Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51   

Hummelfiguren

Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand des Kunstschutzes

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 5, 1
  • NJW 1952, 784
  • GRUR 1952, 516



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Wird zitiert von ... (56)  

  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57  
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  • BGH, 09.12.1958 - I ZR 112/57  

    Form von Gebrauchsgegenständen. Ausstattungsschutz

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  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04  

    Fronthaube

    So ist beispielsweise bei Kunstwerken, die der Verkehr ausschließlich nach ihrem ästhetischen und künstlerischen Gehalt wertet, die eigentümliche Formgebung dem Markenschutz nicht zugänglich, wenn nach der Verkehrsauffassung das Kunstwerk erst durch diese Formgebung entsteht und die handelbare Ware selbst darstellt (vgl. BGHZ 5, 1, 6 - Hummelfiguren; 29, 62, 64 - Rosenthal-Vase, jeweils zum Ausstattungsschutz nach § 25 WZG; vgl. ferner Hildebrandt, Marken und andere Kennzeichen, § 4 Rdn. 139).
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