Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1966 - IV ZR 58/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,291
BGH, 22.04.1966 - IV ZR 58/65 (https://dejure.org/1966,291)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1966 - IV ZR 58/65 (https://dejure.org/1966,291)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1966 - IV ZR 58/65 (https://dejure.org/1966,291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auflösung einer Gesellschaft durch Scheidung von Eheleuten - Klage auf Zugewinnausgleich - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Revisionsfrist - Verweigerung der Erfüllung eines Ausgleichsanspruchs - Unbilligkeit eines Zugewinnausgleichs - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1381
    Grobe Unbilligkeit eines Ausgleichsanspruchs

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 343
  • NJW 1966, 2109
  • MDR 1966, 918
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1959 - II ZR 44/58

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 22.04.1966 - IV ZR 58/65
    Erst das Hinzukommen solcher Umstände führte unter der Geltung des Güterstandes des Verwaltung und der Nutznießung vielfach zu einer besonderen Benachteiligung der mitarbeitenden Ehefrau, so daß dann die Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses der Gerechtigkeit diente (BGHZ 30, 197 [BGH 15.06.1959 - II ZR 44/58]; FamRZ 62, 357; 63, 280).
  • BGH, 29.05.1962 - VI ZR 228/61
    Auszug aus BGH, 22.04.1966 - IV ZR 58/65
    Erst das Hinzukommen solcher Umstände führte unter der Geltung des Güterstandes des Verwaltung und der Nutznießung vielfach zu einer besonderen Benachteiligung der mitarbeitenden Ehefrau, so daß dann die Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses der Gerechtigkeit diente (BGHZ 30, 197 [BGH 15.06.1959 - II ZR 44/58]; FamRZ 62, 357; 63, 280).
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 125/12

    Zugewinnausgleich: Annahme einer unbilligen Härte bei ungewöhnlich langer

    Ob und wann dies der Fall sein kann, hat der Gesetzgeber durch die Beispiele in Absatz 2 der Vorschrift näher verdeutlicht (BGHZ 46, 343, 346).

    Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, aus welchen Gründen der eine Ehegatte den höheren Zugewinn erzielt hat (so schon BGHZ 46, 343, 349 f.).

  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 262/90

    Voraussetzung eines Leistungsverweigerungsrechts wegen grober Unbilligkeit im

    Wie der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte der Vorschrift näher dargelegt hat (insbesondere BGHZ 46, 343 ff; Urteil vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 161/71 - NJW 1973, 749; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Juli 1980 - IVb ZR 531/80 = FamRZ 1980, 877) kann dem ausgleichspflichtigen Ehegatten vielmehr ein Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit nur zustehen, wenn der - bewußt in rein schematischer und pauschalierender Art gestaltete - Ausgleichsanspruch in der vom Gesetz grundsätzlich vorgesehenen Weise ausnahmsweise dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widerspricht.
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 615/80

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen ehelichen Fehlverhaltens

    Im Falle persönlicher Eheverfehlungen wird diese Grenze im allgemeinen nur überschritten, wenn sich das schwerwiegende pflichtwidrige Verhalten über einen lang andauernden Zeitraum erstreckt, wobei von Belang ist, wie lange Ehe und Güterstand überhaupt bestanden haben und wie lange der Ausgleichsgläubiger seinen Aufgaben und Pflichten gerecht geworden ist (vgl. BGHZ 46, 343, 352; Urteil vom 3. Juni 1970 - IV ZR 64/69 - FamRZ 1970, 483, 484 sowie OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 282 mit umfassenden weiteren Nachweisen von Rechtsprechung und Schrifttum).
  • OLG Karlsruhe, 16.04.1987 - 2 UF 267/85

    Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Zugewinns; Verjährung einer

    Mit dem Familiengericht ist der Senat der Auffassung, daß die Gewährung des dem Kläger zustehenden Zugewinnes auch nur zu einem Teil dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen würde (vgl. BGHZ 46, 343 ff).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 22. April 1966 (BGHZ 46, 343) in einem Fall, in welchem dem ausgleichsberechtigten Ehegatten Ehebruch vorgeworfen wurde, ausgeführt, die Einrede nach § 1381 BGB, die in einem schuldhaften und pflichtwidrigen Verhalten des anderen Ehegatten ihre Grundlage hat, könne nur dann durchdringen, wenn sich dieses über einen lang andauernden Zeitraum erstreckt habe.

    Ist auch die Grenze, von der ab die Gewährung des vollen Ausgleichs als grob unbillig anzusehen ist, weit hinaus anzusetzen (BGHZ 46, 343), so liegt doch nach allem hier einer derjenigen Ausnahmefälle vor, bei dem eine völlige Versagung des Zugewinnausgleichs gerechtfertigt und geboten ist.

  • BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 11/85

    Begriff der Vermögensverwaltung; Ansprüche eines Ehegatten wegen zweckwidriger

    Soweit dagegen die Beiträge der Ehegatten nur ihrem Bestreben gelten, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen und hierfür die materiellen Bedingungen zu verbessern, ist der stillschweigende Abschluß eines Gesellschaftsvertrages im Hinblick auf die durch § 1353 BGB ohnehin begründeten Pflichten zu verneinen (BGHZ 8, 249; 31, 197; 46, 343; 47, 157; 84, 361, 366 f; vgl. außerdem BGH LM BGB § 705 Nr. 5 und BGH FamRZ 1975, 35).
  • BGH, 26.03.1980 - IV ZR 193/78

    Zugewinnausgleich bei Doppelehe

    Es hält den Zugewinnausgleich schon im Hinblick auf die eheliche Lebensgemeinschaft und den Grundsatz der Gleichberechtigung für gerecht (BGHZ 46, 343, 349 f.).

