Rechtsprechung
| BGH, 22.12.1971 - VIII ZR 136/70 |
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 58, 20
- NJW 1972, 495
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.12.1985 - IX ZR 1/85
Begriff des nahen Angehörigen im Konkurs einer natürlichen Person
»Im Konkurs einer natürlichen Person gilt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung jedenfalls dann als naher Angehöriger im Sinne von § 31 Nr. 2 KO , wenn ihr geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter ein solcher naher Angehöriger ist (Anschluß an BGHZ 58, 20).«.Sinn und Zweck des Gesetzes rechtfertigen daher grundsätzlich in bestimmtem Umfang eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf juristische Personen (vgl. BGHZ 58, 20, 23;… BGH Urt. v. 17. September 1975 - VIII ZR 217/74, NJW 1975, 2193 m.w.N.).
§ 31 Nr. 2 KO wird weiter entsprechend angewendet bei einer Ein-Mann-GmbH, die Verträge mit nahen Angehörigen ihres einzigen Gesellschafters geschlossen hat (BGHZ 58, 20, 23;… Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck aaO Rdn. 24;… Böhle-Stamschräder/Kilger aaO).
Für die Beurteilung des Falles, daß an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mehrere Gesellschafter beteiligt sind, hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil BGHZ 58, 20 die Vorschrift des § 108 Abs. 2 VerglO herangezogen, nach der im Vergleichsverfahren über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Gesellschafter und früheren Gesellschafter, wenn sie im letzten Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, als nahe Angehörige der Gesellschaft im Sinne des § 4 Abs. 2 VerglO gelten und das gleiche auch für die nahen Angehörigen dieser Gesellschafter gilt.
Er hat aus dieser Regelung den Maßstab dafür entnommen, in welchen Grenzen § 31 Nr. 2 KO im Konkurs einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsprechend anzuwenden ist, und daher auch im Konkurs einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihre Gesellschafter und deren nahe Angehörige grundsätzlich als nahe Angehörige der Gemeinschuldnerin angesehen (BGHZ 58, 20, 24;… ebenso Jaeger/Lent aaO Rdn. 30;… Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck aaO Rdn. 25;… Böhle-Stamschräder/Kilger aaO;… Bley/Mohrbutter aaO § 4 Rdn. 8 e).
Während dort eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Konkurs gefallen und über die Anfechtung eines Rechtsgeschäftes mit einer natürlichen Person (bzw. einer insoweit rechtlich gleichstehenden offenen Handelsgesellschaft, vgl. BGHZ 58, 20, 25) zu entscheiden war, ist hier der Gemeinschuldner eine natürliche Person und die Wirksamkeit des von ihm mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geschlossenen Vertrages zu beurteilen.
Denn der Grund für die in § 31 Nr. 2 KO getroffene gesetzliche Regelung ist, wie bereits dargelegt, darin zu finden, daß nahe Angehörigen in der Regel die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Schuldners kennen, daher seine Absichten leichter durchschauen und wegen ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verbundenheit eher bereit sind, zum Schaden seiner Gläubiger mit ihm Verträge abzuschließen (…BGH Urt. v. 20. Oktober 1965 - VIII ZR 168/63, NJW 1966, 730 = WM 1965, 1152; BGHZ 58, 20;… Urt. v. 17. September 1975 aaO).
- BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94
Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit …
Endlich hat das Berufungsgericht nicht beachtet, daß der Kläger als Verwalter die Beweislast für das Vorliegen der unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung trägt (vgl. BGHZ 58, 20, 22 f;… Kuhn/Uhlenbruck aaO. § 31 Rdn. 31;… Kilger/Karsten Schmidt, KO 16. Aufl. § 31 Anm. 17;… Gottwald/Huber aaO. Rdn. 14).Sie hat auch insoweit nicht recht, als sie annimmt, der durch § 138 InsO definierte Begriff sei weniger genau als die Ausprägung des Verwandtenbegriffs in der durch die moderne Rechtsentwicklung gebotenen, erweiterten Fassung (BGHZ 58, 20, 23 f; 96, 352, 356 f; Senatsurt. v. 15. Dezember 1994 - IX ZR 153/93, ZIP 1995, 134, 135).
Das entspricht schon der Auslegung des Verwandtenbegriffs in § 31 Nr. 2 KO : Als Verwandte gelten danach zwei Gesellschaften, deren wesentliche Gesellschafter (vgl. BGHZ 58, 20, 24 f;… Kuhn/Uhlenbruck aaO. § 31 Rdn. 24) oder Mitgesellschafter-Geschäftsführer (vgl. OLG Hamm ZIP 1990, 1355, 1356 mit zustimmender Anm. von H. Mohrbutter in EWiR 1990, 1009 f;… Kilger/Karsten Schmidt aaO. § 31 Anm. 13; ferner OLG Hamm ZIP 1986, 1478, 1479 mit zustimmender Anm. v. Gerhardt EWiR 1986, 1225, 1226) identisch sind.
- BGH, 01.07.2010 - IX ZR 58/09
Insolvenzrecht - Güterrechtliche Verträge und Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
Eine entsprechende Beweislastregelung war schon zu der Vorgängerregelung in der Konkursordnung (§ 31 Nr. 2 KO) allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 58, 20, 22 f;… Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 31 Rn. 44), deren Wortlaut in dieser Hinsicht gleich war.
- BGH, 15.02.1990 - IX ZR 149/88
Erstattungsansprüche des Geschäftsführers wegen zu Unrecht an den …
Im Konkurs einer GmbH gelten grundsätzlich die Gesellschafter als nahe Angehörige der Gemeinschuldnerin (BGHZ 58, 20). - BGH, 17.09.1975 - VIII ZR 217/74 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 12.12.2002 - IX ZR 141/02
Konkursanfechtung von Rechtshandlungen des Ehegatten des einzigen Kommanditisten
