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   BGH, 19.10.1967 - VII ZR 324/64   

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BGH, 19.10.1967 - VII ZR 324/64 (https://dejure.org/1967,608)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1967 - VII ZR 324/64 (https://dejure.org/1967,608)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1967 - VII ZR 324/64 (https://dejure.org/1967,608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 334
  • NJW 1968, 52
  • NJW 1968, 702 (Ls.)
  • MDR 1968, 143
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 426/18

    Betrug (Täuschung über Tatsachen: Tatsachenbegriff, konkludente Täuschung durch

    Ein Rechtsanwalt hat Anspruch auf diese Gebühr, wenn er beauftragt wird, die Forderung seines Mandanten außergerichtlich durchzusetzen, sie zu überprüfen und seinen Auftraggeber insoweit auch zu beraten (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - IX ZR 56/03, JurBüro 2005, 141; vom 19. Oktober 1967 - VII ZR 324/64, BGHZ 48, 334, 336 (jeweils noch zu § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO); Bischof/Jungbauer, RVG, 8. Aufl., Vorbemerkung 2.3 VV Rn. 19 ff. mwN; Teubel in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl., Vorbemerkung 2.3 Rn. 3).
  • AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18

    Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf

    Vorzugswürdig ist insoweit hier nämlich die Rechtsauffassung, die danach differenziert, ob der Rechtsanwalt bzw. hier das Inkassobüro zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche beauftragt und der Prozessauftrag allenfalls bedingt erteilt worden ist oder ob ein un bedingter Klageauftrag erteilt worden ist ( BGH , NJW 2006, Seiten 1523 ff. = Rpfleger 2006, Seiten 436 f. = DAR 2006, Seiten 418 f.; OLG Hamm , NJW-RR 2006, Seiten 242 f.; OLG Koblenz , JurBüro 2006, Seiten 191 f.; LG Potsdam , Urteil vom 04.06.2007, Az.: 7 S 174/06; AG Bremervörde , Urteil vom 16.12.2008, Az.: 5 C 296/08, in: BeckRS 2009, Nr.: 04797; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff.; Gerold/Schmidt/v. Eicken , § 19 RVG Rn. 10; zur entsprechenden Abgrenzung von § 118 BRAGO von §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, 32, 37 Nr. 1 BRAGO; ebenso : BGH , NJW 1968, Seiten 52 f.; BGH , NJW 1968, Seite 2334 ).
  • OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05

    Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer

    Vorzugswürdig ist die Auffassung, die danach differenziert, ob der Rechtsanwalt zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche beauftragt und der Prozessauftrag allenfalls bedingt erteilt worden ist oder ob ein unbedingter Klageauftrag erteilt worden ist (Göttlich/ Mümmler/ S/Xanke a.a.O.; Gerold/Schmidt/ von Eicken, § 19 RVG Rdnr. 10; zur entsprechenden Abgrenzung von § 118 BRAGO von §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, 32, 37 Nr. 1 BRAGO ebenso BGH NJW 1968, 52, 53 und eingehend BGH NJW 1968, 2334).
  • BGH, 01.10.1968 - VI ZR 159/67

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen

    Denn dann sind die §§ 31 ff BRAGebO anzuwenden, damit also auch § 37 Nr. 2, wonach außergerichtliche Vergleichsverhandlungen durch die Gebühren des § 31 BRAGebO abgegolten werden (vgl. BGHZ 48, 334, 336) [BGH 19.10.1967 - VII ZR 324/64].

    Entscheidend für die Frage, ob der Rechtsanwalt von meinem Mandanten in Höhe der vor Klageerhebung gezahlten Beträge nur eine halbe Prozeßgebühr (§ 32 BRAGebO) oder eine Geschäfts- und eine Besprechungsgebühr (§ 118 BRAGebO), mindestens also zwei halbe Gebühren, fordern kann, ist somit der Inhalt des Auftrages, wie ihn der Mandant im jeweiligen Fall seinem Rechtsanwalt erteilt hat (BGHZ 48, 336 [BGH 19.10.1967 - VII ZR 324/64]; Gerold/Schmidt, BRAGebO 3. Aufl. Rdnr. 5 vor § 118).

    Vor allem ist hier nicht zu erörtern, ob der erwähnte Erfahrungssatz auch bei Vergleichsbemühungen über andere Streitigkeiten als Unfallregulierungen und mit anderen Gegnern als Versicherern gelten könnte (so Schumann in seiner Besprechung zu BGHZ 48, 334, 337 [BGH 19.10.1967 - VII ZR 324/64] in NJW 1960, 1271).

  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

    Vorzugswürdig ist insoweit hier nämlich die Rechtsauffassung, die danach differenziert, ob der Rechtsanwalt zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche beauftragt und der Prozessauftrag allenfalls bedingt erteilt worden ist oder ob ein un bedingter Klageauftrag erteilt worden ist ( BGH , NJW 2006, Seiten 1523 ff. = Rpfleger 2006, Seiten 436 f. = DAR 2006, Seiten 418 f.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 30.06.2011, Az.: 12 U 156/10; OLG Hamm , NJW-RR 2006, Seiten 242 f.; OLG Koblenz , JurBüro 2006, Seiten 191 f.; LG Potsdam , Urteil vom 04.06.2007, Az.: 7 S 174/06; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2010, Seiten 2023f.; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Seiten 3254 ff.; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke , RVG, Gerold/Schmidt/v.Eicken , § 19 RVG Rn. 10; zur entsprechenden Abgrenzung von § 118 BRAGO von §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, 32, 37 Nr. 1 BRAGO; ebenso: BGH , NJW 1968, Seiten 52 f.; BGH , NJW 1968, Seite 2334 ).
  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

    Vorzugswürdig ist insoweit hier nämlich die Rechtsauffassung, die danach differenziert, ob der Rechtsanwalt zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche beauftragt und der Prozessauftrag allenfalls bedingt erteilt worden ist oder ob ein unbedingter Klageauftrag erteilt worden ist (BGH, NJW 2006, Seiten 1523 ff. = Rpfleger 2006, Seiten 436 f. = DAR 2006, Seiten 418 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011, Az.: 12 U 156/10; OLG Hamm, NJW-RR 2006, Seiten 242 f.; OLG Koblenz, JurBüro 2006, Seiten 191 f.; LG Potsdam, Urteil vom 04.06.2007, Az.: 7 S 174/06; AG Brandenburg an der Havel, NJOZ 2010, Seiten 2023f.; AG Brandenburg an der Havel, NJOZ 2006, Seiten 3254 ff.; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, RVG, Gerold/Schmidt/v.Eicken, § 19 RVG Rn. 10; zur entsprechenden Abgrenzung von § 118 BRAGO von §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, 32, 37 Nr. 1 BRAGO; ebenso: BGH, NJW 1968, Seiten 52 f.; BGH, NJW 1968, Seite 2334).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1982 - 16 WF 41/82
    Geht der Auftrag des Mandanten an den Rechtsanwalt jedoch nur dahin, eine außergerichtliche Regelung zu treffen, dann handelt es sich um eine "sonstige Angelegenheit« iSd § 118 BRAGO (BGH NJW 1968, 52, 53).

    Daß es nicht zu der Erledigung des Vorhabens gekommen, und die Einreichung des Scheidungsantrages seitens der Beschwerdeführerin unterblieben ist, ist für die Frage, wie die Tätigkeit des Rechtsanwalts einzuordnen ist, ohne Bedeutung (BGH NJW 1968, 52, 53).

    Dafür spricht aber auch nach Sachlage eine tatsächliche Vermutung (BGH NJW 1968, 52, 53).

    Es ist ohne Bedeutung, daß der Rechtsanwalt mit seiner Gebührenrechnung vom 26. September 1979 fälschlich eine 7, 5/10-Geschäftsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO anstelle der an sich erwachsenen Prozeßgebühr nach §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, 32 BRAGO in Höhe von 5/10 berechnet hat, denn Zweck der Anrechnungsvorschrift ist es allein, zu verhindern, daß die gleiche - oder annähernd gleiche - Tätigkeit zweimal honoriert wird, wenn die Angelegenheit zunächst als außergerichtliche und erst später als gerichtliche (jeweils bezogen auf den von dem Mandanten erteilten Auftrag - BGH NJW 1968, 52, 53) betrieben wird, während sie nur einmal honoriert worden wäre, wenn der Auftrag von vornherein auf gerichtliche Geltendmachung gelautet hätte (Gerold/Schmidt, BRAGO 7. Aufl. § 118 Rdn. 21).

  • BGH, 17.09.2002 - XI ZB 9/02

    Erhöhung der Vergleichsgebühr im Berufungsverfahren; Beendigung des Auftrags

    § 32 BRAGO kommt nur zur Anwendung, wenn die Streitigkeit nach dem Auftrag, der dem Rechtsanwalt erteilt worden ist, vor die ordentlichen Gerichte gebracht werden soll (BGHZ 48, 334, 336; BGH, Urteil vom 16. Januar 1969 - VII ZR 66/66, WM 1969, 846, 847).
  • OLG München, 26.11.1981 - 11 WF 1288/81
    Eine diesbezüglich von dem Rechtsanwalt entfaltete Tätigkeit - etwa durch außergerichtliche Erörterung von Folgesachen, oder durch die Mitwirkung an dem Zustandekommen einer außergerichtlichen Vereinbarung - vermag die Gebühren nach § 118 BRAGO danach nicht auszulösen, weil eine "sonstige« Angelegenheit im Sinne des 11. Abschnitts der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (§ 118) nicht vorliegt, denn der Auftrag richtet sich insgesamt auf eine Angelegenheit des 3. Abschnitts der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BGHZ 48, 334; Hartmann, Kostengesetze 20. Aufl.

    Die in Scheidungssachen häufig zunächst außergerichtlich geführten Erörterungen und Vereinbarungen zielen im übrigen ausdrücklich oder stillschweigend in aller Regel (BGHZ 48, 334) darauf ab, wegen der besseren Vollstreckungsmöglichkeiten die Scheidungsvereinbarung gerichtlich protokollieren zu lassen (§ 32 Abs. 2 BRAGO).

    Damit fällt für den Prozeßbevollmächtigten, der in dem Scheidungsverfahren einen außergerichtlich zustande gekommenen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände zur Protokollierung vorlegt, neben der Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO nur mehr eine 5/10-Gebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO an; es entstehen jedoch nicht Gebühren nach § 118 BRAGO (so auch BGHZ 48, 334; OLG Köln MDR 1969, 230; OLG Bamberg JurBüro 1976, 1207, 1214; Hartmann, aaO; Riedel/Sußbauer, BRAGO 4. Aufl. § 32 Rdn. 17 mwN).

  • BGH, 23.09.2004 - VII ZB 13/04

    Entstehung einer Besprechungsgebühr im Rahmen der Klagevorbereitung

    Ist dagegen ein Klageauftrag erteilt, ergibt sich die Gebührenregelung für den Rechtsanwalt aus dem dritten Abschnitt der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1967 - VII ZR 324/64, BGHZ 48, 334, 336; BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - IVa ZR 305/86, NJW-RR 1988, 1196, 1199).
  • OLG München, 22.09.2021 - 11 W 1179/21

    Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Vorabentscheidung über

  • BGH, 16.01.1969 - VII ZR 66/66

    Gebührenansprüche eines Rechtsanwalts - Einbeziehung nicht rechtshängiger

  • OLG Düsseldorf, 13.08.1980 - 6 WF 117/80
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
  • OLG München, 26.03.2015 - 11 W 365/15

    Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Rechtsmittelverzicht nach Ablauf der

  • OLG Frankfurt, 21.09.1982 - 8 U 226/81
  • BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 305/86

    Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten aus einem Maklervertrag - Verzug

  • LAG Nürnberg, 18.05.1994 - 8 (7) Sa 575/91

    Zugang; Behörde; Unterschrift; Kenntnisnahme; Übergang; Übermittlungsperson;

  • LAG Nürnberg, 19.05.1994 - 8 (7) Sa 575/91

    Zeitpunkt des Zugangs eines Schriftstückes bei Behörde; Vorliegen einer

  • AG Brandenburg, 19.06.2006 - 31 C 377/05

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für ein vorprozessuales Schreiben

  • OLG Koblenz, 06.08.1975 - 14 W 373/75

    Schließung eines Auseinandersetzungsvergleichs; Festsetzung der Gebühren durch

  • OLG Koblenz, 28.06.1985 - 10 U 1257/84
  • OLG Bremen, 04.09.1990 - 3 U 21/90

    Ansprüche auf Witwenversorgung aus einem Sozietätsvertrag; Geltendmachung von

  • OLG Düsseldorf, 24.11.1983 - 8 U 189/82
  • KG, 13.05.1986 - 1 WF 4048/85
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