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BGH, 27.02.1970 - VII ZR 68/68 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 53, 315
- NJW 1970, 1046
- MDR 1970, 501
- DNotZ 1970, 490
- DB 1970, 873
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.04.1966 - VIII ZR 279/63
Verfügungsverbot eines Grundstückseigentümers - Vertragliche Verpflichtung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 206/64
Anspruch auf Zahlung des Mietzinses - Genehmigung der zuständigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.02.1968 - VIII ZR 189/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
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- BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56
Schiedsvertrag und Schiedsspruch. Auslegung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.06.1960 - VII ZR 163/59
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.11.1963 - VII ZR 112/62
Statut für Schiedsvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.04.1962 - VII ZR 47/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82
Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs …
So hätten sie die Zedentin nicht einmal auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 53, 315 hingewiesen.Das Berufungsgericht beanstandet vor allem, daß die Beklagten in ihrer schriftlichen gutachtlichen Stellungnahme vom 21. Mai 1975 nicht auf die von der Rechtsprechung in verschiedenen Entscheidungen herangezogenen Gesichtspunkte hingewiesen haben, weshalb Schiedsgerichte auch zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Schiedsgerichtsvereinbarungen berufen sein sollen, und daß sie insbesondere einen deutlichen Hinweis auf die grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 53, 315 unterlassen haben.
Für die Behauptung der Beklagten, der Zweitbeklagte habe anläßlich einer Besprechung in Genf am 21. Mai 1975 den leitenden Herren der Zedentin seine Zweifel bezüglich der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und die einzelnen Risiken vorgetragen, und dabei auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 53, 315 erwähnt, hält es - im Gegensatz zum Landgericht - diese für beweispflichtig.
Die Beklagten konnten sich jedoch ohne weiteres Erfolgschancen vor dem Landgericht ausrechnen, da - anders als in dem Fall von BGHZ 53, 315 - die zwischen der Zedentin und der Wertt vereinbarte Schiedsklausel nicht allgemein gefaßt war und von den vorgesehenen Schiedsrichtern keiner die Befähigung zum Richteramt haben mußte, so daß sie eine restriktive Auslegung der Klausel des Landgerichts für möglich halten konnten.
daß die Beklagten erkennen mußten, daß vor allem aus der in der Entscheidung BGHZ 53, 315 aufgezeigten Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere auch beim OLG Hamburg (HansRGZ 1933 B 582; MDR 1947, 133), die Tendenz zu erkennen war, den Kompetenzbereich der Schiedsgerichte in zunehmendem Maße auch auf die Entscheidung über die Wirksamkeit der jeweils vereinbarten Schiedsklausel auszudehnen, vor allem dann, wenn die Schiedsgerichte - wie im Streitfall - über die "Auslegung des Vertrages" zu befinden haben, da von dem Gericht meist derselbe Tatsachenstoff sowohl für die Auslegung als auch für den Willensmangel bewertet werden muß (BGHZ 53, 315, 322), so daß sie sich nicht sicher sein konnten, mit ihrer Auslegung der Schiedsabrede durchzudringen.
Diese Pflichten konnten die Beklagten erfüllt haben, und auch insoweit schließt sich der erkennende Senat den Ausführungen des Berufungsgerichts an, wenn der Zweitbeklagte gegenüber der Geschäftsleitung der Zedentin unter Bezugnahme auf Rechtsprechung und Schrifttum, insbesondere der Entscheidung in BGHZ 53, 315, "die einzelnen Risiken vorgetragen" und sich "zu den bestehenden Unsicherheiten und Unwägbarkeiten über die Interpretation und Wirksamkeit von Schiedsgerichtsklauseln" geäußert hätte.
- BGH, 29.10.2008 - XII ZR 165/06
Auslegung einer Schlichtungsklausel in einem Pachtvertrag; Anforderungen an die …
a) Eine weit gefasste Schlichtungsklausel in einem Pachtvertrag ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie auch für den Streit über die Wirksamkeit des Vertrages gelten soll (vgl. für die Schiedsgerichtsklausel BGHZ 69, 260, 263 f.; 53, 315, 318 f.).Dafür spricht auch, dass der Bundesgerichtshof bereits für Schiedsverträge entschieden hat, dass diese, wenn ihr Anwendungsbereich weit gefasst ist, sich im Zweifel auch auf Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Hauptvertrages erstrecken und folglich eine Unwirksamkeit des Hauptvertrages im Zweifel nicht auch die Unwirksamkeit der Schiedsklausel zur Folge hat (BGHZ 69, 260, 263 f.; 53, 315, 318 f. m.w.N.).
- BGH, 09.08.2016 - I ZB 1/15
Schiedsgerichtssache: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf gerichtliche …
Dabei ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine Schiedsvereinbarung, wonach alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen, bedeutet, das Schiedsgericht solle auch über die Frage der Gültigkeit und des Bestehens des Vertrags und die bei Unwirksamkeit oder Beendigung des Vertrags bestehenden Ansprüche entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1970 - VII ZR 68/68, BGHZ 53, 315, 319 bis 323; BGHZ 69, 260, 263 f.;… vgl. auch Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 4 Rn. 17).
- LG Dortmund, 13.09.2017 - 8 O 30/16 Für beide Arten gilt der Grundsatz der schiedsfreundlichen Auslegung, wonach im Zweifelsfall derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die zur Wirksamkeit und Anwendbarkeit der Schiedsklausel führt und damit den Weg zu Gunsten der Schiedsgerichtsbarkeit ebnet (BGH v. 27.2. 1970 - VII ZR 68/68, BGHZ 53, 315, 320 f.;… BGH v. 9.8. 2016 - I ZB 1/15, BeckRS 2016, 15081, Rz. 17, dazu EWiR 2016, 777 (Pickenpack);… Elsing, in: Festschrift Graf von Westphalen, 2010, S. 109, 120 Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., 2016, § 1029 Rz. 78 m. w. N.).
- BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 1.03
Telekommunikation; Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang; Genehmigung von …
§ 139 BGB ist zwar auf schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte entsprechend anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1970 - VII ZR 68/68 - BGHZ 53, 315 ). - BGH, 29.03.1990 - IX ZR 24/88
Kausalitätsnachweis bei Verletzung einer Aufklärungs-, Warn- oder …
Ohne die in der Entscheidung BGHZ 53, 315 aufgezeigte Entwicklung der Rechtsprechung mit der Tendenz zu erwähnen, den Kompetenzbereich der Schiedsgerichte in zunehmendem Maße auch auf die Entscheidung über die Wirksamkeit der jeweils vereinbarten Schiedsklausel auszudehnen, riet er dazu, eine Feststellungsklage gegenüber der Werft zu erheben.Auch er kam - ebenfalls ohne Berücksichtigung von BGHZ 53, 315 - zu dem Ergebnis, daß die Entscheidung über die Frage der Wirksamkeit des Vertrages dem Schiedsgericht entzogen und dem ordentlichen Gericht vorbehalten sei.
Das Berufungsgericht geht davon aus, daß der Beklagte zu 2) seiner Mandantin, der Zedentin des Schadensersatzanspruchs, zwar zu einer Klage vor dem ordentlichen Gericht raten durfte, daß er sie aber über die Risiken hätte aufklären müssen, die sich aufgrund der bestehenden Schiedsgerichtsabrede im Hinblick auf die sich aus BGHZ 53, 315 ergebende Entwicklung der Rechtsprechung für eine solche Klage abzeichneten.
- BGH, 02.07.1987 - III ZR 219/86
Verwendung einer unwirksamen Gerichtsstandsklausel
Es handelt sich um eine immer wiederkehrende, typische Klausel (BGHZ 53, 315, 320). - OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11
GmbH: Einrichtung eines Beirats mit einfacher Stimmenmehrheit; Umfang der …
Im Zweifel sind daher Abreden, die Meinungsverschiedenheiten aus einem Vertrag allgemein einem Schiedsgericht zuweisen, weit auszulegen (…BGH NJW-RR 2002, S. 387; BGH NJW 1970, S. 1046, 1047). - OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04
Zur Behandlung eines Prozessfinanzierungsvertrages im Zusammenhang mit einem …
Dies führt dazu, dass eine Schiedsklausel im allgemeinen weit auszulegen ist (siehe dazu BGH NJW 2004, 2898, 2899; BGHZ 53, 315, 322 f; OLG München, NJW-RR 1991, 602, 603;… Zöller-Geimer, 25. Aufl., RdNr. 68 zu § 29 ZPO).Ein solches Ergebnis kann von verständigen Parteien, die mit dem Abschluss eines Schiedsvertrags in der Regel gerade eine beschleunigte Entscheidung erstreben, nicht erwünscht sein (vgl. BGHZ 53, 315, 323).
- OLG Köln, 07.08.2015 - 1 U 76/14
Bestimmung des sachlichen Geltungsbereichs einer Schiedsklausel
Eine Abrede, die Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus einem Vertrag allgemein einem Schiedsgericht zuweist, ist grundsätzlich weit auszulegen (BGH, Urteil vom 27. Februar 1970 - VII ZR 68/68, BGHZ 53, 315, 319 ff;… vom 4. Oktober 2001, aaO).Die Abrede, ein Schiedsgericht solle über Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus einem Vertrag entscheiden, bedeutet daher im Zweifel, dass das Schiedsgericht auch darüber zu entscheiden hat, ob der Vertrag wirksam ist und welche Folgen gegebenenfalls seine Unwirksamkeit hat (BGH, Urteil vom 27. Februar 1970, aaO).
- BGH, 04.10.2001 - III ZR 281/00
Umfang einer Schiedsvereinbarung
- OLG München, 07.07.2014 - 34 SchH 18/13
Schiedsgerichtsverfahren: Beurteilung der Schiedsfähigkeit nach deutschem Recht …
- BGH, 28.05.1979 - III ZR 18/77
Bindung einer Prozesspartei an einen vorangegangenen Schiedsvertrag - …
- OLG Jena, 24.10.2012 - 1 Sch 1/12
- OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs zur Räumung und …
- OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06
Abgrenzung vertraglicher Schiedsvereinbarung von Schlichtungsvereinbarung, …
- BGH, 23.05.1991 - III ZR 144/90
Wirksamkeit einer Schiedsabrede bei Unwirksamkeit des Hauptvertrages - …
- OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13
Schiedsvereinbarung; Schiedsgericht; Schiedsklausel; Bestimmtheit; …
- BGH, 22.09.1977 - III ZR 144/76
Form des Schiedsvertrags
- BGH, 10.12.1970 - II ZR 148/69
Verwerfen der Einrede des Schiedsvertrages durch das Gericht - Streit um die …
- BGH, 06.06.1991 - III ZR 68/90
Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung betreffend ein Warentermingeschäft an einer …
- KG, 28.06.2007 - 2 U 37/05
Zwangsvollstreckung: Schiedsfähigkeit eines Anspruchs auf Klauselerteilung
- BGH, 02.12.1982 - III ZR 85/81
Schiedsvertrag - Nichtigkeit - Bestimmtheit - Schiedsgericht - Einrede der …
- BGH, 28.05.1979 - III ZR 17/77
Einrede des Schiedsvertrages - Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache - …
- OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 26 SchH 11/14
Auslegung einer Schiedsvereinbarung im Hinblick auf den Eintritt eines …
- OLG München, 04.09.2006 - 34 SchH 6/06
Fortgeltung und Reichweite einer Schiedsklausel bei gekündigtem Hauptvertrag
- OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 26 Sch 1/04
- BGH, 14.12.1978 - III ZR 104/77
Klage auf Vergütung der Tätigkeit als Architekt - Wirksamkeit eines …
- OLG München, 11.07.2011 - 34 Sch 15/10
Vollstreckbarerklärung eines ukrainischen Schiedsspruchs
- OLG Zweibrücken, 21.04.1981 - 3 W 29/81
- OLG Karlsruhe, 18.06.2018 - 10 Sch 2/18
Kaufvertrag: Wirksamkeit einer Schiedsklausel
- OLG Stuttgart, 12.07.2001 - 1 Sch 1/01
- BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84
Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung bezüglich gezahlter Notar- und …
- BGH, 23.03.1970 - VII ZR 87/68
Rechtliche Bedeutung der DIN-Normen; zur Hinweispflicht des Architekten bei der …
- BGH, 31.01.1980 - III ZR 83/78
Teilweise Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs - Bestimmtheit eines …
- BSG, 08.06.1982 - 6 RKa 11/80
- BGH, 27.04.1978 - IX ZR 21/76
Rechtsmittel
- BGH, 28.09.1977 - IV ZR 108/76
Voraussetzungen eines Einbruchs nach der Einbruchdiebstahlversicherung - …
- OLG Karlsruhe, 07.07.1981 - 3 REMiet 3/81
- BGH, 23.11.1972 - VII ZR 178/71
Anerkennung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts - Voraussetzungen für das …
- OLG Düsseldorf, 08.03.1990 - 6 U 213/89
- BGH, 26.09.1979 - VIII ZR 180/78
Klage auf Erteilung von Auskunft über die vorhandenen …
- OLG Köln, 22.02.2007 - 9 Sch 16/06