Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1971 - I ZR 108/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1259
BGH, 22.01.1971 - I ZR 108/69 (https://dejure.org/1971,1259)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1971 - I ZR 108/69 (https://dejure.org/1971,1259)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1971 - I ZR 108/69 (https://dejure.org/1971,1259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,1259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Verpflichtung eines Güterfernverkehrsunternehmers, Holz aus dem Walde bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abzufahren - Wirksamkeit der Verpflichtung, wenn das Frachtgut noch nicht übernommen wurde - Ausmaß der Haftung für die nicht rechtzeitige Durchführung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 55, 217
  • MDR 1971, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 136/66

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Frachtvertrag aus abgetretenem Recht -

    Auszug aus BGH, 22.01.1971 - I ZR 108/69
    So hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (VersR 1963, 1120; DB 1968, 1988), auch bei einer nach § 26 KVO in Verbindung mit § 22 Abs. 2 GüKG gesetzwidrigen Lieferzeitverkürzung könne dem Unternehmer unter Umständen vorgeworfen werden, er habe es schuldhaft unterlassen, den Absender rechtzeitig über die Unmöglichkeit der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten zu benachrichtigen, wenn für ihn oder seine Erfüllungsgehilfen die Möglichkeit eines Schadenseintritts bei Nichteinhaltung des in Aussicht genommenen Lieferzeitpunktes erkennbar war.
  • BGH, 03.10.1963 - II ZR 70/61

    Vereinbarung einer Lieferzeit - Vereinbarung einer bestimmten Lieferstunde -

    Auszug aus BGH, 22.01.1971 - I ZR 108/69
    So hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (VersR 1963, 1120; DB 1968, 1988), auch bei einer nach § 26 KVO in Verbindung mit § 22 Abs. 2 GüKG gesetzwidrigen Lieferzeitverkürzung könne dem Unternehmer unter Umständen vorgeworfen werden, er habe es schuldhaft unterlassen, den Absender rechtzeitig über die Unmöglichkeit der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten zu benachrichtigen, wenn für ihn oder seine Erfüllungsgehilfen die Möglichkeit eines Schadenseintritts bei Nichteinhaltung des in Aussicht genommenen Lieferzeitpunktes erkennbar war.
  • RG, 10.11.1924 - I 592/23

    Eisenbahnfracht; Wagengestellung; Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 22.01.1971 - I ZR 108/69
    Verletzt sie diese Pflicht, haftet sie nach allgemeinen Grundsätzen, wie für den Fall entschieden worden ist, daß ein auf dem Bahngelände stehender Möbelwagen des Absenders beim Verladen durch anprallende Waggons beschädigt wurde (RGZ 109, 150, 151 f).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 340/98

    Verjährung der Ansprüche aus einem Eisenbahn-Frachtvertrag

    Für eine analoge Anwendung des § 414 Abs. 1 HGB a.F. im Rahmen von § 94 EVO besteht schließlich auch deshalb kein Bedürfnis, weil die eingangs aufgezeigte Regelungslücke sinnvoll durch die Anwendung der allgemeinen, im Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltenen, Verjährungsvorschriften geschlossen werden kann (vgl. Goltermann/Krien aaO § 94 Anm. 1 a aa ; s. auch BGHZ 55, 217, 221).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 116/95

    Freistellung eines Gütertransports von den Bestimmungen des GüKG

    Zwar ist diese Bestimmung im Falle der KVO-Haftung, von der im Streitfall auszugehen ist (vgl. nachfolgend unter II 2), ergänzend anzuwenden, weil die Kraftverkehrsordnung insoweit keine Regelung enthält (vgl. BGHZ 55, 217, 219; Helm in: GroßkommHGB, 4. Aufl., § 432 Rdn. 12; Fremuth/Thume, Frachtrecht, § 432 HGB Rdn. 2).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 100/95

    Darlegungs- und Beweislast des Umzugsunternehmers bei der Beschädigung von

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist auf die in den §§ 425 ff. HGB enthaltenen Bestimmungen über das allgemeine Landfrachtgeschäft sowie auf andere Vorschriften des Handelsrechts und die allgemeinen Grundsätze des bürgerlichen Rechts nur dann zurückzugreifen, wenn die speziellen Bestimmungen für die in Rede stehende Transportart regelungsbedürftige Fragen unbeantwortet lassen (vgl. BGHZ 55, 217, 219 f. [BGH 22.01.1971 - I ZR 108/69] zur KVO).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 32/95

    Begriff der unrichtigen Verwendung der Begleitpapiere

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist auf die Bestimmungen der §§ 425 ff. HGBüber das allgemeine Landfrachtgeschäft sowie auf andere Vorschriften des Handelsrechts und die allgemeinen Grundsätze des bürgerlichen Rechts dann zurückzugreifen, wenn die Kraftverkehrsordnung keine Regelung enthält (vgl. BGHZ 55, 217, 219 f.) [BGH 22.01.1971 - I ZR 108/69] .
  • BGH, 06.06.1973 - I ZR 64/72

    Zustandekommen eines Speditionsvertrages - Vertragserfüllung durch Selbsteintritt

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. Januar 1971 - I ZR 108/69 - (BGHZ 55, 217, 220) dargelegt hat, gilt die Regelung der vertraglichen Beziehungen nach der Kraftverkehrsordnung und hier insbesondere der Haftung des Unternehmers nach den Bestimmungen der §§ 29 ff KVO nur für die Zeit von der Annahme des Gutes zur Beförderung bis zur Ablieferung, abgesehen von einzelnen vor der Annahme und nach der Ablieferung liegenden besonderen in § 33 KVO geregelten Tatbeständen, die im Streitfall nicht einschlägig sind.

    Die Haftungsregelung der §§ 29 ff KVO schließt überdies nicht eine Haftung nach den allgemeinen Vorschriften aus, soweit die Vorschriften der Kraftverkehrsordnung nicht eine abschließende Regelung treffen (vgl. die aufgeführten Nachweise und Fälle in BGHZ 55, 217, 220 f).

  • BGH, 23.05.1990 - I ZR 295/88

    Wirksamkeit einer Verladevereinbarung; Beginn des Haftungszeitraums

    Hinsichtlich der Frachtbriefausstellung, die nach § 28 Abs. 1 GüKG, § 10 KVO ebenso zwingend vorgeschrieben ist wie die Frachtbriefeintragung der in § 11 Abs. 2 KVO aufgeführten Einzelabreden, hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß es sich dabei nicht um eine privatrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung des Beförderungsvertrags im Straßengüterverkehr handelt, weil der Frachtbrief, wie sich aus § 15 Abs. 3 KVO ergibt, nur Beweiszwecken dient (BGHZ 55, 217, 223 [BGH 22.01.1971 - I ZR 108/69]; st. Rspr.).
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79

    Voraussetzungen für die Auslieferung eines Frachtgutes - Schaden am Speditionsgut

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Anspruch auch aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung begründet werden könnte (vgl. BGHZ 55, 217, 219) [BGH 22.01.1971 - I ZR 108/69]; diese Rechtsgrundlage könnte in Betracht kommen, weil nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die Hebebühne des Lastkraftwagens das Transportgut im Gewicht von 2, 7 t offensichtlich nicht halten konnte.
  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 21/83

    Ansprüche des KVO -Hauptfrachtführers gegen den Unterfrachtführer

    Soweit sie eingreifen, gehen sie als die spezielleren und unabdingbaren (§§ 22 Abs. 2, 26 GüKG) den Vorschriften der §§ 425 ff. HGB vor (BGHZ 55, 217, 219) [BGH 22.01.1971 - I ZR 108/69].
  • BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72

    Anwendung der allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher

    Entgegen der Auffassung der Revision enthalten die §§ 454 HGB, 82 EVO insoweit nur eine besondere Haftungsregelung, die die allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten nicht ausschließt (RGRK HGB Anm. 2 zu § 454; Schlegelberger/Geßler HGB 4. Aufl. Rdn. 79 zu § 454; Baumbach/Duden 20. Aufl. Anm. 1 B zu § 454; vgl. auch BGHZ 55, 217, 221).
  • OLG Brandenburg, 29.01.1997 - 1 Ss OWi 54 Z/96
    Zudem dient § 11 KVO nicht der Kontrolle, welches Gut genau befördert wird, sondern der beweiskräftigen Dokumentation und Überprüfung des Frachtvertrages, namentlich der Frachtberechnung und der Pflichten des Frachtführers (vgl. dazu BGHZ 55, 217 [223]; BGH MDR 1990, 981 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht