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   BGH, 20.12.1971 - II ZR 156/69   

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https://dejure.org/1971,435
BGH, 20.12.1971 - II ZR 156/69 (https://dejure.org/1971,435)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1971 - II ZR 156/69 (https://dejure.org/1971,435)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1971 - II ZR 156/69 (https://dejure.org/1971,435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zivilrechtlicher Einwand gegen Börsentermingeschäfte - Eintritt erheblicher Verluste bei Termingeschäften - Ersatzansprüche wegen verlorenen Kapitalvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 58, 1
  • NJW 1972, 382
  • MDR 1972, 303
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 08.12.1934 - I 143/34

    1. Ist ein lediglich zum Zweck der Preisspekulation abgeschlossenes Geschäft

    Auszug aus BGH, 20.12.1971 - II ZR 156/69
    Die Ansicht des Berufungsgerichts stützt sich auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (insbes. RGZ 76, 371, 372; 79, 381, 384), die gegenüber abweichenden Ansichten stets aufrechterhalten worden ist, solange ein Warenterminhandel in Deutschland und mit dem Ausland bestand (zuletzt etwa RGZ 134, 67; 146, 190).

    Es darf nicht außer Betracht bleiben, daß es sich lediglich darum handelt, gegenüber reinen Spekulationsgeschäften den nach allgemeinem bürgerlichen Recht zulässigen Spiel- und Differenzeinwand (§§ 762, 764 BGB) aufrechtzuerhalten, denn die sog. Hedge-Geschäfte, die an ausländischen Börsen geschlossen werden und einen wirtschaftlich gerechtfertigten Sicherungszweck für ein im Betriebe des Abschließenden getätigtes, auf tatsächliche Lieferung gerichtetes Hauptgeschäft haben, sind einredefrei möglich (RGZ 107, 22; 146, 190, 193; vgl. Brändl a.a.O. S. 182).

    Das Reichsgericht (z.B. RGZ 146, 190) hat § 826 BGB nur in ganz besonderen Ausnahmefällen herangezogen, um einen begründeten Differenzeinwand auszuschalten.

  • RG, 04.06.1912 - II 75/12

    Börsentermingeschäfte an ausländischen Börsen

    Auszug aus BGH, 20.12.1971 - II ZR 156/69
    Die Ansicht des Berufungsgerichts stützt sich auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (insbes. RGZ 76, 371, 372; 79, 381, 384), die gegenüber abweichenden Ansichten stets aufrechterhalten worden ist, solange ein Warenterminhandel in Deutschland und mit dem Ausland bestand (zuletzt etwa RGZ 134, 67; 146, 190).

    Der Gesetzgeber habe sich jedenfalls klar und unzweideutig dahin ausgesprochen, daß nur derjenige Börsenterminhandel vor dem Spiel- und Differenzeinwand geschützt sein solle, der alle Garantien biete, wie sie § 50 BörsG umschreibe (RGZ 79, 381, 386).

  • RG, 14.06.1911 - I 55/11

    Börsentermingeschäfte im Auslande

    Auszug aus BGH, 20.12.1971 - II ZR 156/69
    Die Ansicht des Berufungsgerichts stützt sich auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (insbes. RGZ 76, 371, 372; 79, 381, 384), die gegenüber abweichenden Ansichten stets aufrechterhalten worden ist, solange ein Warenterminhandel in Deutschland und mit dem Ausland bestand (zuletzt etwa RGZ 134, 67; 146, 190).
  • RG, 28.03.1923 - I 420/17

    Termingeschäfte im Baumwollhandel; Differenzeinwand

    Auszug aus BGH, 20.12.1971 - II ZR 156/69
    Es darf nicht außer Betracht bleiben, daß es sich lediglich darum handelt, gegenüber reinen Spekulationsgeschäften den nach allgemeinem bürgerlichen Recht zulässigen Spiel- und Differenzeinwand (§§ 762, 764 BGB) aufrechtzuerhalten, denn die sog. Hedge-Geschäfte, die an ausländischen Börsen geschlossen werden und einen wirtschaftlich gerechtfertigten Sicherungszweck für ein im Betriebe des Abschließenden getätigtes, auf tatsächliche Lieferung gerichtetes Hauptgeschäft haben, sind einredefrei möglich (RGZ 107, 22; 146, 190, 193; vgl. Brändl a.a.O. S. 182).
  • RG, 15.06.1927 - I 336/26

    Differenzgeschäft

    Auszug aus BGH, 20.12.1971 - II ZR 156/69
    Es ist aber daran festzuhalten, daß sie als Differenzgeschäfte im Sinne des § 764 BGB anzusehen sind, wenn durch sie ohne Beziehung zum Güterumsatz aus den Schwankungen des Marktes Gewinn erzielt werden soll (RGZ 117, 267; anders Schönle, Bank- und Börsenrecht 1971 S. 429).
  • RG, 26.02.1935 - II 241/34

    1. Inwieweit ist ein Gesellschaftsvertrag, der den Abschluß von

    Auszug aus BGH, 20.12.1971 - II ZR 156/69
    Beide Teile waren börsentermingeschäftsfähig (vgl. RGZ 147, 112, 117).
  • RG, 14.10.1931 - I 10/31

    1. Nach welchem örtlichen Recht ist die Vertretungsmacht eines ausländischen

    Auszug aus BGH, 20.12.1971 - II ZR 156/69
    Die Ansicht des Berufungsgerichts stützt sich auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (insbes. RGZ 76, 371, 372; 79, 381, 384), die gegenüber abweichenden Ansichten stets aufrechterhalten worden ist, solange ein Warenterminhandel in Deutschland und mit dem Ausland bestand (zuletzt etwa RGZ 134, 67; 146, 190).
  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 183/00

    Zeitliche Begrenzung des Auskunftsanspruchs gegen das kontoführende

    Sie waren nicht nur Börsentermingeschäfte (BGHZ 94, 262, 264), sondern auch Differenzgeschäfte, weil der Ehemann der Klägerin und die Beklagte sie in der Absicht geschlossen haben, daß der verlierende Teil den Unterschied zwischen dem vereinbarten Preis und dem Börsenpreis zur Lieferzeit zahlen solle (vgl. BGHZ 58, 1, 2; BGH, Urteil vom 16. März 1981 - II ZR 110/80, WM 1981, 711).

    Dem steht entgegen, daß die Optionsgeschäfte auf US-amerikanische Aktien nicht gemäß § 50 BörsG zum Börsenterminhandel in Deutschland zugelassen waren (BGHZ 58, 1, 4 ff.; BGH, Urteile vom 16. März 1981 - II ZR 110/80, WM 1981, 711 und 25. Mai 1981 - II ZR 172/80, WM 1981, 758).

  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 363/00

    Behandlung von Devisengeschäften als Börsentermingeschäfte

    In Rechtsprechung und Literatur besteht aber weitgehend Einigkeit darüber, daß § 764 BGB nach seinem Sinn und Zweck, der volkswirtschaftlich sinnlosen Differenzspekulation, die ohne Beziehung zum tatsächlichen Güterumsatz des Wirtschaftslebens nur aus den Schwankungen des Marktes Gewinn erzielen will (RGZ 117, 267, 269; BGHZ 58, 1, 2), die rechtliche Anerkennung zu versagen, auch auf sog. verdeckte Differenzgeschäfte Anwendung findet (BGHZ 58, 1, 2; Häuser/Welter, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts 2. Aufl. § 16 Rdn. 173 ff.; Kienle, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 106 Rdn. 77; Schwark, BörsG 2. Aufl. § 58 Rdn. 5; Erman/Terlau, BGB 10. Aufl. § 764 Rdn. 3).
  • BGH, 13.12.1982 - II ZR 63/82

    Warentermingeschäft - Rückforderung des Einschusses

    Nach diesen Vorschriften hatte der der Beklagten erteilte Auftrag ein inoffizielles, aber erlaubtes Börsentermingeschäft zum Gegenstand, weil es an einer ausländischen Börse abzuwickeln war, also keine Zulassung durch die deutsche Börse (§ 50 BörsG) stattgefunden hatte (vgl. BGHZ 58, 1, 2) [BGH 20.12.1971 - II ZR 156/69].

