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   BGH, 16.02.1970 - III ZR 136/68   

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BGH, 16.02.1970 - III ZR 136/68 (https://dejure.org/1970,303)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1970 - III ZR 136/68 (https://dejure.org/1970,303)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1970 - III ZR 136/68 (https://dejure.org/1970,303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 226
  • NJW 1970, 1134 (Ls.)
  • NJW 1970, 747
  • MDR 1970, 490
  • DVBl 1970, 385
  • DB 1970, 395
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

    a) Eine Staatshaftung für neuartige Waldschäden kann auch nicht im Wege der Rechtsfortbildung den Grundsätzen, die der erkennende Senat im sogenannten Bergschadensfall (BGHZ 53, 226) aufgestellt hat, entnommen werden.

    Der erkennende Senat hat einen Verstoß gegen Art. 14 GG darin erblickt, daß das damalige Bergrecht einerseits dem Grundeigentümer u. a. die Verpflichtung zur Duldung des sein Grundeigentum schädigenden Bergbaus auferlegt und ihm jeden Anspruch auf Unterlassung oder auch nur auf Vorkehrungen gegen Bergschäden versagt hat, ohne aber andererseits sicherzustellen, daß seine Entschädigungsforderungen auch im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder eines Wegfalls des in erster Linie entschädigungspflichtigen Bergwerksbesitzers realisiert werden konnten (BGHZ 53, 226, 237).

    Im Falle der Entscheidung BGHZ 53, 226 konnten die entstandenen Bergschäden einem bestimmten (eindeutig festgestellten) und in erster Linie entschädigungspflichtigen Bergwerksbesitzer zugerechnet werden.

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Dabei darf und muss er sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGHZ 53, 226 = NJW 1970, 946, 948; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.12.2017, Az.: I-2 U 39/16, BeckRS 2017, 137480 - Rauchartikel mit verringerter Entzündungsneigung; OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2015, 916).
  • BGH, 19.09.2008 - V ZR 28/08

    Ersatzansprüche des Eigentümers, der sein Grundstück wegen bergbaubedingter

    Der Gesetzgeber ist bei der Schaffung der Berechtigung nach § 8 BBergG und des Bergwerkeigentums nach § 9 BBergG konzeptionell von dem früheren Bergwerkseigentum ausgegangen, das zwar auf einer hoheitlichen Verleihung beruhte, begrifflich aber dem sachenrechtlichen (Grund-) Eigentum gleichgestellt war (BGHZ 53, 226, 233) .

    Wie nach früherem Recht (dazu: BGHZ 53, 226, 233 ; 63, 234, 237 ; RGZ 98, 79, 82 f.) soll sich deshalb aus dem in § 7 Abs. 1 BBergG allein geregelten ausschließlichen Recht zum Abbau derjenigen Bodenschätze, für die die Abbaubewilligung oder das Bergwerkseigentum verliehen worden ist, die Pflicht der Eigentümer der Grundstücke auf dem darüber liegenden Gebirge ergeben, alle nachteiligen Einwirkungen des Abbaus auf ihre Grundstücke, selbst deren völlige Entwertung (BGHZ 53, 226 233 ; RGZ 98, 79, 84), hinzunehmen.

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Soweit es, wie hier beim Abbau von Steinkohle, um die Gewinnung sog. bergfreier Bodenschätze geht (vgl. § 3 Abs. 3 BBergG), kommt hinzu, daß die Befugnis, diese Bodenschätze auszubeuten, herkömmlicherweise nicht zum Inhalt des Oberflächeneigentums gehört, sondern - in wechselnder Ausgestaltung - stets Gegenstand einer eigenständigen Rechtsordnung war und ist (vgl. Art. 67 EGBGB; BGHZ 53, 226 [BGH 16.02.1970 - III ZR 136/68]; BVerfGE 58, 300 [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78]; Karpen, AöR 106, 15 ; Papier in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 14 Rn. 191 a, 371 d).

    Hiervon ausgehend vertreten Rechtsprechung und Literatur seit dem Allgemeinen Berggesetz nahezu einhellig die Auffassung, der Inhalt des Oberflächeneigentums umfasse von jeher nicht die Befugnis, die auf der Grundlage solcher besonderer Rechte erfolgenden bergbaulichen Einwirkungen abzuwehren; der Oberflächeneigentümer sei allein auf Wiedergutmachung seines Schadens durch Ersatzleistungen seitens des Bergbaus (vgl. jetzt §§ 114 ff. BBergG verwiesen - "Dulde und liquidiere" - (BGHZ 53, 226 <229, 233 ff. [BGH 16.02.1970 - III ZR 136/68]>; 57, 375 ; Boldt/Weller, § 8 Rn. 7 f.; Piens/Schulte/Graf Vitzthum, Bundesberggesetz , Rn. 2 vor § 110; vgl. aber auch OVG Münster, NuR 1983, 122 )).

    Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, daß das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Oberflächeneigentum seit jeher niemals die Befugnis umfaßt habe, bergbauliche Einwirkungen abzuwehren (vgl. in diesem Sinne auch Boldt/Weller, § 8 Rn. 7 ff.; Piens/Schulte/Graf Vitzthum, Rn. 2 ff. vor § 110; Weitnauer, JZ 1973, 73 ; BGHZ 53, 226 [BGH 16.02.1970 - III ZR 136/68]).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - VerfGH 7/07

    Landtagsabgeordneter Priggen im Organstreitverfahren gegen die Landesregierung

    Es handelt sich um das Urteil des BGH vom 16.02.1970 -III ZR 136/68- (BGHZ 53, 226 - 245).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 25.86

    Bergbauvorhaben - Betriebsplanverfahren - Nachbarrecht - Bergbehörde -

    Soweit es, wie hier beim Abbau von Steinkohle, um die Gewinnung sog. bergfreier Bodenschätze geht (vgl. § 3 Abs. 3 BBergG), kommt hinzu, daß die Befugnis, diese Bodenschätze auszubeuten, herkömmlicherweise nicht zum Inhalt des Oberflächeneigentums gehört, sondern - in wechselnder Ausgestaltung - stets Gegenstand einer eigenständigen Rechtsordnung war und ist (vgl. Art. 67 EGBGB; BGHZ 53, 226 [BGH 16.02.1970 - III ZR 136/68]; BVerfGE 58, 300 [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78]; Karpen, AöR 106, 15 ; Papier in Maunz/Düring/Herzog/Scholz, GG, Art. 14 Rn 191 a, 371 d).

    Hiervon ausgehend vertreten Rechtsprechung und Literatur seit dem Allgemeinen Berggesetz nahezu einhellig die Auffassung, der Inhalt des Oberflächeneigentums umfasse von jeher nicht die Befugnis, die auf der Grundlage solcher besonderer Rechte erfolgenden bergbaulichen Einwirkungen abzuwehren; der Oberflächeneigentümer sei allein auf Wiedergutmachung seines Schadens durch Ersatzleistungen seitens des Bergbaus (vgl. jetzt §§ 114 ff. BBergG) verwiesen - "Dulde und liquidiere" - (BGHZ 53, 226 <229, 233 ff. [BGH 16.02.1970 - III ZR 136/68]>; 57, 375 ; Boldt/Weller, § 8 Rn 7 f.; Piens/Schulte/Graf Vitzthum, Bundesberggesetz , Rn 2 vor § 110; vgl. aber auch OVG Münster, NuR 1983, 122 ).

    Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, daß das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Oberflächeneigentum seit jeher niemals die Befugnis umfaßt habe, bergbauliche Einwirkungen abzuwehren (vgl. in diesem Sinne auch Boldt/Weller, § 8 Rn 7 ff.; Piens/Schulte/Graf Vitzthum, Rn 2 ff. vor § 110; Weitnauer, JZ 1973, 73 ; BGHZ 53, 226 [BGH 16.02.1970 - III ZR 136/68]).

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Die auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 1970 - III ZR 136/68 - (NJW 1970, 747 [BGH 16.02.1970 - III ZR 136/68]) gestützte gegenteilige Meinung der Beigeladenen trifft nicht zu.
  • OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 14 U 103/12

    Zu den Voraussetzungen für den Abschluss eines Vorvertrags

    Dabei darf und muss er sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Februar 1970, BGHZ 53, S. 226 = NJW 1970, S. 946, 948; Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage, § 286 Rn. 17 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 191/86

    Entschädigung wegen der sogenannten neuartigen Waldschäden (saurer Regen) -

    Eine Staatshaftung für neuartige Waldschäden kann auch nicht im Wege der Rechtsfortbildung den Grundsätzen, die der erkennende Senat im sog. Bergschadensfall (BGHZ 53, 226) aufgestellt hat, entnommen werden.

    Der erkennende Senat hat einen Verstoß gegen Art. 14 GG darin erblickt, daß das damalige Bergrecht einerseits dem Grundeigentümer u.a. die Verpflichtung zur Duldung des sein Grundeigentum schädigenden Bergbaus auferlegt und ihm jeden Anspruch auf Unterlassung oder auch nur auf Vorkehrungen gegen Bergschäden versagt hat, ohne aber andererseits sicherzustellen, daß seine Entschädigungsforderungen auch im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder eines Wegfalls des in erster Linie entschädigungspflichtigen Bergwerksbesitzers realisiert werden konnten (BGHZ 53, 226, 237).

    Im Falle der Entscheidung BGHZ 53, 226 konnten die entstandenen Bergschäden einem bestimmten (eindeutig festgestellten) und in erster Linie entschädigungspflichtigen Bergwerkbesitzer zugerechnet werden.

  • BGH, 23.11.2000 - III ZR 342/99

    Umfang der Bewilligung zur Gewinnung von Bodenschätzen

    Zum Ausgleich ist der Bergwerksbesitzer verpflichtet, dem Oberflächeneigentümer für Bergschäden Ersatz zu leisten (§§ 114 ff. BBergG; BGHZ 27, 149, 155; 50, 180, 190; 53, 226, 233 f.; 63, 234, 237).
  • BGH, 07.11.1974 - III ZR 107/72

    Durch Bergbau verursachter Personenschaden

  • OLG Köln, 08.03.2001 - 7 U 146/00

    Entschädigungsansprüche von außenstehenden Aktionären; Entschädigungsansprüche

  • BGH, 26.06.1970 - V ZR 168/67

    Dinglicher Gerichtsstand

  • BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11

    Vermögensrecht; vermögensrechtliche Ansprüche; Enteignung; entschädigungslose

  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 1 U 169/08

    Amtshaftung: Umfang der Darlegungs- und Beweislast bei angeblichem Abhandenkommen

  • LG Fulda, 29.09.2015 - 2 O 681/14

    Zu den Anforderungen an die Einbeziehung von AGB bei der Geltung des CISG

  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 113/69

    Bergschadensersatz bei neuen Verkehrsanlagen

  • OLG Frankfurt, 20.10.2020 - 14 U 103/11

    Mehrstufige Kausalitätsprüfung bei Diagnosefehler des

  • OLG Bremen, 17.08.2004 - 3 U 103/03

    Darlegungs- und Beweislast des Wohngebäudeversicherers hinsichtlich einer

  • VG Gießen, 09.11.2010 - 1 K 1625/09

    Bergrecht; Abschlussbetriebsplan

  • BGH, 28.09.1972 - KVR 3/71

    Preiswettbewerb bei Kraftfahrzeugersatzteilen

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