Rechtsprechung
BGH, 02.04.1970 - VII ZR 128/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Begründungsfrist - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Büroversehens - Berechnung von Fristen, deren Laufzeit durch die Gerichtsferien gehemmt ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 53, 383
- NJW 1970, 1187
- MDR 1970, 581
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.10.1968 - VII ZR 23/68
Heilung des Mangels der Parteifähigkeit
Auszug aus BGH, 02.04.1970 - VII ZR 128/68
Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß sich die Rechts- und Parteifähigkeit einer ausländischen juristischen Person nach dem Rechte ihres Sitzes bestimmen (vgl. BGHZ 51, 27, 28) [BGH 17.10.1968 - VII ZR 23/68].
- BGH, 03.02.1999 - VIII ZB 35/98
Zutreffende Bezeichnung einer beklagten Personengesellschaft; Vereinbarkeit der …
Die Parteifähigkeit einer Gesellschaft wird im internationalen Gesellschaftsrecht nach dem Recht bestimmt, das am Ort ihres Verwaltungssitzes gilt (BGHZ 53, 383, 385;… Staudinger/Großfeld, 13. Bearbeitung, IntGesR Rdnr. 269 ff). - BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84
Wirkung des Auslandskonkurses im Inland
Eine Ausnahme wurde - insoweit der Rechtsprechung des Reichsgerichts folgend (RGZ 14, 412, 417 f.; 16, 337, 338; 89, 181, 183; 153, 200, 205 f.) - im Falle des Konkurses einer ausländischen juristischen Person gemacht (…BGH Urt. vom 7. Dezember 1961 aaO mit zustimmender Anm. Hofstetter AWD/BB 1962, 81 f.; BGHZ 53, 383, 387; für die Oberlandesgerichte zuletzt OLG Hamm ZIP 1984, 1382), weil die Anerkennung des ausländischen Konkursverwalters der juristischen Person auf der nach Auslandsrecht zu regelnden Frage der Vertretung und eben nicht des Konkursbeschlages beruhe.1966-67 Nr. 307 und vom 2. April 1970 = BGHZ 53, 383 ist zwar ebenfalls erwähnt, daß die ausländische Konkurseröffnung im Inland belegenes Vermögen eines Schuldners nicht erfasse.
- LAG Hessen, 25.11.1996 - 10 Sa 1407/92
Sonderkonkurs nach § 238 KO
Wenn allerdings die nach KWG fingierte Selbständigkeit der Niederlassung dazu führt, daß unabhängig vom rechtlichen Schicksal des Unternehmens im Ausland für den Geschäftsbereich der inländischen Niederlassung die Parteifähigkeit erhalten bleibt und gesetzliche Vertretung durch den Abwickler erfolgt (BGH vom 02.04.1970 NJW 1970, 1187 [BGH 02.04.1970 - VII ZR 128/68] ), da anderenfalls eine Durchführung der Abwicklung gar nicht möglich ist, dann gilt letzteres umso mehr, wenn die Stellung des Konkursverwalters als Partei kraft Amtes im Sonderkonkurs in Rede steht. - LAG Hessen, 28.03.1994 - 10 Sa 595/93
Geltendmachung von Vergütungsansprüchen im Konkurs; Arbeitsrechtliche …
Wenn allerdings die nach KWG fingierte Selbständigkeit der Niederlassung dazu führt, daß unabhängig vom rechtlichen Schicksal des Unternehmens im Ausland für den Geschäftsbereich der inländischen Niederlassung die Parteifähigkeit erhalten bleibt und gesetzliche Vertretung durch den Abwickler erfolgt (BGH vom 02.04.1970, NJW 1970, 1187), da andernfalls eine Durchführung der Abwicklung gar nicht möglich ist, dann gilt Letzteres umso mehr, wenn die Stellung des Konkursverwalters als Partei kraft Amtes im Sonderkonkurs in Rede steht. - BFH, 12.10.1977 - I R 17/77
Anhängiges Revisionsverfahren - Eröffnung des Konkursverfahrens - Vermögen des …
Das im Ausland eröffnete Konkursverfahren erfaßt demgemäß nicht das im Inland belegene Vermögen des Gemeinschuldners (vgl. BGH-Urteile VIII ZR 39/61 und vom 2. April 1970 VII ZR 128/68, BGHZ 53, 383, NJW 1970, 1187 [BGH 13.03.1970 - I ZR 108/68]).