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   BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73   

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https://dejure.org/1974,75
BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73 (https://dejure.org/1974,75)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1974 - V ZR 22/73 (https://dejure.org/1974,75)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1974 - V ZR 22/73 (https://dejure.org/1974,75)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Vertragsklausel über die Gewährleistung von Sachmängel bei einem Grundstückskaufvertrag - Anforderungen von Sonderbehandlungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Voraussetzung der Vereinbarung einer Freizeichnungsklausel bei ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Freizeichnung des Veräußerers einer Eigentumswohnung von Gewährleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 11 Nr. 10a; BGB § 637
    Mängelhaftung des Veräußerers

Papierfundstellen

  • BGHZ 62, 251
  • NJW 1974, 1135
  • MDR 1974, 652
  • DNotZ 1974, 558
  • WM 1974, 515
  • JR 1974, 382
  • BauR 1974, 278
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.02.1973 - IV ZR 34/71

    Maklerprovision für Folgegeschäft

    Auszug aus BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
    Er wird zum Teil gesehen in der einseitigen Inhaltsgestaltung mit einseitiger Interessenwahrnehmung und dem Fehlen einer Gestaltungsmöglichkeit für den anderen Vertragspartner (vgl. BGHZ 51, 55, 58 sowie neuestens Stürner, JZ 1974, 154 ff, besonders Fußn. 19 und 45), zum Teil darin, daß es sich um eine generelle Regelung für Massenverträge handelt (vgl. Fischer, BB 1957, 481 ff), zum Teil in dem für den Partner unübersehbaren und oft überraschenden Inhalt (vgl. BGHZ 60, 243, 245).

    Die Sonderbehandlung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht insbesondere in der Auslegung nach objektiven Gesichtspunkten (nach dem Willen verständiger und redlicher Vertragspartner, nicht nach dem individuellen Willen der konkreten Vertragschließenden; vgl. BGHZ 33, 216), in der weitergehenden Revisibilität ihrer Auslegung sowie in gesteigerten Anforderungen an ihre inhaltliche Angemessenheit (Inhaltskontrolle; vgl. BGHZ 60, 243).

    Bei derart einschränkender Auslegung der Freizeichnungsklausel ergibt die Inhaltskontrolle (BGHZ 60, 243, 245) keine durchgreifenden Bedenken gegen ihre Rechtswirksamkeit: sie verstößt nicht in einem solchen Maß gegen Erfordernisse der Gerechtigkeit sowie von Treu und Glauben, daß ihr die rechtliche Wirkung versagt werden müßte.

  • BGH, 14.10.1966 - V ZR 188/63

    Kaufvertrag über ein Haus - Anfechtung wegen argistiger Täuschung über Mängel des

    Auszug aus BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen notariell beurkundete Grundstücksveräußerungsverträge in dem Sinne als Formularverträge anzusehen sind, daß auf sie die für Allgemeine Geschäftsbedingungen entwickelten Regeln Anwendung finden, ist - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung bisher kaum behandelt worden (vgl. für den Verkauf eines bereits bestehenden Hauses das Urteil des Senats vom 14. Oktober 1966, V ZR 188/63, LM BGB § 157 (Gf) Nr. 7 = NJW 1967, 32).

    Daß bei ihrer Beurkundung ein Notar mitgewirkt hat, steht ihrer Behandlung nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebensowenig entgegen wie die Anwendung dieses Rechts auf in notariellen Verträgen enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst; soweit in dem Urteil des Senats vom 14. Oktober 1966 (LM BGB § 157 (Gf) Nr. 7 = NJW 1967, 32) eine andere Auffassung zum Ausdruck kommt, wird daran nicht festgehalten.

  • BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59

    Freizeichnung bei Versicherungsschutz

    Auszug aus BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
    Die Sonderbehandlung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht insbesondere in der Auslegung nach objektiven Gesichtspunkten (nach dem Willen verständiger und redlicher Vertragspartner, nicht nach dem individuellen Willen der konkreten Vertragschließenden; vgl. BGHZ 33, 216), in der weitergehenden Revisibilität ihrer Auslegung sowie in gesteigerten Anforderungen an ihre inhaltliche Angemessenheit (Inhaltskontrolle; vgl. BGHZ 60, 243).

    Auszulegen ist die Klausel nach dem Willen verständiger und redlicher Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise an solchen Geschäften beteiligten Kreise (BGHZ 33, 216, 218/9).

