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BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfüllung eines schuldrechtlichen Vertrages - Verkauf eines zu belastenden Grundstücks an einen Dritten - Grunddienstbarkeit eines Gläubigers - Minderung des Kaufpreises im Falle des Bestehens der Grunddienstbarkeit - Herausgabe des geschuldeten Geldbetrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 46, 260
- NJW 1967, 622
- MDR 1967, 291
- WM 1967, 131
- DB 1967, 282
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.06.1957 - IV ZR 214/56
Nutznießung am Allodialvermögen
Auszug aus BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Wird die Erfüllung eines schuldrechtlichen Vertrages, wonach dem Gläubiger eine Grunddienstbarkeit zu bestellen ist, dadurch unmöglich, daß der Schuldner das zu belastende Grundstück an einen Dritten verkauft und übereignet, so kann der Gläubiger vom Schuldner nicht Herausgabe des Geldbetrages verlangen, um den sich der Kaufpreis im Falle des Bestehens der Grunddienstbarkeit vermindert haben würde (Ergänzung zu BGHZ 25, 1, 8 ff) [BGH 19.06.1957 - IV ZR 214/56] [BGH 19.06.1957 - ZR IV 214/56 ].Aber nach § 281 BGB braucht der Schuldner nur das an den Gläubiger herauszugeben, was er als Ersatz "für den geschuldeten Gegenstand" erlangt hat; das bedeutet, daß der Gegenstand, dessen Leistung unmöglich geworden ist, derselbe sein muß wie derjenige, für den der Schuldner Ersatz bekommt (Identität zwischen geschuldetem und ersetztem Gegenstand; BGHZ 25, 1, 8 f [BGH 19.06.1957 - IV ZR 214/56] [BGH 19.06.1957 - ZR IV 214/56 ] mit Nachweisen).
In die gleiche Richtung gehen die Ausführungen von Enneccerus/Lehmann (Schuldrecht, 15. Bearb. § 46 II 2); danach kann der Gläubiger, sofern ihm, etwa als Mieter, nicht der untergegangene Gegenstand selbst, sondern nur dessen Gebrauch für gewisse Zeit zustand, den Ersatz oder Ersatzanspruch in entsprechender Anwendung jener Vorschrift zu dem Teile verlangen, der den Gebrauch für die betreffende Zeit deckt (ähnlich Scheuerle, JZ 1958, 26, 28 [BGH 19.06.1957 - IV ZR 214/56];… vgl. auch Oertmann, Recht der Schuldverhältnisse 5. Aufl. § 281 Anm. 2 e).
Ebenso hat am 19. Juni 1957 der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Falle der Enteignung von Grundstücken entschieden, die einem Dritten auf Lebenszeit zur Verwaltung und Nutznießung überlassen waren, indem er einen gesetzlichen Anspruch des Dritten auf die Zinsen der Entschädigungssumme wegen Fehlens der nach § 281 BGB unerläßlichen Identität des geschuldeten und des ersetzten Gegenstandes verneint hat (BGHZ 25, 1 [BGH 19.06.1957 - IV ZR 214/56] [BGH 19.06.1957 - ZR IV 214/56 ]; dazu Anm. Johannsen, LM BGB § 281 Nr. 2).
Soweit durch § 281 BGB dem Gedanken der dinglichen Ersetzung in einem bestimmten, näher bezeichneten Umfange Rechnung getragen wird, stellt das eine Ausnahmeregelung dar, die mit Rücksicht auf die zugrunde liegenden rechtspolitischen Erwägungen nicht ausdehnend ausgelegt werden darf (BGHZ 25, 1, 8, 10 [BGH 19.06.1957 - IV ZR 214/56][BGH 19.06.1957 - ZR IV 214/56 ]).
- BGH, 18.01.1966 - V ZR 113/63
Vermietermitteilung nach § 571 Abs. 2 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Es ist aber auszusprechen, daß im Umfange der Aufhebung die Klage dem Grunde nach nicht gerechtfertigt ist (BGHZ 45, 11, 14 f) [BGH 18.01.1966 - V ZR 113/63] [BGH 18.01.1966 - ZR V 113/63 ]. - BGH, 19.10.1966 - VIII ZR 93/64
Haftung des Vermieters für den Unfall eines Mieters im Treppenhaus - Sturz eines …
Auszug aus BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Welches Gewicht der Tatrichter bei einer Abwägung nach § 254 BGB den einzelnen Tatsachen beilegen will, steht in seinem pflichtmäßigen Ermessen ( BGH Urteil vom 19. Oktober 1966, VIII ZR 93/64, S. 7, WM 1966, 1269, 1270).
- BFH, 02.03.1967 - V 95/64
Formerfordernis für den Ausfuhrnachweis im Falle des Verbringens
Auszug aus BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage war oder nicht, hat in erster Linie der Tatrichter zu ermitteln, und das von ihm Festgestellte ist, soweit es - wie im vorliegenden Fall - auf keiner Rechtsverletzung beruht, für das Revisionsgericht bindend (BGH LM BGB § 242 Ba Nr. 27 Bl. 3 R; Urteile des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1962, V ZR 53/61, WM 1963, 137, 138, und vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, WM 1964, 270, 272); außerdem wird ein Vertrag selbst bei Wegfall oder Erschütterung der Geschäftsgrundlage noch nicht hinfällig, dazu bedürfte es vielmehr eines untragbaren Ergebnisses ( Urteil vom 2. November 1965, V ZR 95/64, NJW 1966, 105, 106) [BGH 02.11.1965 - ZR V 95/64 ], woran es hier nach den getroffenen Feststellungen fehlt; unbegründet ist angesichts der Urteilsausführungen über die Zumutbarkeitsfrage (S. 9 f) auch die Büge, das Berufungsgericht habe nur an § 1019 und nicht an § 242 BGB gedacht. - BGH, 23.04.1956 - III ZR 299/54
Hoheitlicher Charakter eines Feuerwehreinsatzes
Auszug aus BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Sie kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachgeprüft werden, ob dem Richter Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze unterlaufen sind, ob er von rechtsirrigen Überlegungen ausgegangen ist oder ob er nicht alle erheblichen Umstände berücksichtigt hat (BGHZ 20, 290, 292 f [BGH 23.04.1956 - III ZR 299/54] [BGH 23.04.1956 - ZR III 299/54 ]; Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1965, V ZR 171/63, WM 1966, 33, 37 f). - BGH, 19.10.1965 - V ZR 171/63
Auszug aus BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Sie kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachgeprüft werden, ob dem Richter Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze unterlaufen sind, ob er von rechtsirrigen Überlegungen ausgegangen ist oder ob er nicht alle erheblichen Umstände berücksichtigt hat (BGHZ 20, 290, 292 f [BGH 23.04.1956 - III ZR 299/54] [BGH 23.04.1956 - ZR III 299/54 ]; Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1965, V ZR 171/63, WM 1966, 33, 37 f). - BGH, 02.11.1965 - V ZR 95/64
Angleichung eines Förderzinses - Förderung von Kalisalzen - Erhebung einer …
Auszug aus BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage war oder nicht, hat in erster Linie der Tatrichter zu ermitteln, und das von ihm Festgestellte ist, soweit es - wie im vorliegenden Fall - auf keiner Rechtsverletzung beruht, für das Revisionsgericht bindend (BGH LM BGB § 242 Ba Nr. 27 Bl. 3 R; Urteile des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1962, V ZR 53/61, WM 1963, 137, 138, und vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, WM 1964, 270, 272); außerdem wird ein Vertrag selbst bei Wegfall oder Erschütterung der Geschäftsgrundlage noch nicht hinfällig, dazu bedürfte es vielmehr eines untragbaren Ergebnisses ( Urteil vom 2. November 1965, V ZR 95/64, NJW 1966, 105, 106) [BGH 02.11.1965 - ZR V 95/64 ], woran es hier nach den getroffenen Feststellungen fehlt; unbegründet ist angesichts der Urteilsausführungen über die Zumutbarkeitsfrage (S. 9 f) auch die Büge, das Berufungsgericht habe nur an § 1019 und nicht an § 242 BGB gedacht. - BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61
Erstattung einer Hypothekengewinnabgabe - Wegfall der Geschäftsgrundlage - …
Auszug aus BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage war oder nicht, hat in erster Linie der Tatrichter zu ermitteln, und das von ihm Festgestellte ist, soweit es - wie im vorliegenden Fall - auf keiner Rechtsverletzung beruht, für das Revisionsgericht bindend (BGH LM BGB § 242 Ba Nr. 27 Bl. 3 R; Urteile des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1962, V ZR 53/61, WM 1963, 137, 138, und vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, WM 1964, 270, 272); außerdem wird ein Vertrag selbst bei Wegfall oder Erschütterung der Geschäftsgrundlage noch nicht hinfällig, dazu bedürfte es vielmehr eines untragbaren Ergebnisses ( Urteil vom 2. November 1965, V ZR 95/64, NJW 1966, 105, 106) [BGH 02.11.1965 - ZR V 95/64 ], woran es hier nach den getroffenen Feststellungen fehlt; unbegründet ist angesichts der Urteilsausführungen über die Zumutbarkeitsfrage (S. 9 f) auch die Büge, das Berufungsgericht habe nur an § 1019 und nicht an § 242 BGB gedacht. - RG, 26.06.1922 - VI 788/21
Zur Anwendung der §§ 281, 992 u. 687 Abs. 1 BGB
Auszug aus BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Nicht zu beanstanden ist allerdings, daß das Berufungsgericht den von den Eheleuten von B. entrichteten Kaufpreis als einen "Ersatz" angesehen hat, den der Beklagte "infolge" des seine Leistung unmöglich machenden Umstandes erlangt habe; wenn auch die Unmöglichkeit nicht bereits durch den Verkauf des Grundstücks, sondern erst durch seine Übereignung an die Käufer, also durch das nachfolgende dingliche Erfüllungsgeschäft herbeigeführt worden ist, besteht gleichwohl zwischen den beiden Vorgängen adäquater Zusammenhang, der ausreichen würde, um die Ursächlichkeit des Unmöglichwerdens für die Erlangung des Ersatzes zu bejahen (RGZ 105, 84, 89;… Staudinger/Werner, BGB 10./11. Aufl. § 281 Anm. 10;… BGB RGRK 11. Aufl. § 281 Anm. 6;… Palandt/Danckelmann, BGB 25. Aufl. § 281 Anm. 1 e). - RG, 23.03.1910 - V 277/09
Ist ein Hypothekengläubiger auf Grund des Umstandes, daß eine ihm vorgehende und …
Auszug aus BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Dieser Herausgabeanspruch läßt sich nicht, wie es der Kläger in den Vorinstanzen versucht hat, auf die Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung ( §§ 812 ff BGB) stützen; denn die Anwendbarkeit des im vorliegenden Fall allein erwägenswerten § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, ("in sonstiger Weise") würde voraussetzen, daß der Beklagte den Mehrerlös auf Kosten des Klägers erlangt hätte; die Vermögensverschiebung, um deren Ausgleichung es geht, müßte sich unmittelbar zwischen den Parteien vollzogen haben; daran fehlt es hier, weil der Übergang des herausverlangten Vermögensvorteile vom Kläger zum Beklagten auf dem Umweg über das Vermögen Dritter, nämlich der Eheleute von B., erfolgt ist, und zwar auf Grund eines Rechtsgeschäfts, das zwischen dem Kläger und diesen abgeschlossen wurde (RGZ 73, 173, 177.). - BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
- BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07
Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen
Der Bundesgerichtshof hat eine Differenzierung der Darlegungs- und Beweislast nach Verschuldensgrad ausdrücklich abgelehnt und entschieden, dass der Schuldner, der nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit einzustehen hat, zu beweisen hat, dass beide Verschuldensgrade nicht vorliegen (BGHZ 46, 260, 267) . - BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16
Geltung des Bargeschäftsprivilegs bei der Anfechtung der Besicherung eines …
Nach § 285 BGB braucht der Schuldner nur das an den Gläubiger herauszugeben, was er als Ersatz "für den geschuldeten Gegenstand" erlangt hat; das bedeutet, dass der Gegenstand, dessen Leistung unmöglich geworden ist, derselbe sein muss wie derjenige, für den der Schuldner Ersatz bekommt (Identität zwischen geschuldetem und ersetztem Gegenstand; BGH, Urteil vom 23. Dezember 1966 - V ZR 26/64, BGHZ 46, 260, 264;… vom 10. Mai 2006 - XII ZR 124/02, BGHZ 167, 312 Rn. 21, 29).Die Beklagte zu 1 hätte den Kaufpreis aus einer etwaigen Veräußerung der Schuldverschreibungen nicht als Ersatz für die anfechtungsrechtlich zurück zu gewährenden Ansprüche gegen die Treuhänderin und die Bruchteile an der Innen-Bruchteilsgemeinschaft bekommen, sondern für die Schuldverschreibungen als solche (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1966, aaO S. 266; Urteil vom 19. November 1984 - II ZR 6/84, WM 1985, 270, 272;… vom 10. Mai 2006, aaO Rn. 30).
