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   BGH, 14.07.1966 - IV ZB 243/66   

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https://dejure.org/1966,529
BGH, 14.07.1966 - IV ZB 243/66 (https://dejure.org/1966,529)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1966 - IV ZB 243/66 (https://dejure.org/1966,529)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1966 - IV ZB 243/66 (https://dejure.org/1966,529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vorlage an den Bundesgerichtshof (BGH) - Bindung eines Standesbeamten an ein Ehefähigkeitszeugnis - Beurteilung der Ehefähigkeit einer Ausländerin, die einen deutschen Staatsangehörigen heiraten will

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 87
  • NJW 1966, 1811
  • NJW 1967, 352 (Ls.)
  • MDR 1966, 919
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 40/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1966 - IV ZB 243/66
    In einer nicht veröffentlichten Entscheidung vom gleichen Tage - IV AR (VZ) 40/63 - hat der Senat dieselbe Auffassung auch für den Fall vertreten, daß eine katholische Spanierin einen geschiedenen Deutschen heiraten will.

    Auf die Begründung der ersterwähnten Entscheidung des Senats, die auch der Entscheidung IV AR (VZ) 40/63 zugrunde liegt, wird Bezug genommen.

  • BGH, 13.07.1951 - IV ZB 24/51

    Wertpapierbereinigung. Erbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 14.07.1966 - IV ZB 243/66
    Der Senat hat bereits in der in BGHZ 3, 123 [BGH 13.07.1951 - IV ZB 24/51] abgedruckten, in einer Wertpapierbereinigungssache ergangenen Entscheidung ausgesprochen, daß es für die Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 FGG darauf ankommt, ob eine sofortige Beschwerde als Rechtsbeschwerde ausgestattet ist.
  • OLG München, 02.04.1964 - VA 3/63
    Auszug aus BGH, 14.07.1966 - IV ZB 243/66
    An dieser Auffassung sieht sich das Oberlandesgericht durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17. März 1964, VA 3/63, StAZ 64, 327 gehindert.
  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 39/63

    Eheschließung katholischer Spanier mit geschiedenen Deutschen

    Auszug aus BGH, 14.07.1966 - IV ZB 243/66
    Der Senat hat in der Entscheidung vom 12. Februar 1964 - IV AR (VZ) 39/63 (BGHZ 41, 137 [BGH 06.02.1964 - IV AR VZ 39/63]) - ausgesprochen, daß einem Spanier katholischen Glaubens, der in Deutschland eine Deutsche heiraten will, deren erste Ehe mit einem Deutschen durch ein deutsches Scheidungsurteil geschieden worden ist, sofern diese erste Ehe nach kanonischem und damit auch nach spanischem, Recht wirksam zustande gekommen war, Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei Lebzeiten des ersten Ehemannes nicht erteilt werden kann.
  • RG, 16.07.1936 - IV 73/36

    1. Muß die Berufungsanschlußschrift durch den Berufungsanwalt eigenhändig

    Auszug aus BGH, 14.07.1966 - IV ZB 243/66
    Das Gesetz will mit der Bestimmung des § 10 EheG dem Standesbeamten die Prüfung erleichtern, ob das maßgebende Heimatrecht des Ausländers die Eheschließung erlaubt (RGZ 152, 23, 33; vgl. auch § 407 Abs. 1 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - Neufassung 1958), Das Zeugnis der ausländischen Behörde bindet jedoch den Standesbeamten nicht.
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s.a. BGHZ 46, 87) veranlaßte die Mitglieder des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, in der IV. und V. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Änderung des Art. 13 EGBGB einzubringen (vgl. BTDrucks. IV/3088 und V/359).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 126/95

    Wirksamkeit einer Ehe mit einem Ausländer

    Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß sich die materiellen Voraussetzungen der Eheschließung gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 1 EGBGB a.F. - unabhängig vom Ort der Eheschließung - für jede Partei aus dem Recht des Staates ergeben, dem sie unmittelbar vor der Eheschließung angehörte (vgl. BGHZ 46, 87, 95).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89

