Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 202/67   

Kegelbahn

§ 985 BGB, Herausgabeanspruch gegen den mittelbaren Besitzer (§ 858 BGB), eingeschränkte Möglichkeit einer Verurteilung des mittelbaren Besitzers im Hinblick auf § 283 BGB <Fassung bis 31.12.01> (keine Aushöhlung von § 989 BGB)

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 829
    Pfändbarkeit einer Geldforderung vor Fälligkeit

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 53, 29
  • NJW 1970, 241



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)  

  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 34/00  

    BGH läßt "Pfändung in die offene Kreditlinie" zu

    Pfändbar sind jedoch auch zukünftige Forderungen, wenn schon eine Rechtsbeziehung zwischen Schuldner und Drittschuldner besteht, aus der die spätere Forderung nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann (BGHZ 53, 29, 32).
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96  

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Die Pfändung einer zukünftigen Forderung kann abgesehen davon, daß sie überhaupt erst dann zulässig ist, wenn bereits eine ausreichend bestimmte rechtliche Grundlage für den Anspruch besteht (BGHZ 53, 29, 32) - nicht anders beurteilt werden.
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 297/02  

    Immobilien - Ungerechtfertigter Besitz durch Nato-Truppen: Herausgabe?

    Nach ständiger unbestrittener Rechtsprechung ist der mittelbare Besitzer aus § 985 BGB nicht nur zur Verschaffung des mittelbaren, sondern auch zur Verschaffung des unmittelbaren Besitzes verpflichtet (BGHZ 2, 164, 167; Senat, BGHZ 12, 380, 397; BGHZ 53, 29, 31; Bamberger/Roth/Fritzsche § 985 Rdn. 18; Erman/Hefermehl, § 985 Rdn. 5; Soergel/Mühl, BGB, 12. Aufl., § 985 Rdn. 13, 16; Staudinger/Gursky, BGB [1999], § 985 Rdn. 66 m. w. Nachw.).

    Für den hier nach Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB maßgeblichen Rechtszustand vor dem 1. Januar 2002 galt das aber nicht, wenn der mittelbare Besitzer zur Verschaffung des unmittelbaren Besitzes nicht imstande und nicht nach den Vorschriften der §§ 989, 990 BGB schadensersatzpflichtig war (BGHZ 53, 29, 33; BGH, Urt. v. 28. Januar 2002, II ZR 253/00, NJW 2002, 1574; Erman/Hefermehl, § 985 Rdn. 5; RGRK/Pikart, BGB 12. Aufl., § 985 Rdn. 18; Soergel/Mühl, § 985 Rdn. 13).

    Mit dieser Einschränkung sollte verhindert werden, daß eine Verurteilung zur Herausgabe bei Anwendung des § 283 BGB a.F. zu einer den Wertungen der §§ 989 f. BGB widersprechenden Schadensersatzhaftung des mittelbaren Besitzers führt (BGHZ 53, 29, 32 f.).

mehr
  • BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 200/03  

    Familienrecht - Unterhaltsansprüche: Vorauspfändung von Kontoguthaben

    Zukünftige Forderungen sind pfändbar, wenn schon eine Rechtsbeziehung zwischen Schuldner und Drittschuldner besteht, aus der die spätere Forderung nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann (BGHZ 53, 29, 32; 147, 193, 195).
  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 116/92  

    Eingeschränkte Pfändung des Pflichtteilsanspruches vor vertraglicher Anerkennung

    Das zeigt ein Vergleich mit der Pfändung aufschiebend bedingter Ansprüche, die allgemein als zulässig angesehen wird (vgl. BGHZ 53, 29, 32; Gerhardt, Vollstreckungsrecht 2. Aufl. § 9 I 1; Stein/Jonas/Münzberg a.a.O. § 829 Rdn. 3; Stöber a.a.O. Rdn. 25; Wieczorek a.a.O. § 829 Anm. B II c).
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97  

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

    Hier besteht allerdings die Besonderheit, daß die geschuldete Erklärung mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben gilt (§ 894 ZPO) und die Möglichkeit eines Vorgehens nach § 283 BGB ausscheidet (BGHZ 53, 29, 34; MünchKomm-BGB/Emmerich, 3. Aufl., § 283 Rdn. 13; Staudinger/Löwisch, BGB [1995], § 283 Rdn. 7).
  • BGH, 28.01.2002 - II ZR 253/00  

    Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs gegen den mittelbaren Besitzer

    Herausgabe kann der Eigentümer von dem mittelbaren Besitzer einer Sache mit Rücksicht auf § 283 BGB nur verlangen, wenn der mittelbare Besitzer sein Unvermögen zur Herausgabe zu vertreten hat (Bestätigung von BGHZ 53, 29, 33).

    Ein Herausgabeanspruch steht dem Eigentümer gegen den mittelbaren Besitzer, der außerstande ist, die Sache von dem unmittelbaren Besitzer zurückzuerlangen, mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 283 BGB nach der Rechtsprechung nur zu, wenn der mittelbare Besitzer sein Unvermögen zur Rückgabe gegenüber dem Eigentümer nach §§ 989 ff. BGB zu vertreten hat (BGHZ 53, 29, 33).

  • BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83  

    Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01  

    Anwaltsrecht - Haftung des Anwalts bei fehlerhafter Prozessführung

    Ein Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB besteht aber nicht nur gegen den unmittelbaren Besitzer, sondern auch gegen den mittelbaren (vgl. BGHZ 53, 29 (30); Staudinger-Gursky, 13. Bearbeitung, § 985 BGB, Rdnr. 53 f; MünchKomm(BGB)-Medicus, 3. Auflage, § 985 BGB, Rdnr. 10; Palandt-Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Auflage, § 985 BGB, Rdnr. 11).

    Der Eigentümer kann von dem mittelbaren Besitzer nicht nur Abtretung des Herausgabeanspruchs, sondern auch Herausgabe der Sache verlangen, denn das Urteil auf Herausgabe ist gemäß § 886 ZPO unabhängig davon vollstreckbar, ob sich der unmittelbare Besitz noch beim Besitzmittler oder wieder bei dem verurteilten Schuldner befindet (vgl. BGHZ 53, 29 (30 f); BGH, WM 1969, 1447; LG Bonn, FamRZ 1967, 678; Staudinger-Gursky, aaO., § 985 BGB, Rdnr. 53; MünchKomm(BGB)-Medicus, aaO., § 985 BGB, Rdnr. 10).

  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 136/06  

    Immobilien - Gutgläubige, unentgeltliche Nutzung durch Zuordnungsbeteiligten

    Als mittelbarer Besitzer ist der Beklagte zwar nicht in jedem Fall (BGHZ 131, 297, 307), wohl aber dann zur Herausgabe unberechtigt gezogener Mieten verpflichtet, wenn er, wie hier, nicht gemäß § 986 BGB zum Besitz berechtigt und damit auch selbst (BGHZ 53, 29, 30; Staudinger/Gursky, Bearb. 2006, § 985 Rdn. 43) zur Herausgabe der Sache verpflichtet ist.
  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 304/93  

    Anspruch einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft auf Sachenrechtsbereinigung

  • BGH, 03.04.1987 - V ZR 160/85  

    Wirksamkeit eines Zwischenpachtvertrages mit einer gemeinnützigen

  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 5/79  

    Pfändung künftiger Kontokorrentforderungen

  • BGH, 02.10.1992 - V ZR 185/91  

    Herausgabe eines Kleingartens bei mehrfach gestuftem Pachtverhältnissen

  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04  

    Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat

  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 2/10  

    Zwangsvollstreckung - Zur Auskunftsverpflichtung nach § 807 ZPO

  • OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 659/04  

    Zwangsvollstreckung: Pfändung künftiger Kaufpreisforderungen;

  • OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 46/00  

    Grundstücksrecht; Bankrecht

  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 51/10  

    Zwangsvollstreckung - Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses

  • OLG Dresden, 24.04.1995 - 2 U 169/95  

    Störerhaftung des Erzeugers von Abfall

  • OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 8 U 11/01  

    Rückforderung vom Schuldner geleisteter Zahlungen im Wege der Insolvenzanfechtung

  • OLG Hamm, 17.01.1992 - 30 U 36/91  

    Fristlose Kündigung bei Untervermietung durch den Untermieter

  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 321/95  
  • FG Baden-Württemberg, 02.10.2001 - 2 V 25/01  

    Begründetheit des Antrags auf Aussetzung und Zulässigkeit des Antrags auf

  • BAG, 21.07.1976 - 5 AZR 474/75  
  • BGH, 18.12.1986 - V ZR 137/85  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht