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   BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66   

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BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66 (https://dejure.org/1969,222)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1969 - V ZR 37/66 (https://dejure.org/1969,222)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1969 - V ZR 37/66 (https://dejure.org/1969,222)
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Zentralheizung

§ 1093 Abs. 3 BGB, außergewöhnlicher Unterhalt, Abgrenzung zum Nießbrauchsrecht

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 234
  • NJW 1969, 1847
  • MDR 1969, 834
  • DNotZ 1970, 29
  • DB 1969, 1839
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 57/11

    Unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht: Verpflichtung des Berechtigten zur

    Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts hat sich an den Kosten zu beteiligen, die dem Eigentümer durch die gewöhnliche Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen (Fortführung des Senatsurteils vom 4. Juli 1969, V ZR 37/66, BGHZ 52, 234 ff.).

    Der Senat hat diese Frage bislang offen gelassen (Senat, Urteil vom 4. Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 236 f.).

    Der Senat hat eine solche Pflicht aufgrund einer sachgerechten Interessenabwägung angenommen, weil dem Wohnungsberechtigten andernfalls die ordnungsgemäße Benutzung seiner Räume unmöglich gemacht würde (Senat, Urteil vom 4. Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 237 ff.; zustimmend Staudinger/Mayer, BGB [2009] § 1093 Rn. 33, 39; abl. MünchKomm-BGB/Joost, 5. Aufl., § 1093 Rn. 14).

    Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus § 1093 Abs. 1 Satz 2 i.V.m § 1041 Satz 2 BGB (Senat Urteil vom 4. Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 236 f.).

    Dagegen wird der Eigentümer mit der Vornahme von Unterhaltungsmaßnahmen belastet, zu denen er dann, wenn die Gebrauchsfähigkeit der Heizung gefährdet ist, sogar verpflichtet ist (Senat, Urteil vom 4. Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 237 ff.).

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 90/92

    Notwendige Aufwendungen des Vorerben - Surrogation nach Tilgung und

    In der Rechtsprechung zu § 1041 BGB sind nicht als gewöhnliche Unterhaltungskosten angesehen worden die Umstellung einer Zentralheizung von Koks- auf Ölfeuerung (BGHZ 52, 234, 236f.), die Instandsetzung und Erneuerung der elektrischen Anlage eines Hauses, umfangreiche Innen- und Außenputzarbeiten am Gebäude, die Instandsetzung des Daches oder seine Ausstattung mit einer Wärmedämmung (BFHE 139, 28, 30f.).
  • OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 144/16

    Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur

    Dort, wo der Wohnungsrechtsinhaber kein ausschließliches Benutzungsrecht hat, ist er darauf angewiesen, dass der Eigentümer tätig wird, und er kann dies auch verlangen, um Beeinträchtigungen und Einschränkungen seines dinglichen Wohnungsrechts zu vermeiden (vgl. BGHZ 52, 234; BayObLG RPfleger 1980, 20).
  • BGH, 14.12.1990 - V ZR 36/89

    Unterhaltungspflicht des Eigentums einer mit einem Nießbrauch belasteten Sache;

    Der Eigentümer hat für die außergewöhnliche Unterhaltung der mit einem Nießbrauch belasteten Sache nur dann zu sorgen, wenn er sich hierzu schuldrechtlich verpflichtet hat (Bestätigung von BGHZ 52, 234 = NJW 1969, 1847 = LM § 1093 BGB Nr. 5).

    Nicht dagegen fällt die Last der außergewöhnlichen Bauunterhaltung hierunter, die nach dem Gesetz (§§ 1041 ff. BGB) dem Eigentümer des Schlosses obliegt, ihn aber nach der Rechtsprechung des Senats nicht zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet (BGHZ 52, 234, 237).

  • LG Heidelberg, 24.06.2015 - 1 S 2/15

    Wohnungsrecht: Anspruch eines Wohnungsrechtsinhabers gegen den Eigentümer auf

    Sonst hätte es der Eigentümer in der Hand, durch eine fehlende Instandhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen das Wohnungsrecht auszuhöhlen und leerlaufen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 4.7.1969, V ZR 37/66, NJW 1969, 1847; BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 57/11, NJW 2012, 522).
  • BFH, 08.12.1982 - VIII R 53/82

    Über die Höhe des Verlustrücktrags ist im Abzugsjahr zu entscheiden. Zur

    Dem Nießbraucher obliegt vielmehr lediglich die Durchführung von gewöhnlichen Reparaturen, die von Zeit zu Zeit, und zwar in kürzeren Abständen, notwendig sind, z. B. die Beseitigung geringer Schäden an der Dacheindeckung oder das Erneuern zerbrochener Fensterscheiben (vgl. Staudinger/Promberger, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 12. Aufl., § 1041 Tz. 4, 9, mit Nachweisen: vgl. ferner Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. Juli 1969 V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 237, und Petzoldt in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1042 Tz. 2).
  • OLG München, 15.10.2009 - 34 Wx 85/09

