Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1970 - V ZR 89/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1301
BGH, 13.03.1970 - V ZR 89/67 (https://dejure.org/1970,1301)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1970 - V ZR 89/67 (https://dejure.org/1970,1301)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1970 - V ZR 89/67 (https://dejure.org/1970,1301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,1301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verminderung des Bargebots in der Zwangsversteigerung (Kapitalbetrag und Zinsen) - Ansprüche des Berechtigten gegen den Ersteher - Relative Wirkung der Vereinbarung des Bestehenbleibens eines Rechts - Geltung des Zeitpunkts des Zuschlags für die Zinsberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 327
  • NJW 1970, 1188
  • MDR 1970, 497
  • DNotZ 1970, 413
  • DB 1970, 1020
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.11.1975 - V ZR 145/73

    Anspruch auf Zustimmung zu einer Grundbuchberichtigung bezüglich einer

    Die Übernahme der Rechte galt also rückwirkend vom Zuschlag an als erfolgt (BGHZ 53, 327, 330).

    § 91 Abs. 2 ZVG bringt die Kontinuität des Rechts zum Ausdruck (BGHZ 53, 327, 331).

  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 111/82

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung zwischen Grundschuldgläubiger und Ersteher in der

    Sie betraf nur das Verhältnis zwischen den Erstehern und der Beklagten (BGHZ 53, 327, 330).
  • BGH, 11.01.1974 - V ZR 13/72

    Entstehen eines Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung eines Gläubigers einer

    Gerade mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 91 Abs. 3 Satz 1 ZVG hat der Senat in anderem Zusammenhang den allgemeinen Grundsatz aufgestellt, daß die Vereinbarung des Bestehenbleibens eines Rechts nach § 91 Abs. 2 ZVG nur das Verhältnis zwischen dem Ersteher und dem Gläubiger des Rechts betrifft, während alle übrigen Beteiligten von einer solchen Vereinbarung unberührt bleiben (Urteil des Senats vom 13. März 1970 - V ZR 89/67, BGHZ 53, 327, 330 unter Bezugnahme auf die Motive zum Zwangsversteigerungsgesetz = NJW 1970, 1188) mit zustimmender Anmerkung von Drischler.

    Richtig ist zwar, daß eine Vereinbarung nach § 91 Abs. 2 ZVG rückwirkende Kraft hat, die Übernahme des Rechts also rückwirkend vom Zuschlag an als erfolgt gilt (Urteil des Senats vom 13. März 1970 a.a.O. S. 330/331).

  • BGH, 26.11.1980 - V ZR 153/79

    Zwangsversteigerung - Übergang von Rechten - Darlehnshypothek - Hypothek -

    Es ermäßigt sich dann der durch Zahlung zu berichtigende Teil des Meistgebots um den Betrag, den der Berechtigte aus der Teilungsmasse erhalten würde (§ 91 III 1 ZVG; vgl. auch BGHZ 53, 327 ff. = NJW 1970, 1188).
  • OLG Hamm, 15.04.1985 - 15 W 75/85

    Erinnerung gegen Festsetzung eines Teilungsplanes und Änderung der Teilungsmasse;

    Zutreffend hat das Landgericht unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 53, 327 = NJW 1970, 1188 = DNotZ 1970, 413 sowie BGH, Rpfleger 1974, 148) und im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 5. November 1984 im Verfahren 15 W 303/84, das einen gleichgelagerten Sachverhalt betraf und an dem sowohl die Beteiligte zu 1. als auch die Beteiligte zu 2. beteiligt waren, ausgeführt, daß zu diesem Kürzungsbetrag neben Grundschuldkapital und den zwischen Zuschlagserteilung und Erlösverteilung angefallenen Zinsen auch grundsätzlich alle anderen Nebenleistungen im Sinne des § 12 Nr. 2 ZVG und damit auch einmalige fällige Nebenleistungen der hier vorliegenden Art gehören.
  • BGH, 26.11.1980 - V ZR 133/79

    Zwangsversteigerung eines hypothekarisch belasteten Grundbesitzes - Vereinbarung

    Es ermäßigt sich dann der durch Zahlung zu berichtigende Teil des Meistgebots um den Betrag, den der Berechtigte aus der Teilungsmasse erhalten würde (§ 91 Abs. 3 Satz 1 ZVG; vgl. auch BGHZ 53, 327 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht