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   BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68   

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BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68 (https://dejure.org/1971,86)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1971 - II ZR 98/68 (https://dejure.org/1971,86)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1971 - II ZR 98/68 (https://dejure.org/1971,86)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 181
    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

Papierfundstellen

  • BGHZ 56, 97
  • NJW 1971, 1355
  • MDR 1971, 561
  • DNotZ 1971, 670
  • DB 1971, 955
  • JR 1971, 503
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58

    Einmann-GmbH. In-sich-Geschäft

    Auszug aus BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
    § 181 BGB gilt nicht für Rechtsgeschäfte des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst (Abweichung von BGHZ 33, 189 = NJW 60, 2285).

    Demgegenüber verweist die Revision auf das vom Berufungsgericht nicht angeführte Urteil BGHZ 33, 189 = NJW 60, 2285.

    Demgegenüber hält der Senat eine vom Zweck der Vorschrift völlig losgelöste, ausschließlich formale Betrachtungsweise nicht für angängig, da sie anerkannten Grundsätzen der Gesetzesauslegung und -anwendung widerspricht; schon in seinem Urteil BGHZ 33, 189 = NJW 60, 2285 hat er es wesentlich auch auf andere Erwägungen abgestellt (vgl. Fischer, Anm. bei LM Nr. 8 zu § 181 BGB).

    Gewiß würde etwa die Notwendigkeit, die Befugnis zum Selbstkontrahieren durch Aufnahme in die Satzung offenkundig zu machen, manchen Alleingesellschafter zur Zurückhaltung veranlassen (BGHZ 33, 189, 192 = NJW 60, 2285).

    Sie muß ebenso wie andere Rechtspersonen grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich ungehindert im Rechtsverkehr zu betätigen, soweit dies für ihre wirtschaftliche Entfaltung notwendig ist; dazu kann auch der Abschluß von Geschäften mit dem Alleingesellschafter gehören (BGHZ 33, 189, 194 = NJW 60, 2285).

    Erst recht entfiele jeder Anstoß zu einer aus den Registerakten ersichtlichen generellen Regelung, wie sie der Senat mit seinem Urteil BGHZ 33, 189 = NJW 60, 2285 im Auge hatte, wenn man es sogar für zulässig erachtet, daß ein Alleingesellschafter, der selber durch § 181 BGB an der Vertretung der Gesellschaft verhindert ist, für das beabsichtigte Geschäft eigens einen Bevollmächtigten bestellt (so BGHZ 49, 117, 120 = NJW 68, 398; dagegen Blomeyer, NJW 69, 127 ff. m.w. N.).

    Damit erledigt sich die in BGHZ 33, 189 = NJW 60, 2285 verneinte, im Schrifttum gleichfalls überwiegend anders beurteilte Frage, ob sich der Einmann-Gesellschafter das Selbstkontrahieren durch einfachen Beschluß gemäß § 47 GmbHG gestatten könnte.

  • RG, 20.03.1908 - II 586/07

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Selbstkontrahieren

    Auszug aus BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
    Es teilt nicht den älteren Standpunkt des RG (RGZ 68, 172, 175 ff. u.a.m.), der Einmann-Gesellschafter sei durch § 181 BGB gehindert, namens der GmbH mit sich selbst zu kontrahieren oder sich das Selbstkontrahieren zu gestatten, sondern hält unter Berufung auf RG, JW 34, 974, ein solches Geschäft nach dem Sinn und Zweck des § 181 BGB für zulässig.

    Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses (so zutreffend Boesebeck, NJW 61, 481, 484 gegen RGZ 68, 172, 178), subjektiv stets mit dem Interesse des Gesellschafters (vgl. statt vieler Winkler, DNotZ 70, 476, 478 f. m.w.N.).

  • BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65

    Vertretung der GmbH bei Vornahme eines Sozialakts

    Auszug aus BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
    Erst recht entfiele jeder Anstoß zu einer aus den Registerakten ersichtlichen generellen Regelung, wie sie der Senat mit seinem Urteil BGHZ 33, 189 = NJW 60, 2285 im Auge hatte, wenn man es sogar für zulässig erachtet, daß ein Alleingesellschafter, der selber durch § 181 BGB an der Vertretung der Gesellschaft verhindert ist, für das beabsichtigte Geschäft eigens einen Bevollmächtigten bestellt (so BGHZ 49, 117, 120 = NJW 68, 398; dagegen Blomeyer, NJW 69, 127 ff. m.w. N.).
  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 156/55

    Haftung des alleinigen Gesellschafters der GmbH

    Auszug aus BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
    Den typischen Gefahren, die gerade mit der Vereinigung von Gesellschafts- und Gesellschafterinteressen in einer Hand bei Verschiedenheit des Rechtsträgers für die Gläubiger verbunden sind, läßt sich vielmehr nur auf anderen Wegen wirksam begegnen, wie etwa über die §§ 30, 31 GmbHG, die Bestimmungen des Anfechtungsgesetzes und der §§ 29 ff. KO oder die Grundsätze über die Durchgriffshaltung (BGHZ 22, 226 = NJW 57, 181; zum Gläubigerschutz im einzelnen vgl. Plander, aaO S. 62 ff.).
  • BGH, 09.10.1956 - II ZB 11/56

    "Strohmann" bei der Gründung einer GmbH

    Auszug aus BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
    Die Einmann-GmbH ist heute rechtlich allgemein anerkannt (BGHZ 21, 378, 384 = NJW 57, 19).
  • BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57

    Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen

    Auszug aus BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
    Hat der Geschäftsführer auf Weisung der Gesellschafter gehandelt oder war er, wie hier, der einzige Gesellschafter, so kann ihm die Gesellschaft, abgesehen von den gesetzlich geregelten Fällen der §§ 30 ff., 64 Abs. 2 GmbHG, nicht entgegenhalten, er habe sie pflichtwidrig geschädigt (BGHZ 31, 258, 278 = NJW 60, 285).
  • RG, 04.11.1903 - I 228/03

    Verbot der Vornahme eines Rechtsgeschäfts eines Vertreters mit sich im eigenen

    Auszug aus BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
    § 181 BGB will verhindern, daß verschiedene und einander widerstreitende Interessen durch ein und dieselbe Person vertreten werden, soweit dies nicht durch Gesetz oder Vollmacht gestattet ist, weil ein solches Selbstkontrahieren stets die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit einer Schädigung des einen oder anderen Teils mit sich bringt (BGHZ 51, 209, 215 = NJW 69, 841; RGZ 56, 104 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).
  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67

    GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit

    Auszug aus BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
    § 181 BGB will verhindern, daß verschiedene und einander widerstreitende Interessen durch ein und dieselbe Person vertreten werden, soweit dies nicht durch Gesetz oder Vollmacht gestattet ist, weil ein solches Selbstkontrahieren stets die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit einer Schädigung des einen oder anderen Teils mit sich bringt (BGHZ 51, 209, 215 = NJW 69, 841; RGZ 56, 104 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).
  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Auszug aus BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
    Mit Rücksicht hierauf ist § 181 BGB auch als "formale Ordnungsvorschrift" bezeichnet worden, bei der ein Interessengegensatz zwar gesetzgeberisches Motiv, für eine Anwendung der Vorschrift aber grundsätzlich weder erforderlich noch ausreichend sei (vgl. BGHZ 50, 8, 11 = NJW 68, 936 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 11/56

    Vertretung Minderjähriger bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
    Darum kann ihre Anwendbarkeit nicht jeweils von der unbestimmten und für einen Dritten schwer erkennbaren Voraussetzung abhängen, daß im Einzelfall tatsächlich ein Interessenkonflikt besteht (BGHZ 21, 229, 231 = NJW 56, 1433); daran ist unbedingt festzuhalten.
  • RG, 17.02.1922 - II 442/21

    Vertretung, Selbstkontrahieren

  • RG, 27.09.1924 - V 367/23

    Kann ein Unterbevollmächtigter im Namen des Machtgebers mit dem Bevollmächtigten,

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 294/00

    Einschränkung der Gläubigeransprüche aus Höchstbetragsbürgschaften

    a) Die GmbH und der alleinige Gesellschafter sind trotz Vereinigung aller Geschäftsanteile in einer Hand als selbständige Rechtssubjekte streng voneinander zu trennen (vgl. BGHZ 20, 5, 12; 21, 378, 384; 56, 97, 103).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Die Beklagte konnte im April 1979 als Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin der G. GmbH mit sich selbst wirksam vereinbaren, daß sie in die Vermieterstellung der GmbH eintritt (vgl. BGHZ 56, 97; 75, 358).
  • BGH, 17.01.2023 - II ZB 6/22

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Der Bundesgerichtshof hat eine solche Sachverhaltsgestaltung, in der sich eine Schädigung des Vertretenen typischerweise ausschließen lässt, vor dem Inkrafttreten von § 35 Abs. 3 Satz 1 GmbHG angenommen für Rechtsgeschäfte des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst (BGH, Urteil vom 19. April 1971 - II ZR 98/68, BGHZ 56, 97, 100 ff.; Urteil vom 19. November 1979 - II ZR 197/78, BGHZ 75, 358, 359 ff. für eine GmbH & Co. KG) und für Geschäfte, die dem Vertretenen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen (BGH, Urteil vom 27. September 1972 - IV ZR 225/69, BGHZ 59, 236, 240 f.; Urteil vom 25. April 1985 - IX ZR 141/84, BGHZ 94, 232, 235 f.; Urteil vom 8. Juni 1989 - IX ZR 234/87, WM 1989, 1393, 1394; Urteil vom 7. September 2017 - IX ZR 224/16, ZIP 2017, 1863 Rn. 17).
  • BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78

    Nachweis des Insichgeschäfts bei Einmann-Gesellschafter

    An der Rechtsprechung des Senats, daß § 181 BGB nicht für Rechtsgeschäfte des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst gilt (BGHZ 56, 97), wird festgehalten; sie ist sinngemäß auf Geschäfte mit einer GmbH & Co. KG anzuwenden, wenn der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH zugleich der einzige Kommanditist ist.

    Denn nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHZ 56, 97) gilt § 181 BGB nicht für Rechtsgeschäfte des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst.

    Aber abgesehen davon, daß sich ein Verbot des Selbstkontrahierens bei einer Einmann-Gesellschaft auch einmal zum Nachteil der Gesellschaftsgläubiger auswirken könnte (vgl. den Fall BGHZ 49, 117), ist dieses Verbot, wie der Senat in seinem genannten Urteil (BGHZ 56, 103, 104 f) [BGH 19.04.1971 - II ZR 98/68] ausgeführt hat, weder dazu bestimmt noch überhaupt geeignet, Gläubiger vor den durch Insichgeschäfte drohenden Nachteilen zu bewahren oder gar spezifisch gesellschaftsrechtliche Probleme zu lösen, wie insbesondere einem Mißbrauch der Einmann-Gesellschaft zum Schaden anderer entgegenzuwirken.

    Lediglich im Rahmen der Ausgestaltung und Anwendung dieses Gedankens spielt die Rechtssicherheit insofern eine Rolle, als um ihretwillen eine möglichst einfache und saubere Abgrenzbarkeit der Verbotstatbestände gewährleistet sein soll und deshalb Ausnahmen von dem Vertretungsverbot auf gewisse typische Sachverhalte zu begrenzen sind, deren Voraussetzungen allgemein einwandfrei bestimmbar sind, wie es bei der Einmann-Gesellschaft der Fall ist (BGHZ 56, 97, 102 f).

    Was ferner das Bedenken angeht, daß aus dem Handelsregister das Bestehen einer Einmann-GmbH nicht einwandfrei zu entnehmen ist (Winkler, NJW 1971, 1355; Göggerle a.a.O. S. 81 f; Schubert, WM 1978, 290, 295), so können ähnliche Zweifel auch bei einer mehrgliedrigen GmbH auftreten.

    Mit Rücksicht auf diese Rechtslage hat der Senat ebenfalls schon in seinem Urteil BGHZ 56, 97 (dort S. 105) ausgesprochen, daß der unverkennbar notwendige Schutz des redlichen Rechtsverkehrs gegen Manipulationen, insbesondere gegen nach Inhalt und Zeitpunkt vorgetäuschte Insichgeschäfte des Einmann-Gesellschafters, nicht so sehr beim Vertretungsverbot des § 181 BGB anzusetzen hat.

    Mindestens wird, soweit möglich, eine ordnungsmäßige Verbuchung zu fordern sein (BGHZ 56, 97, 105).

  • BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82

    Gestattung des Selbstkontrahierens

    Entgegen der bisherigen Rechtslage (BGHZ 56, 97 = NJW 1971, 1355) ist nunmehr die Vertretungsmacht des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers ebenso gem. § 181 BGB eingeschränkt, wie es beim Geschäftsführer einer mehrgliedrigen GmbH der Fall ist, dem nicht generell durch die Satzung oder im Einzelfall durch Gesellschafterbeschluß (BGHZ 58, 115 (120) = NJW 1972, 623; BGH, WM 1975, 157) Insichgeschäfte gestattet sind.

    Der § 181 BGB schützt nicht nur die Interessen der Gesellschaft, sondern auch den Rechtsverkehr und damit zugleich die Gläubiger der Gesellschaft (BGHZ 56, 97 (104) = NJW 1971, 1355).

  • BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sie bereits in seinem Urteil vom 19. April 1971 (BGHZ 56, 97) für einen umstrittenen Sonderfall durchbrochen.

    Der erkennende Senat schließt sich der zugrunde liegenden Auffassung (entgegen der Kritik von Winkler, NJW 1971, 1355) an.

  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft

    Durch diese rechtsdogmatischen Überlegungen würde sich der Senat gemäß der neueren Rechtsprechung, die es im notwendig erscheinenden Umfang auch auf den Zweck des § 181 BGB abstellt (BGHZ 56, 97, 101 f; 59, 236, 239 f), an einer Anwendung dieser Vorschrift gleichwohl nicht gehindert sehen, wenn sich ihr Zweck nur so verwirklichen ließe.

    § 181 BGB will verhindern, daß verschiedene und einander widersprechende Interessen durch ein und dieselbe Person vertreten werden, weil dies die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit einer Schädigung des Vertretenen mit sich bringt (BGHZ 56, 97, 101).

  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 167/89

    Selbstkontrahierungsverbot bei Ermächtigung durch die Mitgesellschafter

    Entscheidend ist nach dem Normzweck des § 181 BGB vielmehr, ob die Ausübung der übertragenen Stimmrechte zwischen bevollmächtigtem Gesellschafter und vollmachtgebenden Gesellschaftern die Gefahr eines Interessenkonfliktes und damit der Schädigung dieser Gesellschafter in sich birgt (BGHZ 51, 209, 215 [BGH 09.12.1968 - II ZR 57/67]; 56, 97, 101; RGZ 56, 104, 106 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).
  • BGH, 13.06.1984 - VIII ZR 125/83

    T-Shirt-Lieferung an Verein - §§ 48 ff HGB, § 181 BGB ist nicht analog anwendbar

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß nur eine entsprechende Anwendung von § 181 BGB in Betracht kommt (s. im übrigen zur Anwendung auf Organe juristischer Personen BGHZ 56, 97, 101).

    Ein hierbei möglicher Mißbrauch läßt sich indessen nicht "generell-abstrakt" nach objektiven und einwandfrei feststellbaren Merkmalen erfassen, wie das für die Anwendung von § 181 BGB zu verlangen ist (vgl. BGHZ 56, 97, 102 f.; MünchKomm-Thiele, BGB, § 181 Rdn. 23).

  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79

    Zur Anwendbarkeit von § 181 BGB bei derAbgabe einer Löschungsbewilligung

    Das besagt aber nicht, daß - mit Rücksicht auf die unbefriedigenden Ergebnisse einer solchen Gesetzesauslegung - der erwähnte Grundsatz keine Ausnahmen duldet (vgl. dazu BGHZ 56, 97 ff; 59, 236 ff; 51, 209; 64, 72 ff ) .
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 64/90

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei Auslandsbezug

  • BGH, 25.04.1985 - IX ZR 141/84

    Verbot des Selbstkontrahierens bei lediglich vorteilhaften Geschäften;

  • KG, 21.03.2006 - 1 W 252/05

    GmbH: Voraussetzung für die Befreiung des Geschäftsführers vom Verbot des

  • OLG Köln, 11.06.2003 - 2 Wx 18/03

    Mietrecht; Erbrecht

  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74

    Vertretungsverbot für Geschäfte, die dem Mündel lediglich einen rechtlichen

  • BGH, 29.03.1973 - II ZR 139/70

    Anforderungen für einen wirksamen Gesellschafterbeschluss - Teilnahme an der

  • BGH, 08.04.1991 - II ZB 3/91

    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 223/80

    Rückforderungsmöglichkeit hinsichtlich einer gegen § 30 GmbHG verstoßenden

  • KG, 04.12.2012 - 1 W 150/12

    Grundbuchsache: Voraussetzung für eine entbehrliche Befreiung des einzigen

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 444/02

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Entgelten; Berufung auf Fristablauf

  • LAG Köln, 20.06.2007 - 8 Sa 1287/06

    Gemeinschaftsbetrieb; einheitliches Arbeitsverhältnis; Kündigung; Vollmacht;

  • BFH, 15.12.1971 - I R 5/69

    Vorstandsmitglied - Bezüge - Beherrschende Stellung - Verdeckte

  • FG Hessen, 10.05.1995 - 4 K 3361/94

    Geschäftsführervergütung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Veranlassung der

  • OLG Hamm, 02.10.1980 - 15 W 117/80

    Miteigentumsanteil an einem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an einer

  • KG, 16.12.1997 - 1 W 5694/97

    Umgehung des Verbots des Selbstkontrahierens bei Grundstücksauflassung

  • BayObLG, 31.05.1979 - BReg. 2 Z 67/78

    § 181 BGB anwendbar, wenn zwei GmbH & CoKG's letztlich durch den gleichen

  • KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10

    Elterliche Sorge: Beurteilung eines rechtlichen Vorteils bei der aufschiebend

  • BFH, 17.09.1992 - I R 89/91

    In-sich-Geschäfte eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers

  • OLG Hamm, 04.07.2019 - 22 U 58/16

    Rechtliche Qualifizierung eines Projektsteuerungsvertrags

  • KG, 11.04.2017 - 1 W 128/17

    Grundbuchsache: Vertretungsbeschränkung bei der Abgabe von Auflassungserklärungen

  • OLG München, 21.06.1983 - 19 U 1328/83
  • BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80

    Eintragung der Befreiung des Prokuristen von den Beschränkungen des § 181 BGB in

  • BFH, 28.11.1973 - I R 101/72

    Stille Gesellschaft - Gründung - Minderjährige - Mitwirkung - Ergänzungspfleger -

  • FG Düsseldorf, 10.01.2006 - 10 K 1044/03

    Rechtmäßigkeit einer Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Bewertung

  • BFH, 22.09.1976 - I R 68/74

    Im voraus zu treffende Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und dem

  • BGH, 01.12.1983 - III ZR 149/82

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung - Zahlung an Steuerfiskus - Zivilgericht -

  • BGH, 17.05.1971 - III ZR 53/68

    Rechtsnatur der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

  • BFH, 30.08.1995 - I R 128/94

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung durch die private Nutzung eines Pkw durch die

  • BayObLG, 07.05.1984 - BReg. 3 Z 163/83

    Der Einmann-Gesellschafter stellt die Gesellschafterversammlung dar; Erfordernis

  • BGH, 25.06.1979 - II ZR 219/78

    Dienstverhältnis des Alleingesellschafter-Geschältsführers

  • BayObLG, 08.06.1982 - BReg. 2 Z 36/82

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für Wegerechtsdienstbarkeit zugunsten der öffentlichen

  • LG Saarbrücken, 15.03.2000 - 5 T 140/00

    Keine Anwendung von § 181 BGB bei Genehmigung vollmachtloser Vertretung

  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

  • BFH, 18.05.1972 - I R 165/70

    GmbH - Alleingesellschafter - Geschäftsführer - Bilanzerstellung - Gutschrift

  • LG Köln, 12.02.2001 - 89 T 2/01

    Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot durch Gesellschafterbeschluss

  • KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00

    Wirksamkeit der Abtretung eines unter dem Mindestnennbetrag liegenden

  • LG Berlin, 28.02.2001 - 86 T 589/00

    § 181 BGB bei der GmbH & Co. KG

  • OLG Hamm, 21.02.1983 - 15 W 87/82

    Eintragung der Befreiung des Prokuristen und des Komplementärs einer KG von den

  • BGH, 24.04.1989 - II ZR 207/88

    Recht des Gesellschafters auf Rückzahlung einer vorübergehenden Liquiditätshilfe

  • BFH, 31.07.1974 - I R 42/72
  • BFH, 17.09.1992 - I R 98/91

    In-sich-Geschäfte eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers

  • LG Aachen, 30.07.1983 - 3 T 325/83

    Entstehung von Sondereigentum

  • OLG Hamburg, 08.06.1982 - 2 W 8/80

    Eintragung der Befreiung des Komplementärs von den Beschränkungen des § 181 in

  • FG München, 26.01.1995 - 15 K 3163/94

    Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals; Selbstkontrahieren bei

  • LG München I, 27.04.2006 - 5 HKO 10400/05
  • FG Hessen, 16.03.1994 - 4 V 277/94
  • OLG Köln, 07.01.1986 - 22 U 93/85

    Aufrechnung einer Gesellschaft mit einer Einlageforderung gegen eine Forderung

  • LG Berlin, 23.08.1985 - 98 T 13/85
  • BGH, 22.10.1979 - II ZR 184/78

    Hingabe und Entgegennahme eines Schecks - Anwendung der

  • FG Hessen, 15.10.1991 - 4 K 5274/90
  • BGH, 01.12.1983 - III ZR 150/82
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.05.1982 - 13 T 2719/82

    Lediglich rechtlicher Vorteil bei Einbringung eines unbelasteten Grundstücks in

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