    Wenn sich die Revision demgegenüber auf die im Senatsurteil vom 20.12.1971 (BGHZ 58, 1, 8) [BGH 20.12.1971 - II ZR 156/69] beiläufig geäußerte Ansicht beruft, jede ausländische Partei eines Warentermingeschäfts könne "Sicherheiten fordern, die ihr verbleiben", verhilft ihr dies nicht zum Erfolg.

    BGHZ 58, 1 [BGH 20.12.1971 - II ZR 156/69]; Urt. v. 12.6.78 - II ZR 48/77, LM EGBGB Art. 30 Nr. 30; Urt. v. 16.3.81 - II ZR 110/80, WM 1981, 711 = ZIP 1981, 721; Urt. v. 25.5.81 - II ZR 172/80, WM 1981, 758 = ZIP 1981, 843).

  • BGH, 16.03.1981 - II ZR 110/80

    Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns aus Warentermingeschäften - Voraussetzungen

    § 58 BörsG ist auf ausländische Börsentermingeschäfte und Aufträge dazu auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn an der ausländischen Börse gleiche oder ähnliche Bestimmungen für die Zulassung von Waren zum Börsenterminhandel gelten, wie sie § 50 BörsG vorschreibt (Bestätigung von BGHZ 58, 1 [BGH 20.12.1971 - II ZR 156/69] = NJW 1972, 382 [BGH 20.12.1971 - II ZR 156/69]).

    Im übrigen ist unstreitig, daß es sich gleichzeitig um verdeckte Differenzgeschäfte gehandelt hat, weil durch sie ohne Beziehung zum Güterumsatz aus den Schwankungen des Marktes Gewinn erzielt werden sollte (vgl. BGHZ 58, 1,2) [BGH 20.12.1971 - II ZR 156/69].

    Der Senat hat diese Frage im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts im Urteil vom 20. Dezember 1971 (BGHZ 58, 1 [BGH 20.12.1971 - II ZR 156/69]) verneint.

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 180/97

    Rechtsnatur von Geschäften mit selbständigen Basket-Optionsscheinen; Erlangung

    § 242 BGB kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen herangezogen werden, um einen begründeten Termin- oder Differenzeinwand auszuschalten (BGHZ 58, 1, 6 f.; BGH, Urteil vom 25. Juni 1991 - XI ZR 178/90, WM 1991, 1367, 1368; OLG Köln WM 1996, 2110, 2111).
  • BGH, 11.10.1988 - XI ZR 67/88

    Wirksamkeit von Devisentermingeschäften zur Absicherung eines Exportgeschäfts

    Das Charakteristische dieser Geschäftsform ist die Verbindung eines auf tatsächliche Lieferung von Ware gerichteten Hauptgeschäftskaufs oder -verkaufs mit einem daneben laufenden sogenannten Termingeschäft, das grundsätzlich nur dazu dienen soll, das in dem Hauptgeschäft liegende und durch plötzliche und unvorhersehbare Kursschwankungen bedingte Risiko in geeigneter Weise auszugleichen (RGZ 107, 22, 24; 117, 267; 146, 190; BGHZ 58, 1, 5).
  • BGH, 19.05.1980 - II ZR 269/79
    Die vom Kläger erteilten Aufträge hatten nach seinem Vorbringen sogenannte inoffizielle Börsentermingeschäfte zum Gegenstand, weil Geschäfte nach Maßgabe des Börsenterminhandels einer ausländischen Börse (London) abzuwickeln waren, also keine Zulassung durch die deutsche Börse (§ 50 BörsG) stattgefunden hatte (vgl. BGHZ 58, 1, 2 ).

    Seit dem Außenwirtschaftsgesetz vom 21. April 1961 ist der Terminhandel in Waren, Wertpapieren und Devisen mit dem Ausland grundsätzlich frei ( BGHZ 58, 1, 3 ).

    Der gegen den Termineinwand ohnehin nur in Ausnahmefällen zulässige Arglisteinwand (vgl. BGHZ 58, 1, 6 ) greift hier auch nicht aus anderen Gründen ein.

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 185/87

    Termingeschäftsfähigkeit aufgrund berufsmäßigen Handelns

    Devisentermingeschäfte sind gleichzeitig auch verdeckte Differenzgeschäfte, wenn bei ihnen lediglich der Unterschied zwischen dem vereinbarten Preis und dem des Gegengeschäfts von dem einen oder anderen Teil geleistet und damit ohne Beziehung zum Güterumsatz aus den Schwankungen des Marktes Gewinne erzielt werden sollen (Sen.Urt. v. 15. Oktober 1979 aaO und BGHZ 58, 1 [BGH 20.12.1971 - II ZR 156/69] mit Anmerkung von Liesecke, LM Nr. 2 zu § 762 BGB).
  • FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 4710/01

    Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und

    Es könne dahingestellt bleiben, ob die in jenem Fall umstrittenen Optionsgeschäfte beim jeweiligen Optionskäufer auf den Erwerb von Wertpapieren oder auf die Erzielung eines Preisunterschiedes (Differenz; § 764 BGB) gerichtet gewesen seien (Hinweis u. a. auf BGH-Urteil vom 20.12.1971 II ZR 156/69 BGHZ 58, 1) und ob in diesem Fall bei der Klin. die Tatbestandverwirklichung des § 22 Nr. 3 EStG mit der Begründung verneint werden könnte, dass ein auf Spiel angelegtes Geschäft vorliege, in dem es lediglich Gewinner und Verlierer gebe, ohne dass ein Leistungsaustausch stattfinde (Hinweis u.a. auf BFH-Urteil vom 08.12.1981 VIII R 125/79 BStBl. II 1982, 618).
  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 280/86

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Erstattung von Verlusten aus unverbindlichen

    Nach diesen Vorschriften hatten die der Beklagten zu 1 erteilten Aufträge inoffizielle, aber erlaubte Börsentermingeschäfte zum Gegenstand, weil sie an ausländischen Börsen abzuwickeln waren, also keine Zulassung durch eine deutsche Börse (§ 50 BörsG) stattgefunden hatte (vgl. BGHZ 58, 1, 2) [BGH 20.12.1971 - II ZR 156/69].
  • BFH, 25.08.1987 - IX R 65/86

    Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften

  • BFH, 28.11.1984 - I R 290/81

    Das beim Wertpapieroptionsgeschäft gezahlte Bindungsentgelt als Leistung i. S.

  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90

    Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen

  • BGH, 12.03.1984 - II ZR 10/83

    Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit ausländischer Gerichte bei

  • BGH, 26.02.1991 - XI ZR 349/89

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs; Berücksichtigung des

  • BGH, 04.06.1975 - VIII ZR 232/73

    Durchsetzbarkeit einer Forderung aus einem Börsentermingeschäft - Internationale

  • BGH, 25.06.1991 - XI ZR 178/90

    Wirksamkeit der Verrechnung vollwertiger Forderungen mit Leistungen aufgrund

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 24/87

    Begriff der Erfüllung; Schweigen eines nicht termingeschäftsfähigen Kunden auf

  • OLG Dresden, 23.04.2002 - 15 U 77/01

    Pflicht des Unternehmers zur Mängelbeseitigung bei Neuerrichtung der Anlage durch

  • BGH, 06.05.1985 - II ZR 227/84

    Zulässigkeit von Börsentermingeschäften in Aktien im Ausland

  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 117/82

    Erteilung einer allgemeinen Vollmacht für die Durchführung jeder Trading-Order -

  • KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01

    Unverbindliches Wettgeschäft gemäß § 764 Satz 1 BGB auch bei verdeckten

  • BGH, 25.05.1981 - II ZR 172/80

    Anforderungen an Differenzeinwand bei Rückgriffsforderung des Schecknehmers gegen

  • BGH, 15.10.1979 - II ZR 144/78

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Scheingeschäfts - Ermittlung des

  • BGH, 23.02.1984 - III ZR 99/83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erneute Prüfung

  • OLG München, 16.09.1981 - 27 U 431/80

    Differenzeinwand gegen eine Klageforderung; Vorschrift des § 61 Börsengesetz

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1978 - 15/78

    Société générale alsacienne de banque SA gegen Walter Koestler. -

  • BSG, 24.11.1970 - 8 RV 323/69
  • BGH, 04.06.1975 - III ZR 232/73
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