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   BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51   

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BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51 (https://dejure.org/1952,105)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1952 - IV ZR 222/51 (https://dejure.org/1952,105)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1952 - IV ZR 222/51 (https://dejure.org/1952,105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Restitutionsklage auf eine nach einer Scheidung errichtete Geburtsurkunde - Nachschieben von Gründen in Ehesachen - Geburtsurkunde eines Kindes als Beweis für vorangegangenen Ehebruch - Würdigung einer Urkunde im Rahmen der Zulässigkeit einer Restitutionsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 354
  • NJW 1952, 1095
  • NJW 1953, 64
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.05.1951 - IV ZR 6/50

    Restitutionsklage. Geburtsurkunde

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51
    Zwar können aus den besonderen, vom Senat in dem auf die erste Revision in diesen Rechtsstreit ergangenen Urteil vom 28. Mai 1951 (BGHZ 2, 245) erörterten Gründen auch nachträglich errichtete Geburtsurkunden einen Restitutionsgrund darstellen.
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 111/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51
    Den gleichen Standpunkt hat der Senat schon in seinem Urteil vom 12. April 1951 (IV ZR 111/50 = Lindenmaier-Möhring § 580 Nr. 7 b (2)) eingenommen.
  • RG, 12.12.1883 - I 399/83

    Zulässigkeit der Verbindung einer neu aufgefundenen Urkunde mit anderen

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51
    Denn von einer Urkunde kann nicht gesagt werden, dass sie im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO erheblich ist, dass sie also eine den Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, wenn sie dies nur in Verbindung mit anderen Beweismitteln getan haben würde, die vor dem angefochtenen Urteil ebenfalls noch nicht beigebracht worden waren (RGZ 14, 329 [330]).
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04

    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als

    Das gilt auch für neue Tatsachen, die im Zusammenhang mit der durch die Urkunde bewiesenen Tatsache stehen und erst von dieser aus sinnvoll vorgetragen werden können (BGHZ 57, 211, 216; BGH, Urt. v. 6. Juni 1953, aaO; Stein/Jonas/Grunsky, aaO § 580 Rn. 33; Uffhausen NJW 1953, 64).
  • BGH, 06.06.1953 - IV ZR 51/53

    Rechtsmittel

    Mit einer Urkunde (hier: einer nachträglich errichteten Geburtsurkunde), auf die eine Restitutionsklage gestützt wird, können auch diejenigen Tatsachen neu vorgetragen werden, die durch diese Urkunde bewiesen werden sollen (Klarstellung zu BGHZ 6, 354 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] = NJW 1952, 1095).

    Dem auf Seite 11 bis 13 des Berufungsurteils angeführten Urteil des Senats vom 26. Juni 1952 - IV ZR 222/51 = BGHZ 6, 354 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] = NJW 1952, 1095 - lag ein anderer Sachverhalt zugrunde.

    Die vom Berufungsgericht im Anschluss an Uffhausen in NJW 1953, 64 geführten Angriffe gegen das Urteil vom 26. Juni 1952 beruhen auch auf einem Missverständnis.

    Gegen diesen wesentlichen Grundsatz des Wiederaufnahmeverfahrens, wie es in der Zivilprozessordnung geregelt ist, würde verstossen werden, wenn man mit der Revision zur Ergänzung der Urkunde auch andere neue Beweismittel zulassen würde." (Vgl. BGHZ 6, 358 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] = NJW 1952, 1096 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] zweitletzter Absatz).

  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Zulässigkeit einer Restitutionsklage;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, an der entgegen der Auffassung der Revision festzuhalten ist, dürfen bei der Prüfung der Frage, ob die Urkunde geeignet gewesen wäre, eine dem Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeizuführen, nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozeß und der mit der Urkunde im Zusammenhang stehende Prozeßstoff und als Beweismittel außer der Urkunde nur die im Vorprozeß erhobenen und angetretenen Beweise berücksichtigt werden (RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354, 356 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] ; 31, 351, 356; 38, 333, 335) [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] .

    Daß selbst ein Geständnis des Restitutionsbeklagten außer Betracht bleiben muß, und zwar entgegen der Auffassung der Revision nicht nur in Statussachen, hat seinen Grund darin, daß die Grenzen für eine Durchbrechung der Rechtskraft objektiv bestimmbar sein müssen und die Zulässigkeit der Restitutionsklage deshalb nicht davon abhängen kann, wie sich der Restitutionsbeklagte auf sie einläßt (BGHZ 6, 354, 358 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] ; 38, 333, 341 [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] ; BGH VersR 1975, 260).

  • BVerwG, 15.09.1992 - 9 B 18.92

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens im engeren Sinne neue Beweismittel -

    Deshalb ist neben dem neuen Beweismittel der gesamte bis dahin entstandene Verfahrensstoff, soweit er nicht durch Verbescheidung erledigt ist, zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 6, 354 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51]; BGHZ 57, 211 [BGH 28.10.1971 - IX ZR 79/67], BGH L.-M. § 578 ZPO Nr. 1 zur Vorschrift des § 580 Nr. 7 b ZPO).
  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 206/59

    Restitutionsklage

    Auf Urkunden, die nur in Verbindung mit anderen im Vorprozeß nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer für den Restitutionskläger günstigeren Entscheidung führen können, kann die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 7 b ZPO nicht gestützt werden (RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51]).
  • BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55

    Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene

    Andere, insbesondere neue sonstige Tatsachen waren dabei außer Betracht zu lassen (vgl. BAG- vom 20. Oktober 1955 - 2 AZR 366/54 - AP Ur. 2 zu § 580 ZPO mit zust. Anm. von Pohle; BGHZ 6, 354 - 356 = NJW 1952 S. 1095 Nr. 11).

    Das heißt also mit anderen Worten, daß der Richter des Restitutionsprozesses sich die Prä ge vorzulegen hatte, ob der Vorprozeß für den Restitutionskläger ein günstigeres Ergebnis gehabt hätte, wenn außer dem damals zu entscheidenden Prozeßstoff auch noch die jetzt beigebrachten Urkunden berücksichtigt worden wären (vgl. BGHZ 6, 354 (355); RGZ 151, 203 ff. (206).

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 136/51

    Stille Gesellschaft

    Es wird bei dieser Sachlage wohl nur die Berücksichtigung weiterer Umstände, die sich nicht allein aus der aufgefundenen Urkunde in Verbindung mit dem früheren Beweisergebnis ergeben, die Möglichkeit zu einer für den Beklagten günstigeren Entscheidung begründen können und es wird infolgedessen hierdurch bereits nach der ständigen Rechtsprechung (BGHZ 6, 354 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51]; OGHZ 2, 394 mit weiteren nachweisen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts) die Zulässigkeit des geltend gemachten Restitutionsgrundes in Frage gestellte in jedem Fall kann der erhobene Einwand der Revision aber schon deshalb nicht durchgreifen, weil der vom Beklagten behauptete Sachverhalt eine Anfechtung des Gesellschaftsvertrages vom 20. Juni 1948 nach § 119 Abs. 2 BGB nicht rechtfertigt.
  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58

    Restitutionsklage

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  • BGH, 07.11.1990 - IV ZR 218/89

    Strafurteil als Beweisurkunde i.S. von ZPO § 580 Nr. 7 Buchstabe b

    Bei der Prüfung der Frage, ob die Urkunde geeignet gewesen wäre, eine dem Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeizuführen, dürften nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozeß und der mit der Urkunde im Zusammenhang stehende Prozeßstoff und als Beweismittel außer der Urkunde nur die im Vorprozeß erhobenen und angetretenen Beweise berücksichtigt werden (BGHZ 6, 354, 356 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51]; 31, 351, 356; 38, 333, 335) [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62].
  • BVerwG, 03.08.1970 - III B 49.70

    Anforderungen an die Substantiierung der behaupteten Zugehörigkeit zum deutschen

    Eine bloße Verbesserung der Erfolgsaussichten der Revision genügt schon deshalb nicht, weil das Revisionsgericht unter Berücksichtigung des Streitstoffes der Vorinstanz (BGHZ 6, 354; 31, 351, 38, 333) selbst und ohne Bindung insoweit zu prüfen hat, ob die Urkunde eine günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1969 - BVerwG V C 27.68, V C 79.68 und V C 78.68 -).

    Sie ist erst nach Rechtskraft des ursprünglichen Urteils errichtet (BGHZ 6, 354; 30, 60; Grunsky in Stein-Jonas, ZPO, 19. Aufl., Anm. VI 2 b zu § 580; Wieczorek, ZPO, Anm. E I d zu § 580) und enthält eine nachträglich abgegebene schriftliche Zeugenaussage oder ein nachträglich erstelltes schriftliches Sachverständigengutachten (Beschluß vom 2. März 1967 - BVerwG III B 21.66 -, BVerwGE 11, 124).

  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61

    Rechtsmittel

  • OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06

    Restitutionsverfahren: Auffinden einer beweiskräftigen und zur Herbeiführung

  • BGH, 28.01.1955 - V ZR 58/54

    Rechtsmittel

  • LAG Sachsen, 18.06.1997 - 4 Sa 118/97

    Voraussetzung der Statthaftigkeit einer Restitutionsklage; Möglichkeit der

  • BGH, 13.06.1983 - II ZR 211/81

    Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Bestehen eines Wiederaufnahmegrundes -

  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 868/77
  • BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68

    Willkürliche Auslieferung eines Deutschen an das Ausland durch die

  • BVerwG, 16.03.1965 - III C 122.64

    Erbschein als Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens - Ein nach

  • BVerwG, 24.09.1971 - VII B 30.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Sinn und Zweck einer

  • BAG, 19.10.1967 - 5 AZR 203/67

    Restitutionsklage - Aufgefundene Urkunde - Rechtsstandpunkt

  • BAG, 21.10.1955 - 2 AZR 438/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für ein Wiederaufnahmeverfahren

  • BGH, 06.02.1968 - VI ZR 96/66

    Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Anspruch auf Schadensersatz wegen Verlust

  • BGH, 25.10.1961 - VIII ZR 104/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.06.1966 - III ZR 174/64

    Voraussetzungen der verschiedenen Abschnitte eines Wiederaufnahmeverfahrens -

  • BGH, 21.11.1963 - VII ZR 102/62

    Wichtiger Grund, fristlose Kündigung, Verwirkung des Rechts zur Kündigung aus

  • BGH, 27.10.1952 - III ZR 85/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 1/64

    Statthaftigkeit einer Restitutionsklage wegen Wiederauffindens einer Urkunde -

  • BGH, 12.07.1955 - I ZR 150/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1954 - IV ZR 239/52

    Rechtsmittel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.1951 - IV ZR 6/50

    Restitutionsklage. Geburtsurkunde

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/52
    Das Urteil, durch das die Klage als unzulässig verworfen worden ist, weil die Geburtsurkunde erst nach Rechtskraft des Scheidungsurteils errichtet sei, ist auf die Revision des Klägers aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden, da die Restitutionsklage auch auf eine nachträglich errichtete Geburtsurkunde gestützt werden kann, wenn sich aus ihr ergibt, daß der Beginn der Empfängniszeit vor der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozeß oder vor Ablauf der Berufungsfrist liegt (BGHZ 2, 245).

    Zwar können aus den im Urteil BGHZ 2, 245 erörterten Gründen auch nachträglich errichtete Geburtsurkunden einen Restitutionsgrund darstellen.

  • RG, 12.12.1883 - I 399/83

    Zulässigkeit der Verbindung einer neu aufgefundenen Urkunde mit anderen

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/52
    Denn von einer Urkunde kann nicht gesagt werden, daß sie im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO erheblich ist, daß sie also eine dem Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, wenn sie dies nur in Verbindung mit anderen Beweismitteln getan haben würde, die vor dem angefochtenen Urteil ebenfalls noch nicht beigebracht worden waren (RGZ 14, 329 [330]).
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