  • BGH, 11.11.1968 - VIII ZR 151/66

    Sittenwidrigkeit eines Formularvertrags

    Auszug aus BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
    Er wird zum Teil gesehen in der einseitigen Inhaltsgestaltung mit einseitiger Interessenwahrnehmung und dem Fehlen einer Gestaltungsmöglichkeit für den anderen Vertragspartner (vgl. BGHZ 51, 55, 58 sowie neuestens Stürner, JZ 1974, 154 ff, besonders Fußn. 19 und 45), zum Teil darin, daß es sich um eine generelle Regelung für Massenverträge handelt (vgl. Fischer, BB 1957, 481 ff), zum Teil in dem für den Partner unübersehbaren und oft überraschenden Inhalt (vgl. BGHZ 60, 243, 245).
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55

    Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
    In diesen Fällen hat die Rechtsprechung die Wirksamkeit der Freizeichnung bejaht mit der Einschränkung, daß für den Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung die dispositiven gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gelten (BGHZ 22, 90, 99).
  • BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51

    Öffentlichrechtliche Versicherung

    Auszug aus BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
    Aber dies ist hier der Fall, obwohl der Vertrag eine Gerichtsstandsvereinbarung enthält; denn die zu beurteilende Klausel findet sich, worauf es für die Revisibilität ankommt (BGHZ 6, 373, 375), in zahlreichen Verträgen auch außerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks München.
  • BGH, 16.04.1973 - VII ZR 155/72

    Kauf eines Grundstücks; Vereinbarung eines Haftungsausschlusses; Verjährung eines

    Auszug aus BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
    Die Haftung des Veräußerers bleibt erstrecht bestehen für solche Mängel, die überhaupt nicht im Verantwortungsbereich eines Bauhandwerkers usw., sondern im alleinigen Verantwortungsbereich des Veräußerers selbst liegen (vgl. BGH Urteil vom 16. April 1973, VII ZR 155/72, WM 1973, 723, insoweit in BGHZ 60, 362 nicht abgedruckt).
  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93

    Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB;

    Da das Vertragsformular mit einem im wesentlichen gleichen Inhalt für eine Vielzahl von Verträgen benutzt werden soll und der Verwender die darin aufgeführten Bedingungen der Gegenseite abverlangt, erfüllt der gesamte Formularvertrag den gesetzlichen Begriff der AGB (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AGBG; vgl. BGHZ 62, 251, 252 f [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 63, 238, 239; 75, 15, 20).
  • KG, 24.11.1976 - 16 U 2680/75

    Rechtsgrundlage für Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Grundstückes mit

    Der Senat folgt dem Urteil des BGH vom 29. März 1974 (BGHZ 62, 251 ff. = NJW 74, 1135 Nr. 6 = JZ 74, 613 = MDR 74, 652) darin, daß einzelne.

    Soweit der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen BGHZ 62, 251 ff, BGH BB 75, 442 und BGH NJW 76, 1934 Nr. 4 dennoch meint, ein solcher Haftungsausschluß sei mit der Maßgabe aufrecht zu erhalten, daß der Werkhersteller nur subsidiär zur Nachbesserung dann verpflichtet ist, wenn der Besteller vergeblich versucht hat, von den jeweils für den Mangel verantwortlichen Bauhandwerker (Subunternehmer) Mängelbeseitigung zu erlangen, hält der Senat dies für nicht vertretbar und insbesondere auch nicht mit dem Inhalt anderer nachfolgend erörterter Entscheidungen des Bundesgerichtshofs für vereinbar.

    In den Fällen BGHZ 62, 251 und BGH BB 75, 442 waren die Freizeichnungsklauseln eindeutig.

    Da die Inhaltskontrolle des vollständigen Gewährleistungsausschlusses zu seiner Unwirksamkeit führt, könnte sich die in den Urteilen BGHZ 62, 251 ff. und BGH BB 75, 442 für richtig gehaltene eingeschränkte Aufrechterhaltung des Haftungs ausschlusses im Sinne einer Haftungs beschränkung , der sich der Senat wegen der nachfolgend aufgezeigten für die Besteller nachteiligen Folgen nicht anzuschließen vermag, allenfalls mit Hilfe der Grundsätze ergänzender Vertragsauslegung erzielen lassen, was jedoch ebenfalls - wie der Senat meint, eindeutig - nicht möglich ist.

