Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,122
BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51 (https://dejure.org/1952,122)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1952 - V ZR 54/51 (https://dejure.org/1952,122)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1952 - V ZR 54/51 (https://dejure.org/1952,122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistung an alle Miterben - Eintragung des Eigentumsübergangs - Umstellung der rückständigen Kaufpreisraten im Verhältnis 10: 1 in Deutsche Mark - Genehmigung nach dem Wohnsiedlungsgesetz - Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Begutachtung durch Sachverständige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 173
  • NJW 1952, 698
  • DNotZ 1952, 216
  • DB 1952, 327
  • DB 1952, 328
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.03.1951 - IV ZR 29/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Der Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 29. März 1951 (NJW 51, 708) wird insoweit beigetreten.

    Solche Wertsicherungsklauseln sind gegenüber den zwingenden Vorschriften der Währungsgesetze unwirksam; es kann insoweit auf die Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 29. März 1951 (IV ZR 29/50 = NJW 51, 708) verwiesen werden, der der Senat folgt.

    Die Ausführungen von T. Rötelmann in der Besprechung dieser Entscheidung (NJW 51, 708) geben keinen Anlass, von dieser in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung abzuweichen (vgl OLG Hamburg MDR 50, 231; Ranninger in DNotZ 1951, 396; Stepp in der Besprechung der abweichenden Entscheidung des LG Memmingen DDR 50, 232; OLG Düsseldorf RdL 51, 65).

  • RG, 18.05.1927 - V 354/26

    Unentgeltliche Verfügung; Aufwertung

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgericht liegt eine unentgeltliche Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, daß den Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (RGZ 81, 364; 105, 284; 117, 97, 125, 242 [245]).

    Eine Verfügung wird aber nicht dadurch zu einer unentgeltlichen, dass die Parteien die künftige Rechtsentwicklung falsch beurteilt haben (RGZ 117, 97 [99]).

  • BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Steht eine unwirksam gewordene Wertsicherungsklausel mit anderen Vereinbarungen in einem derart engen Zusammenhang dass der Vertrag ohne diese Wertsicherungsklausel nicht geschlossen worden wäre, so kommt § 139 BGB zur Anwendung (vgl auch die Entscheidung des I. Zivilsenats vom 8. Januar 1952 NJW 52, 299).
  • RG, 28.01.1935 - IV 306/34

    Hat das Unwirksamwerden eines Schiedsvertrags nach Art. 9 Nr. III 5 des Gesetzes

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Ob dieser in RGZ 146, 366 für einen Sonderfall (Unwirksamwerden einer in einem Vertrag enthaltenen Schiedsklausel infolge einer Gesetzesänderung) ausgesprochene Satz in dieser Allgemeinheit aufrechterhalten werden kann, mag dahinstehen.
  • BGH, 26.06.1951 - V ZR 35/50

    Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Mit Urteil vom 26. Juni 1951 hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß die Umstellung der Restforderung aus einem Grundstückskauf nicht von dem mehr oder minder zufälligen Zeitpunkt abhängig gemacht werden dürfe, an dem das Grundbuchamt den Übergang des Eigentums im Grundbuch eintrage, daß es vielmehr nur darauf ankomme, ob der Verkäufer am Währungsstichtag bereits alles getan habe, was erforderlich sei, um den Eigentumsübergang an den Grundstückskäufer herbeizuführen (BGHZ 2, 369 = NJW 51, 760 mit Anm. von Uhlemayr NJW 51, 962).
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Die Anschlußrevision verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des IV. Zivilsenats vom 12. April 1951 (IV ZR 22/50).
  • RG, 26.09.1927 - VI 19/27

    Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Anders liegt der Fall, wenn nicht der Käufer, sondern der Verkäufer die Grunderwerbssteuer tragen soll, oder wenn beide Teile diese Steuer je zur Hälfte übernehmen wie im vorliegenden Fall (RGZ 118, 100 [102, 104]).
  • RG, 17.02.1913 - IV 556/12

    Nacherbschaft; Unentgeltliche Verfügung des Vorerben

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgericht liegt eine unentgeltliche Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, daß den Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (RGZ 81, 364; 105, 284; 117, 97, 125, 242 [245]).
  • RG, 07.07.1930 - VI 646/29

    1. Zum Begriff, zur Auslegung und zur Wirksamkeit des Rentengutsvertrags. 2. Zur

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Dach ständiger Rechtsprechung sind die Parteien während eines solchen Schwebezustandes durch ein gegenseitiges Treuverhältnis gebunden, alles zu tun, um den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag vollwirksam zu machen; dazu gehört auch die Mitwirkung bei der Herbeiführung der notwendigen Genehmigungen (RGZ 115, 38; 119, 334; 129, 357 [376]).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01

    Wirksamkeit der durch einen Miterben mit einer in den Nachlass fallenden

    Diese Gegenseitigkeitsvoraussetzung wird jedoch beim Zurückbehaltungsrecht weniger streng als bei der Aufrechnung verstanden und auch dann bejaht, wenn die Gegenforderung dem Zurückhaltenden (hier: dem Kläger) nur gemeinschaftlich mit anderen (hier: gesamthänderisch mit seinem Bruder) zusteht (BGHZ 5, 173, 176; 38, 122, 125 f.).
  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83

    Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles

    Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (BGHZ 5, 173, 182; Urteil vom 13.3.1952 - IV ZR 101/51 - LM BGB § 2113 Nr. 1; Urteil vom 15.5.1963 - V ZR 141/61 - LM BGB § 2205 Nr. 10).
  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Unentgeltlich verfügt der Testamentsvollstrecker nämlich nur dann, wenn er entweder weiß, daß dem Opfer keine gleichwertige Leistung gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Erben (Nacherben) herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (vgl. RGZ 105, 246, 248; BGHZ 5, 173, 182 [BGH 15.02.1952 - V ZR 54/51]; 7, 274, 278, 279 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52]; Urteil vom 15. Mai 1963 V ZR 141/61, NJW 1963, 1613, 1614).
  • BGH, 17.05.1988 - IX ZR 5/87

    Rechtsfolgen der Verzichtserklärung des Erstehers und eines weiteren Gläubigers

    Für § 273 BGB ist die Gegenseitigkeit jedoch bereits dann zu bejahen, wenn die Gegenforderung dem Zurückhaltenden nur gemeinschaftlich mit anderen zusteht (BGHZ 5, 173, 176 [BGH 15.02.1952 - V ZR 54/51] ; 38, 122, 125 ff [BGH 24.10.1962 - V ZR 1/61] ; Palandt/Heinrichs, § 273 BGB Anm. 3 a).
  • KG, 19.11.2012 - 8 U 144/09

    Wohnsitzanspruch eines Mitglieds einer Adelsfamilie: Herausgabeanspruch bei

    c) Ein Zurückbehaltungsrecht setzt nicht voraus, dass der Gegenanspruch dem Schuldner allein zusteht (s. BGH NJW-RR 1988, 1146, 1150; BGHZ 38, 122 = NJW 1963, 244; BGHZ 5, 173 = NJW 1952, 698; Grüneberg in: Palandt, a.a.O., § 273 Rn 6).
  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 32/53

    Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung

    Nach der Entscheidung BGHZ 5, 173 soll es darauf ankommen, ob der Verkäufer am Währungsstichtag bereits alles getan habe, was erforderlich sei, um den Eigentumsübergang an den Grundstückskaufer herbeizuführen.
  • BGH, 24.10.1962 - V ZR 1/61

    Gesamtschuldnerische Haftung der testamentarischen Erben gegenüber einem aus

    An der hier geforderten Gegenseitigkeit würde es allerdings nicht fehlen; denn diese Bestimmung setzt zwar nach ihrem Wortlaut ebenfalls voraus, daß der zurückhaltende Schuldner selbst zugleich Gläubiger des Gegenanspruchs ist; die Gegenseitigkeitsvoraussetzung wird jedoch beim Zurückbehaltungsrecht weniger streng als bei der Aufrechnung verstanden und auch dann bejaht, wenn die Gegenforderung dem Zurückhaltenden (hier dem Beklagten) nur gemeinschaftlich mit anderen (hier gesamthänderisch mit dem anderen Miterben) zusteht (die Zurückhaltung führt in diesen Fällen zu einer Verurteilung des Beklagten zur Leistung an den Kläger Zug um Zug gegen Leistung des Klägers an einen Dritten, hier die Erbengemeinschaft; so Senatsurteil BGHZ 5, 173, 176 [BGH 15.02.1952 - V ZR 54/51] im Anschluß an RG Recht 1917 Nr. 1021; Staudinger/Werner, BGB 10./11. Aufl. § 273 Rdn. 4; Erman/Goerke, BGB 3. Aufl. § 273 Anm. 5; BGB RGRK 11. Aufl. § 273 Anm. 20; vgl. auch Planck/Siber, BGB 4. Aufl. § 273 Anm. 2 a Beta).
  • BGH, 09.10.1953 - V ZR 51/52

    Umrechnung von Geldwertansprüchen von Reichsmark in Deutsche Mark auf Grund der

    Reinicke, Wertsicherungsklauseln MDR 1953, 385 [386 linke Spalte] (vgl auch Schubert, Wertsicherungsklauseln in NJW 1950, 285) allein schon dazu führen würde, das Schuldverhältnis der Währungsumstellung zu unterwerfen, vom IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs aber nicht in diesem Sinne gewertet wird (vgl IV ZB 47/52 vom 26. Juni 1952 in NJW 1952, 1172 und BGHZ 9, 56 [60/63]; vgl aber auch BGHZ 5, 173 [181]).

    Die vom erkennenden Senat in BGHZ 5, 173 [181] vertretene Auffassung betrifft den Fall einer Vereinbarung, etwaige Folgen einer Währungsreform auszuschalten.

    Zur Frage des "Bewirkens" der Leistung des Grundstücksverkäufers hat der Senat verschiedentlich Stellung genommen (BGHZ 2, 369 [375]; 5, 173 [177]; 214 [217]; Lindenmaier-Möhring, Nr. 17 zu UmstG § 18 Abs. 1 Nr. 2).

  • BGH, 28.01.1959 - V ZR 153/57

    Rechtsmittel

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 18 Abs. 1 Nr. 2 UmstG (vgl. insbesondere BGHZ 2, 369; 5, 173; 5; 214; 14, 313; LM UmstG § 18 Abs. 1 Ziff. 2 Nr. 17; § 18 Abs. 1 Ziff, 3 Nr. 26).

    Wenn der Senat in BGHZ 5, 173, 178 f der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Grunderwerbsteuerbehörde - um das Fehlen dieser Bescheinigung ging es in der angeführten Entscheidung und nicht, wie die Revision irrigerweise meint, tun dasjenige der preisrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 1 Abs. 2 der Grundstückspreisverordnung vom 7. Juli 1942 (RGBl I 451) - eine weniger weitgehende Bedeutung als anderen behördlichen Genehmigungen beigemessen hat, weil sie "nur Voraussetzung der Eintragung im Grundbuch, also der Tätigkeit des Grundbuchamts" sei (S. 179 a.a.O.), so handelte es sich dabei nicht so sehr um die Grenzziehung zwischen vertraglich geschuldeten Leistungshandlungen und "nur formalen Dingen", sondern das maßgebliche Unterscheidungsmerkmal lag darin, daß ein Fehlen jener Bescheinigung der Grunderwerbsteuerbehörde "die bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit des Kaufvertrages und der Auflassung ... nicht berührt"; außerdem lassen die Ausführungen des Urteils, die sich unmittelbar anschließen (eingeleitet durch die Wortes "Vor allem aber ...."), erkennen, daß der Senat damals das Hauptgewicht wohl auf eine andere Erwägung gelegt hat, nämlich darauf, daß die Zahlung der Grunderwerbsteuer zumeist zu den Pflichten des Käufers gehört und daß es deshalb unangemessen wäre, die Beschaffung der steuerrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Verkäufer zur Pflicht zu machen.

    Ob hieraus, wie das Berufungsgericht angenommen hat, zugleich für die Vertragspartner - also Insbesondere auch für den Grundstücksverkäufer - unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Treuepflicht eine rechtliche Verpflichtung entstanden war, auf eine Genehmigungserteilung hinzuwirken (so OLG Stuttgart NJW 1953, 670), oder ob eine solche Verpflichtung möglicherweise nicht früher zur Entstehung gelangen konnte als diejenige aus § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Verschaffung des Eigentums (die aber ihrerseits erst mit der Genehmigung selbst entsteht), hat der Senat in BGHZ 5, 173, 178 offen gelassen.

  • OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02

    Grundbuchberichtigung auf den Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

    Wird unterstellt, daß die Vorschrift des § 2113 Abs. 2 BGB hier eingreift, wäre die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Grundstück in Niederzissen mit dem Eintritt des Nacherbfalls insgesamt unwirksam geworden (BGHZ 5, 173, 182 = NJW 1952, 698; NJW 1985, 382).
  • BGH, 12.03.1999 - V ZR 243/97

    Wirksamkeit des Verzichts des befreiten Vorerben auf Grundstückseigentum

  • BGH, 16.03.1977 - IV ZR 182/75

    Gewährung eines lebenslänglichen Wohnrechts - Anspruch auf Schadensersatz -

  • BGH, 14.06.2005 - X ZR 36/03

    Zum Schadensersatzanspruch gem. § 635 BGB a.F.

  • BGH, 15.02.1971 - III ZR 217/67

    Geltendmachung der die Unwirksamkeit beeinträchtigenden Verfügungen des Vorerben

  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 141/61
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 89/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.03.1954 - V ZR 188/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1952 - V ZR 95/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.03.1960 - V ZR 41/59

    Unentgeltliche Verfügung eines Vorerben im Sinne des § 2113 Abs. 2 BGB durch

  • BGH, 24.05.1965 - III ZR 36/64

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments - Einsetzung zum Vorerben -

  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den

  • BGH, 20.04.1953 - IV ZR 155/52

    Haftung des Amtsvormunds

  • OLG Düsseldorf, 28.12.1989 - 6 U 119/89

    Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH durch den Testamentsvollstrekker

  • OLG Frankfurt, 12.01.2023 - 20 W 196/22

    Beschwerdeberechtigung bei abgelehnter Löschung Nacherbenvermerk

  • OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
  • OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88

    Vorauszahlungen auf Stammeinlagen

  • BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67

    Anspruch auf Einwilligung in die Löschung einer eingetragenen

  • BGH, 07.03.1956 - V ZR 113/54

    Umstellung der Eigenmittel des Siedlungsträgers

  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 5/70

    Unterscheidung von genehmigungsbedürftigen Gleitklauseln und genehmigungsfreien

  • BFH, 04.12.1964 - III 328/60 U

    Bedeutung einer vor dem Währungsstichtag getroffenen Vereinbarung über eine

  • BGH, 04.12.1963 - V ZR 189/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1970 - V ZR 171/67

    Anspruch auf Löschung einer Hypothek wegen Verstoß gegen den Umfang der

  • BGH, 27.06.1956 - IV ZR 81/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.03.1956 - II ZR 252/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.03.1965 - VII ZR 178/63

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Aufrechnung - Gleichartigkeit zweier

  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 101/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1954 - V ZR 63/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.03.1954 - VI ZR 255/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1953 - IV ZB 9/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1952 - V ZR 26/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.11.1958 - VII ZR 156/57
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht