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   BGH, 08.05.1973 - IV ZR 8/72   

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https://dejure.org/1973,468
BGH, 08.05.1973 - IV ZR 8/72 (https://dejure.org/1973,468)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1973 - IV ZR 8/72 (https://dejure.org/1973,468)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1973 - IV ZR 8/72 (https://dejure.org/1973,468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundstückskaufvertrag - Minderjähriger - Haftungsübernahme - Genehmigung des Vormundschaftsgerichts - Kaufvertragsgenehmigung - Gesamtschuld - Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Maklervertrag - Provisionspflicht - Versagung der vormundschaftsgerichtlichen ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsanspruch des Maklers, Wirksamkeit des Hauptvertrages

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 385
  • NJW 1973, 1276
  • MDR 1973, 749
  • DNotZ 1973, 618
  • VersR 1973, 760
  • DB 1973, 1342
  • DB 1973, 1344
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.1969 - IV ZR 1165/68

    Einheitliches Rechtsgeschäft oder Vertragswerk - Nichtigkeit eines

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  • RG, 12.05.1931 - II 294/30

    1. Bedarf die Veräußerung von einzelnen Geschäftsanteilen einer Gesellschaft

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  • RG, 21.01.1938 - III 150/36

    Bedarf eine Vergütungsvereinbarung des Vormundes mit dem Rechtsanwalt, der in

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  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 148/88

    Genehmigungsbedürftigkeit der Übertragung eines GmbH-Anteils

    Voraussetzung ist stets, daß im Innenverhältnis für die Schuld, die nach außen als eigene übernommen wird, allein der Erstschuldner haftet und ersatzpflichtig bleibt (vgl. BGHZ 60, 385, 388 im Anschluß an RGZ 133, 7, 12 ff.; 158, 210, 214 ff.).

    Diese Bestimmung verlangt nicht schlechthin die Genehmigung riskanter Geschäfte (vgl. BGHZ 41, 71, 79; 60, 385, 390; BGH Urt. vom 27. Oktober 1982 - V ZR 177/81, WM 1983, 336, 338).

  • OLG Hamm, 06.08.2014 - 15 W 94/14

    Familiengerichtliche Genehmigung; Grundstücksübertragung; Minderjähriger

    Der Zweck der Vorschrift beschränkt sich darauf zu verhindern, dass eine Schuld nur wegen der rechtlichen Möglichkeit eines Rückgriffsanspruchs und deshalb als vermeintlich risikolos übernommen wird (BGHZ 60, 385 = NJW 1973, 1276; NJW 1983, 1780, 1781).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Eine auf die Umstände des Einzelfalles bezogene Erweiterung des Kreises der genehmigungsbedürftigen Geschäfte durch analoge Gesetzesanwendung ist mithin ausgeschlossen (vgl. BGHZ 17, 160, 163 [BGH 30.04.1955 - II ZR 202/53]; 24, 372, 376; 38, 26, 28; 52, 316, 319; 60, 385, 389/390; Senatsurteil vom 25. Januar 1974, V ZR 69/72, LM BGB § 1822 Nr. 5 = NJW 1974, 1134, 1135).

    Voraussetzung ist aber stets, daß eine fremde Schuld zwar nach außen hin als eigene übernommen wird, im Innenverhältnis jedoch allein der Erstschuldner haftet und ersatzpflichtig bleibt (BGHZ 60, 385, 388 f im Anschluß an RGZ 133, 7, 12; 158, 210, 215; allgem. Auff.).

    Es geht also nicht darum, schlechthin die sich aus jeder Art einer Schuldübernahme ergebenden Risiken zu vermeiden (BGHZ 41, 71, 79; 60, 385, 390).

  • OLG München, 22.08.2012 - 34 Wx 200/12

    Grundbuchverfahren: Umschreibung von Wohnungseigentum an Minderjährige aufgrund

    Indessen ist - jedenfalls hier - die Besonderheit zu beachten, dass Wohnungs- (Teil-) Eigentum in Bruchteilen (je zu 1/2) übertragen wird, was - wie das Kammergericht zu Recht ausführt (KG vom 15.7.2010, 1 W 312/10, bei juris) - die Genehmigungspflicht nach § 1643 Abs. 1 i.V.m. § 1822 Nr. 10 BGB auslöst (zustimmend Bettin in Bamberger/Roth BGB 3. Aufl. § 1822 Rn. 26; MüKo/Wagenitz BGB 6. Aufl. § 1822 Rn. 65; siehe schon BGHZ 60, 385, für gesamtschuldnerische Übernahme der Kaufpreisschuld bei Erwerb eines Miteigentumsanteils).

    Dass die gesamtschuldnerische Haftung der Mitberechtigten (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1969, 232; Palandt/Bassenge BGB 71. Aufl. § 16 WEG Rn. 37) eine gesetzliche Folge aus § 16 Abs. 2 WEG darstellt, ist ebenso unerheblich wie die Wahrscheinlichkeit der Heranziehung und die Durchsetzbarkeit etwaiger Ausgleichsansprüche (vgl. BGHZ 60, 385/389).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Dasselbe hat er für die in einem Maklervertrag enthaltene Klausel entschieden, die dem Verwender abweichend von § 652 BGB einen Anspruch auf die Maklerprovision auch ohne Geschäftsabschluß (BGH, Urt. v. 22. Februar 1967, VIII ZR 215/64, NJW 1967, 1225, 1226) oder bei verweigerter vormundschaftlicher Genehmigung des vermittelten Vertrages (BGH, Urt. v. 8. Mai 1973, IV ZR 8/72, NJW 1973, 1276, 1278) zubilligt.
  • OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15

    Genehmigungspflicht des Erwerbs einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen

    Zu den anerkannten Fallgruppen, die unter § 1822 Nr. 10 BGB fallen, gehört neben der Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung für eine fremde Schuld, sei es durch Schuldbeitritt oder Erfüllungsübernahme (§ 329 BGB), auch die Eingehung einer gesamtschuldnerischen Haftung gem. §§ 421, 427 BGB, z.B. beim Kauf einer Sache durch mehrere Käufer (BGHZ 60, 385, 389; MüKo-BGB/Wagenitz, a.a.O., Rn. 64).
  • KG, 15.07.2010 - 1 W 312/10

    Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte: Auflassung eines Bruchteils von

    Die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit liegt vor, wenn das Kind gemeinsam mit einem Dritten die gesamtschuldnerische Haftung für eine Verbindlichkeit übernimmt, die im Innenverhältnis der Dritte zu tragen hat und die deshalb ihm wirtschaftlich zuzuordnen ist (BGH, NJW 1983, 1780, 1781; BGHZ 60, 385, 387 ff.; RGZ 133, 7, 12 f.; Palandt/Diederichsen, § 1822 Rn 21).
  • OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00

    Grundstücksübertragung ; Schenkung; Nießbrauchbelastung; Minderjähriger;

    Diese Verpflichtung ist nicht nach § 1822 Abs. 1 Nr. 10 BGB genehmigungspflichtig, weil es sich nicht um eine fremde Schuld handelt, die zwar im Außenverhältnis als eigene übernommen wird, für die im Innenverhältnis aber allein der Erstschuldner haftet und ersatzpflichtig bleibt (BGHZ 60, 385, 388 f.).
  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 196/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vergütungsvereinbarung für den Baubetreuer

    Der Bundesgerichtshof hat bereits für die Fälle, die dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 (AGB-Gesetz, BGBl. I 3317) noch nicht unterlagen, wiederholt hervorgehoben, daß der Makler seinen Lohn nach dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages nur dann verdient, wenn seine Tätigkeit für das zustandegekommene Geschäft - hier also für die Vermietung durch die Beklagten selbst - ursächlich war (BGHZ 60, 377, 381 f; 60, 385, 390; zuletzt wohl Urt. vom 26. Februar 1981 - IVa ZR 99/80 = LM AGBG § 28 Nr. 1 = WM 1981, 561, 562).
  • OLG Koblenz, 03.07.2003 - 5 U 1599/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Kauf eines PKW

    Die Kernfrage des Rechtsstreits ist durch das in NJW 1973, 1276 f veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs geklärt.
  • OLG Nürnberg, 30.05.2022 - 15 W 1386/22

    Vormundschaftliche Genehmigung für unentgeltliche Überlassung eines

  • BGH, 17.06.1993 - IX ZR 158/92

    Anspruch auf Ersatz von Bürgschaftsleistungen - Aufstockung des Kredits einer

  • OLG Naumburg, 03.03.1997 - 1 U 122/96

    Arbeitsvermittlung als Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit

  • BGH, 29.06.1977 - VIII ZR 23/76

    Einordnung einer Wohnungseigentümer als gesamtschuldnerisch haftende Gemeinschaft

  • OLG Oldenburg, 23.05.1989 - 5 U 26/89

    Agb, Anscheinsbeweis, Individualabrede

  • KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
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