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   BGH, 02.07.1968 - V BLw 10/68   

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BGH, 02.07.1968 - V BLw 10/68 (https://dejure.org/1968,848)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1968 - V BLw 10/68 (https://dejure.org/1968,848)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1968 - V BLw 10/68 (https://dejure.org/1968,848)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Genehmigung der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks - Grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Grundstückswert - Maßgeblichkeit des Verkehrswerts bei der Grundstücksbewertung - Sinn und Zweck des § 9 Abs. 1 Nr. 3 Grundstücksverkehrsgesetz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 297
  • NJW 1968, 2056
  • MDR 1968, 830
  • DNotZ 1969, 172
  • WM 1968, 943
  • DB 1968, 1488
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.1956 - V BLw 32/56
    Auszug aus BGH, 02.07.1968 - V BLw 10/68
    Auch der Senat ist bei Anwendung des Art. IV Abs. 4 b KRG Nr. 45, mit dem § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG wörtlich übereinstimmt, von dem Verkehrswert ausgegangen (Beschluß vom 11. Dezember 1956, V BLw 32/56, RdL 1957, 40).
  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 18/63
    Auszug aus BGH, 02.07.1968 - V BLw 10/68
    Das Beschwerdegericht geht in Übereinstimmung mit der Auffassung, die der Senat im Beschluß vom 12. Dezember 1963 (V BLw 18/63, RdL 1964, 69) zum Ausdruck gebracht hat und der auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 12. Januar 1967, RdL 1967, 96) gefolgt ist, zutreffend davon aus, daß der Gesetzgeber mit der dem Art. IV Abs. 4 b KRG Nr. 45 entsprechenden Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG das Ziel verfolgt, Spekulationsgeschäfte mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken zu unterbinden.
  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Ermittlung des Grundstückswerts bei der

    Dieser Wert bestimmt sich nach dem Preis, den Kaufinteressenten - auch Nichtlandwirte - für das Grundstück zu zahlen bereit sind (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 2. Juli 1968, V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 300).

    Der Wert des Grundstücks im Sinne dieser Vorschrift war danach nach dem Preis zu bestimmen, der bei dem Verkauf von einem Landwirt an einen anderen erzielt wird (Senat, Beschluss vom 2. Juli 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 300; Beschluss vom 27. April 2001 - BLw 14/00, NJW-RR 2001, 1021, 1022; Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 5/13, NJW-RR 2014, 1168 Rn. 17).

    Diese Auslegung beruhte auf dem Zweck des Gesetzes, Erschwerungen des zur Verbesserung der Agrarstruktur erforderlichen Landerwerbs infolge überhöhter Preise zu verhindern (BVerfGE 21, 87, 90; Senat, Beschluss vom 2. Juli 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 299; Beschluss vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75, WM 1976, 849, 850).

    Die auf den Betriebsertrag angewiesenen Berufslandwirte sollten nicht mit so hohen Anschaffungskosten für den Erwerb ihrer Grundstücke belastet werden, dass die Wirtschaftlichkeit ihrer Betriebe bedroht wäre (Senat, Beschluss vom 12. Dezember 1963 - V BLw 18/63, RdL 1964, 69; Beschluss vom 2. Juli 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 299; Beschluss vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75, WM 1976, 849, 850; Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 5/13, NJW-RR 2014, 1168 Rn. 18).

  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

    Der Wert eines Grundstücks bemisst sich dabei anhand einer Vielzahl von Faktoren, weshalb er sich nicht genau errechnen lässt, sondern jeder Wertangabe eine Schätzung zugrunde liegt (BGH, Beschluss vom 2. Juli 1968, V BLw 10/86, NJW 68, 2056, 2057 = BGHZ 50, 297).
  • BGH, 29.11.2013 - BLw 2/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union:

    Der Erwerb der zur Verbesserung der Agrarstruktur dringend erforderlichen Flächen durch interessierte Landwirte würde erschwert, wenn überhöhte Preise gefordert werden könnten (Senat, Beschlüsse vom 2. Juli 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 299; vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75, WM 1976, 849, 851 und vom 27. April 2001 - BLw 14/00, NJW-RR 2001, 1021 f.; BVerGE 21, 87, 90).

    Ein grobes Missverhältnis im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG wird angenommen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den landwirtschaftlichen Verkehrswert des Grundstücks um mehr als 50 % übersteigt (Senat, Beschlüsse vom 2. Juli 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 303 f. und vom 27. April 2001 - BLw 14/00, NJW-RR 2001, 1021 f.).

    Der landwirtschaftliche Verkehrswert ist der Preis, der für Grundstücke gleicher Art und Lage im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags im freien rechtsgeschäftlichen Verkehr unter Landwirten, also im sogenannten innerlandwirtschaftlichen Grundstücksverkehr, zu erzielen ist, wobei auch Veräußerungen an Nichtlandwirte zu berücksichtigen sind, sofern die Veräußerung zwecks weiterer landwirtschaftlicher Nutzung des Grundstücks erfolgt, (Senat, Beschluss vom 2. Juli 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 300).

    Denn das Abstellen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 2. Juli 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 300; offen gelassen im Beschluss vom 27. April 2001 - BLw 14/00, NJW-RR 2001, 1021 f.) und der in der Literatur vertretenen Ansicht (Netz, aaO, S. 607; Booth in Dombert/Witt, Agrarrecht, § 8 Rn. 267).

    Denn die Ermittlung des Grundstückswerts ist Sache des Tatrichters und im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar (Senat, Beschluss vom 2. Juli 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 301).

    Die räumliche Lage des Grundstücks ist hier kein die Anwendung von § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG ausschließender besonderer Umstand im Sinne der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 2. Juli 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 304), weil die Beteiligten zu 2 und 3 keinen landwirtschaftlichen Betrieb unterhalten.

  • BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Er wird durch den Preis bestimmt, der bei einem Verkauf von einem Landwirt an einen anderen erzielt wird (Senat, Beschluss vom 2. Juni 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 300; Beschluss vom 27. April 2001 - BLw 14/00, WM 2001, 1569, 1570).

    Dieser Wert entspricht in der Regel dem durchschnittlichen Preis, der sich aus den Kaufpreissammlungen über die bei Verkäufen landwirtschaftlicher Grundstücke in der näheren Umgebung in den vergangenen Jahren erzielten Preise ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 1968 - V BLw 10/68, aaO; OLG Frankfurt, RdL 2005, 274, 276; Ehrenforth, Reichssiedlungsgesetz und Grundstücksverkehrsgesetz, § 9 GrdstVG S. 452; Netz, GrdstVG, 6. Aufl., § 9 Anm. 4.12.2.1, S. 603).

    Die Vorschrift soll Erschwerungen des zur Verbesserung der Agrarstruktur erforderlichen Landerwerbs durch interessierte Land- und Forstwirte infolge überhöhter Preise verhindern (BVerfGE 21, 87, 90; Senat, Beschlüsse vom 2. Juni 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 299 und vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75, WM 1976, 849, 851).

    Ein Missverhältnis im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG liegt in der Regel dann vor, wenn der vereinbarte Preis den nach den Kaufpreissammlungen ermittelten Verkehrswert um mehr als 50 vom Hundert übersteigt (Senat, Beschluss vom 2. Juni 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 304; OLG Frankfurt, RdL 2005, 274, 275; OLG Jena, NJOZ, 2012, 1400, 1401; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1385, 1387).

  • OLG Naumburg, 31.07.2012 - 2 Ww 12/10

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung in einem mit der BVVG GmbH

    Deshalb hat die Landwirtschaftsbehörde darauf zu achten, dass für Grundstücke, die weiterhin der Land- und Forstwirtschaft dienen, nicht Preise gezahlt werden, die in keinem Verhältnis mehr zu der vorgesehenen oder möglichen Nutzung des Grundstücks stehen (s. BGH Beschluss v. 02.07.1968 - Az.: V BLw 10/68 -, WM 1968, 943, 945).

    Bei einer Überschreitung des Verkehrswertes um mehr als 50 % ist allerdings nicht schematisch von einem groben Missverhältnis im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG auszugehen; besondere Umstände können eine andere Bewertung rechtfertigen (BGH, Beschluss v. 02.07.1968 - Az.: V BLw 10/68 -, WM 1968, 943).

    b) Bedeutung kommt dem Umstand zu, ob hauptberufliche Landwirte an dem Erwerb des Grundstücks überhaupt nicht interessiert sind oder ob sie lediglich mit Rücksicht auf die Höhe des geforderten Kaufpreises kein Erwerbsinteresse haben (s. BGH Beschluss v. 02.07.1968 - Az.: V BLw 10/68 -, WM 1968, 943, 944 f.).

    Die Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung durch die Genehmigungsbehörde ist deshalb zu bestätigen und die Genehmigung nicht etwa gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG unter der Bedingung zu erteilen, dass ein geringerer, vom Senat zu bestimmender Kaufpreis vereinbart wird (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 02.07.1968 - Az.: V BLw 10/68 -, WM 1968, 943, 945).

  • BGH, 09.10.1969 - V BLw 5/69

    Versagung des Verkaufs einer beantragten Genehmigung nach dem

    Als Entscheidungen, von denen ihrer Meinung nach abgewichen worden sein soll, bezeichnen sie den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 2. Juli 1968, V BLw 10/68 (BGHZ 50, 297 = WM 1968, 943 = NJW 1968, 2056 = MDR 1968, 830) sowie den Beschluß des Oberlandesgerichts München vom 2. April 1962, W XV 43/62 (RdL 1962, 124).

    Daß bei Prüfung der Frage, ob der vereinbarte Kaufpreis zum Wert des verkauften Grundstücks gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG in einem groben Mißverhältnis steht, von dem Verkehrswert ausgegangen werden muß, während der Einheitswert oder der Ertragswert nicht als Bewertungsgrundlage in Betracht kommt, hat der Senat in seinem von der Rechtsbeschwerde als Abweichungsentscheidung angefürten Beschluß vom 2. Juli 1968 ausgesprochen (BGHZ 50, 299 f [BGH 02.07.1968 - V BLw 10/68]).

    Ebensowenig hat das Oberlandesgericht verkannt, daß der Verkehrswert eines Grundstücks - wie es im Beschluß des Senats vom 2. Juli 1968 heißt - keine genau errechenbare Größe darstellt und deshalb vom Tatrichter jeweils nur im Wege der Schätzung ermittelt worden kann (BGHZ 50, 301 [BGH 02.07.1968 - V BLw 10/68]).

    Sollte es jedoch wirklich jeden Preisvergleich schlechthin für unzulässig gehalten haben, dann wäre seine Auffassung im Rahmen des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG aus dem Grunde ohne Bedeutung, weil der Bundesgerichtshof die erwähnte Rechtsfrage in dem - später ergangenen - Beschluß vom 2. Juli 1968 (BGHZ 50, 297) inzwischen im gegenteiligen Sinne beantwortet hat (a.a.O. S. 300 f, unter Nr. 1 Buchst. a).

    Auf die Richtlinien des Bundesernährungsministers für die Ermittlung und Prüfung des Verkehrswertes von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken vom 25. Juli 1953 sowie auf die Gemeinsamen Richtlinien mehrerer Bundesministerien vom 18. Juni 1963 für die Bemessung der Entschädigung bei Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Grundstücke und Betriebe für Zwecke des § 1 Abs. 1 des Landbeschaffungsgesetzes ist zwar in dem Beschluß vom 2. Juli 1968 (BGHZ 50, 297) beiläufig verwiesen worden; aber der Senat wollte damit lediglich seine Ansicht belegen, daß bei Feststellung des Verkehrswertes eines Grundstücks vor allem die etwa vorhandenen Kaufpreissammlungen heranzuziehen sind und daß die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielenden Preise selbst für Böden gleicher Güte und Lage verschieden hoch und von örtlichen Besonderheiten beeinflußt sein können (a.a.O. S. 302).

    Die Rechtsbeschwerde erblickt hierin eine Abweichung von dem mehrfach erwähnten Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 2. Juli 1968 (BGHZ 50, 297).

  • BGH, 27.04.2018 - BLw 3/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Spekulative Überhöhung des in einem

    (1) Im Hinblick auf das erforderliche Ausmaß der Überhöhung kann auf die bisherige Rechtsprechung zu dem Vorliegen eines groben Missverhältnisses im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG zurückgegriffen werden (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 2. Juli 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 303 f.).

    Infolgedessen konnte die Genehmigung nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nur dann versagt werden, wenn ein erwerbsbereiter Landwirt vorhanden war; insoweit ist gefordert worden, ein Landwirt müsse bereit sein, einen bis zu 50 % über dem innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert liegenden Preis zu zahlen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1385, 1387; OLG Dresden, NL-BzAR 2008, 129, 131 f.; OLG Frankfurt, RdL 2005, 274, 276; OLG Jena, RdL 2007, 301, 302 und NJOZ 2012, 1400, 1401; Netz, Grundstückverkehrsgesetz, 8. Aufl., Rn. 2834; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3987; vgl. auch Vorlagebeschluss des Senats vom 29. November 2013 - BLw 2/12, RdL 2014, 148 Rn. 33; Senat, Beschluss vom 2. Juli 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 304).

  • OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG

    Der Wert eines Grundstücks bemisst sich dabei anhand einer Vielzahl von Faktoren, weshalb er sich nicht genau errechnen lässt, sondern jeder Wertangabe eine Schätzung zugrunde liegt (BGH, Beschluss vom 2. Juli 1968, V BLw 10/86, NJW 68, 2056, 2057 = BGHZ 50, 297).
  • BGH, 27.04.2001 - BLw 14/00

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Bemessung des Mißverhältnisses zwischen Leistung und

    Handelt es sich bei dem verkauften Grundstück um Bauerwartungsland, ist eine hierdurch bewirkte Wertsteigerung auch bei einem Verkauf unter Landwirten zu berücksichtigen, weil auch unter Landwirten eine absehbare Möglichkeit, ein Grundstück als Baugrundstück zu nutzen, zu einer Preissteigerung führt (Senat, Beschl. v. 2. Juli 1968, aaO; OLG Oldenburg, AgrarR 1996, 224, 225; Pikalo/Bendel, § 9 GrdstVG, S. 599).

    Bei der Prüfung der Frage, ob der vereinbarte Kaufpreis in einem groben Mißverhältnis im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG zum landwirtschaftlichen Verkehrswert steht, ist nach dem Beschluß des Senats vom 2. Juli 1968 (V BLw 10/68, RdL 1968, 205, 206) zwar grundsätzlich von dem Preis auszugehen, der für Grundstücke gleicher Art und Lage im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bezahlt wird.

  • OLG Jena, 07.08.2017 - Lw W 415/16

    Preismissbrauch, Verkehrswert

    Hinzu kommt, dass der Bundesgerichtshof in dem zitierten Beschluss vom 29.04.2016 seine bisherige gefestigte Rechtsprechung, die er mit der Entscheidung vom 02.07.1968 (BGHZ 50, 297 ff.) begründet hatte, zumindest ausdrücklich nur insoweit aufgegeben hat, als auf den innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert abzustellen ist.

    Der Versagungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG kommt, weil er allein nachteilige Auswirkungen auf die Agrarstruktur verhindern soll, nur dann zur Anwendung, wenn gerade durch den überhöhten Preis Landwirte am Erwerb des Grundstücks gehindert werden (BGHZ 50, 297 ff.; OLG Dresden NL-BzAR 2008, 129 ff. m.w.N.).

    Gerade bei der Prüfung von § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG hat der Bundesgerichtshof bei der Beurteilung der Frage, bezogen auf welchen Zeitpunkt der Verkehrswert des Grundstücks zu ermitteln ist, grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abgestellt (BGHZ 50, 297 ff.).

  • OLG Brandenburg, 01.03.2018 - 5 WLw 17/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher

  • OLG Jena, 15.12.2011 - Lw U 201/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Versagung wegen groben Missverhältnisses zwischen

  • OLG Stuttgart, 29.03.2011 - 101 W 1/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Voraussetzungen der Versagungsgründe der

  • BayObLG, 14.09.2022 - 101 ZRR 180/21

    Art. 75 BayGO - Unterwertige Veräußerung eines Gemeindegrundstücks

  • OLG Naumburg, 12.09.2017 - 2 Ww 10/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Versagungsgrund einer ungesunden Verteilung von

  • OLG Dresden, 28.06.2021 - W XV 272/19

    Zur Preismissbrauchskontrolle gemäß §

  • BGH, 21.02.1994 - BLw 106/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Abweichung einer

  • OLG Celle, 12.01.2017 - 7 W 48/16

    Landwirtschaftliches Bodenrecht: Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages;

  • OLG Jena, 24.06.2013 - Lw U 47/13

    Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken: Grundstücksveräußerung an einen

  • BGH, 24.10.1974 - V BLw 13/74

    Versagung der Genehmigung eines Übergabevertrages - Vorliegen eines groben

  • BGH, 18.04.1975 - V BLw 14/73

    Verkauf einer Teilfläche eines Grundstücks - Grundstücksverkehrsrechtliche

  • OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 20 WLw 1/18

    Frist für Veräußerungsauflage nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 GrdstVG

  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 16/75

    Recht eines Miteigentümers zur alleinigen Nutzung einer bestimmten Teilfläche -

  • OLG Naumburg, 14.08.2023 - 12 U 186/22

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung wegen der rechtswidrigen Versagung zweier

  • AG Hechingen, 02.11.2016 - 6 XV 2/16

    Versagung der Genehmigung eines Kaufvertrags über ein landwirtschaftliches

  • OLG Jena, 24.06.2013 - Lw U 350/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Veräußerung eines landwirtschaftlichen

  • AG Stendal, 20.04.2018 - 4 Lw 31/16

    Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken: Ungesunde Bodenverteilung bei

  • BGH, 24.10.1974 - V BLw 12/74

    Genehmigung eines Grundstückkaufs durch die Landwirtschaftsbehörde -

  • OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 15 W 45/17

    Zur Bedeutung des Tatbestandsmerkmals "ungesunde Verteilung des Grund und Bodens"

  • BGH, 30.10.1972 - II ZR 43/71

    Annahme des Prolongationsangebotes - Abtretung einer Forderung an Zahlung statt -

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