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   BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67   

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https://dejure.org/1968,205
BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67 (https://dejure.org/1968,205)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1968 - V ZB 14/67 (https://dejure.org/1968,205)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1968 - V ZB 14/67 (https://dejure.org/1968,205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sinn und Zweck des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) - Einfamilienhäuser als Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) - Konstitutive Teile eines Gebäudes als Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 56
  • NJW 1968, 1230
  • MDR 1968, 569
  • DNotZ 1968, 420
  • DB 1968, 935
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 14.11.1960 - 11 T 88/60
    Auszug aus BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67
    Die andere Auffassung, der sich das vorlegende Oberlandesgericht angeschlossen hat, geht dahin, daß die Vorschrift des § 5 Abs. 2 WBG auch in dem in Frage stehenden Fall gilt und damit die konstruktiven Teile eines Gebäudes auch dann zum gemeinschaftlichen Eigentum aller Miteigentümer gehören, wenn das Sondereigentum an allen Bäumen des Gebäudes begründet wird (LG Köln NJW 1961, 322 [LG Köln 14.11.1960 - 11 T 88/60]; BayObLG …
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67
    Aus den das Wohnungseigentum im Sinne des § 1 Abs. 2 WEG begründenden Vorschriften der §§ 3 und 8 WEG ergibt sich, daß unbeschadet der wirtschaftlichen Erstrangigkeit des Sondereigentums rechtlich das Miteigentum im Vordergrund steht und das Sondereigentum nur sein Anhängsel bildet (Beschluß des Senats vom 17. Januar 1968, V ZB 9/67 mit weiteren Nachweisen, NJW 1968, 499 und WM 1968, 284, auch zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs vorgesehen).
  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 57/12

    Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum an wesentlichen

    Durch die Teilungserklärung kann Sondereigentum an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes nicht begründet werden; diese kann die Grenze zwischen dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum nur zu Gunsten, nicht aber zu Ungunsten des gemeinschaftlichen Eigentums verschieben (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3. April 1968, V ZB 14/67, BGHZ 50, 56, 60).

    Den umgekehrten Weg, also die konstitutive Zuordnung von wesentlichen Gebäudebestandteilen zum Sondereigentum durch die Teilungserklärung, sieht das Gesetz hingegen nicht vor; die Teilungserklärung kann die Grenze zwischen dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum nur zu Gunsten, nicht aber zu Ungunsten des gemeinschaftlichen Eigentums verschieben (Senat, Beschluss vom 3. April 1968 - V ZB 14/67, BGHZ 50, 56, 60; OLG Hamburg, ZMR 2004, 291, 293; Armbrüster in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 5 Rn. 19; BeckOK-Timme/Kesseler, WEG, Stand 1. Januar 2013, § 5 Rn. 51; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 6; Staudinger/Rapp, BGB [2005], § 5 WEG Rn. 26; Kümmel in Festschrift für Merle, S. 207, 216 f.; Jennißen, ZMR 2011, 974; Hügel/Elzer, DNotZ 2012, 4, 5 f.; Schmitz, MittBayNot 2012, 180, 181).

    Hierfür ließe sich anführen, dass rechtliche Grundlage des Wohnungseigentums das Miteigentum an dem Grundstück (bzw. hier: die Mitberechtigung an dem Erbbaurecht) ist, welches durch das Wohnungseigentumsgesetz lediglich eine besondere Ausgestaltung erfahren hat (vgl. Senat, Urteil vom 3. April 1968 - V ZB 14/67, BGHZ 50, 56, 60).

    Als Ausnahmebestimmung von den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist § 5 Abs. 1 WEG im Verhältnis zu diesen eng und nicht ausdehnend auszulegen (Senat, Urteil vom 3. April 1968 - V ZB 14/67, aaO, S. 61).

  • BGH, 30.05.2008 - V ZR 184/07

    Pflicht zur Beseitigung eines Überbaus bei hohem Aufwand

    Das gilt auch insoweit, als diese nur das Sondereigentum eines einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümers umschließen (Senat, BGHZ 50, 56, 59 ff.).
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Letzteres steht, ungeachtet der rechtlichen Konstruktion des Wohnungseigentums, jedenfalls in wirtschaftlicher Hinsicht im Vordergrund (vgl. Senat, BGHZ 49, 250, 251; 50, 56, 60).
  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 193/99

    Sondereigentumsfähigkeit von Bauteilen

    Die Grenzen des § 5 Abs. 2 WEG für die Begründung von Sondereigentum gelten auch bei Wohnungseigentumsanlagen, die sich aus mehreren Häusern zusammensetzen (BGH, Beschluß vom 3. April 1968 - V ZB 14/67, BGHZ 50, 56, 57 ff; Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 5 Rdn. 19, § 3 Rdn. 72; Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Aufl., § 5 Rdn. 26).
  • OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16

    Erhalt einer für Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit an

    Weil - unbeschadet der wirtschaftlichen Erstrangigkeit des Sondereigentums - in rechtlicher Sicht das Miteigentum am Gesamtgrundstück im Vordergrund steht, das durch das Wohnungseigentumsgesetz lediglich eine besondere Ausgestaltung erfahren hat (BGHZ 50, 56/60), geht mit Übertragung der Miteigentumsanteile auf die übrigen Wohnungs- und Teileigentümer und Auflassung des durch reale Teilung gebildeten Teil-Grundstücks zu Alleineigentum die Dienstbarkeit als wesentlicher Bestandteil auf den Erwerber über.

    Die Aufhebung des Sondereigentums als "Anhängsel" des Miteigentums (BGHZ 50, 56/60) bewirkt keine Unmöglichkeit der Ausübung.

  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07

    Geschoßdecken einer Tiefgarage als Gemeinschaftseigentum

    Auf konstruktive Gebäudeteile ist die Erstreckung von Sondereigentum ausgeschlossen (vgl. BGHZ 50, 56; BGH NJW-RR 2001, 800).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2004 - 3 Wx 318/03

    Eintragung eines Widerspruchs gegen Richtigkeit des Grundbuchs - Sondereigentum

    Eine Erstreckung des Sondereigentums auf die konstruktiven Teile des Gebäudes sei jedoch ausgeschlossen [vgl. BGHZ 50, 56 f. ...].

    Die Grenzen des § 5 Abs. 2 WEG für die Begründung von Sondereigentum gelten auch bei Wohnungseigentumsanlagen, die sich aus mehreren Häusern zusammensetzen (BGH VII 193/99 vom 25. Januar 2001; BGHZ 50, 56, 57 ff; Weitnauer, WEG 8. Auflage § 5 Rdz. 19, § 3 Rdz. 72; Niedenführ/Schulze, WEG 5. Auflage, § 5 Rdz. 26).

  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83

    Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum

    Bei der Veräußerung einer Eigentumswohnung handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats im Grundsatz ebenfalls um die Übertragung eines ideellen, wenngleich wegen der Verbindung mit einem Sondereigentum an einer Wohnung (§ 1 Abs. 2 WEG) besonders ausgestalteten Anteils am Grundstück (BGHZ 49, 250, 251; 50, 56, 60) [BGH 03.04.1968 - V ZB 14/67].
  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 129/94

    Instandhaltung von Verglasung and gemeinschaftlichem und Sondereigentum

    Nach § 5 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer nur vereinbaren, daß Bestandteile des Gebäudes, die Gegenstand des Sondereigentums sein können, zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören; sie können aber nicht umgekehrt Bestandteile des Gebäudes, die zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören, zum Gegenstand des Sondereigentums erklären (vgl. BGHZ 50, 56/60).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 125/94

    Nach Beschaffenheit und Zugang nicht dem ständigen Mitgebrauch aller

    Da es sich bei § 5 Abs. 1 und 2 WEG um zwingende Regelungen (BGHZ 50, 56/60; BGH NJW 1991, 2909 ; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 5 Rn.1; Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 5 WEG Rn. 1) und damit auch um zwingende Eintragungsvoraussetzungen handelt, kann die Aufteilung in Wohnungseigentum nicht vollzogen werden, wenn sie inhaltlich möglicherweise gegen die genannten Bestimmungen verstößt.
  • BayObLG, 30.03.1993 - 2Z BR 11/93

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses in Bezug auf eine Jahresabrechnung;

  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96

    Irrtum beider Parteien über den zu einer Wohnung gehörenden Keller bei Verkauf

  • OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69

    Wohnungseigentum

  • OLG Nürnberg, 22.03.2021 - 15 W 421/21

    Versehentlich unterbliebene Übernahme eines Kellerraums bei Neufassung des

  • OLG Hamburg, 05.02.2024 - 4 U 44/22

    Bestand wird komplett umgestaltet: Mängelhaftung nach Werkvertragsrecht!

  • BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74

    Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne

  • AG Wetter, 11.01.2007 - 30 II 3/06

    Steckengebliebener Bau, Beteiligung der Eigentümer an den Herstellungskosten

  • KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02

    Grundbucheintragung: Beschwerdeberechtigung des aus einer Auflassungsvormerkung

  • BayObLG, 30.06.1983 - BReg. 2 Z 47/83

    Zur Löschung einer Dienstbarkeit nach Bildung von Wohnungseigentum

  • OLG München, 14.02.1972 - 21 U 2941/71

    Anspruch von Wohnungseigentümern gegen andere Wohnungseigentümer derselben Anlage

  • KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95

    Anspruch auf Genehmigung des Durchbruchs einer Brandwand nach rechtlicher

  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 412/95

    Verteilung der Kosten und Lasten, insbesondere hinsichtlich der Versicherungen,

  • BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81

    Zur Zulässigkeit von Mitsondereigentum

  • OLG Bremen, 03.03.1987 - 1 U 82/86

    Gegenstand des Sondereigentums; Zuordnung der Fenster ; Interesse an alsbaldiger

  • BayObLG, 22.10.1991 - BReg. 2 Z 114/91

    Zuordnung einer Fäkalienhebeanlage zum gemeinschaftlichen Eigentum

  • OLG Hamm, 21.06.1993 - 15 W 386/92

    Anspruch auf Beseitigung eines Sicherheitsaustrittes am Dach der

  • BayObLG, 30.04.1982 - BReg. 2 Z 67/81

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Putz und die

  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87

    Beteiligung sämtlicher Eigentümer einer Anlage am Verfahren; Entscheidung über

  • KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81

    Sondernutzungsrecht; Gemeinschaftliches Eigentum; Wohnungseigentum;

  • OLG Frankfurt, 18.03.1982 - 20 W 23/82

    Unzulässigkeit der Beschwerde mangels Berechtigung; Fehlen einer unmittelbaren

  • LG Berlin, 09.06.1995 - 85 T 136/95

    Prüfungspflicht im Sanierungsgebiet

  • OLG Karlsruhe, 05.12.1977 - 3 W 15/77

    Garage; Sondereigentum; Eigentümer; Bestandteil; Reparaturkosten

  • BFH, 30.09.1987 - II R 68/85

    Die Auslegung des Begriffs Eigentumswohnung zur Beurteilung eines

  • BayObLG, 17.07.1986 - 2 Z 32/85

    Anspruch auf Beseitigung aller vorgenommener Veränderungen insbesondere

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