Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 46, 24
  • GRUR 1966, 574



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)  

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07  

    "Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Diese Norm ist sowohl anwendbar, wenn der Inhalt eines Rechtsgeschäfts verbotswidrig ist (Staudinger/Sack BGB 2003 § 134 Rn. 1), als auch dann, wenn ein Rechtsgeschäft zwar nicht wegen seines Inhalts, wohl aber wegen der besonderen Umstände der Vornahme gegen ein Gesetz verstößt, das aus diesen Gründen die Existenz des betreffenden Rechtsgeschäfts missbilligt (BGH 1. Juni 1966 - VIII ZR 65/64 - BGHZ 46, 24, 25; BGH 11. November 1993 - I ZR 225/91 - NJW 1994, 728, 729; Staudinger/Sack § 134 Rn. 2).
  • BGH, 19.02.1986 - IVa ZR 58/84  

    Verstoß eines Provisionsversprechens gegen das Verbot der Arbeitsvermittlung

    Demgegenüber beruft sich die Revision ohne Erfolg auf die Entscheidung in BGHZ 46, 24 ff., m. Anm. von Mormann in LM Nr. 49 zu § 134 BGB .

    Es kann auf sich beruhen, ob der 1966 vom VIII. Zivilsenat (BGHZ 46, 24 ff.) vertretenen Auffassung angesichts der heutigen Lage auf dem Arbeitsmarkt und der dadurch gewandelten Anschauung hinsichtlich des Vermittlungsmonopols der Bundesanstalt für Arbeit und der notwendigen Mittel zu seiner Durchsetzung (vgl. z.B. die gegenüber §§ 210, 211 AVAVG neue Einbeziehung von fahrlässigen Verstößen in die Strafbestimmungen der §§ 228 - 230 AFG ) gefolgt werden könnte, z.B. weil die hier maßgeblichen Verträge bereits 1977 abgeschlossen worden sind.

    Bei dem in BGHZ 46, 24 ff. entschiedenen Fall handelte es sich, worauf bereits der VI. Zivilsenat in seinem Urteil vom 10. Dezember 1968 (aaO) hingewiesen hat, um einen besonders gelagerten Ausnahmefall: Ein Filmmanager war von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung als geeignet für die Vermittlung von Schauspielerengagements befunden worden.

    Darin liegt bereits der Unterschied zu dem in BGHZ 46, 24 ff. entschiedenen Fall, in dem der Agent von der Bundesanstalt als geeignet für die Vermittlung von Schauspielerengagements befunden worden war.

    d) Die vorstehend aufgezeigten Unterschiede rechtfertigen es auch, den Verstoß der Beklagte für schwerwiegender zu halten als den des Agenten in dem von der Revision herangezogenen Fall in BGHZ 46, 24 ff. Dazu kommt noch folgendes: Der dem persönlich haftenden Gesellschafter der Beklagten von der Bundesanstalt erteilte Anschlußauftrag zur Bühnenvermittlung war im Gegensatz zu dem Konzertvermittlungsauftrag auf gelegentliche kurzfristige Gastspiele beschränkt.

    Vielmehr muß es in einem solchen Fall bei der feststehenden Rechtsprechung verbleiben, daß bei Verstößen gegen § 4 AFG das Provisionsversprechen nichtig ist, weil auch ein Ausnahmefall der in BGHZ 46, 24 ff. entschiedenen Art nicht vorliegt.

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90  

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Derartige einseitige Verbote führen nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 46, 24, 26; Urteil vom 26. No~ember 1980 - VIII ZR 50/80 = WM 1981, 143 unter II l a) nur ausnahmsweise zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes, nämlich dann, wenn es mit dem Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (ebenso RGRK aaO. Rdnr. 14; Palandt/Heinrichs aaO. Rdnr. 9; Soergel/Hefermehl, BGB , 12. Aufl., § 134 Rdnr. 15).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht