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   BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51   

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https://dejure.org/1952,67
BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51 (https://dejure.org/1952,67)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1952 - I ZR 163/51 (https://dejure.org/1952,67)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1952 - I ZR 163/51 (https://dejure.org/1952,67)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entkräftung des Anscheinsbeweises durch den Nachweis der ernsthaften Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufes - Volle Beiweisschuld der beweispflichtigen Partei bei Nachweis der ernsthaften Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufes - Abhängigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 169
  • NJW 1952, 1137
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 21.11.1908 - I 633/07

    Schiffszusammenstoß; Prima-facie-Beweis einer Schuld

    Auszug aus BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51
    Der III. Senat des Bundesgerichtshofs, der in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 1951 eine abweichende Ansicht dahin vertreten hatte, daß zur Entkräftung einer prima facie Beweiswürdigung nicht nur die Möglichkeit, sondern die Wahrscheinlichkeit eines anderen Sachablaufs in ernstliche Beachtung gerückt sein müsse, hält daran in seiner neueren Entscheidung vom 11. Februar 1952 (III ZR, 2/50) nicht mehr fest, sondern ist ausdrücklich der vorstehenden, bereits in RG LZ 2, 1 niedergelegten Ansicht des unterzeichneten Senats beigetreten (anders noch RGZ 69, 432 = Tarn 09; Nr. 153; RG LZ 1915, 1099; HansGZ HptBl 1916 Nr. 2; Schaps Seerecht 2. Aufl. Bd. I § 735 Anm. 104. Gleich der jetzt vertretenen Auffassung bereits RG Hans GZ Hpt. Bl 1913 Nr. 109, 1914 Nr. 60).
  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62

    Begriff der Handlung

    Solchenfalls bleibt der Kläger kraft seiner Beweislast darauf verwiesen, den vollen Beweis für die Voraussetzungen des von ihm geltend gemachten Anspruchs zu erbringen (BGHZ 2, 1, 5; 6, 169, 170; 8, 239, 240).
  • BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 817/93

    Gehaltsüberzahlung - Entreicherung - Anscheinsbeweis

    Gelingt der Gegenseite der Nachweis der ernsthaften Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs, so kann sich der Beweispflichtige auf den Ablauf des Geschehens nach der Lebenserfahrung nicht mehr berufen, sondern muß nun seinerseits der ihn treffenden Darlegungs- und Beweislast vollen Umfangs nachkommen (BGH Urteil vom 23. Mai 1952 - I ZR 163/51 - BGHZ 6, 169 [BGH 23.05.1952 - I ZR 163/51]).
  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 2815/13

    Haftungsverteilung bei einer Kollision eines rückwärts ausparkenden Fahrzeugs mit

    Die Tatsachen, aus denen diese ernsthafte Möglichkeit hergeleitet wird, müssen unstreitig oder (voll) bewiesen sein (BGHZ 6, 169 [171]; 8, 239 [240] = NJW 1953, 584 = DAR 1953, 55).

    Bei erfolgreicher Erschütterung besteht wieder die beweisrechtliche Normallage (siehe dazu BGHZ 2, 1 [5]; 6, 169 [171]).

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