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   BGH, 27.02.1952 - II ZR 191/51   

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https://dejure.org/1952,86
BGH, 27.02.1952 - II ZR 191/51 (https://dejure.org/1952,86)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1952 - II ZR 191/51 (https://dejure.org/1952,86)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1952 - II ZR 191/51 (https://dejure.org/1952,86)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz notwendiger Aufwendungen - Instandhaltungsmaßnahmen an einer Mietsache - Vergütung für Rechtsverlust infolge Verbindung beweglicher Sachen mit einem Grundstück - Unzulässige Berechnung der Höhe des Geldanspruchs aufgrund von Schwarzmarktpreisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 197
  • NJW 1952, 697
  • MDR 1952, 349
  • DB 1952, 347
  • JR 1952, 279
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 07.02.1920 - V 343/19

    Verschleierte Schenkung. Formerfordernis.

    Auszug aus BGH, 27.02.1952 - II ZR 191/51
    Bei Gegenständen, die Höchstpreisen unterliegen, ist es jedoch nicht zulässig, den gemeinen Wert höher zu bemessen als die Höchstpreise (RGZ 98, 124).
  • RG, 03.05.1935 - VII 400/34

    Können bei Verfolgung eines auf Nichtigkeit eines Werkvertrags gestützten, auf

    Auszug aus BGH, 27.02.1952 - II ZR 191/51
    Verkehrswert massgebend (RGRK z BGB § 818 Anm. 6; RGZ 147, 396 [398]).
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 172/05

    Rückabwicklung der Veräußerung einer Steuerberaterpraxis; Umfang der

    c) Wird die Herausgabe des Erlangten in Natur erst nach der Entstehung des Bereicherungsanspruchs unmöglich, ist für die Bestimmung des nach § 818 Abs. 2 BGB zu ersetzenden Wertes der Zeitpunkt des Eintritts der Unmöglichkeit maßgeblich (Abgrenzung zu BGHZ 5, 197, 200; 35, 356, 358 f.; Senatsurteil vom 8. April 1963 - VIII ZR 219/61, NJW 1963, 1299; BGH, Urteil vom 14. Januar 2002, aaO).

    a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung (RGZ 101, 389, 391; 119, 332, 336; BGHZ 5, 197, 200; 35, 356, 358 f.; Urteil vom 8. April 1963 - VIII ZR 219/61, NJW 1963, 1299 unter B II 3; BGHZ 82, 299, 310; Urteil vom 14. Januar 2002, aaO, unter B II 2 b) vertritt allerdings - wie auch das Berufungsgericht gesehen hat - allgemein den Rechtsgrundsatz, die Wertberechnung nach § 818 Abs. 2 BGB müsse für den Zeitpunkt erfolgen, zu dem der Bereicherungsgegenstand rechtsgrundlos erlangt und der Bereicherungsanspruch entstanden sei.

    In den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen fiel allerdings - soweit der genannte Rechtsgrundsatz für die Entscheidung tragend war (BGHZ 5, 197, 200; 35, 356, 358 f.; Urteil vom 8. April 1963, aaO; Urteil vom 14. Januar 2002, aaO) - der Zeitpunkt der Entstehung des Bereicherungsanspruchs jeweils mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Wertersatzpflicht zusammen; es stand also von Anfang an nur eine Wertersatzpflicht in Rede.

  • BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02

    Ansprüche des Mieters auf Vergütung von Investitionen bei vorzeitiger Beendigung

    a) Richtig ist zwar, dass sich Ansprüche des Mieters wegen Verwendungen auf die Mietsache, soweit sie auf § 547 Abs. 1 BGB a.F. gestützt werden und nicht nur als Bereicherungsansprüche gegeben sind, grundsätzlich im Zeitpunkt der Vornahme der Verwendungen entstehen (BGHZ 5, 197, 199) und sich nicht gegen den (neuen) Vermieter richten, der erst nach deren Vornahme in das Mietverhältnis eintritt.
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    a) Der Wert des durch die Leistung Erlangten ist für den Zeitpunkt der "grundlosen" Erlangung zu bestimmen (BGH 27. Februar 1952 - II ZR 191/51 - zu I 2 der Gründe mwN, BGHZ 5, 197; MünchKomm/BGB/Schwab 5. Aufl. 2009 § 818 Rn. 102) .
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