- BGH, 10.05.2006 - XII ZR 124/02
Rechtstellung des nichtbesitzenden (Erst-)Mieters bei Doppelvermietung von …
§ 281 BGB a.F. erfordert somit zum einen, dass zwischen dem Umstand, der zur Unmöglichkeit der Leistung geführt hat, und der Erlangung des Commodums durch den Schuldner ein Kausalzusammenhang besteht; zum anderen, dass der Schuldner das Commodum gerade für den geschuldeten Gegenstand - hier: die geschuldete Gebrauchsüberlassung -, dessen Leistung ihm unmöglich geworden ist, erlangt hat (BGHZ 25, 1, 8; 46, 260, 264).Diese Einschränkung hat die Rechtsprechung schon früh als erforderlich angesehen, um zu vermeiden, dass § 281 BGB a.F. zu einer allgemeinen Ausgleichspflicht von unberechenbarer Tragweite wird (RGZ 88, 287, 290; BGHZ 29, 1, 8 f.; 46, 260, 263 f.;… Wieczorek aaO S. 89).
- BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82 Auch das durch Rechtsgeschäfte erlangte Entgelt ist als Ersatz nach § 281 BGB herauszugeben (BGHZ 46, 260, 264 m.w.N.).
- BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04
Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung …
Einen Ersatz für den geschuldeten Gegenstand, den der Schuldner infolge des seine Leistung unmöglich machenden Umstands erlangt hat, stellt nämlich nach allgemeiner Auffassung auch das rechtsgeschäftliche Surrogat dar, also der Erlös, den der Schuldner durch die Veräußerung des geschuldeten Gegenstands erzielt (BGHZ 46, 260, 264; 75, 203, 206;… MünchKomm-BGB/Emmerich, § 281 Rdn. 16;… Staudinger/Löwisch, BGB [2001], § 281 Rdn. 31). - BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
Auch die Beweislastregeln sind bindend (vgl. BGHZ 112, 222, 224 f) und unterliegen hinsichtlich ihrer richtigen Anwendung von Amts wegen der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. Senat, BGHZ 119, 387, 391 f; BGHZ 28, 251, 254; 46, 260, 267). - BGH, 19.04.2012 - III ZR 224/10
Wirtschaftsprüferhaftung: Beratungsfehler im Zusammenhang mit der Verschmelzung …
Bei der Abwägung gemäß § 254 BGB ist dabei die Beweislastregel des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht anzuwenden (vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Dezember 1966 - V ZR 26/64, BGHZ 46, 260, 267 f;… Palandt-Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 254 Rn. 72), das heißt, der Kläger muss insoweit Vorsatz des Beklagten nachweisen. - BGH, 11.10.1979 - VII ZR 285/78
Haubenkipper - § 687 Abs. 2 BGB; §§ 818 Abs. 4, 819 BGB, § 281 BGB <Fassung …
Die Vorschrift umfaßt auch das rechtsgeschäftliche Surrogat (BGHZ 46, 260, 264; RGZ 138, 45, 48;… allgemeine Meinung vgl. z.B. Alff in BGB-RGRK, 12. Aufl., Rdn. 6 zu § 281). - BGH, 31.10.1986 - V ZR 140/85
Nutzungsausfall: - Verspätete Herausgabe einer Wohnung
Im Urteil vom 23. Dezember 1966 (BGHZ 46, 260, 262 f) [BGH 23.12.1966 - V ZR 26/64] hat der Senat zwar ausgesprochen, in dem seinerzeit zu beurteilenden Fall der Verletzung einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit entfalle ein auf § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB ("in sonstiger Weise") gestützter Anspruch auf Herausgabe des durch die Veräußerung des nicht mit der Grunddienstbarkeit belasteten Grundstückes erzielte Mehrerlös an den Gläubiger des Bestellungsanspruchs, weil es an einer unmittelbaren Vermögensverschiebung fehle; diese Entscheidung steht aber zu der oben vertretenen Auffassung nicht in Widerspruch. - OLG München, 29.11.2018 - 32 U 1497/18
Anspruchsinhaberschaft hinsichtlich des Neuwertanteils der Versicherungsleistung …
Auch das durch Rechtsgeschäft, insbesondere durch Verkauf, vom Schuldner erzielte Entgelt fällt unter das sogenannte rechtsgeschäftliche Surrogat (BGH 46, 260; = NJW 67, 622; 75, 203, NJW-RR 05, 241). - LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15
Annahmeverzug, Käufer, Fahrzeugdiebstahl, grobe Fahrlässigkeit
- BGH, 13.11.2018 - EnZR 39/17
Bestehen eines Entschädigungsanspruchs durch Festlegung des verbindlichen …
- OLG Hamm, 17.12.1999 - 29 U 54/99
Versicherung eines für die Dauer einer Reparatur ausgeliehenen Fahrzeugs
- BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75
Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand - …
- BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02
Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des Erlöses; Minderung des Erlöses durch …
- OLG Düsseldorf, 18.06.2021 - 22 U 31/20
Schadensersatzanspruch gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Erteilung eines …
- BGH, 19.11.1984 - II ZR 6/84
Rechtsfolgen der Aufhebung des Hauptmietverhältnisses für das Untermietverhältnis
- BGH, 01.07.2011 - V ZR 84/10
Schadensrecht - Kauf von Waldgrundstücken und Rücktritt
- BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68
ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA …
- OLG Hamm, 11.12.2014 - 24 U 35/09
Schadenersatzanspruch wegen Mangelhaftigkeit einer Tragwerksplanung betreffend …
- BGH, 29.03.1988 - VI ZR 311/87
Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers beim Einsatz eines Kranwagens
- BGH, 06.11.1984 - VI ZR 26/83
Ückschaupflicht des Straßenbahnfahrers
- OLG München, 26.06.2013 - 3 U 4270/12
Pflicht eines Vermögensberaters bei Empfehlung einer Kapitalanlage in nicht …
- KG, 20.12.2012 - 1 W 335/12
Grundbuchsache: Voraussetzung für die Eintragungsfähigkeit eines …
- OLG Stuttgart, 24.07.2006 - 6 U 8/06
Begriff der beiderseits vollständigen Erbringung der Leistungen bei verbundenen …
- OLG München, 19.06.2013 - 3 U 555/13
Pflicht eines Vermögensberaters bei Empfehlung einer Kapitalanlage in nicht …
- BVerwG, 15.09.1977 - II C 41.74
Zahlung eines Kassenfehlbestands - Verletzung von Amtspflichten
- BGH, 28.05.1975 - VIII ZR 6/74
Abschluss eines Kaufvertrages über Zement - Inanspruchnahme für Kosten im …
- OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94
Zulässigkeit eines außergerichtlichen Prozessvergleichs über Berufungsrücknahme; …
- BGH, 05.02.1971 - V ZR 75/70
Erhöhung des Erbbauzinses nach Maßgabe der seit Vertragsabschluss gestiegenen …
- OLG München, 24.04.1991 - 7 U 4488/90
Zur Entlastung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Frachtgut
- BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 31.75
Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 BGB bei Beamtentätigkeit im …
- BGH, 15.12.1992 - X ZR 84/91
Voraussetzungen für eine Schadensschätzung durch das Gericht - Mitwirkungspflicht …
- BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 35.75
Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei …
- BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Verwertung von nicht in der Verhandlung vorgebrachten Urkunden bei der …
- BGH, 18.06.1991 - X ZR 25/90
Beurteilung vertraglicher Verwirkungsklauseln - Unmöglichkeit der Herausgabe des …
- BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 37.75
Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei …
- BGH, 12.05.1975 - VIII ZR 234/73
Ersatzfähigkeit des durch Vereitelung des Kaufes nicht realisierten, entgangenen …
- BGH, 17.04.1970 - V ZR 115/67
Vorausetzungen für den Rücktritt vom Vertrag - Voraussetzungen für das Vorliegen …
- BGH, 03.10.1969 - V ZR 128/66
Anspruch auf Rückauflassung und Herausgabe eines Grundstücks wegen Nichteintritts …
- OLG Bamberg, 15.05.2023 - 10 Wx 8/23
Aufschiebende Bedingung, Kostenentscheidung, Auflösende Bedingung, …
- BGH, 18.04.1969 - V ZR 180/65
Anfechtung einer Grundstücksübereignung an die Stadt wegen Irrtums über die …
- BGH, 22.12.1967 - V ZR 141/66
Ausführung eines Bauvorhabens - Kauf von Grundstücken
- BGH, 28.04.1967 - V ZR 15/66
Vertragliche Vereinbarung über eine Entschädigungspflicht zur Abgeltung eines …
- OLG Hamm, 02.08.1979 - 15 W 121/79
Eintragung eines Nießbrauchs für Gesamtberechtigte nach § 428 BGB
- BGH, 24.10.1969 - V ZR 140/66
Räumung und Herausgabe einer Siedlerstelle - Zahlung einer Nutzungsentschädigung …
- BGH, 13.06.1969 - V ZR 81/67
Anfechtung einer Grundstücksübertragung wegen Drohung - Ursächlichen …
- BGH, 19.04.1968 - V ZR 20/65
Rechtsfolgen von Preisverstößen im Grundstücksverkehr - Abschluss eines …
- BGH, 30.01.1967 - VII ZR 273/64
Anspruch des Inhabers eines Reisebüros auf Überlassung von Flugkarten - …