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   BGH, 10.01.1966 - III ZR 212/63   

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https://dejure.org/1966,660
BGH, 10.01.1966 - III ZR 212/63 (https://dejure.org/1966,660)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1966 - III ZR 212/63 (https://dejure.org/1966,660)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1966 - III ZR 212/63 (https://dejure.org/1966,660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für eine Auslieferungshaft und Untersuchungshaft - Verdacht der Teilnahme an Straftaten einer vielköpfigen internationalen Verbrecherbande - Rechtmäßigkeit eines Auslieferungsersuchens - Voraussetzungen eines Aufopferungsanspruchs - Grenzen für die Dauer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 30
  • NJW 1966, 924
  • MDR 1966, 405
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.1966 - III ZR 70/64

    Menschenrechtskonvention ("Zonenhaft")

    Auszug aus BGH, 10.01.1966 - III ZR 212/63
    Wegen der näheren Begründung wird insoweit auf die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des Senats vom 10. Januar 1966 betreffend "Zonenhaft" (III ZR 70/64) Bezug genommen.
  • BVerfG, 14.01.1960 - 2 BvR 243/60

    Keine allein auf die EMRK gestützte Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 10.01.1966 - III ZR 212/63
    Zahlreiche Autoren und Entscheidungen haben sich bereits zu der Auffassung bekannt, daß diese Gesichtspunkte bei der Frage mit berücksichtigt werden dürfen, welche Dauer einer Untersuchungshaft noch angemessen ist (vgl. Guradze NJW 1960, 1243 [BVerfG 14.01.1960 - 2 BvR 243/60] ; Herzog AöR 1961, 194/226; Woesner NJW 1961, 1381; Schorn DRiZ 1963, 339/340; Bächle NJW 1965, 475; OLG Hamm JZ 1965, 545).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Welche Bedeutung der Gesetzgeber der Entscheidung über Erstreckung der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus beigemessen hat, ergibt sich auch daraus, daß er diese Entscheidung dem Oberlandesgericht übertragen hat (vgl. BGH NJW 1966 S. 924).
  • OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 71/05

    Asylrecht: Anspruch eines Asylbewerbers auf Haftentschädigung bei Anordnung von

    Wenn die Freiheitsentziehung unter Verletzung einer der Garantien des Art. 5 Abs. 1 - 4 EMRK erfolgt, besteht ein unmittelbarer, direkter und verschuldensunabhängiger Anspruch auf Schadenersatz, denn die EMRK ist unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht (BGHZ 122, 268 [269 f., 278]; BGHZ 45, 58 [65 ff]; BGHZ 45, 30 [33]; BGHZ 45, 46 [48 ff.]; KG StV 1992, 584; OLG Schleswig, OLGR 2002, 165; Peukert, Rdnr. 156 + 158).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12

    Schadensersatzanspruch wegen Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung:

    Art. 5 Abs. 5 EMRK begründet dabei einen selbständigen Anspruch auf Entschädigung, der in den Vertragsstaaten, die die Konvention und ihre Zusatzprotokolle in innerstaatliches Recht übernommen haben, unmittelbar vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden kann (BGHZ 45, 30ff. - juris Tz. 34; BGHZ 45, 46 ff. - juris Tz. 15; BGHZ 122, 268ff. - juris Tz. 15; IntKommEMRK (Renzikowski) Art. 5 Rdnr. 312).
  • BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; rechtsstaatswidrige Untersuchungshaft;

    b) Zwar stellt die Rechtsansicht des Landgerichts, die Kombination aus einer Anrechnung der konventionswidrigen Untersuchungshaft auf die Strafe und der möglichen Verfolgung des vor Zivilgerichten geltend zu machenden unmittelbaren Schadensersatzanspruches aus Art. 5 Abs. 5 MRK (vgl. BGHZ 45, 30, 34; 46), der auch einen Schmerzensgeldanspruch erfassen kann (vgl. BGHZ 122, 268), sei geeignet, die Opfereigenschaft des Angeklagten im Sinne des Art. 34 MRK entfallen zu lassen, eine im Ansatz taugliche Lösung dar (vgl. BGHSt (GS) 52, 124, 137, 139 f.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. MRK Art. 5 Rdn. 136; Schätzler/Kunz, StrEG 3. Aufl. Einleitung Rdn. 75).
  • BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66

    Anspruch eines Angeklagten, in Deutschland stationierten Soldaten auf eine

    Unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der in diesem Zusammenhang besonders bedeutsamen Schwere des Schuldvorwurfs (vgl. BGHZ 45, 30, 36 ff) [BGH 10.01.1966 - III ZR 212/63], ist es aber zweifelhaft, ob durch die etwas unzulängliche Förderung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen das zwischenstaatlich vereinbarte Recht des Angeklagten auf alsbaldige und schnelle Verhandlung in nennenswertem Maß verletzt worden ist.
  • OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 15 W 2/12

    PKH für Klage auf Schadenersatz wegen "Freiheitsberaubung" aufgrund

    Die Vorschrift begründet für Betroffene auch nach innerstaatlichem Recht unmittelbar Ansprüche (vgl. BGHZ 45, 30 [Rn. 34 ff. in juris]; BGHZ 45, 46 [Rn. 14 ff. in juris]; BVerfG NJW 2005, 1567 [Rn. 11 in juris]) und wird als Ausdruck einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung mit deliktsrechtlichem Einschlag aufgefasst, auf die für das Recht der unerlaubten Handlung geltende deutsche Vorschriften rechtsähnlich anwendbar sind (BGHZ 45, 58, 71 ff.; vgl. auch BVerfG a.a.O. [Rn. 14 ff. in juris]).
  • OLG Frankfurt, 16.06.1986 - 1 Ws 146/86

    Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft; Aufhebung des Haftbefehls;

    Schuldhaftes Verhalten des Beschuld. im Verfahren ist von Lit. und Rechtspr. als ein Umstand anerkannt, der für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit ins Gewicht fallen kann ([u. a.] BGH, NJW 1966, 924, 928; OLG München, NJW 1982, 1241 [hier: IV (449) 196 b-d]; vgl. auch Woesner, NJW 1961, 1381, 1385, der auf das objektive Verhalten abhebt; offen gelassen von Schultz, JR 1963, 297 f.).«.
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