    Eine solche Unbilligkeit wird in der Regel ein schuldhaftes Verhalten auf seiten des ausgleichsberechtigten Ehegatten voraussetzen, wobei das Fehlverhalten im Gegensatz zu dem in § 1381 Abs. 2 BGB gegebenen Beispiel nicht notwendig wirtschaftlicher Natur, sondern auch anderer Art sein kann (RegE II, BT-Drucks. 2/224 S. 49; BGHZ 46, 343, 347).

  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 531/80

    Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit

    Es hält den Zugewinnausgleich schon im Blick auf die eheliche Lebensgemeinschaft und den Grundsatz der Gleichberechtigung für gerecht (BGHZ 46, 343, 349 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1981 - 5 UF 155/80

    Ehepartner; Persönliche Verstöße; Eheliche Pflichten; Zugewinnausgleich; Grob

    Allerdings folgt der Senat im Ansatz der fast einhelligen Meinung der Gerichte und der überwiegenden Ansicht in der Rechtslehre, daß ausnahmsweise besonders langdauernde oder schwere persönliche Verstöße gegen eheliche Pflichten auch ohne wirtschaftliche Auswirkungen die Inanspruchnahme des anderen Ehepartners als grob unbillig iSv § 1381 Abs. 1 BGB erscheinen lassen können (BGHZ 46, 343, 352 mit Anm. Johannsen in LM § 1381 BGB Nr. 6a, und nur insoweit zust. Anm. Bosch, FamRZ 1966, 564 ff; BGH FamRZ 1970, 483 f = NJW 1970, 1600 [Nr. 8]; 1980, 768 ff = BGHF 2, 92; OLG Nürnberg FamRZ 1964, 440, 441; OLG Karlsruhe FamRZ 1965, 148 ff; OLG Hamm FamRZ 1976, 633 f; OLG Celle FamRZ 1979, 431, 432; OLG Köln FamRZ 1979, 511 [Ls]; AmtsG Schweinfurt NJW 1973, 1506 Nr. 15; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts Rdn. 810 f; Thiele in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 1381 Rdn. 20 bis 22; Lange in Soergel, BGB 11. Aufl. § 1381 Rdn. 11; BGB-RGRK/Finke, 12. Aufl. § 1381 Rdn. 10; Heckelmann in Erman, BGB 6. Aufl. § 1381 Rdn. 3; Thiele, JZ 1960, 394, 396; v. Godin, MDR 1966, 722, 723 ff; Mikosch, MDR 1978, 886, 887 ff; a.A. LG Freiburg FamRZ 1963, 647, 648; Diederichsen in Palandt, BGB 40. Aufl. § 1381 Anm. 2c; Gernhuber in MünchKomm, BGB § 1381 Rdn.

    Insbesondere reichte es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 46, 343 ff als Revisionsurteil zu OLG Karlsruhe und LG Freiburg, aaO) jedenfalls für einen völligen Ausschluß des Zugewinnausgleichs nicht einmal aus, daß die Ehefrau sich nach 14-jähriger Ehe dem wesentlich jüngeren Neffen des Ehemannes zugewandt, und von ihm zwei zunächst scheineheliche Kinder geboren hatte.

  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 71/94

    Anfangsvermögen bei Überschuldung eines Ehegatten bei Eheschließung

    Dem liegt zwar der zutreffende Gedanke zugrunde, daß Härteklauseln nur der Durchsetzung der Einzelfallgerechtigkeit dienen, nicht aber der generellen Korrektur von systematischen oder methodischen Ansätzen des Gesetzgebers, die als rechtspolitisch verfehlt und unbillig angesehen werden (BGHZ 46, 343, 353; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81 - FamRZ 1982, 999, 1001 und vom 24. Mai 1989 - IVb ZB 17/88 - FamRZ 1989, 1163, 1165 m.w.N. für die rechtsähnliche Lage beim Versorgungsausgleich).
  • BGH, 03.06.1970 - IV ZR 64/69

    Verweigerung der Befriedigung der Ausgleichsforderung wegen Gefährdung der

  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 11/76

    Einbeziehung eines Lottogewinns in den Zugewinnausgleich

  • OLG Bamberg, 05.12.1996 - 2 UF 181/96

    Beschränkung eines Zugewinnanspruchs wegen grober Unbilligkeit; Rückgriff auf die

  • LG Ravensburg, 03.10.1979 - 1 T 199/79

    "Bezugnahme" auf das Angebot bei getrennter Beurkundung durch Angebot und Annahme

  • OLG Köln, 20.06.1978 - 21 UF 412/77

    Zugewinnausgleich; Schuldner; Leistungsverweigerungsrecht; Grobe Unbilligkeit;

  • OLG Hamm, 26.06.2014 - 4 UF 43/14

    Anforderungen an die Berufungsbegründung hinsichtlich der Berechnung des

  • OLG Stuttgart, 06.05.1981 - 18 UF 23/80
  • OLG Hamm, 25.10.1983 - 1 UF 326/81

    Berechnung des Anfangsvermögens und Endvermögens für einen Zugewinnausgleich;

  • BGH, 17.02.1983 - IX ZR 22/82

    Bestimmung von Anfangsvermögen und Endvermögen zur Durchführung des

  • OLG Brandenburg, 12.08.2008 - 9 UF 79/08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht