Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,507
BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64 (https://dejure.org/1967,507)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1967 - III ZR 260/64 (https://dejure.org/1967,507)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1967 - III ZR 260/64 (https://dejure.org/1967,507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlehensaufnahme anlässlich des Erwerbs eines Lanz-Mähdreschers - Sicherung der Rückzahlungsverpflichtung - Sicherungseigentum am Kaufgegenstand - Rücktritt vom Abzahlungsgeschäft wegen "fortwährend schlechter Zahlungsweise" - Verfahrensfehlerhafte Feststellung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 253
  • NJW 1967, 1036
  • MDR 1967, 566
  • DB 1967, 810
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1953 - II ZR 124/53

    Anwendung des AbzG auf Darlehen des U an HV

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64
    Dieses Ziel, dem Käufer zum Erwerb einer bestimmten beweglichen Sache gegen Teilzahlungen zu verhelfen, muß Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag derart innerlich miteinander verbinden, daß keiner der beiden Verträge ohne das Zustandekommen des anderen geschlossen worden wäre (BGH NJW 1954, 185, 187) [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53]; BGH Urteil v. 20. Februar 1967 - III ZR 243/64 -, zur Veröffentlichung bestimmt, oder jeder Vertrag seinen Sinn erst im Zusammenhang mit dem ändern erhält.

    Auf eine innere Bindung der Verträge aneinander ist aufgrund des verabredeten Zusammenwirkens aller drei Beteiligten (BGHZ 3, 257, 259) [BGH 09.10.1951 - I ZR 20/51] oder der gegenseitigen Bezugnahme der Verträge aufeinander (LM zu AbzG § 6 Nr. 2) oder des eigenen Interesses des Kreditgebers und seiner Mitwirkung am Kaufvertrage (BGH NJW 1954, 185, 187 [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53] = LM zu AbzG § 6 Nr. 4) geschlossen werden.

    Wenn in BGHZ 37, 94, 101 [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60] ausgeführt ist, wer sich "auf eigene Faust" ein Darlehn beschaffe, dürfe nicht schon deswegen, weil er ohne das Darlehn den Kaufpreis nur in Raten zahlen könnte, als Abzahlungskäufer behandelt werden (vergl. auch BGH NJW 1954, 185, 186 [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53]; KG JW 1931, 75, 76), so besagt das im Grunde nichts anderes.

    Wenn in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1954, 185, 187 [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53] von dem eigenen wirtschaftlichen Interesse des Darlehnsgebers die Rede ist, so ist damit erkennbar das - dort aus dem Sachverhalt klar ersichtliche - Interesse am Zustandekommen und an der Ausgestaltung des Einzelgeschäfts gemeint, das dort allerdings sowohl auf Seiten des Verkäufers wie auch auf Seiten des kreditgewährenden Unternehmens gemeinsam auf Anschaffung des Kaufgegenstandes (Kraftwagens) durch den Käufer ging, der seine Tätigkeit als Handelsvertreter für dieses Unternehmen mit dem auf Raten gekauften Kraftwagen ausüben sollte.

  • BGH, 09.10.1951 - I ZR 20/51

    Abzahlungsgeschäfte

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64
    In der Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, diese heute üblich gewordene (meist formularmäßige) Aufspaltung eines Abzahlungsgeschäfts in zwei rechtlich selbständige Verträge dürfe nicht zu dem Ergebnis führen, den Käufer schlechter zu stellen, als er ohne die Aufspaltung stehen würde; sie könne ihm also weder den Schutz des Abzahlungsgesetzes nehmen, noch - unter bestimmten Voraussetzungen - begründete Einwendungen aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Darlehnsanspruch des Kreditgebers abschneiden (BGHZ 3, 257, 259 [BGH 09.10.1951 - I ZR 20/51]; 22, 90, 95 [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55]; 37, 94, 99) [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60].

    Vorausgesetzt ist allerdings, wenn die Regeln des Abzahlungsgesetzes auf den Kredit-(Darlehns-)Vertrag angewandt werden sollen, daß der Kaufvertrag und der Finanzierungsvertrag wirtschaftlich eine auf ein Ziel ausgerichtete Einheit bilden oder sich zu einer solchen Einheit ergänzen (BGHZ 3, 257, 259 [BGH 09.10.1951 - I ZR 20/51]; LM zu AbzG § 6 Nr. 2).

    Auf eine innere Bindung der Verträge aneinander ist aufgrund des verabredeten Zusammenwirkens aller drei Beteiligten (BGHZ 3, 257, 259) [BGH 09.10.1951 - I ZR 20/51] oder der gegenseitigen Bezugnahme der Verträge aufeinander (LM zu AbzG § 6 Nr. 2) oder des eigenen Interesses des Kreditgebers und seiner Mitwirkung am Kaufvertrage (BGH NJW 1954, 185, 187 [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53] = LM zu AbzG § 6 Nr. 4) geschlossen werden.

  • BGH, 05.04.1962 - VII ZR 183/60

    Finanzierter Abzahlungskauf. Sachmängel

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64
    In der Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, diese heute üblich gewordene (meist formularmäßige) Aufspaltung eines Abzahlungsgeschäfts in zwei rechtlich selbständige Verträge dürfe nicht zu dem Ergebnis führen, den Käufer schlechter zu stellen, als er ohne die Aufspaltung stehen würde; sie könne ihm also weder den Schutz des Abzahlungsgesetzes nehmen, noch - unter bestimmten Voraussetzungen - begründete Einwendungen aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Darlehnsanspruch des Kreditgebers abschneiden (BGHZ 3, 257, 259 [BGH 09.10.1951 - I ZR 20/51]; 22, 90, 95 [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55]; 37, 94, 99) [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60].

    Wenn in BGHZ 37, 94, 101 [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60] ausgeführt ist, wer sich "auf eigene Faust" ein Darlehn beschaffe, dürfe nicht schon deswegen, weil er ohne das Darlehn den Kaufpreis nur in Raten zahlen könnte, als Abzahlungskäufer behandelt werden (vergl. auch BGH NJW 1954, 185, 186 [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53]; KG JW 1931, 75, 76), so besagt das im Grunde nichts anderes.

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 243/64

    Finanzierter Abzahlungskauf. Rückabwicklung

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64
    Dieses Ziel, dem Käufer zum Erwerb einer bestimmten beweglichen Sache gegen Teilzahlungen zu verhelfen, muß Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag derart innerlich miteinander verbinden, daß keiner der beiden Verträge ohne das Zustandekommen des anderen geschlossen worden wäre (BGH NJW 1954, 185, 187) [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53]; BGH Urteil v. 20. Februar 1967 - III ZR 243/64 -, zur Veröffentlichung bestimmt, oder jeder Vertrag seinen Sinn erst im Zusammenhang mit dem ändern erhält.

    In der Regel kommt es jedoch nicht auf das Interesse des Darlehnsgebers (Bank) am Kaufgeschäft, sondern entscheidend darauf an, daß die Kredithingabe ihrer Gestaltung nach darauf abstellt, dem Käufer zum Erwerb eines Gegenstandes gegen Teilzahlung zu verhelfen, eben weil die Bank hofft - und darin liegt ihr wirtschaftliches Interesse - mit der Finanzierung ein gewinnbringendes Geschäft durchführen zu können (BGH Urteil vom 20. Februar 1967 - III ZR 243/64).

  • BGH, 22.12.1955 - II ZR 237/54

    Nutzungsentschädigung bei Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64
    Da Mähdrescher üblicherweise nicht vermietet würden, könne die Gebrauchsvergütung nur auf der Grundlage der normalen Wertminderung berechnet werden (BGHZ 19, 330).
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55

    Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64
    In der Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, diese heute üblich gewordene (meist formularmäßige) Aufspaltung eines Abzahlungsgeschäfts in zwei rechtlich selbständige Verträge dürfe nicht zu dem Ergebnis führen, den Käufer schlechter zu stellen, als er ohne die Aufspaltung stehen würde; sie könne ihm also weder den Schutz des Abzahlungsgesetzes nehmen, noch - unter bestimmten Voraussetzungen - begründete Einwendungen aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Darlehnsanspruch des Kreditgebers abschneiden (BGHZ 3, 257, 259 [BGH 09.10.1951 - I ZR 20/51]; 22, 90, 95 [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55]; 37, 94, 99) [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60].
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 20/66

    Finanzierter Abzahlungskauf. Rückabwicklung

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64
    Umgekehrt kann aus dem Fehlen von Umständen, die in der Regel auf das Vorliegen eines finanzierten Abzahlungsgeschäftes hinweisen, nicht ohne weiteres geschlossen werden, der erforderliche Zusammenhang zwischen Kauf und Kreditgewährung gegen ratenweise Rückzahlung bestehe nicht: Ein einheitlicher Vertrag (Kaufvertrag und Darlehnsvertrag) auf einem Formular ist ... nicht erforderlich; eine Bezugnahme im Kaufvertrag auf den Darlehnsvertrag und umgekehrt ist nicht notwendig; ein Rahmenvertrag zwischen Verkäufer und Bank ist ebenso wie ein auf Dauer angelegtes Verhältnis zwischen Verkäufer und Bank nicht nötig; eine Absicherung der Bank durch Rückgriffsmöglichkeiten auf den Verkäufer ist zwar üblich, aber nicht erforderlich, wie der im BGH - Urteil vom 20. Februar 1967 - III ZR 20/66-entschiedene Fall zeigt; eine unmittelbare Auszahlung des Darlehnsbetrages an den Verkäufer wird zwar meist zur Sicherung der Bank vereinbart, damit die Voraussetzungen des Eigentumsübergangs (Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bis zur Bezahlung) eintreten, jedoch kann bei ausreichender Vertrauenswürdigkeit des Käufers auch die Auszahlung des Darlehns an ihn zwecks Weitergabe an den Verkäufer erfolgen.
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 78/55
    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64
    In der Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, diese heute üblich gewordene (meist formularmäßige) Aufspaltung eines Abzahlungsgeschäfts in zwei rechtlich selbständige Verträge dürfe nicht zu dem Ergebnis führen, den Käufer schlechter zu stellen, als er ohne die Aufspaltung stehen würde; sie könne ihm also weder den Schutz des Abzahlungsgesetzes nehmen, noch - unter bestimmten Voraussetzungen - begründete Einwendungen aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Darlehnsanspruch des Kreditgebers abschneiden (BGHZ 3, 257, 259 [BGH 09.10.1951 - I ZR 20/51]; 22, 90, 95 [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55]; 37, 94, 99) [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60].
  • BGH, 22.09.1966 - III ZR 224/64

    Zulässigkeit der Erhebung höherer als im Darlehensvertrag genehmigter Mieten bei

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64
    Grundsätzlich sind alle Beweise, die sich auf entscheidungserhebliche Tatsachen beziehen, zu erheben (BGH DRiZ 1966, 381).
  • BGH, 06.12.1979 - III ZR 46/78

    Voraussetzungen für eine ungerechtfertigte Bereicherung - Rechtmäßigkeit einer

    Ein finanzierter Abzahlungskauf setzt nicht voraus, daß der Kaufgegenstand dem Darlehensgeber sicherungsübereignet worden ist (Aufgabe des gegenteiligen Standpunkts des Senatsurteils BGHZ 47, 253, 255).

    Zum finanzierten Abzahlungsgeschäft gehöre - so führt das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 47, 253, 255) aus - notwendig die Sicherungsübereignung des gekauften Gegenstands an den Kreditgeber.

    Der erkennende Senat hat für die Abwicklung eines Kreditvertrags (Darlehensvertrags) nach § 2 AbzG allerdings ausgesprochen, die abzahlungsrechtlichen Vorschriften griffen nur ein, wenn der Kaufgegenstand dem Kreditgeber übereignet worden sei (BGHZ 47, 253, 255; ferner Urteil vom 18. Dezember 1969 - III ZR 248/68 = NJW 1970, 701).

    Die auf § 6 AbzG gestützte Anwendung der abzahlungsrechtlichen Vorschriften auf einen rechtlich oder wirtschaftlich einheitlichen finanzierten Abzahlungskauf beruht nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. das Senatsurteil BGHZ 47, 253, 254) auf der Erwägung, daß die Beteiligten den Zweck eines Abzahlungsgeschäfts - dem Käufer den Erwerb einer beweglichen Sache gegen Teilzahlungen zu ermöglichen - nicht nur in einer anderen Rechtsfom (etwa der Miete), sondern ebenso durch eine Aufteilung der Funktionen des Abzahlungsverkäufers erstreben können und häufig erstreben.

