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   BGH, 28.06.1973 - VII ZR 3/71   

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https://dejure.org/1973,293
BGH, 28.06.1973 - VII ZR 3/71 (https://dejure.org/1973,293)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1973 - VII ZR 3/71 (https://dejure.org/1973,293)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1973 - VII ZR 3/71 (https://dejure.org/1973,293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Provision - Bruttoprovision - Mehrwertsteuer

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Textilwirtschaft -, Anzeigenvertreter, MwSt, USt, A des HV, Bruttoprovision, Prognosezeitraum 4 Jahre, hohe Provisionen, besonders günstige Vertragsbedingungen, Billigkeitsgesichtspunkte, Fortsetzungsfiktion, Fiktion weiterer Tätigkeit des HV, durchlaufende Posten, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 89b Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Bemessung der Provision; Umsatzsteuerpflicht des Ausgleichsanspruchs

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 112
  • NJW 1973, 1744
  • MDR 1973, 924
  • VersR 1973, 1043
  • WM 1973, 1075
  • BB 1973, 1092
  • DB 1973, 1740
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 150/96

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters

    Die Erhöhung des auf der Grundlage der Bruttoprovisionen ermittelten Ausgleichsanspruchs um einen weiteren Betrag in Höhe der Mehrwertsteuer hätte deshalb einer besonderen Vereinbarung der Parteien bedurft (BGHZ 61, 112, 115), zu der der Kläger nichts vorgetragen hat.
  • BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 13/05

    Ausgleichanspruch eines Vertragshändlers bei Änderung des Vertriebssystems

    Zwar sind unter Provisionen, deren Verlust nach § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB die Bemessungsgrundlage für den Ausgleichsanspruch bildet, die Bruttoprovisionen zu verstehen (BGHZ 61, 112).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85

    Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers

    Unter den Provisionen, deren Verlust die Bemessungsgrundlage für den Ausgleichsanspruch bildet, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 61, 112, 114) die Bruttoprovisionen zu verstehen; die in ihnen enthaltene Mehrwertsteuer darf daher nicht außer Ansatz bleiben.
  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 59/77

    Anwendung der Verjährungsfristen auf die Frist für die Geltendmachung des

    Auch die Einschätzung des Zeitraums der Provisionsverluste des Handelsvertreters ist im wesentlichen Sache des Tatrichters und der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur beschränkt zugänglich (vgl. BGH LM Nr. 46 zu § 89 b HGB Bl. 2 insoweit in BGHZ 61, 112 nicht abgedruckt); es muß sich nur um eine überschaubare, in ihrer Entwicklung noch einschätzbare Zeitspanne handeln.

    Schließlich begegnet es auch keinen Bedenken, daß das Berufungsgericht den Ausgleichsanspruch als einheitlichen Anspruch zuerkannt hat, und zwar auf der Grundlage von Bruttoprovisionen; die in ihnen enthaltene Umsatzsteuer darf nicht außer Ansatz bleiben (BGHZ 61, 112).

  • BGH, 22.02.1974 - V ZR 67/72

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Wuchers - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Einigen sich Vertragspartner nachträglich darüber, daß über den bisherigen "Nettopreis" hinaus auch Mehrwertsteuer an den Leistenden zu entrichten ist, so ergibt sich daraus eine über die bisherige Zahlungspflicht hinausgehende echte Verpflichtung zur Zahlung von Entgelt (zum zivilrechtlichen Entgeltsbegriff im Vergleich zum steuerrechtlichen vgl. BGHZ 60, 199, 202 f; 61, 112, 113).
  • BGH, 19.12.1974 - VII ZR 2/74

    Bemessung der Karenzentschädigung des Handelsvertreters

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  • BGH, 15.11.1984 - I ZR 79/82

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellen-Handelsvertreters

    Bei der Ermittlung der für den Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB maßgeblichen Unternehmervorteile im Sinne des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 dieser Bestimmung ist auszugehen von dem vom Handelsvertreter für den Unternehmer geschaffenen Kundenstamm, weil der Ausgleich nach § 89 b HGB die Vergütung für die Überlassung des vom Handelsvertreter geschaffenen Kundenstamms an den Unternehmer ist (BGHZ 24, 214, 222; 30, 98, 101, 102; 61, 112, 116; st. Rspr.).
  • OLG Köln, 01.03.2002 - 19 U 182/01

    Anspruch des gekündigten Vertragshändlers auf Rückkauf des Ersatzteillagers;

    Zwar hat das Landgericht entgegen der von der Klägerin vertretenen Ansicht den Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB als am 31.12.1997 fälligen Bruttobetrag zutreffend unter Einbeziehung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuersatzes von 15 % berechnet (BGH NJW 1973, 1744).
  • BGH, 04.06.1975 - I ZR 130/73

    Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs eines Bezirksstellenleiters von Toto-

    Hinsichtlich der Mehrwertsteuer ist auf die Grundsätze der Entscheidung BGHZ 61, 112 ff (= LM Nr. 46 zu § 89 b HGB m. Anmerkung Schmidt) zu verweisen.
  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Provisionsansprüche - Möglichkeit der

    Die Entscheidung des Landgerichts zum Ausgleichsanspruch gibt schließlich noch Anlaß, darauf hinzuweisen, daß etwaige Mehrwertsteuerzahlungen der Beklagten an den Kläger in den nach Maßgabe des § 89 b Abs. 1 und 2 zu ermittelnden Ausgleich einzubeziehen sind, der Unternehmer aber nicht kraft Gesetzes verpflichtet ist, auf den Ausgleichsbetrag Mehrwertsteuer zu zahlen (BGHZ 61, 112, 115).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 189/85

    Klage eines Vertragshändlers für Personenkraftwagen auf Zahlung eines

  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 195/73

    Umsatzsteuerpflicht für eine Vergütung, die ein Rechtsanwalt als Vormund erhält -

  • BGH, 12.11.1976 - I ZR 123/73

    Voraussetzungen für Vorliegen eines fortdauernden erheblichen Vorteils im Sinne

  • LG Duisburg, 28.05.1997 - 2 (20) O 106/94

    Handelsvertreterausgleichsanspruch; Berücksichtigung der Erhöhung der

  • BGH, 27.02.1976 - I ZR 16/75

    Handelsvertreter für den Vertrieb von Rolladenartikeln - Kündigung eines

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