    Wendet man diese Grundsätze auf den vorliegenden Sachverhaltstyp an, so läßt sich ein übereinstimmender hypothetischer Parteiwille beider Vertragspartner im Sinne der vom Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen BGHZ 62, 251 ff. und BB 75, 442 angenommenen Haftungseinschränkung nicht feststellen.

    Diesem Gesichtspunkt trägt ... in seiner Anmerkung (JZ 74, 614/615) zur Entscheidung BGHZ 62, 251 ff. nach Ansicht des Senats nicht ausreichend Rechnung, wenn er verharmlosend sagt, daß sich der Besteller hinsichtlich der Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche gegen mehrere am Bau Beteiligte zwar einer "größeren Mühewaltung" unterziehen müsse, daß der Besteller aber in der Regel damit auch den Vorteil einer "größeren Risikostreuung" erhalte.

    Hierbei übersieht ..., und dieser Gesichtspunkt ist auch den Entscheidungen BGHZ 62, 251 ff. und BGH BB 75, 442 entgegenzuhalten, daß man dem Besteller mit der Billigung des vollständigen Ausschlusses der Sachmängelhaftung des Unternehmers die Möglichkeit nimmt, einen Teil der geschuldeten Vergütung bis zur Sachmängelbeseitigung zurückzubehalten, um mit dem Einbehalt den Rechtsstreit zu finanzieren, der häufig erforderlich sein wird, um eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung zu erzwingen.

    Diesem von Löwe (NJW 74, 1108 (1111) zu BGHZ 62, 251 ff.) gewiesenen Weg kann der Senat nicht folgen, weil das Zurückbehaltungsrecht einen Anspruch auf eine Gegenleistung voraussetzt.

    Die in den Entscheidungen BGHZ 62, 251 ff. und BGH BB 75, 442 bejahte subsidiäre Sachmängelhaftung des Unternehmers führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Diese Grundsätze galten auch schon vor dem Inkrafttreten des AGB-Gesetzes (BGHZ 62, 251, 253) [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73].
  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

    Das steht im Einklang mit der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 62, 251; 67, 101, 103; BGH NJW 1976, 1975 Nr. 1; Urteil vom 11. Juli 1974 - VII ZR 75/72 = BauR 1975, 133; vom 13. Januar 1975 - VII ZR 194/73 = BauR 1975, 206; vom 22. Dezember 1977 - VII ZR 45/77 zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. zum Meinungsstand auch Brych in Reithmann/Brych/Manhart "Kauf vom Bauträger" 2. Aufl. 1977 Rdn. 96).

    Bei der gebotenen engen Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen (BGHZ 62, 83, 88/89; BGH NJW 1976, 234), denen notarielle Formularverträge gleichzustellen sind (BGHZ 62, 251, 253), erfordert auch der Zusammenhang aller in Ziffer VIII des Erwerbsvertrags über die Freizeichnung der Klägerin enthaltenen Bestimmungen nicht, den Beklagten zu 2 als einen "Lieferanten" anzusehen, gegen den sich Ansprüche der Klägerin richten, die an die Erwerber abgetreten sind.

  • BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77

    Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers

    Zur Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleistungspflichten in Veräußerungsverträgen über neu errichtete, im Bau befindliche oder erst zu errichtende Häuser und Eigentumswohnungen (im Anschluß an BGHZ 62, 251 und 65, 359).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Veräußerungsverträgen über neu errichtete, im Bau befindliche oder erst zu errichtende Häuser und Eigentumswohnungen die formularmäßige völlige Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleistungspflichten unangemessen und deshalb gemäß § 242 BGB unwirksam (BGHZ 62, 251, 254; 65, 359, 363; vgl. auch BGHZ 67, 101, 104).

    Zum einen war im Vertrag gar nicht vereinbart, daß die Sachmängelhaftung der Kläger nur insoweit abbedungen sein soll, als die Kläger ihre Gewährleistungsansprüche gegen andere Baubeteiligte an die Beklagten abtreten und sich diese bei den Drittschuldnern schadlos halten können (vgl. BGHZ 62, 251; 70, 193, 196 m.w.N.).

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Danach ist die formularmäßige Freizeichnung des Veräußerers einer neu errichteten oder noch zu errichtenden Eigentumswohnung von seiner eigenen Gewährleistungspflicht gegenüber dem Erwerber durch Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen andere Baubeteiligte nur insoweit möglich, als sich der Erwerber aus den abgetretenen Ansprüchen schadlos halten kann (BGHZ 62, 251, 254 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]/255; 67, 101, 103; 70, 193, 196 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer

    Es ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß Formularverträge in gleicher Weise wie AGB der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen, wenn und soweit sie nach Entstehung und Inhalt das typische Gepräge von AGB haben (BGHZ 62, 251, 252 f; 63, 238, 239; BGH LM Allg.Geschäftsbedingungen Nr. 62).

    Er wird einmal in dem für den Geschäftspartner oft unübersichtlichen oder sogar überraschenden Inhalt des Bedingungswerks gesehen (vgl. BGHZ 60, 377, 380 m.w.N.; 62, 251, 252).

    Unabhängig davon rechtfertigt sich die Inhaltskontrolle aus dem zumindest gleichrangigen Gesichtspunkt, daß der Richter der unangemessenen, einseitigen Inanspruchnahme des Rechts, den Inhalt der Verträge durch generelle Regelungen zu gestalten, entgegenwirken muß; auch bei unmißverständlichen und dem Geschäftspartner vor Vertragsschluß bekannten Klauseln hat der Richter zu prüfen, ob sie nicht die Grundsätze der Vertragsgerechtigkeit in unangemessener, nicht zu billigender Weise verletzen (vgl. BGHZ 51, 55, 59; 60, 377, 380; 62, 251, 252; BGH NJW 1976, 2345, 2346).

    Obwohl nämlich der Notar bei der Beurkundung von Verträgen von Gesetzes wegen (§ 17 BeurkG) zur Belehrung der Parteien verpflichtet ist, hat der Bundesgerichtshof in der Form der notariellen Beurkundung eines Formularvertrages kein Hindernis gesehen, diesen der richterlichen Inhaltskontrolle zu unterwerfen (BGHZ 62, 251; BGH LM Allg.Geschäftsbedingungen Nr. 62).

  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 194/73

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch

    Das ist der Fall, wenn sie - vielfach verwandt - nicht als Ergebnis freien gegenseitigen Aushandelns beider Parteien erscheinen, sondern einseitig vom Veräußerer allein nach seinen Interessen und in erheblicher Abweichung von der gesetzlichen Regelung festgelegt sind (BGHZ 62, 251 mit Nachweisen; BGH, Urteil vom 8. November 1974 - V ZR 36/73 - = WM 75, 26; vgl. aus dem neueren Schrifttum Löwe NJW 1974, 1108; Locher JZ 1974, 614; Schmidt BB 1974, 761).

    Daß der Formularvertrag von einem Notar beurkundet worden ist, steht seiner Behandlung nach dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegen (BGHZ 62, 251, 253).

    Da sich die hier maßgeblichen Haftungsbestimmungen gleichlautend oder sinngemäß in zahlreichen Erwerbsverträgen dieser Art finden, die auch außerhalb des Bezirks des Berufungsgerichts geschlossen worden sind, kann auch das Revisionsgericht über ihre Auslegung befinden (BGHZ 6, 373, 375; 62, 251, 254).

    Eine formularmäßige Freizeichnungsklausel, in der der Veräußerer eines von ihm zu errichtenden Hauses seine eigene Gewährleistungspflicht gegenüber den Erwerbern - abgesehen von den im Abnahmeprotokoll festgehaltenen Mängeln - ausschließt und gleichzeitig seine Gewährleistungsansprüche gegen Bauunternehmer und andere an der Erstellung beteiligte Dritte an die Erwerber abtritt, ist dahin auszulegen, daß die Eigenhaftung des Veräußerers nur insoweit abbedungen ist, als sich die Erwerber aus den abgetretenen Ansprüchen auch tatsächlich schadlos halten können; das Risiko, daß die Schadloshaltung fehlschlägt, bleibt beim Veräußerer (BGHZ 62, 251, 255; Senatsurteil vom 11. Juli 1974 - VII ZR 75/72 -).

    Die Haftung des Veräußerers bleibt erst recht bestehen für solche Mängel, die überhaupt nicht im Verantwortungsbereich eines Handwerkers, sondern allein in dem des Veräußerers liegen, z.B. für Planungsmängel (BGH NJW 1973, 1235 - insoweit in BGHZ 60, 362 nicht abgedruckt - BGHZ 62, 251, 255).

    Die Beklagten können daher nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, soweit die Kläger sich bei der Firma Sch. für von ihr zu vertretende Baumängel schadlos halten können oder den Umständen nach zumutbarerweise hätten halten können (vgl. BGHZ 62, 251, 255).

  • BGH, 02.02.1984 - IX ZR 8/83

    Formularmäßige Vereinbarung einer unbedingten Sicherungsübereignung zur Sicherung

    Die Auslegung des Formularvertrages ist deshalb durch das Revisionsgericht in vollem Umfang nachprüfbar (BGHZ 22, 109, 112/113; 33, 293, 296; 62, 251, 254; BGH, Urteil vom 28. Januar 1953 - II ZR 93/52 = LM ZPO § 549 Nr. 15; BGH, Urteil vom 24. November 1975 - III ZR 81/73 = WM 1976, 151; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1980 - V ZR 98/79 = WM 1980, 1458).

    Es kommt darauf an, wie die Erklärungen als der Ausdruck des Willens verständiger und redlicher Vertragspartner zu werten sind, die ihrem Geschäftsverkehr eine allgemeine Vertragsgrundlage geben wollen (BGHZ 17, 1, 3 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]; 33, 216, 218; 62, 251, 254 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1980 aaO).

  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75

    Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft,

    Da eine dem § 4 der Formularbedingungen entsprechende Gewährleistungsregelung für Leasinggeschäfte typisch ist (vgl. Reich a.a.O. S. 77; Stoppok a.a.O. S. 295 f), kann der Senat die Bestimmung selbst auslegen (BGHZ 62, 251, 254).

    Andererseits wird der Leasingnehmer dann, wenn ihm sämtliche kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche unter Einschluß der Wandlungsbefugnis übertragen werden, durch den mietrechtlichen Gewährleistungsausschluß jedenfalls so lange nicht rechtlos gestellt, als er sich wegen vorhandener Mängel der Leasingsache bei dem Lieferanten schadlos halten kam (vgl. dazu BGHZ 62, 251).

  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

  • BGH, 23.02.1984 - VII ZR 274/82

    Inhaltskontrolle einzelner Klauseln der "Einheitsbedingungen für

  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung

  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79

    "Vertane Urlaubszeit"

  • BGH, 22.12.1977 - VII ZR 45/77

    Rechte des Erwerbers bei Geltendmachung von Mängeln durch den Bauträger gegenüber

  • BGH, 08.06.1979 - V ZR 191/76

    Zur Vereinbarung von Ankaufspflichten in Erbbaurechtsverträgen und zum Vorliegen

  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 140/90

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten

  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 175/87

    Auslegung des Begriffs Verkehrswert in einer Ankaufsvereinbarung; Inanspruchnahme

  • BGH, 10.06.1983 - V ZR 252/80

    Einzahlung eines Betrages auf ein Sperrkonto als vom Gläubiger anerkannte

  • BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
  • OLG Dresden, 07.07.2010 - 1 U 1570/09

    Mangelhaftigkeit von Hauseingangstüren bei fehlender Eignung der Türkonstruktion

  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 166/79

    Haftungsbegrenzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reinigungsgewerbes

  • BFH, 17.05.1984 - V R 118/82

    Einschaltung eines Zwischenmieters beim Mietkauf-Modell ist Gestaltungsmissbrauch

  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 24/92

    Ausfallbürgschaft für dinglich gesicherte Darlehensforderung - Bürgenhaftung bei

  • BGH, 21.05.1987 - VII ZR 3/86

    Formularmäßige Beschränkung von Gewährleistungsansprüchen beim Erwerb einer

  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 73/81

    Öffentliche Lasten bei Grundstückskauf als Käuferverpflichtung

  • BGH, 28.09.1978 - VII ZR 116/77

    Einbeziehung der Nichtbeförderung eines Passagiers wegen Überbuchung in den

  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 146/86

    Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts zwischen einem Siedlungsunternehmen und

  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80

    Bestellung eines Erbbaurechts für den Grundstückseigentümer

  • BGH, 26.03.1982 - V ZR 149/81

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrages; Formularvertraglicher Vorbehalt einer

  • BGH, 28.06.1977 - III ZR 13/75

    Kündbarkeit eines Darlehensvertrages wegen Anhebung des Zinsfußes - Möglichkeit

  • BGH, 12.02.1988 - V ZR 8/87

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur Tragung von Erschließungskosten