    Grundbuchverfahren: Rechtsmittel gegen eine Zwischenverfügung nach entbehrlicher

    Dort, wo der Berechtigte kein ausschließliches Benutzungsrecht hat, ist er darauf angewiesen, dass der Eigentümer tätig wird, und kann dies auch verlangen, um Beeinträchtigungen und Einschränkungen seines dinglichen Wohnungsrechts zu vermeiden (vgl. BGHZ 52, 234; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 248).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2003 - 3 Wx 82/02

    Begriff der "Leistung" bei der Vereinbarung eines Wohnungsrechts

    Abgesehen davon, dass die Vereinbarung über die Einbeziehung der Mitbenutzung "aller gemeinschaftlichen" Einrichtungen und der Gartennutzung sowie des freien Benutzungsrechtes von Haus und Hof in das Wohnungsrecht ebenfalls nur schuldrechtlich gelten sollte, ist die Beteiligte zu 1. auch nach den vom Bundesgerichtshof (BGHZ 52, 234) entwickelten Grundsätzen nicht verpflichtet, die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten und sie gegebenenfalls wieder in diesen Zustand zu versetzen, denn die Gebrauchsfähigkeit dieser Anlagen (Garten und Hof) ist nicht unerlässlich, um das dem Wohnungsrecht unterliegende Haus ordnungsgemäß nutzen zu können.
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1994 - 3 Wx 479/94

    Eintragung einer Löschungsklausel bei Wohnungsrecht nach § 1093 BGB

    Der jeweilige Grundstückseigentümer ist vielmehr nach den vom Bundesgerichtshof in BGHZ 52, 234 ff. entwickelten Grundsätzen, denen sich der Senat anschließt, verpflichtet, die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten und sie gegebenenfalls wieder in diesen Zustand zu versetzen, sofern die Funktionsfähigkeit der Anlage oder Einrichtung unerläßlich ist, um die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume ordnungsgemäß nutzen zu können, so daß Rückstände mit Leistungen des Grundstückseigentümers im Sinne des § 23 GBO durchaus denkbar sind.
  • BGH, 26.01.1994 - IV ZR 19/93

    Voraussetzungen der Ersitzung; Erhaltungsaufwendungen des befreiten Vorerben

    Eine dingliche Sicherung des Wohnrechts, mit der auch die Instandhaltung hätte festgeschrieben werden können (vgl. BGHZ 52, 234, 238f.; MK/Joost, BGB 2. Aufl. § 1093 Rdn. 1, 12; Soergel/Stürner, BGB 12. Aufl. § 1093 Rdn. 6 und 11), sowie der Abschluß eines Mietvertrages blieben vorbehalten.
  • BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80

    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 28.06.2019 - 1 C 412/18

    Immobilienkauf - Erstattungsansprüche für Heizungsreparatur

  • FG Münster, 05.02.2002 - 6 K 5902/99

    Aufwendungen des Eigentümers für die Installation einer Heizöllageranlage auf

  • OLG Koblenz, 04.11.1993 - 5 U 1714/92

    Aufwendungsersatzanspruch des Nießbrauchers bei Sanierung eines Flachdachs

  • OLG Köln, 15.10.1986 - 2 Wx 45/86

    Zur Auslegung des Begriffes "Anlage" in §§ 1093, 1021 BGB

  • BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 123/96

    Umfang des Mitbenutzungsrechts des Wohnungsberechtigten

  • KG, 18.05.1999 - 19 U 7072/98

    Klage auf Unterlassung und Beseitigung von Baumaßnahmen im Garten eines

  • BGH, 09.02.1977 - VIII ZR 149/75

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Bauvertrags über die Erstellung von 13

  • BGH, 27.08.2003 - XII ZR 277/00

    Auslegung eines Miet- bzw. Nutzungsvertrages; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • AG Büdingen, 09.10.2014 - 53 F 471/14
  • BFH, 18.09.1997 - VIII B 37/97
  • LG Düsseldorf, 29.12.2004 - 25 T 924/04

    Löschung eines Wohnungsrechtes

  • OLG München, 15.09.2009 - 34 Wx 85/09

    Wirksamkeit einer Zwischenverfügung bei Wegfall des Eintragungshindernisses durch

  • BGH, 26.01.1994 - IV ZB 19/93
  • BGH, 26.11.1976 - V ZR 258/74

    Ausübung eines Stimmrechts einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unstimmigkeiten

  • FG Baden-Württemberg, 30.05.2001 - 2 K 106/99

    Aufwendungen für Erneuerung der Zufahrt zum Wohnhaus keine dauernde Last

  • OLG Hamburg, 24.06.1986 - 7 U 21/86

    Klage auf Erhöhung eines vertraglich vereinbarten Entgelts für ein eingetragenes

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