abs. 2 ZPO (durch Gesetz vom 8. Juli 1975, BGBl I 1863) in Analogie zu § 545 Abs. 2 ZPO a.F. die Revision gegen Urteile als nicht zulässig erachtet hatte, durch die über die Anordnung oder Aufhebung einer vorzeitigen Besitzeinweisung in Baulandsachen entschieden worden war (BGHZ 43, 168).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 100 W 1/03

    Städtebauliche Entwicklung: Gültigkeit einer Entwicklungssatzung im Hinblick auf

    Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit (zum Maßstab für die Prognose: BGHZ 43, 168; Battis, BauGB, 8. Auflage, § 116 Rn. 4 m. w. N; Schrödter/Breuer, BauGB, 6. Auflage, § 116 Rn. 6 m. w. N.) zu erwarten, dass dem Enteignungsantrag entsprochen wird.
  • VG Stuttgart, 14.04.2010 - 5 K 755/10

    Ethylen-Pipeline-Süd: Vorzeitige Besitzeinweisung gestoppt

    Nach alledem lässt sich auch wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Baden-Württembergischen Ethylen-Rohrleitungsgesetzes nicht feststellen, dass ein positiver Ausgang des Enteignungsverfahrens mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, was über den Wortlaut des § 37 Abs. 1 Satz 1 LEntG hinaus für eine vorzeitige Besitzeinweisung zusätzlich erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.02.1965 - III ZR 104/64 -, BGHZ 43, 168 = NJW 1965, 915; BayVerfGH, Entsch. v. 15.02.1984 - Vf. 13-VII-82 -, BayVBl. 1984, 556 = NVwZ 1985, 106; Molodovsky/Bernstorff, Enteignungsrecht in Bayern, Stand Sept. 2009, Art. 39 RdNr. 4.1.2).
  • OLG Celle, 13.12.1977 - 4 U (Baul) 125/77

    Rückeinweisung ; Teilfläche eines Flurstücks; Besitzeinweisungsverfahren;

    Die vom BGH (Urt. v. 22.2.1965 - III ZR 104/64 - BRS 19 Nr. 158) angedeutete Pflicht des Enteignungsbegünstigten, im Rahmen der Entschädigung nach § 116 Abs. 6 Satz 2 BBauG die auf dem Grundstück geschaffenen Anlagen zu beseitigen, macht deutlich, dass vom Fortbestand der Straße auf dem Grundstück der Klägerin nicht ausgegangen werden kann.
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 161/82

    Anordnung oder Aufhebung einer vorzeitigen Besitzeinweisung - Belastung eines

    Der Senat hat in BGHZ 43, 168 ausgesprochen, daß in Baulandsachen nach dem Bundesbaugesetz die Revision nicht zulässig ist gegen Urteile, durch die über die Anordnung oder Aufhebung einer vorzeitigen Besitzeinweisung entschieden wird.
  • AG Bensheim, 26.04.2007 - 6 C 68/07

    Anspruch auf Rückzahlung eines durch Ausspähen von Bankdaten vom Konto

    Leichtfertig handelt, wer grob fahrlässig nicht bedenkt, dass der Gegenstand aus einer Katalogtat herrührt, etwa in grober Achtlosigkeit sich keine oder unzutreffende Gedanken über die Herkunft des Gegenstandes macht, obwohl sich die wahre Herkunft nach der Sachlage geradezu aufdrängt (BGH 43, 168).
  • OLG Stuttgart, 13.12.1983 - 10 U (Baul) 104/83

    Anfechtung eines Besitzeinweisungsbeschlusses; Wiedereinsetzung eines

    Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand zeichnet sich nichts für die Rechtswidrigkeit der Enteignung ab (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 22. Februar 1965, BGHZ 43, 168 = NJW 1965, 915, wo es heißt, daß die vorzeitige Besitzeinweisung des § 116 BBauG eine Maßnahme ist, die gleich einer einstweiligen Verfügung der ZPO aufgrund einer vorläufigen Prüfung der Enteignungsvoraussetzungen ergeht, und zu ihrer Rechtfertigung nicht mehr und auch nicht weniger erfordert, als daß ein positiver Ausgang des Enteignungsverfahrens mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist).
  • BGH, 12.07.1971 - III ZR 177/69

    Zulässigkeit der Revision über Urteile über vorzeitige Besitzeinweisung und in

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