Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 51, 236
  • NJW 1969, 744
  • GRUR 1969, 287



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Wird zitiert von ... (39)  

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01  

    20 Minuten Köln

    b) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Gratisverteilung von Anzeigenblättern, die über einen redaktionellen Teil verfügen, unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstoßen kann (vgl. BGHZ 19, 392, 397 f. - Freiburger Wochenbericht; 51, 236, 238 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 = WRP 1985, 330 - Bliestal-Spiegel).

    Außerdem hat der Senat betont, daß im Geschäftsleben niemand Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung seines Kundenkreises hat und daß auch neuartige und vielleicht besonders wirksame Wettbewerbsmaßnahmen nicht schon deshalb als unlauter zu mißbilligen sind, weil sie sich für Mitbewerber wegen ihres Erfolges nachteilig auswirken (BGHZ 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 = WRP 1990, 266 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

    aa) Die Garantie der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unterscheidet nicht danach, ob sich eine Zeitung mit redaktionellem Textteil allein durch Anzeigen oder daneben auch dadurch finanziert, daß der Leser für den Erwerb ein Entgelt zahlen muß (vgl. BGHZ 51, 236, 246 f. - Stuttgarter Wochenblatt I).

  • BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90  

    Erneute Aufhebung von Werbeverboten

    Missbilligt werden durch die Norm im Interesse des Schutzes der Wettbewerber und der sonstigen Marktbeteiligten, allen voran der Verbraucher, Verhaltensweisen, welche die Funktionsfähigkeit des an der Leistung orientierten Wettbewerbs im wettbewerblichen Handeln einzelner Unternehmen oder als Institution stören, so zum Beispiel unlautere Einflussnahmen auf die freie Entschließung der Kunden (vgl. BGHZ 51, 236 ; 81, 291 ; 82, 375 ; 140, 134 ; 144, 255 ; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., München 2001, Einl UWG, Rn. 100 ff.).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87  

    Annoncen-Avis

    Solche die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Umstände können darin zu sehen sein, daß die Art und der Umfang der unentgeltlichen Leistung dem Empfänger in unsachlicher Weise zum Abschluß entgeltlicher Verträge veranlassen oder ihn derart an die kostenlos abgegebene Leistung gewöhnen, daß er davon absieht, Leistungsangebote anderer Mitbewerber auf Güte und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen (vgl. BGHZ 43, 278, 284 - Kleenex; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; Urt. v. 22.1.1969 - I ZR 49/67, GRUR 1969, 295, 296 - Goldener Oktober).

    Denn die Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit ist abhängig von der individuellen Gestaltung des Leistungsangebots, der Intensität und der Werbewirkung der Gratisvergabe (BGHZ 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I).

    Eine wirksame Werbemaßnahme ist nicht schon deshalb als ein Verstoß gegen die Lauterkeit im Wettbewerb zu mißbilligen, weil sie Mitbewerbern unangenehm sein kann (vgl. BGHZ 19, 393, 395 - Freiburger Wochenbericht; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift; Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Denn der grundlegenden Bedeutung, die dem Bestand und der Existenzfähigkeit eines freien Pressewesens zukommt, muß auch bei der Beurteilung des Verhaltens, mit welchem sich ein Verleger im Wettbewerb durchzusetzen versucht, Rechnung getragen werden (BGHZ 51, 236, 248 - Stuttgarter Wochenblatt I).

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