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   BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63   

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https://dejure.org/1965,283
BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63 (https://dejure.org/1965,283)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1965 - Ib ZR 36/63 (https://dejure.org/1965,283)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1965 - Ib ZR 36/63 (https://dejure.org/1965,283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehr von Kennzeichnungen mit Ortsnamen als Ursprungsangaben bei Bedeutung des betreffenden Ortes für die Herstellung der angepriesenen Ware - Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung der Verbraucher - Kontrolle der Herstellung des Produktes durch das französische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "Waren ausländischer Herkunft"

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 16
  • NJW 1965, 1853
  • MDR 1965, 728
  • GRUR 1965, 681
  • DB 1965, 1284
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63
    So ist die Gefahr der Täuschung über die örtliche Herkunft bereits mehrfach bejaht worden, wenn französische Warenbezeichnungen für den Deutschland hergestellte Parfümeriewaren verwendet worden waren (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, GRUR 1956, 565 - Montaiglon; LG Berlin, GRUR 1956, 568 - Bernot; LG Düsseldorf, WRP 1961, 44 - Chateau; LG Köln, GRUR 1956, 570; Gutachterausschuß für Wettbewerbsfragen, Gutachten Nr. 11/1950; Einigungsamt der Industrie- und Handelskammer Berlin vom 8. Dezember 1922 betr. "französische Haarfarbe", abgedruckt bei Holzinger, Die Zulässigkeit von Wettbewerbshandlungen, Berlin 1931; ebenso Tetzner, Warenzeichenrecht. Anm. 25 zu § 11; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl., Anm. 94 zu § 3 UWG; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 3. Aufl., Kap. 86, Rdz. 34 zu § 3 UWG), Es besteht kein Grund, für haarkosmetische Erzeugnisse besondere Marktverhältnisse als gegeben anzusehen, bei denen von der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung schon des Reichsgerichts befolgten Regel abzuweichen wäre, wonach Ortsangaben in der Werbung solange als örtliche Herkunftsangaben aufgefaßt werden, als nicht ihre Bestimmung als bloße Beschaffenheitsangabe oder als reine Phantasiebezeichnung feststeht (BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad - m.w.Nachw.).

    Ohne Rechtsirrtum hat das Berufungsgericht weiter ausgeführt, daß der unrichtige Eindruck von der örtlichen Herkunft der Ware auch nicht durch die in deutscher Sprache gehaltenen Werbe- und Gebrauchshinweise ausgeschlossen wird; mindestens ein nicht unerheblicher Teil der deutschen Käuferkreise erwartet auch bei kosmetischen Waren ausländischer Herkunft, die im Inland angeboten werden, solche weiteren, namentlich den Gebrauch oder die Beschaffenheit der Ware anpreisenden und erläuternden Hinweise in seiner Muttersprache (BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad).

    In der Rechtsprechung schon des Reichsgerichts, an der festzuhalten ist, wird jedenfalls seit langem anerkannt, daß bei Verwendung von örtlichen Herkunftsangaben, die eine Gütevorstellung auslösen, auf die in den beteiligten Verkehrskreisen herrschenden Vorstellungen auch dann Rücksicht zu nehmen ist, wenn sie sich bei objektiver Prüfung der Waren nicht als richtig erweisen sollten (RG GRUR 1916, 91 - Braunschweiger Wurst; KG MuW 31, 48 - Frankfurter Würstchen; BGH GRUR 1957, 350, 351 - Raiffeisensymbol; GRUR 1963, 482, 485 - Hollywood Duftschaumbad).

  • BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 187/61
    Auszug aus BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63
    Auch aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 1963 (GRUR 1963, 589, 591 - Lady Rose) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

    Die Frage, ob in Fällen der irreführenden Herkunftsangabe "entlokalisierende" Zusätze möglich sind, die eine Täuschungsgefahr ausschließen, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederholt bejaht worden (BGH GRUR 1956, 187 - English Lavender; GRUR 1963, 589, 591 - Lady Rose; vgl. dazu auch Ulmer, GRUR Ausl. 1962, 280; v. Moser, GRUR Ausl. 1962, 382, 399).

  • BGH, 31.01.1956 - I ZR 74/55

    English-Lavender

    Auszug aus BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63
    Da der auf die mündliche Werbung bezogene Unterlassungsantrag nicht eingeschränkt ist und die Beklagte bei dieser Werbung bisher unstreitig keinen klarstellenden Zusatz angebracht hat, darüber hinaus auch das Recht in Anspruch nimmt, diese Werbung ohne Zusätze beizubehalten, ist nicht zu prüfen, ob und weiche mündlichen Zusätze denkbar sind, die der angegriffenen Angabe die irreführende Wirkung nehmen (RGZ 143, 175, 186 - Deutscher Whisky; RG MuW 1933, 246, 250 - Pilsener Bier; BGH GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender).

    Die Frage, ob in Fällen der irreführenden Herkunftsangabe "entlokalisierende" Zusätze möglich sind, die eine Täuschungsgefahr ausschließen, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederholt bejaht worden (BGH GRUR 1956, 187 - English Lavender; GRUR 1963, 589, 591 - Lady Rose; vgl. dazu auch Ulmer, GRUR Ausl. 1962, 280; v. Moser, GRUR Ausl. 1962, 382, 399).

  • BGH, 11.12.1956 - I ZR 93/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63
    In der Rechtsprechung schon des Reichsgerichts, an der festzuhalten ist, wird jedenfalls seit langem anerkannt, daß bei Verwendung von örtlichen Herkunftsangaben, die eine Gütevorstellung auslösen, auf die in den beteiligten Verkehrskreisen herrschenden Vorstellungen auch dann Rücksicht zu nehmen ist, wenn sie sich bei objektiver Prüfung der Waren nicht als richtig erweisen sollten (RG GRUR 1916, 91 - Braunschweiger Wurst; KG MuW 31, 48 - Frankfurter Würstchen; BGH GRUR 1957, 350, 351 - Raiffeisensymbol; GRUR 1963, 482, 485 - Hollywood Duftschaumbad).
  • BGH, 09.06.1953 - I ZR 97/51

    Firmenrecht und Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63
    Nach dieser Vorschrift sind irreführende Ursprungsangaben unter den dort weiter bezeichneten Voraussetzungen ohne Rücksicht darauf unzulässig, ob die Irreführung durch eine unrichtige Firmen Bezeichnung (vgl. RG GRUR 1925, 338, 343 - Egyptische Zigarettenfabrik; BGHZ 10, 196, 202 [BGH 09.06.1953 - I ZR 97/51] - DUN-Europa), insbesondere durch eine unrichtige Angabe über den Sitz des Unternehmens, oder durch eine Warenbezeichnung im engeren Sinne bewirkt wird.
  • BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 1/64

    Nevada-Skibindung

    Auszug aus BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63
    Das gilt vor allem für fremdsprachige Bezeichnungen, die nicht eindeutig und unmittelbar die Herkunft aus dem Ausland ausdrücken, bei denen vielmehr das Publikum die Herkunft im wesentlichen nur mittelbar aus der Verwendung von Worten und Namen fremder Sprachen schließt; in derartigen Fällen kommt es für die Frage, wie der Verkehr eine Ortsangabe auffaßt, immer auf die gesamten Umstände an, die auf den verschiedenen Warengebieten auch unterschiedlich gestaltet sein können (vgl. z.B. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 7. April 1965 - Ib ZR 1/64 - "Nevada"); dafür aber, daß das Berufungsgericht diese Gesichtspunkte außer acht gelassen hätte, bietet das Urteil keinen Anhaltspunkt.
  • RG, 02.02.1934 - II 83/33

    1. Über die Bedeutung der Bezeichnung "Whisky" als Herkunftsangabe für einen aus

    Auszug aus BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63
    Da der auf die mündliche Werbung bezogene Unterlassungsantrag nicht eingeschränkt ist und die Beklagte bei dieser Werbung bisher unstreitig keinen klarstellenden Zusatz angebracht hat, darüber hinaus auch das Recht in Anspruch nimmt, diese Werbung ohne Zusätze beizubehalten, ist nicht zu prüfen, ob und weiche mündlichen Zusätze denkbar sind, die der angegriffenen Angabe die irreführende Wirkung nehmen (RGZ 143, 175, 186 - Deutscher Whisky; RG MuW 1933, 246, 250 - Pilsener Bier; BGH GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender).
  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12

    Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine

    (2) Die Frage, ob der Verkehr in einer ausländischen Produktaufmachung einen Hinweis auf die örtliche Herkunft des Erzeugnisses aus dem betreffenden ausländischen Staat oder eine Beschaffenheitsangabe in der Weise sieht, dass die Ware unter Verwendung ausländischer Zutaten, Rezepte oder dergleichen hergestellt worden ist, liegt im Wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1965 - Ib ZR 36/63, GRUR 1965, 681, 682 = WRP 1965, 371 - de Paris).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

    Dies entspricht dem bisherigen Rechtsverständnis (BGHZ 44, 16, 20 - de Paris; BGH, Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 277/91, WRP 1994, 256, 258 - Mozzarella I; Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 96/92, GRUR 1995, 65, 66 = WRP 1995, 11 - Produktionsstätte) und hat auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH GRUR Int. 1993, 76, 79 - Turrón) seinen Niederschlag gefunden.

    Doch bedarf es hierzu der Feststellung, daß nur noch unbeachtliche Teile des Verkehrs von einer geographischen Herkunftsbedeutung ausgehen (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 183/61, GRUR 1963, 482, 485 - Hollywood Duftschaumbad; BGHZ 44, 16, 19 - de Paris; Beschl. v. 18.2.1972 - I ZB 6/70, GRUR 1973, 361, 362 - sanRemo).

  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

    a) Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß der Gebrauch einer Firmenbezeichnung irreführend sein kann, wenn ein Bestandteil der Firmierung geeignet ist, beim Verkehr unzutreffende Vorstellungen über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens hervorzurufen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 44, 16, 19 - de Paris; BGH, Urt. v. 10.8.2000 - I ZR 126/98, GRUR 2001, 73, 74 = WRP 2000, 1284 - Stich den Buben, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 54/96

    Warsteiner I; Verbot der irreführenden Verwendung einer einfachen geographischen

    Dieses Verständnis entspricht der bisherigen Rechtsprechung (BGHZ 44, 16, 20 - de Paris; BGH, Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 277/91, WRP 1994, 256, 258 = GRUR 1997, 142 - Mozzarella I; Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 96/92, GRUR 1995, 65, 66 = WRP 1995, 11 - Produktionsstätte) und findet auch in Erkenntnissen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften seinen Niederschlag (vgl. EuGH, Urt. v. 10.11.1992 - Rs. C-3/91, GRUR Int. 1993, 76, 79 - Turrón).

    Doch bedarf es hierzu der Feststellung, daß nur noch unbeachtliche Teile des Verkehrs von einer geographischen Herkunftsbedeutung ausgehen (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 183/61, GRUR 1963, 482, 485 - Hollywood Duftschaumbad; BGHZ 44, 16, 19 - de Paris; Beschl. v. 18.2.1972 - I ZB 6/70, GRUR 1973, 361, 362 - sanRemo).

  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 210/91

    Mozzarella II - Irreführung/Herkunft

    b) Herkunftsangaben, insbesondere solche mittelbarer Art, können ihren irreführenden Charakter im Sinne des § 3 UWG verlieren, wenn eindeutige entlokalisierende Zusätze über die wahre Herkunft der Ware aufklären und Fehlvorstellungen des Verbrauchers entgegenwirken (BGH, Urt. v. 31.1.1956 - I ZR 74/55, GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender; Urt. v. 25.10.1957 - I ZR 136/56, GRUR 1958, 185, 187 - Wyeth; BGHZ 44, 16, 22 - de Paris; BGH, Urt. v. 9.10.1970 - I ZR 23/69, GRUR 1971, 255, 258 - Plym Gin; Urt. v. 29.4.1982 - I ZR 111/80, GRUR 1982, 564, 569 - Elsässer Nudeln).

    Dagegen kann der lediglich durch den Gebrauch einer fremdsprachigen Bezeichnung vermittelte Eindruck ausländischer Herkunft als einer nur mittelbaren Herkunftsangabe ohne besondere Gütevorstellung eher durch klarstellende Zusätze beseitigt werden (BGHZ 44, 16, 23 - de Paris; BGH - Plym-Gin aaO; vgl. auch Matthiolius, Der Rechtsschutz geographischer Herkunftsangaben, 1929, S. 47 f.; Tilmann, Die geographische Herkunftsangabe, 1976, S. 175).

  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 96/92

    Produktionsstätte - Irreführung/Herkunft

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung keinen Zweifel daran gelassen, daß die Verwendung einer Firma oder einer Bezeichnung nach Art einer Firma auf die Herkunft der Ware hinzuweisen geeignet ist und im Falle unzutreffender Angabe dem Verbot des § 3 UWG unterliegt (BGH, Urt. v. 12.7.1963 - Ib ZR 187/61, GRUR 1963, 589, 592 - Lady Rose; vgl. auch BGHZ 44, 16, 18 f. = GRUR 1965, 681, 682 f. - de Paris).
  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

    Als Fälle dieser Art, die im Rahmen des § 3 UWG zu einer Berücksichtigung der auf seiten der beklagten Partei bestehenden Interessen führen, sind vor allem diejenigen zu nennen, in denen eine im Verkehr eingeführte Warenkennzeichnung geeignet ist, mittelbar über die örtliche Herkunft der Ware irrezuführen, der Verletzer aber, etwa im Rahmen einer ihm erteilten Lizenz, ein schutzwürdiges Interesse an der Beibehaltung der Kennzeichnung mit einem die Gefahr der Irreführung ausschließenden Zusatz hat (vgl. BGH GRUR 1965, 676, 679 - Nevada-Skibindung; GRUR 1965, 681, 684 - de Paris - m.w.Nachw.).

    Insoweit steht das angefochtene Urteil im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1960, 567 - Kunstglas; vgl. auch BGH GRUR 1965, 681, 684 - de Paris), Auch in bezug auf das äußere Erscheinungsbild des Zusatzes hat das Berufungsgericht sich der erstgenannten Entscheidung angeschlossen.

  • OLG München, 06.06.2002 - 29 U 2131/02

    Keine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise i.S.d. § 3 UWG durch

    Bei mittelbaren geographischen Herkunftsangaben sind die Maßstäbe an eine entlokalisierende Wirkung aufklärender Zusätze indes weniger streng als bei unmittelbaren geographischen Herkunftsangaben (vgl. Ingerl/Rohnke, aaO, § 127, Rdn. 4; Fezer, aaO, § 127, Rdn. 18; Gruber in v. Schultz, Markenrecht, § 127, Rdn. 4; BGHZ 44, 16, 22 - de Paris).
  • BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80

    Elsässer Nudeln

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß der Gebrauch von Warenbezeichnungen, die für sich allein betrachtet unrichtig auf eine ausländische Herkunft hinweisen, dann mit § 3 UWG vereinbar sein kann, wenn durch geeignete Zusätze eine Irreführung vermieden wird (BGHZ 44, 16, 22 - de Paris; BGH GRUR 1971, 29, 32 - Deutscher Sekt - 1971, 255, 258 - Plym Gin -).
  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

    Dabei konnte das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum besondere Qualitätserwartungen außer Betracht lassen, da es - nach der bisherigen Rechtsprechung wie auch nach der Neufassung des § 3 UWG - genügt, wenn die beteiligten Verkehrskreise eine allgemeine Wertschätzung mit ihrer Herkunftserwartung verbinden und diese Wertschätzung geeignet ist, den Kaufentschluß zu beeinflussen (vgl. BGHZ 44, 16, 20, 21 [BGH 19.05.1965 - Ib ZR 36/63] - de Paris; BGH GRÜR 70, 517, 519 - Kölsch-Bier).
  • BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79

    Rechtswidriger Geschäftsverteilungsplan - Bewusste Manipulation der Zuständigkeit

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

  • BGH, 15.01.1969 - I ZR 52/67

    Scotch Whisky

  • BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70

    Versagung von Markenschutz international registrierten Marke wegen

  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 23/69

    Anforderungen an Zusätze der Etiketten, von in Deutschland hergestellten

  • BGH, 03.07.1968 - I ZR 45/66

    Auslösung einer besonderen Gütevorstellung durch die Verwendung örtlicher

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