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   BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71   

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https://dejure.org/1973,109
BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71 (https://dejure.org/1973,109)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1973 - IV ZR 158/71 (https://dejure.org/1973,109)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1973 - IV ZR 158/71 (https://dejure.org/1973,109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer richterlichen Inhaltskontrolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den Maßstäben von Treu und Glauben - Abschluss eines Maklervertrages über den Verkauf eines Einfamilienhauses - Anforderungen an eine angemessene Entschädigung für den nutzlosen ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Wirksamkeit von Hinzuziehungsklauseln in AGB bei Alleinauftrag des Maklers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 377
  • NJW 1973, 1194
  • MDR 1973, 658
  • DB 1973, 1120
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.06.1966 - VIII ZR 159/65

    Auslegung einer Alleinaufgtragsklausel in einem Maklervertrag

    Auszug aus BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71
    (Abweichung von BGH LM BGB § 652 Nr. 20 = NJW 1966, 2008).

    Das Berufungsgericht hat die Klausel abweichend von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs LM BGB § 652 Nr. 20 (= NJW 1966, 2008) als unwirksam angesehen und die Klage abgewiesen.

  • BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71
    Ebenso können Klauseln keinen rechtlichen Bestand haben, deren Einfügung in die Vertragsbeziehungen für den Kunden eine Überraschung bedeuten muß, wie es insbesondere dann der Fall ist, wenn der Inhalt auf eine dem Leitbild des gewählten Vertragstyps grob widersprechende Regelung hinausläuft (vgl. hierzu BGHZ 17, 1, 3; 38, 183, 185; 41, 151, 154; 52, 86, 91; 54, 109; LM BGB § 652 Nr. 14 - NJW 1965, 246; LM BGB § 652 Nr. 23 = NJV 1965, 1225).
  • BGH, 29.10.1962 - II ZR 31/61

    Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Lagerungsbedingungen

    Auszug aus BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71
    Ebenso können Klauseln keinen rechtlichen Bestand haben, deren Einfügung in die Vertragsbeziehungen für den Kunden eine Überraschung bedeuten muß, wie es insbesondere dann der Fall ist, wenn der Inhalt auf eine dem Leitbild des gewählten Vertragstyps grob widersprechende Regelung hinausläuft (vgl. hierzu BGHZ 17, 1, 3; 38, 183, 185; 41, 151, 154; 52, 86, 91; 54, 109; LM BGB § 652 Nr. 14 - NJW 1965, 246; LM BGB § 652 Nr. 23 = NJV 1965, 1225).
  • BGH, 17.02.1964 - II ZR 98/62

    Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71
    Ebenso können Klauseln keinen rechtlichen Bestand haben, deren Einfügung in die Vertragsbeziehungen für den Kunden eine Überraschung bedeuten muß, wie es insbesondere dann der Fall ist, wenn der Inhalt auf eine dem Leitbild des gewählten Vertragstyps grob widersprechende Regelung hinausläuft (vgl. hierzu BGHZ 17, 1, 3; 38, 183, 185; 41, 151, 154; 52, 86, 91; 54, 109; LM BGB § 652 Nr. 14 - NJW 1965, 246; LM BGB § 652 Nr. 23 = NJV 1965, 1225).
  • BGH, 04.11.1964 - VIII ZR 46/63
    Auszug aus BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71
    Ebenso können Klauseln keinen rechtlichen Bestand haben, deren Einfügung in die Vertragsbeziehungen für den Kunden eine Überraschung bedeuten muß, wie es insbesondere dann der Fall ist, wenn der Inhalt auf eine dem Leitbild des gewählten Vertragstyps grob widersprechende Regelung hinausläuft (vgl. hierzu BGHZ 17, 1, 3; 38, 183, 185; 41, 151, 154; 52, 86, 91; 54, 109; LM BGB § 652 Nr. 14 - NJW 1965, 246; LM BGB § 652 Nr. 23 = NJV 1965, 1225).
  • BGH, 30.04.1969 - IV ZR 550/68

    Beweislast des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht

    Auszug aus BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71
    Ebenso können Klauseln keinen rechtlichen Bestand haben, deren Einfügung in die Vertragsbeziehungen für den Kunden eine Überraschung bedeuten muß, wie es insbesondere dann der Fall ist, wenn der Inhalt auf eine dem Leitbild des gewählten Vertragstyps grob widersprechende Regelung hinausläuft (vgl. hierzu BGHZ 17, 1, 3; 38, 183, 185; 41, 151, 154; 52, 86, 91; 54, 109; LM BGB § 652 Nr. 14 - NJW 1965, 246; LM BGB § 652 Nr. 23 = NJV 1965, 1225).
  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71
    In der zum Maklerrecht ergangenen, vom Berufungsgericht angezogenen Entscheidung LM BGB § 652 Nr. 40 = NJW 1971, 1133 hat der erkennende Senat die bisherige Rechtsprechung dahin zusammengefaßt, daß allgemeine Geschäftsbedingungen sowie jedenfalls umfangreiche, vorformulierte Klauseln in Formularverträgen unwirksam sind, soweit in ihnen von den gesetzlichen Vertragstypen abweichende Regelungen getroffen werden, in denen die mißbräuchliche Verfolgung einseitiger Interessen auf Kosten des möglichen Geschäftspartners zum Ausdruck kommt und die daher bei Abwägung der Interessen der Billigkeit widersprechen.
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 236/59

    Alleinauftrag, Begriff

    Auszug aus BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71
    Allein aus der Erteilung eines Alleinauftrags würde noch nicht folgen, daß der Auftraggeber nicht selbst einen Interessenten suchen und mit diesem ohne Hinzuziehung des Maklers abschließen darf (BGH LM BGB § 652 Nr. 8 - NJW 1961, 307).
  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 40/19

    Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines

    Der Schadensersatzanspruch ist auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen des Maklers und beim Vorliegen der Voraussetzungen auch des entgangenen Gewinns gemäß § 252 BGB gerichtet (BGH, Urteil vom 8.Mai 1973 - IV ZR 158/71, BGHZ 60, 377, 381 [juris Rn. 21]).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 22 U 79/16

    Abbedingung der Preisanpassungsmöglichkeit gem. § 2 Abs. 3 VOB/B durch Allgemeine

    Es kommt mithin darauf an, welchen Inhalt die Klausel hat, sofern man sie als allgemeine Lösung des in ihr behandelten, typischen, stets wiederkehrenden Interessengegensatzes würdigt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1973, Az.: IV ZR 158/71, BGHZ 60, 377 (380)).
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90

    Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag

    Rechtsfehlerfrei legt das Berufungsurteil dar, daß eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maklers nach § 9 AGBG unwirksam ist, nach welcher der Kunde im Rahmen eines Alleinauftrages kein Eigengeschäft abschließen darf, ohne provisionspflichtig zu werden (BGHZ 60, 377, 380; 88, 368 und 99, 374, 377; Urteil vom 6.11.1985 - IVa ZR 96/84 - WM 1986, 72, 73 = LM BGB § 652 Nr. 99; Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 6. Aufl. Anh. §§ 9-ll Rdn. 487).
  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer

    Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines alleinbeauftragten Maklers enthaltene Verweisungsklausel mit der dort ebenfalls vorgesehenen Sanktion, daß der Auftraggeber die volle Provision zahlen müsse, wenn er den Makler während der Bindung an den Alleinauftrag zu einem Vertragsabschluß über das Objekt nicht hinzuziehe, ist bereits Gegenstand des Senatsurteils BGHZ 60, 377 gewesen.

    Der Senat hat eine solche AGB-Klausel im Wege der richterlichen Inhaltskontrolle für unwirksam erklärt, weil sie von dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages in dem entscheidenden Punkt abweicht, daß der Makler seinen Lohn nur bei einer Ursächlichkeit seiner Tätigkeit für das zustande gekommene Geschäft verdient, und weil in einer derartigen generellen Regelung der Folgen einer Vertragsstörung eine übersteigerte, mißbräuchliche Verfolgung einseitiger Interessen des Maklers auf Kosten des Auftraggebers zum Ausdruck kommt (BGHZ 60, 377, 380 f, 384).

    Er wird einmal in dem für den Geschäftspartner oft unübersichtlichen oder sogar überraschenden Inhalt des Bedingungswerks gesehen (vgl. BGHZ 60, 377, 380 m.w.N.; 62, 251, 252).

    Unabhängig davon rechtfertigt sich die Inhaltskontrolle aus dem zumindest gleichrangigen Gesichtspunkt, daß der Richter der unangemessenen, einseitigen Inanspruchnahme des Rechts, den Inhalt der Verträge durch generelle Regelungen zu gestalten, entgegenwirken muß; auch bei unmißverständlichen und dem Geschäftspartner vor Vertragsschluß bekannten Klauseln hat der Richter zu prüfen, ob sie nicht die Grundsätze der Vertragsgerechtigkeit in unangemessener, nicht zu billigender Weise verletzen (vgl. BGHZ 51, 55, 59; 60, 377, 380; 62, 251, 252; BGH NJW 1976, 2345, 2346).

    Die Auslegung ist rechtlich möglich (vgl. BGHZ 60, 377, 384; BGH NJW 1970, 1915 f), wenn auch eine andere Beurteilung nicht ausgeschlossen gewesen wäre und sogar näherliegen könnte (vgl. BGHZ 49, 84, 87; BGH WM 1970, 392, 394).

  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist;

    Die Klauseln verstoßen, soweit sie aus der Zeit nach Inkrafttreten des AGB-Gesetzes am 1. April 1977 stammen, nicht gegen die Vorschriften dieses Gesetzes, und können, soweit sie aus früherer Zeit herrühren, auch nach den Grundsätzen über die richterliche Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu BGHZ 22, 90; 41, 151, 154 ff.; 60, 377, 380 f.) nicht beanstandet werden.
  • BGH, 20.10.1976 - IV ZR 135/75

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision - Anspruch auf Zahlung eines

    Sie ist jedoch unwirksam, weil der alleinbeauftragte Makler nicht durch eine Verweisungs- oder Hinzuziehungs-Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erreichen kann, daß ihm der Auftraggeber die volle Provision auch dann schuldet, wenn der Auftraggeber während der Bindung an den Alleinauftrag das gewünschte Geschäft ohne Hinzuziehung des Maklers abschließt (BGHZ 60, 377 ff).

    Würde man anerkennen, daß auf diese Weise eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Charakter einer inhaltlich ausgehandelten individuellen Vereinbarung erlangen könnte, wäre der Schutz, der dem Kontrahenten des Maklers durch das in BGHZ 60, 377 ff veröffentlichte Urteil gewährt werden soll, hinfällig, da er durch die Gestaltung des Formularvertrages unterlaufen werden könnte.

    Die in Nr. 9 der Geschäftsbedingungen des Klägers enthaltene Bestimmung über die Zahlung eines Reuegeldes in Höhe der vollen Provision bei Verkauf ohne Einschaltung des Maklers war unwirksam, weil sie eine einseitige, übersteigerte Verfolgung der Interessen des Klägers auf Kosten des Auftraggebers darstellt, die als Mißbrauch der Möglichkeit angesehen werden muß, die Folgen einer Vertragsstörung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen generell zu regeln (BGHZ 60, 377, 384).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine für den Auftraggeber überraschende Klausel handelte, da ihr schon deshalb die Wirksamkeit zu versagen ist, weil sie den im dispositiven Recht enthaltenen ausgewogenen Ausgleich widerstreitender Interessen der Vertragspartner verdrängen soll, ohne dem Auftraggeber in anderer Weise einen angemessenen Schutz zu sichern (BGHZ 60, 377, 380).

    Die in Nr. 9 der Geschäftsbedingungen des Klägers enthaltene Regelung über die Zahlung eines Reuegeldes war daher nach den Grundsätzen der richterlichen Inhaltsprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen als nicht geschrieben anzusehen (BGHZ 60, 377, 384).

  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 18 U 236/99

    Voraussetzungen für den Anfall einer Maklerprovision

    Es ist seit langem einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie hier in Ziff. 6 der Auftragsbedingungen der Klägerin niedergelegt ist und wonach der Maklerkunde eigene Interessenten an den Makler zu verweisen hat, nicht zulässig und wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 AGBG unwirksam ist (vgl. z.B: BGH NJW 1973, 1194; NJW 1984, 360; Palandt/Sprau, BGB, § 652 Rdz. 61; MünchKomm-Roth, BGB, § 652 Rdz. - 2-32 ; Staudinger/Reuter, BGB, § 652 Rdz. 198; Schwerdtner a.a.O. Rdz. 997 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 223/83

    Begriff des Verwendens von AGB; Formularmäßige Vereinbarung eines

    Er wird durch diese Abreden zum Maklerdienstvertrag oder zum Maklerwerkvertrag, bleibt aber trotzdem im Kerne Maklervertrag (BGHZ 60, 377, 381).

    Nach seiner ständigen Rechtsprechung ist der alleinbeauftragte Makler abweichend von § 652 BGB verpflichtet, in angemessener Weise tätig zu werden (BGHZ 60, 377, 381 und ständig).

    Die davon abweichende Klausel, daß eine Vergütung ohne Rücksicht auf den Erfolg geschuldet werden entspricht diesem Leitbild nicht und ist deshalb unwirksam (BGHZ 60, 377; Urteil vom 26. Februar 1981, IVa ZR 99/80 = WM 1981, 561; vgl. auch BGHZ 88, 368).

  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist einseitig aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Anerkennung zu versagen, wenn sie den im dispositiven Recht enthaltenen, ausgewogenen Ausgleich widerstreitender Interessen verdrängen, ohne dem Vertragspartner des Verwenders in anderer Weise angemessenen Schutz zu sichern (BGHZ 60, 377, 380).
  • OLG Hamburg, 29.05.1985 - 4 U 108/84

    Vertrieb von Neubauwohnungen; Positive Vertragsverletzung (pVV) bei

    Andernfalls münzt die Klausel den Vertragsbruch des Auftraggebers in einen Vorteil für den Makler um, der ihm nicht zugeflossen wäre, hätte sich der Auftraggeber vertragstreu verhalten (BGHZ 60, 377, 383 [BGH 08.05.1973 - IV ZR 158/71] = LM § 652 BGB Nr. 44).

    In den AGB alleinbeauftragter Makler sind sog. Verweisungsklauseln üblich, nach denen der Auftraggeber jeden Interessenten an den allein beauftragten Makler zu verweisen hat, andernfalls die Provision bei Zustandekommen eines Vertrages dem Makler auch ohne seine Mitwirkung zusteht (vgl. etwa die Fälle BGHZ 49, 84; 60, 377 [BGH 07.05.1973 - III ZR 47/71] ; NJW 1977, 624; BB 1981, 756; NJw 1984, 360), wäre der Kläger Alleinbeauftragter gewesen, könnte sein entsprechendes Interesse nahegelegen haben, so daß der in § 5 Abs. 1 bestimmte Kundenschutz seine Ausgestaltung in Abs. 2 gefunden hätte.

    Wenn er den Vertragsbruch der Beklagten in einen Vorteil ummünzen will, der ihm nicht zugeflossen wäre, wenn die Beklagte sich vertragstreu verhalten hätte (BGHZ 60, 383 [BGH 08.05.1973 - IV ZR 158/71] ), hätte er für eine eindeutige Regelung sorgen müssen.

    Sie haftet aus positiver Vertragsverletzung auf Schadensersatz wegen entgangener Provision (BGH LM § 652 Nr. 23, BGHZ 60, 377, 381 [BGH 08.05.1973 - IV ZR 158/71] ; RGZ 76, 361, 363).

  • BGH, 21.09.1973 - IV ZR 89/72

    Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung von Eigentumswohnungen - Geltendmachung

  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79

    "Vertane Urlaubszeit"

  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 78/02

    Auslegung einer Mehrerlösklausel

  • BGH, 30.10.1984 - IX ZR 92/83

    Zahlungen des Bürgen als Sicherheitsleistung

  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 139/75

    Vertragsstrafe: "Verlängerter" Vorbehalt in AGB

  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 86/82

    Zuziehungsklausel in AGB eines Finanzierungsmaklers

  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 147/86

    Formularmäßige Abkürzung der Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche des

  • BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93

    Mehrarbeitsvergütung nach beendetem Arbeitsverhältnis

  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 166/79

    Haftungsbegrenzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reinigungsgewerbes

  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 291/79

    Bürgschaftsformular der Banken

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 162/96

    Person des Versicherten der Versicherung für grenzüberschreitende Transporte

  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 240/76

    Einschränkung der Haftungsfreistellung

  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2023 - 2 O 56/22

    M&A-Beraterin klagte auf Zahlung ihres Beraterhonorars

  • OLG Koblenz, 22.01.1999 - 10 U 1334/97

    Anspruch auf Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz aus einem Maklerauftrag ;

  • OLG Jena, 08.12.2004 - 2 U 559/04

    Wirksamkeit einer Klausel bezüglich der Pflicht des Veräußeres eines Grundstücks

  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 96/84

    Formularmäßiger Ausschluß der Eigenvermietung durch den Erwerber eines

  • BGH, 03.07.1985 - IVa ZR 246/83

    Begriff des Aushandelns

  • OLG Naumburg, 05.09.2000 - 9 U 106/00

    Abschluß provisionsfreier Eigengeschäfte beim Makleralleinauftrag

  • LG Bonn, 08.09.1995 - 1 O 324/95

    Anspruch eines Maklers auf Zahlung von Aufwendungsersatz nach nicht erfolgreicher

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 196/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vergütungsvereinbarung für den Baubetreuer

  • BGH, 26.02.1981 - IVa ZR 99/80

    Makler-Alleinvertrag mit Verpflichtung zu regelmäßigen Dienstleistungen -

  • BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76

    Unwirksamkeit von Konossementsbedingungen

  • OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87

    Rechtliche Qualifizierung eines Agenturvertrages; Voraussetzungen eines

  • BGH, 30.05.1979 - VIII ZR 232/78

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Veräußerungserlös - Anforderungen an die

  • BGH, 04.10.1984 - III ZR 119/83

    Unwirksamkeit formularmäßiger Konditionsanpassungsklauseln

  • BGH, 04.02.1976 - IV ZR 115/74

    Anspruch eines Immobilienmaklers auf Zahlung von Maklerlohn oder Schadensersatz

  • BGH, 01.04.1976 - VII ZR 122/74

    Vertragsstrafe: Vereinbarung im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen

  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02

    Abführung des Mehrerlöses bei Weiterveräußerung von von der Treuhandanstalt

  • BGH, 04.06.1987 - IX ZR 31/86

    Innenausgleich unter mehreren Bürgen - Wirksamkeit einer unbeschränkten

  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 266/83

    Abbedingung des Kausalitätserfordernisses beim Maklervertrag; Wirksamkeit einer

  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 317/79

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft und aus einer bestellten Grundschuld -

  • BGH, 02.03.1978 - VII ZR 104/77

    Ehemann-Beschattung - § 611 BGB, Detektivvertrag, AGB-Inhaltskontrolle,

  • OLG Koblenz, 21.06.2004 - 12 U 786/03

    Haftung des Kreditkarteninhabers für Missbrauch einer Zusatzkarte

  • BGH, 05.03.1999 - LwZR 5/98

    Anspruch auf Herausgabe von Pachtland - Auslegung einer Geschäftsbedingung

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 72/78

    Rechtsfolgen des Rücktritts eines Grundstücksverkäufers aufgrund vertraglichen

  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76

    Fluchthilfeverträge

  • LG Düsseldorf, 19.07.2017 - 13 O 30/16

    Anspruch des Leasinggebers auf Zahlung des kalkulierten Restwerts des

  • OLG Bremen, 07.10.1986 - 1 U 151/85

    AGB - Vertragsstrafen bei Zwischenfristüberschreitungen am Bau

  • BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80

    Abgrenzung eines Maklervertrags von einem Geschäftsbesorgungsvertrag - Wirkungen

  • BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 121/77

    Zollbürgschaft

  • OLG Celle, 28.10.1977 - 11 U 72/77
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 32/72

    Alleinbeauftragung von Maklern - Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • LG Paderborn, 28.10.2002 - 4 O 426/02

    Headhuntergebühren und Stornierung des Auftrags

  • BGH, 18.10.1978 - VIII ZR 82/77

    Anforderungen an die Auslegung des Begriffs "Mietzins" - Rechtmäßigkeit einer

  • ArbG Freiburg, 10.10.1989 - 2 Ca 201/89

    Anspruch auf Zahlung restlicher Vergütung; Rückforderung gezahlten

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