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   BGH, 11.07.1973 - IV ZR 36/72   

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BGH, 11.07.1973 - IV ZR 36/72 (https://dejure.org/1973,436)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1973 - IV ZR 36/72 (https://dejure.org/1973,436)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1973 - IV ZR 36/72 (https://dejure.org/1973,436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 195
  • NJW 1973, 1875
  • MDR 1973, 919
  • FamRZ 1973, 592
  • JR 1974, 112
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 27.09.1960 - 8 U 120/60
    Auszug aus BGH, 11.07.1973 - IV ZR 36/72
    Als solche Umstände, die Zweifel erregen und die Frist in Lauf setzen, sind von der Rechtsprechung angesehen worden ein Ehebruch der Ehefrau während der Empfängniszeit (RGZ 163, 72; OLG Freiburg JR 1952, 439), eine im Verhältnis zu dem sicher festzustellenden Verkehr ungewöhnlich kurze Tragezeit bei Merkmalen voller Reife (BGHZ 9, 383), die Geburt des Kindes elf Monate nach dem letzten Verkehr der Mutter mit dem Ehemann (OLG Köln MDR 1958, 165) und abweichende Erbmerkmale - Augenfarbe - (OLG Hamm NJW 1960, 2244).
  • OLG Köln, 25.10.1957 - 9 U 129/57
    Auszug aus BGH, 11.07.1973 - IV ZR 36/72
    Als solche Umstände, die Zweifel erregen und die Frist in Lauf setzen, sind von der Rechtsprechung angesehen worden ein Ehebruch der Ehefrau während der Empfängniszeit (RGZ 163, 72; OLG Freiburg JR 1952, 439), eine im Verhältnis zu dem sicher festzustellenden Verkehr ungewöhnlich kurze Tragezeit bei Merkmalen voller Reife (BGHZ 9, 383), die Geburt des Kindes elf Monate nach dem letzten Verkehr der Mutter mit dem Ehemann (OLG Köln MDR 1958, 165) und abweichende Erbmerkmale - Augenfarbe - (OLG Hamm NJW 1960, 2244).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 30/13

    Beginn und Lauf der kenntnisabhängigen Verjährung für einen ererbten

    Der Senat hat auf diese Konstellation die Lösung eines vergleichbaren Problems für die Anfechtung der Ehelichkeit übertragen (Senatsurteil vom 11. Juli 1973 - IV ZR 36/72, BGHZ 61, 195, 198 ff.).
  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung

    Dieser Sachverhalt soll als erster Anstoß genügen, den Mann zu etwaigen Nachforschungen zu veranlassen und sich über die Erhebung der Anfechtungsklage schlüssig zu werden (st. Rspr., vgl. BGHZ 9, 336, 337; 61, 195, 197 f; BGH, Urt. v. 14. Februar 1990 - XII ZR 12/89, NJW 1990, 2813, 2814).
  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 190/06

    Zulässigkeit eines Hilfsantrages nach Prozesstrennung in der Revisionsinstanz

    Denn anonyme Anrufe, deren Inhalt nach seinem eigenen Vortrag in der Mitteilung bestand, dass er nicht der Vater des Beklagten sei, sind nach der Rechtsprechung des Senats ersichtlich keine Umstände, die bei sachlicher Beurteilung geeignet waren, Zweifel an seiner Vaterschaft zu erwecken und die nicht ganz fern liegende Möglichkeit seiner Nichtvaterschaft zu begründen (vgl. BGHZ 61, 195, 197).
  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77

    In Gang setzen der Anfechtungsfrist zur Feststellung der Unehelichkeit eines

    Zu den Umständen, deren Kenntnis die Anfechtungsfrist in Lauf setzt, gehört regelmäßig auch ein Ehebruch der Kindesmutter während der gesetzlichen Empfängniszeit, und zwar selbst dann, wenn auch der Ehemann während der Empfängniszeit der Kindesmutter beigewohnt hat und es den Umständen nach nicht ausgeschlossen erscheint, daß das Kind aus dieser Beiwohnung stammt (RGZ 163, 70; BGHZ 61, 195).

    Wenn ein Anfechtungsberechtigter sich darauf berufe, daß seine ursprünglich vorhandene Kenntnis von den in § 1594 BGB bezeichneten Umständen nachträglich weggefallen sei (vgl. BGHZ 61, 195), müsse er dies beweisen.

    Ob die Beweislast dann den Ehemann trifft, wenn er geltend macht, er habe, nachdem die Anfechtungsfrist bereits in Lauf gesetzt gewesen sei, Umstände erfahren, die für die Ehelichkeit des Kindes sprechen und die deshalb gemäß den in BGHZ 61, 195 aufgestellten Grundsätzen den Lauf der Anfechtungsfrist unterbrochen haben, braucht hier nicht erörtert zu werden.

    Es geht somit hier nicht - wie in BGHZ 61, 195 - um die Unterbrechung einer bereits laufenden Anfechtungsfrist, sondern darum, ob durch die Geburt des Kindes (§ 1594 Abs. 2 Satz 2 BGB) die Frist in Lauf gesetzt wurde.

    Was die Umstände anlagt, so hat die Rechtsprechung stets volle Kenntnis verlangt (vgl. RGZ 1963, 70; BGHZ 9, 336; 61, 195).

  • OLG Frankfurt, 22.02.1999 - 28 U 7/98

    Vaterschaftsanfechtung - 2-Jahresfrist - Umstände der Vaterschaft

    Dabei muß es sich um konkrete Umstände handeln, die objektiv und sachlich betrachtet geeignet sind, die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer Abstammung des Kindes von einem anderen Mann zu begründen (BGHZ 61, 195, 197 ; BGH FamRZ 1998, 955, 957 zu § 1594 Abs. 2 BGB a. F., der jedoch inhaltlich mit § 1600 b Abs. 1 BGB n. F. übereinstimmt)".

    Weiter zum Fortfall einer einmal in Gang gesetzten Anfechtungsfrist: Dies setzt aber voraus, daß dem Kläger neue Umstände mitgeteilt wurden, die bei verständiger Würdigung die durch die vorherige Tatsachenmitteilung begründeten Zweifel an seiner Vaterschaft wieder entfallen ließen(BGHZ 61, 195, 199; OLG Frankfurt DAV 1985, 1022, 1023; OLG Zweibrücken FamRZ 1984, 81).

    Dabei muß es sich um konkrete Umstände handeln, die objektiv und sachlich betrachtet geeignet sind, die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer Abstammung des Kindes von einem anderen Mann zu begründen (BGHZ 61, 195, 197 ; BGH FamRZ 1998, 955, 957 zu § 1594 Abs. 2 BGB a. F., der jedoch inhaltlich mit § 1600 b Abs. 1 BGB n. F. übereinstimmt).

    Dies setzt aber voraus, daß dem Kläger neue Umstände mitgeteilt wurden, die bei verständiger Würdigung die durch die vorherige Tatsachenmitteilung begründeten Zweifel an seiner Vaterschaft wieder entfallen ließen(BGHZ 61, 195, 199; OLG Frankfurt DAV 1985, 1022, 1023; OLG Zweibrücken FamRZ 1984, 81).

  • BGH, 19.09.1979 - IV ZR 47/78

    Ablehnung der Vaterschaft - Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes - Erlangung des

    Wie die Revision zutreffend vorträgt, hat die Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal der Kenntnis des Mannes von Umständen, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, in § 1594 Abs. 2 BGB dahin ausgelegt, daß der Mann Kenntnis von Tatsachen haben muß, die bei verständiger Beurteilung objektiv geeignet sind, einen Zweifel an der ehelichen Geburt zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung zu begründen; dagegen ist es nicht erforderlich, daß der Mann aufgrund der ihm bekannt gewordenen Umstände tatsächlich die Überzeugung von der Nichtehelichkeit des Kindes gewonnen oder die Ehelichkeit auch nur in Zweifel gezogen hat (BGHZ 9, 336; 61, 195; BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494; RGZ 163, 68).

    Mit seiner Auffassung, daß bei einem nach Größe und Gewicht voll ausgereiften neugeborenen Kind diese Reifemerkmale für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, wenn eine Tragezeit von höchstens sieben Monaten - gerechnet vom Tage der Empfängnis ab - in Betracht kommt, befindet sich das Berufungsgericht in Einklang mit den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (BGHZ 9, 336, 338; 61, 195, 197).

    Die Frage, ob Umstände für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, ist aufgrund objektiver Beurteilung aus der Sicht eines verständigen Betrachters zu beantworten (BGHZ 9, 336, 337; 61, 195, 198; RGZ 163, 68, 71 f.).