    Amtspflegschaft für nichteheliche Ausländerkinder

    Daß es um die Auslegung von Bestimmungen des Internationalen Privatrechts geht, stellt die Vorlagepflicht nicht in Frage, da auch derartige Normen zu den Vorschriften des Bundesrechts im Sinne von § 28 Abs. 2 FGG gehören (BGHZ 46, 87, 91).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2021 - 11 VA 4/21

    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses; Gewichtige Zweifel

    Um - an Stelle der ausländischen Innenbehörde (vgl. BGH, Beschl. v. 14.07.1966 - IV ZB 243/66, Rdn. 15, juris = JurionRS 1966, 10519; BeckOK-BGB/Hahn, 59. Ed., § 1309 Rdn. 20 m.w.N.) - im Rahmen des § 1309 BGB personenbezogen prüfen zu können, ob der geplanten Eheschließung nach dem laut Art. 13 Abs. 1 EGBGB insoweit regelmäßig anzuwendenden Heimatrecht des ausländischen Verlobten Hindernisse entgegenstehen, benötigt der dabei als Justizbehörde i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG tätige Präsident des Oberlandesgerichtes nicht bloß Nachweise zur Geburt und zum Familienstand des Betroffenen, sondern auch zu dessen Identität und Staatsangehörigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.1998 - 3 VA 12/97, LS und Rdn. 8, juris = BeckRS 1998, 02712; OLG Rostock, Beschl. v. 16.10.2008 - 6 W 27/08, LS und Abschn. II, juris Rdn. 4 = BeckRS 2008, 24162; eingehend Eckebrecht in Scholz/Kleffmann, Praxishandbuch FamR, Loseblatt, Stand 40. Erg.-Lfg., Teil A Rdn. 134; ferner BeckOGK-BGB/Kriewald, Stand 01.10.2021, § 1309 Rdn. 55 und 59; jurisPK-BGB/Wahlen, 9. Aufl., § 1309 Rdn. 45; Palandt/Siede, BGB, 80. Aufl., § 1309 Rdn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 8 A 353/99

    Festellungsantrag i.R.d. Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit; Erteilung

    vgl. BGH, Beschluß vom 19. August 1957 - IV ZB 243/66 -, BGHZ 46, 87 (95).
  • BGH, 12.05.1971 - IV AR (Vz) 38/70

    Ausländisches Eheverbot der Religionsverschiedenheit

    Da der Oberlandesgerichtspräsident die Funktion der inneren Behörde des Heimatlandes übernimmt, die in den Fällen des § 10 Abs. 1 EheG das Ehefähigkeitszeugnis ausstellt (BGHZ 46, 87, 93 [BGH 14.07.1966 - IV ZB 243/66]; Gernhuber FamRecht 1964, 91), ist er gehalten, auch beim Vorliegen aufschiebender Ehehindernisse des ausländischen Rechts die Befreiung zu verweigern.
  • AG Hannover, 07.01.2002 - 616 F 7355/00

    Voraussetzungen für die wirksame Eingehung einer Ehe; Vorliegen der materiellen

    Die materiellen Gültigkeitsvoraussetzungen der Eheschließung müssen für jeden Verlobten im Zeitpunkt der Heirat vorliegen (BGH NJW 1966, 1811, 1813 [BGH 14.07.1966 - IV ZB 243/66] ; Palandt-Heldrich, 61. Aufl., Art. 13 EGBGB Rz. 4; FA-FamR-Rausch, 3. Aufl., 15. Kap. Rz. 29).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.1980 - 3 VA 6/80
    Gemäß § 10 Abs. 2 EheG hat der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen werden soll, Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu erteilen, wenn das Heimatland des Ausländers keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt, und keine Ehehindernisse bestehen (zum Beispiel BGHZ 41, 136 ff, 140; 46, 87 ff, 93; Dietz in Staudinger, BGB 10./11. Aufl. § 10 EheG Rdn. 131; Massfeller/Hoffmann, PStG § 10 EheG Rdn. 119), wobei insoweit gemäß Art. 13 Abs. 1 EGBGB - vorbehaltlich einer etwaigen Rückverweisung (Art. 27 EGBGB) - das Heimatrecht des Ausländers maßgeblich ist.
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