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   BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70   

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https://dejure.org/1972,61
BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70 (https://dejure.org/1972,61)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1972 - V ZR 93/70 (https://dejure.org/1972,61)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1972 - V ZR 93/70 (https://dejure.org/1972,61)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Errichtung und Verwendung eines Bauwerks im Rahmen des Inhalts und Umfangs eines Erbbaurechts - Grundsätze zur Auslegung des für den Inhalt eines dinglichen Rechts maßgeblichen Eintragung im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 205
  • NJW 1972, 1464
  • MDR 1972, 939
  • DNotZ 1973, 20
  • DB 1972, 2106
 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1967 - V ZR 63/64

    Bestimmtheitserfordernis bei Erbbaurechten

    Auszug aus BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
    Dabei können zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Grundstücksrechts Umstände, die außerhalb dieser Urkunden liegen, mit herangezogen werden, wenn und soweit sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 47, 190, 196 [BGH 17.03.1967 - V ZR 63/64] mit Nachweisen).
  • OLG Hamm, 22.08.1991 - 15 W 166/91

    Keine Sondereigentumsfähigkeit von Außenfenstern; Umdeutung einer unwirksamen

    Die Feststellung des im Grundbuch Eingetragenen unterliegt der uneingeschränkten Überprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (BGHZ 59, 205, 208).

    Abzustellen ist danach auf den objektiven Sinn des im Grundbuch Eingetragenen, so wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 59, 205, 209).

  • BGH, 29.09.2006 - V ZR 25/06

    Pfändbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Doch wäre dann nach den allgemeinen Grundsätzen, die für die Auslegung von Grundbucheintragungen und Eintragungsbewilligungen gelten, nur auf den Wortlaut und den Sinn des im Grundbuch Eingetragenen abzustellen, und zwar so, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (std. Rspr., vgl. etwa Senat, BGHZ 47, 190, 195 f.; 59, 205, 208 f.; Beschl. v. 7. Oktober 2004, V ZB 22/04, NJW 2004, 3413, 3415 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96

    Sondereigentum und Deckenisolierung

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