  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 114/83

    Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Wegfall früherer Kenntnis

    Hier bietet sich die Lösung an, die der frühere IV. Zivilsenat bei der Lösung eines vergleichbaren Problems im Bereich des § 1594 BGB für die Anfechtung der Ehelichkeit gefunden hat (BGHZ 61, 195, 198 f.).
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZR 173/04

    Familienrecht - Vaterschaftsanfechtungsklage

    Insoweit ist ein anonymer Anruf einem bloßen Gerücht vergleichbar, das dem rechtlichen Vater zu Ohren gekommen ist; selbst wenn er dieses Gerücht für wahr hält, reicht dies zur Begründung einer Anfechtungsklage nicht aus (BGHZ 61, 195, 198).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2000 - 10 UF 99/99

    Richterliche Entscheidung nach Änderung des Geschäftsverteilungsplans; Berechnung

    Das Erfahren von Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, gem. § 1600 b Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Sache nach gleichzusetzen mit dem Bekanntwerden von Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, § 1600 h Abs. 2 Satz 1 BGB a. F., und mit der Kenntniserlangung von Umständen, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, § 1594 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F. Die zu den beiden letztgenannten Vorschriften ergangene Rechtsprechung kann daher nach wie vor herangezogen werden (vgl. auch FamRefK/Wax, § 1600 b, Rz. 1) Der Anfechtende hat Umstände, die gegen seine Vaterschaft sprechen, dann erfahren, wenn er Kenntnis von einem Sachverhalt erhalten hat, der sachlich seine Vaterschaft ernstlich in Zweifel stellt, also die nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Abstammung durch einen anderen Mann begründet (vgl. BGH, FamRZ 1973, 592; FamRZ 1990, 507, 509 - jeweils bezogen auf die Ehelichkeitsanfechtung nach altem Recht -).

    Als für den Fristbeginn maßgeblicher Umstand kommt vor allem der Mehrverkehr in der gesetzlichen Empfängniszeit in Betracht (BGH, FamRZ 1973, 592, 593; OLG München, FamRZ 1987, 307, 308; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1129, 1130).

  • OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Verwertbarkeit einer heimlich eingeholten

    Hierbei ist von dem Erkenntnisstand auszugehen, der bei einem verständigen Laien in der Regel erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1953, 980 f; NJW 1973, 1875; NJW 1990, 2813 f; NJW-RR 1987, 898 f).
  • BGH, 19.02.1987 - IX ZR 33/86

    Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten - Aufklärung über die

  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89

    Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen

  • OLG MÜnchen, 22.10.1986 - 20 U 2509/86
  • BGH, 31.03.1976 - IV ZR 10/75

    Berechnung der Frist zur Anfechtung der Ehelichkeit - Bruch der Ehe während der

  • BVerfG, 04.12.1974 - 1 BvL 14/73

    Ehelichkeitsanfechtung

  • OLG Brandenburg, 10.05.2001 - 15 UF 95/00

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist für die Vaterschaftsanfechtungsklage;

  • BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 99/87

    Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung ab Kenntnis von Zweifeln an der

  • BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 101/86

    Versäumung der Frist zur Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung

  • OLG Bremen, 20.07.1989 - 2 W 38/89

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

  • OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97

    Abstammungsfeststellungsverfahren - Duldung einer Blutgruppenuntersuchung

  • OLG Hamm, 08.01.1993 - 29 U 37/92

    Formelle und materielle Voraussetzungen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage wegen

  • OLG Frankfurt, 16.11.1989 - 11 W 66/89

    Volljähriges Kind; Befristung des Ehelichkeitsanfechtungsrechts; Fehlende

  • OLG Karlsruhe, 20.08.1976 - 13 U 101/75

    Anspruch auf Maklerlohn; Nachweis der Vermittlung eines Vertragsschlusses mit

  • OLG Braunschweig, 31.08.1982 - 3 U 70/82
  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 562/80

    Anfechtung einer Ehelichkeit eines Kindes wegen nachträglich festgestellter

  • BGH, 03.12.1975 - IV ZR 218/74

    Voraussetzung für den Beginn der Frist zur Anfechtung der Ehelichkeit eines

  • OLG Frankfurt, 13.07.1982 - 11 U 91/81
  • OLG Frankfurt, 30.08.1984 - 11 U 35/84
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