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78

    Klage auf Zahlung rückständiger Darlehensraten - Einheit zwischen Kaufvertrag und

    Das unstreitig mit den beiden Verträgen erstrebte Ziel, dem auf Grund der Zeitungsanzeigen der J. KG an der Übernahme eines Reinigungsdienstes für Teppiche interessierten Beklagten zu 1) eine Teppichreinigungsmaschine gegen Teilzahlung zu verschaffen, verbindet, wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, beide Verträge derart miteinander, daß die an ihnen Beteiligten keinen von beiden ohne das Zustandekommen des anderen Vertrages geschlossen hätten (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 47, 253, 255; 47, 241 ff sowie das Senatsurteil in WM 1978, 459).

    Es können deshalb im Einzelfall Umstände fehlen, die regelmäßig sonst auf einen inneren Zusammenhang solcher Verträge hindeuten (BGHZ 47, 253, 256).

    Da es hier nicht um die Frage nach der Anwendbarkeit des Abzahlungsgesetzes geht, kann offenbleiben, ob zum Wesen eines unter dieses Gesetz fallenden Abzahlungsgeschäfts die sicherungsweise Übereignung des Kaufgegenstandes an den Kreditgeber gehört (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 47, 253, 257).

  • BGH, 18.12.1969 - III ZR 248/68

    Verpflichtung zur Rückzahlung in den vereinbarten Teilbeträgen nach Empfang eines

    In Fortführung der früheren Rechtsprechung hat der Senat in BGHZ 47, 253, 254 [BGH 20.02.1967 - III ZR 260/64] (vgl. BGHZ 47, 233, 237) [BGH 20.02.1967 - III ZR 128/65] ausgeführt: Die Bestimmungen in § 1 Abzahlungsgesetz, der lediglich von dem Verkauf beweglicher Sachen und von dem Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer handelt, sind im Verhältnis zwischen der Bank und dem Käufer nicht unmittelbar anwendbar; denn ihre Vereinbarungen haben eine Kreditgewährung und deren Sicherung zum Gegenstand.

    Vorausgesetzt ist allerdings - so wird in BGHZ 47, 253, 255 [BGH 20.02.1967 - III ZR 260/64] weiter ausgeführt (vgl. zu dem gesamten Fragenkomplex auch Pagendarm in WM 1967, 434 ff) -, daß der Kaufvertrag und der Finanzierungsvertrag Wirtschaftlich eine auf ein Ziel ausgerichtete Einheit bilden oder sich zu einer solchen Einheit ergänzen (BGHZ 3, 257, 259 [BGH 09.10.1951 - I ZR 20/51] ; LM zu AbzG § 6 Nr. 2).

    Soll der Kreditvertrag nach den Regeln des Abzahlungsrechts abgewickelt werden, so ist Voraussetzung, daß die beiden rechtlich selbständigen Verträge, der Kaufvertrag und der Finanzierungsvertrag, als eine wirtschaftlich auf ein Ziel ausgerichtete Einheit erscheinen oder sich zu einer solchen Einheit ergänzen lassen (BGHZ 47, 253, 255 [BGH 20.02.1967 - III ZR 260/64] = WM 1967, 467 = NJW 1967, 1036).

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 24/83

    Widerrufsrecht nach § 1b AbzG beim finanzierten Abzahlungskauf

    Die erforderliche wirtschaftliche Einheit ist zu bejahen, wenn über ein Zweck-Mittel-Verhältnis hinaus die beiden Geschäfte miteinander derart verbunden sind, daß keines ohne das andere geschlossen worden wäre oder jeder der Verträge seinen Sinn erst durch den andern erhält (vgl. Senatsurteile BGHZ 47, 253, 255 [BGH 20.02.1967 - III ZR 260/64] undvom 20. März 1980 - III ZR 172/78 = NJW 1980, 1514, 1515) [BGH 20.03.1980 - III ZR 172/78].
  • BGH, 08.11.1979 - III ZR 115/78

    Bewertung von Teilstücken eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts -

    Dieses Ziel verband die beiden rechtlich selbständigen Verträge derart miteinander, daß die jeweils Beteiligten den einen Vertrag nicht ohne den anderen abgeschlossen hätten (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1979 - III ZR 129/77 = NJW 1979, 2194 = WM 1979, 489; ferner Senatsurteile BGHZ 47, 241 ff. und 47, 253, 255).

    Die Klägerin gewährte mithin dem Beklagten einen Kredit, der in Raten zurückzuzahlen war, für den Kauf eines bestimmten Gegenstandes (Heißgetränke-Münzautomat) in Kenntnis dessen, daß der Kauf dieses Gegenstands den Kredit notwendig voraussetzte (vgl. dazu: Senatsurteil in BGHZ 47, 253, 256/257).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71

    Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen

    Dass die begrenzte Zielsetzung und der Ausnahmecharakter des Rechtsberatungsgesetzes eine einschränkende Auslegung rechtfertigen können (BGHZ 38, 71, 85; BGH Urteile v. 9. Mai 1967 - Ib ZR 59/65 = NJW 1967, 1562; v. 8. Mai 1970 - I ZR 62/68 = LM Nr. 19 zu § 1 RechtsberatG), enthebt nicht von einer auf den Schutzzweck sehenden Rechtsanwendung, um einem Leerlaufen der Regelung durch Umgehungsgeschäfte entgegenzuwirken (vgl. auch die ähnliche Problematik zum finanzierten Abzahlungsgeschäft, insbesondere BGHZ 3, 257, 259; 22, 90, 95; 37, 94, 99; 47, 241, 242; 47, 253, 254 f; 57, 112, 114).
  • BGH, 28.04.1994 - I ZR 68/92

    Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank - Wirtschaftliche Einheit;

    In Übereinstimmung damit steht, daß in der Rechtsprechung zur Anwendung des Abzahlungsgesetzes bei der Beurteilung der Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Bank auf die wirtschaftliche Einheit des Vorgangs abgestellt worden ist (vgl. BGHZ 47, 253, 255; BGHZ 91, 9, 12).
  • BGH, 25.03.1982 - III ZR 198/80

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Kauf

    Einzelne Umstände, die sonst in der Regel auf die enge Verbindung hinweisen, können durchaus fehlen, wenn die wirtschaftliche Einheit sich nur aus anderen Umständen ergibt (BGHZ 47, 255 [BGH 20.02.1967 - III ZR 260/64]/56).
  • BGH, 15.05.1990 - XI ZR 205/88

    Behandlung eines Bankkredits als Teil eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts

    Die notwendige wirtschaftliche Einheit besteht dann, wenn sich beide Verträge wechselseitig bedingen oder der eine seinen Sinn erst durch den anderen erhält (BGHZ 47, 253, 255; BGH, Urteil vom 29. April 1981 - VIII ZR 184/80 = NJW 1981, 1960; BGHZ 91, 9, 11; 91, 37, 43).
  • BGH, 09.02.1978 - III ZR 31/76

    Garantie der Rückzahlung eines kreditierten Gesamtbetrags gegenüber der

    Das Ziel, dem Käufer zum Erwerb eines bestimmten Gegenstandes gegen Teilzahlungen zu verhelfen, verbindet beide Verträge derart miteinander, daß die jeweils Beteiligten keinen von beiden ohne das Zustandekommen des anderen Vertrags geschlossen hätten (vgl. die Senatsurteile BGHZ 47, 253, 255 und 47, 241 ff).
  • BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 211/91

    Anwendbarkeit des AbzG auf den Kauf einer Pizzeria

  • BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67

    Wechsel aus Abzahlungsgeschäften

  • BGH, 20.03.1980 - III ZR 172/78

    Nichtigkeit eines im Reisegewerbe vermittelten Darlehensvertrags - Übertragung

  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70

    Finanzierter Abzahlungskauf; Rückabwicklung

  • BGH, 05.07.1971 - III ZR 108/68

    Voraussetzungen für einen finanzierten Abzahlungskauf - Anfechtung des

  • BGH, 18.01.1973 - III ZR 69/71

    Abschluss eines finanzierten Abzahlungsgeschäft zur Anschaffung einer

  • BGH, 26.03.1976 - V ZR 247/74

    Finanzierter Abzahlungskauf (Verkäuferrücktritt)

  • AG Dortmund, 27.08.1987 - 123 C 411/87

    Kaufvertrag; Umgehungsgeschäft; Aufspaltung eines Kaufvertrages

  • BGH, 05.07.1971 - III ZR 72/68

    Zurückweisen einer Revision - Enge Verbindung zwischen Kaufvertrag und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht