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   BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64   

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BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64 (https://dejure.org/1966,239)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1966 - Ia ZB 26/64 (https://dejure.org/1966,239)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1966 - Ia ZB 26/64 (https://dejure.org/1966,239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Offenbarung einer Erfindung zum chemischen Analogieverfahren - Offenbarung bei Beschränkung der Angaben auf Ausgangsstoffe, Arbeitsmethoden und Endprodukte des Verfahrens - Nachreichung der zur Begründung der Patentwürdigkeit erforderlichen Angaben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 102
  • NJW 1966, 832
  • MDR 1966, 396
  • GRUR 1966, 312
  • DB 1966, 418
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.09.1961 - I ZR 130/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64
    Die Frage, was zur vollständigen Offenbarung bei einem chemischen Analogieverfahren gehört, ist nun in den letzten Jahren Gegenstand eines lebhaften Meinungsstreits im Schrifttum gewesen, der teils durch die hier zur Erörterung stehenden Anmeldungen (die Stammanmeldung ... und die Ausscheidungsanmeldung ...), teils durch die Entscheidung des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs I ZR 130/57 vom 22. September 1961 "Einlegesohle" (GRUR 1962, 83) angeregt worden ist.

    Aus den Entscheidungen des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs I ZR 102/58 vom 29. April 1960 "Flugzeugbetankung I" (GRUR 1960, 542) und I ZR 130/57 vom 22. September 1961 "Einlegesohle" (GRUR 1962, 83) kann ein solcher Grundsatz schon deshalb nicht hergeleitet werden, weil es in jenen beiden Fällen weder um chemische Analogieverfahren noch um den Umfang der Offenbarung bei der Anmeldung ging, sondern um einen Vorrichtungs- bzw. einen Verwendungsanspruch, für die ein patentbegründender Vorteil erst im Nichtigkeitsverfahren geltend gemacht worden war.

  • BPatG, 28.10.1963 - 16 W 137/61
    Auszug aus BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64
    Durch den hier angefochtenen Beschluß vom 28. Oktober 1963 - 16 W 137/61 - (auszugsweise abgedr. in MittDtPatAnw 1965, 10 ff) hat sodann der 16. Senat (Technischer Beschwerdesenat XI) des Bundespatentgerichts die Beschwerde der Einsprechenden gegen den Beschluß der Prüfungsstelle vom 4. November 1957 mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß das Patent mit der Laufzeit ab 2. Juli 1952 unter der Bezeichnung "Verfahren zur Herstellung von als Heilmittel geeigneten 2-Phenyl-3-methylmorpholin oder dessen Salzen" aufgrund der in der mündlichen Verhandlung vom 24. Oktober 1963 überreichten Unterlagen (Beschreibung und 1 Patentanspruch) erteilt wird.

    den Beschluß des 16. Senats (Technischer Beschwerdesenat XI) des Bundespatentgerichts vom 28. Oktober 1963 - 16 W 137/61 - aufzuheben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückzuverweisen.

  • BGH, 13.05.1965 - Ia ZB 23/64
    Auszug aus BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64
    Sie stehen insbesondere nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen für die Auslegung derartiger Erklärungen, die der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß Ia ZB 23/64 vom 13. Mai 1965 - "beschränkter Bekanntmachungsantrag" - gebilligt hat.
  • BGH, 29.04.1960 - I ZR 102/58
    Auszug aus BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64
    Aus den Entscheidungen des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs I ZR 102/58 vom 29. April 1960 "Flugzeugbetankung I" (GRUR 1960, 542) und I ZR 130/57 vom 22. September 1961 "Einlegesohle" (GRUR 1962, 83) kann ein solcher Grundsatz schon deshalb nicht hergeleitet werden, weil es in jenen beiden Fällen weder um chemische Analogieverfahren noch um den Umfang der Offenbarung bei der Anmeldung ging, sondern um einen Vorrichtungs- bzw. einen Verwendungsanspruch, für die ein patentbegründender Vorteil erst im Nichtigkeitsverfahren geltend gemacht worden war.
  • BGH, 13.02.1964 - Ia ZB 19/63

    Arzneimittelgemisch

    Auszug aus BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64
    Der erkennende Senat war bereits in dem Beschluß vom 13. Februar 1964 "Arzneimittelgemisch" (BGHZ 41, 231, 242/43) unter Bezugnahme auf die ständige patentamtliche Praxis von der Schutzfähigkeit chemischer Analogieverfahren ausgegangen und sieht auch jetzt keinen Anlaß, von dieser Rechtsauffassung abzugehen.
  • BGH, 23.11.1965 - Ia ZB 210/63

    Dem Patentschutz zugängliches "bestimmtes" Verfahren zur Herstellung von

    Auszug aus BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64
    Welche technisch, therapeutisch oder sonstwie - z.B. auch ästhetisch - wertvollen Eigenschaften die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhältlichen Produkte haben, gehört nicht mehr zum Inhalt der nach § 26 Abs. 1 Satz 4 PatG bei der Anmeldung zu offenbarenden, Lehre und damit insbesondere auch nicht zum Bereich dessen, was mit einer "fertigen" Erfindung von der ihr zugrunde liegenden "Aufgabe" offenbart werden muß, sondern zu dem aufgrund dieser Anmeldung im Erteilungsverfahren zu erörternden Fragenkreis des technischen Fortschritts und der Erfindungshöhe (so hinsichtlich der Geschmackswirkungen bei einem "Suppenrezept" schon die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des erkennenden Senats Ia ZB 210/63 vom 23. November 1965).
  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 4/65
    Auszug aus BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64
    Jedes der in den ersten Unterlagen vom 1. Juli 1952 enthaltenen Beispiele offenbarte mit der Angabe der Ausgangsstoffe, Arbeitsmethoden und Endprodukte eine "differenziert beschriebene Lösung" im Sinne des Beschlusses des 11, Senats des Bundespatentgerichts vom 26. April 1965 - BPatGerE 7, 20 - (vgl. dazu auch die am selben Tage wie die vorliegende Entscheidung verkündete Entscheidung des erkennenden Senats Ia ZB 4/65 vom 3. Februar 1966 "Seifenzusatz").
  • BGH, 05.11.1964 - Ia ZR 152/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64
    Daher können in dem hier zu erörternden Zusammenhang auch keine Bedenken dagegen erhoben werden, daß unter den Wortlaut des Patentanspruchs vom 24. Oktober 1965 an sich auch solche Arbeitsmethoden fallen, die der Fachmann bei Beachtung der ebenfalls in dem Anspruch enthaltenen weiteren Anweisung aufgrund seines Fachwissens oder anhand einfacher Versuche als ungeeignet erkennt oder deren Eignung bisher nicht nachgewiesen ist (vgl. dazu auch BGH GRUR 1965, 138, 141/42 "Polymerisationsbeschleuniger" und GRUR 1965, 473, 475 "Dauerwellen").
  • BGH, 22.12.1964 - Ia ZR 27/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64
    Daher können in dem hier zu erörternden Zusammenhang auch keine Bedenken dagegen erhoben werden, daß unter den Wortlaut des Patentanspruchs vom 24. Oktober 1965 an sich auch solche Arbeitsmethoden fallen, die der Fachmann bei Beachtung der ebenfalls in dem Anspruch enthaltenen weiteren Anweisung aufgrund seines Fachwissens oder anhand einfacher Versuche als ungeeignet erkennt oder deren Eignung bisher nicht nachgewiesen ist (vgl. dazu auch BGH GRUR 1965, 138, 141/42 "Polymerisationsbeschleuniger" und GRUR 1965, 473, 475 "Dauerwellen").
  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    So hat er die Offenbarung einzelner Merkmale etwa in folgenden Fällen bejaht: wenn das Merkmal in der Beschreibung als eine in Betracht kommende Lösung hervorgehoben ist (GRUR 1966, 488, 491 - Ferrit; GRUR 1976, 299 - Alkylendiamine I); wenn das Merkmal in der Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen als zur Erfindung gehörig erkennbar ist und es sich deutlich von den sonstigen darin enthaltenen Angaben abhebt (GRUR 1966, 312, 316 - Appetitzügler); wenn es dort differenziert beschrieben ist (GRUR 1966, 319, 321 - Seifenzusatz); wenn ein Merkmal dort besonders hervorgehoben ist, indem es als vorteilhaft, zweckmäßig oder bevorzugt bezeichnet ist, oder wenn es Gegenstand eines Beispiels (GRUR 1966, 312, 316 - Appetitzügler I) oder einer Ausführungsform ist (vgl. GRUR 1968, 86 - Ladegerät I) oder wenn das Merkmal aus den Unterlagen durch Schlußfolgerungen erkennbar ist, die der Fachmann ohne weiteres anstellt (GRUR 1974, 208 - Scherfolie).
  • BGH, 12.02.1987 - X ZB 4/86

    "Tollwutvirus"; Wiederholbare Ausführung des Gegenstandes einer patentfähigen

    Der Grund für die Verleihung des Ausschließlichkeitsrechts "Patent" wird im wesentlichen einerseits in der Anerkennung einer besonderen Leistung im Bereich der Technik und andererseits in der - auch als Ansporn für weitere Leistungen zu verstehenden - Gewährung einer Gegenleistung dafür gesehen, daß der Erfinder den technischen Fortschritt und das technische Wissen der Allgemeinheit bereichert hat (vgl. BGH GRUR 1969, 534, 535 - Skistiefelverschluß; BGHZ 45, 102, 108 [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] - Appetitzügler; Bernhardt/Kraßer aaO, S. 24/25; Hubmann, Gewerblicher Rechtsschutz, 4. Aufl., S. 50/51; Benkard a.a.O. Einl. PatG Rdn. 1).

    Entsprechend dem Zweck des Patentgesetzes, den technischen Fortschritt zu fördern und den Erfindergeist für das Gewerbe in nutzbringender Weise anzuregen (vgl. § 1 Abs. 1 und 2 PatG 1978/1981; BGHZ 45, 102, 108 [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64]; Benkard a.a.O. Einl. PatG Rdn. 1), ist auch bei Auslegung und Anwendung des Patentgesetzes praktischen Bedürfnissen stärker Rechnung zu tragen als theoretischen Überlegungen.

  • BGH, 14.03.1972 - X ZB 2/71

    Stofferfindung

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  • BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98

    Flächenschleifmaschine

    So hat schon das Reichsgericht ausgeführt, Patentreife liege bereits vor, wenn die Lösung mit solcher Klarheit und Bestimmtheit erkannt sei, daß ihre Ausführung im Bereich des durchschnittlichen fachlichen Könnens liege, möge auch das Festlegen einer verkaufsreifen Konstruktion noch ein Probieren von mehr oder minder langer Dauer erforderlich machen (RG, Urt. v. 18.12.1937 - I 261/36, GRUR 1938, 256, 261 - Kopiermaschine); der BGH hat diese Rechtsprechung jedenfalls im Grundsatz übernommen (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1951 - I ZR 58/50, GRUR 1951, 404, 407 - Wechselstromgeneratoren; Urt. v. 21.6.1960 - I ZR 114/58, GRUR 1960, 546, 549 - Bierhahn; Urt. v. 16.6.1961 - I ZR 162/57, GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung; Urt. v. 22.12.1964 - Ia ZR 27/63, GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen I; BGHZ 45, 102 - Appetitzügler I; Urt. v. 5.5.1966 - Ia ZR 110/64, GRUR 1966, 558, 559 - Spanplatten; Urt. v. 10.11.1970 - X ZR 54/67, GRUR 1971, 210, 212 - Wildverbißverhinderung).
  • BGH, 18.12.1975 - X ZR 51/72

    Zulässige Beschränkung des Patentanspruchs

    Beide Parteien gehen bei der Beurteilung der Patentfähigkeit des Gegenstandes des Streitpatents davon aus, daß die Verfahren nach dem Patentanspruch sog. Analogie verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Senats (siehe BGHZ 41, 231, 242 f - Arzneimittelgemisch; 45, 102, 105 - Appetitzügler I) sind.

    Bei den Verfahren zur Herstellung eines Erzeugnisses, bei denen aus ausgewählten - nicht notwendig neuen - Ausgangsstoffen mittels bereits für andere (analoge) Stoffe bekannten chemischen Verfahrensweisen ein neues Endprodukt mit wertvollen überraschenden Eigenschaften hergestellt wird, rechnet der Senat die Angaben über die Eigenschaften des Endprodukts nicht zum Gegenstand des Patents, insbesondere nicht zu der der geschützten Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe (BGHZ 45, 102, 107; BGH GRUR 1970, 237, 239 f - Appetitzügler II; siehe auch BGHZ 58, 280, 287 - Imidazoline).

    Der Senat hat die Beschränkung eines ursprünglich weit gefaßten Patentanspruchs, unter den sehr viele Lösungen fallen, auf die in der Beschreibung als in Betracht kommenden (deutlich hervorgehobenen) Lösungen oder auf eine von ihnen zugelassen (BGHZ 45, 102, 110 f - Appetitzügler I; BGH GRUR 1966, 319, 321 f - Seifenzusatz).

  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84

    "borhaltige Stähle"; Stand der Technik

    Die Rechtsbeschwerde weist zwar mit Recht darauf hin, daß der angemeldete Anspruch 1 eine Reihe von Erzeugnismerkmalen enthält; sie übersieht dabei jedoch, daß jedes Herstellungsverfahren im Patentanspruch dadurch zu kennzeichnen ist, daß aus näher bezeichneten Ausgangsstoffen mittels näher bezeichneter Verfahrensweise näher bezeichnete Erzeugnisse erhalten werden (vgl. BGHZ 45, 102, 107 [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] - Appetitzügler T).
  • BGH, 06.07.1971 - X ZB 9/70

    Trioxan

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  • BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66

    Verfahren zum Garmachen von Lebensmitteln - Anmeldung eines Patents - Technischer

    In diesem Sinne hat es die Rechtsprechung als ausreichend angesehen, wenn die Anmeldung dem Fachmann die entscheidende Richtung angibt, in der er - ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit, aber auch ohne am Wortlaut zu haften, allein auf Grund seines dem Durchschnitt entsprechenden Fachwissens - mit Erfolg weiterarbeiten und die jeweils günstigste Lösung auffinden kann (RG MuW 1929, 499, 500/01; MuW 1931, 161, 162/163; GRUR 1938, 256, 261; BGH GRUR 1954, 317, 319 - Leitbleche; GRUR 1961, 409, 410 - Drillmaschine; GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler).

    Dieser Grundsatz hat auch dann Gültigkeit, wenn es sich als erforderlich erweist, zur Ermittlung der günstigsten Lösung noch Versuche anzustellen, sofern diese das Übliche Maß nicht überschreiten und keine erfinderischen Überlegungen erfordern (RG GRUR 1938, 256, 261; GRUR 1942, 256; BGH GRUR 1965, 138, 141 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler; GRUR 1967, 56, 57/58 - Gasheizplatte).

  • BGH, 29.01.1970 - X ZR 20/68
    Auf die Ausscheidungsanmeldung, die am 9. Februar 1956 bekannt gemacht wurde, ist dann schließlich gemäß dem in der Rechtsbeschwerdeinstanz ergangenen Beschluß des erkennenden Senats Ia ZB 26/64 vom 3. Februar 1966 - "Appetitzügler" - (BGHZ 45, 102 = GRUR 1966, 312), in dem das den Gegenstand der Anmeldung bildende Verfahren in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen als ein sog. chemisches Analogieverfahren behandelt worden ist, das Klagepatent ... erteilt worden.

    Wie der erkennende Senat bereits in dem das jetzige Klagepatent ... betreffenden Rechtsbeschwerdebeschluß Ia ZB 26/64 vom 3. Februar 1966 unter II 3 ausgeführt hat (BGHZ 45, 102, 107), gehört bei einem chemischen Analogieverfahren die Angabe, welche technisch, therapeutisch oder sonstwie wertvollen Eigenschaften die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhältlichen Produkte haben, nicht mehr zum Inhalt der nach § 26 Abs. 1 Satz 4 PatG bei der Anmeldung zu offenbarenden Lehre und damit insbesondere auch nicht zum Bereich dessen, was mit einer "fertigen" Erfindung von der ihr zugrunde liegenden "Aufgabe" offenbart werden muß.

  • BGH, 29.11.1966 - Ia ZR 11/63

    Mehrschichtplatte aus Abfallholz und Spänen - Frage der Offenbarung - Unrichtige

    - Anwendung der in BGH GRUR 1966, 312 (Appetitzügler) und GRUR 1966, 319 (Seifenzusatz) dargelegten Rechtsgrundsätze auf eine nicht zum Bereich der Chemie gehörende Erfindung.

    Die Beantwortung dieser speziellen, für das vorliegende Nichtigkeitsverfahren wesentlichen Frage findet sich indessen bereits in einem anderen Beschluß des Senats vom 3. Februar 1966 (GRUR 1966, 312 - Appetitzügler).

  • BPatG, 12.09.2019 - 4 Ni 73/17

    Lacosamid - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lacosamid" - Inanspruchnahme der

  • BGH, 27.02.1969 - X ZB 11/68

    Disiloxan

  • BGH, 24.02.1970 - X ZB 3/69

    Anthradipyrazol

  • BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zum Entfernen einer Zecke oder

  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines

  • BPatG, 27.01.2000 - 5 W (pat) 404/99
  • BGH, 05.07.1994 - X ZR 104/92
  • BGH, 16.01.1996 - X ZB 28/92

    Unzulässige Erweiterung des Gegenstands eines Patents (Flügelzellenvakuumpumpe) -

  • BGH, 11.07.1985 - X ZR 26/84

    Patentkategorie - Wahl - Herstellung von Legierungen - Einstellungsregel -

  • BGH, 15.11.1973 - X ZB 10/72

    Anmeldung eines Patents - Patentfähigkeit einer Erfindung - Einsprüche gegen ein

  • BPatG, 11.10.2001 - 5 W (pat) 445/00
  • BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 25/65

    Mangelnde Patentierfähigkeit auf Grund des vorbekannten Standes der Technik -

  • BGH, 25.04.1972 - X ZB 1/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die Ermittlung

  • BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65

    Patentnichtigkeitssache - Verwendung eines Stabilisierungsgemisches -

  • BPatG, 28.06.2005 - 14 W (pat) 13/03
  • BPatG, 13.08.2002 - 3 Ni 66/00
  • BGH, 29.05.1979 - X ZR 65/77

    Nichtigkeit eines Patents für eine Befestigungsvorrichtung für den Transport von

  • BGH, 29.04.1969 - X ZR 24/66

    Anmeldung eines Patents - Nichtigkeit eines Patents - Ausgestaltung einer

  • BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63

    Erteilung eines Patents für ein Selbstschlussventil - Prüfung der Patentfähigkeit

  • BGH, 18.04.1967 - Ia ZR 86/65

    Patent betreffend einen "Leiterteil, insbesondere für ausziehbare

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