  • BayObLG, 12.08.1981 - BReg. 2 Z 94/80

    Anmeldung einer Änderung des Vereinsvorstands

  • BGH, 31.05.1990 - IX ZR 257/89

    Formularmäßige Einwilligung in Leichenschau in Krankenhausaufnahmeverträgen

  • BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74

    Unzulässige Einschränkungen der Gewährleistung in Allgemeinen

  • OLG Celle, 27.05.2004 - 6 U 112/03

    Wirksamkeit einer Klausel in einem Notarvertrag über die Verkürzung einer

  • BGH, 11.10.1979 - VII ZR 272/77

    Wiederaufleben der Haftung des Bauträgers

  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 103/88

    Auslegung einer Ankaufsklausel in einem Erbbaurechtsvertrag

  • BGH, 27.04.1984 - V ZR 137/83

    Flächenangabe als Eigenschaftszusicherung

  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 285/81

    Errichtung einer Eigentumswohnung nach dem Bauherren-Modell aufgrund eines

  • BGH, 18.05.1978 - VII ZR 138/77

    Einrede des nichterfüllten Vertrages trotz Abtretung von

  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87

    Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage

  • BGH, 08.12.1986 - II ZR 2/86

    Bestimmung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte - Rechtsstellung

  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 209/81

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

  • BGH, 20.05.1983 - V ZR 98/82

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 282/81

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 242/81

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 283/81

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

  • BGH, 04.12.1975 - VII ZR 269/73

    Gewährleistungsansprüche bei weitgehend fertiggestellten Eigentumswohnungen

  • OLG München, 09.12.1983 - 18 U 3058/83
  • BGH, 20.05.1983 - V ZR 15/82

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

  • BGH, 20.05.1983 - V ZR 74/82

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

  • BGH, 04.06.1981 - VII ZR 212/80

    Rückabtretung der Gewährleistungsansprüche an den Bauträger nach erfolgloser

  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 220/77

    Bearbeitung von Bauteilen: Arbeiten an Bauwerken

  • BGH, 26.01.1979 - V ZR 75/76

    Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Vereinbarung der

  • BGH, 24.02.1978 - V ZR 182/75

    Aufrechnungsvalutierung; Zurückbehaltungsrecht und Löschungsbewilligung

  • BGH, 07.12.1977 - IV ZR 150/76

    Wohnbauunternehmen - Werklohn - Minderung - Nachbesserung - Architekt -

  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 163/83

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch eine Berufsgenossenschaft

  • BGH, 06.07.1984 - V ZR 62/83

    Zur Wirksamkeit einer unbefristeten Nutzungsverpflichtung

  • BGH, 01.03.1978 - VIII ZR 70/77

    Eine überraschende Formularklausel - Abschluss eines Bierlieferungsvertrages -

  • BGH, 20.10.1976 - IV ZR 135/75

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision - Anspruch auf Zahlung eines

  • BSG, 24.11.1994 - 7 RAr 54/93
  • BGH, 06.04.1978 - VII ZR 104/76

    Zustandekommen eines Gruppen-Reisevertrages

  • BGH, 17.02.1982 - VIII ZR 286/80

    Sicherheitsleistung: Verbürgung gegenüber Bauträge

  • BGH, 02.03.1978 - VII ZR 104/77

    Ehemann-Beschattung - § 611 BGB, Detektivvertrag, AGB-Inhaltskontrolle,

  • BGH, 25.06.1976 - V ZR 243/75

    Rechtsfolgen der Freizeichnung von der Gewährleistung gegen Abtretung der

  • BGH, 07.03.1986 - V ZR 228/84

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts

  • OLG Karlsruhe, 28.10.1985 - 4 W 75/85

    Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung beim Bauherrenmodell

  • BGH, 12.05.1978 - V ZR 199/75

    Kündigung einer Tilgungshypothek (Eigentümergrundschuld)

  • BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73

    Formularmäßige Zurückhaltungsklausel

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 315/81

    Klage auf Abschluss eines Kaufvertrages - Auslegung eines formularmäßigen

  • OLG Nürnberg, 08.09.1984 - 2 U 2923/81

    Zur Unwirksamkeit der Vereinbarung der Gewährleistungsbestimmungen der VOB/B § 13

  • BGH, 28.06.1979 - VII ZR 166/78

    Erwerber von Wohnungseigentum: Gewährleistungsansprüche

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 72/78

    Rechtsfolgen des Rücktritts eines Grundstücksverkäufers aufgrund vertraglichen

  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 155/83

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages in Hinblick auf Übersicherung und möglicher

  • BGH, 01.07.1985 - II ZR 7/85
  • BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83

    Folgen des Abweichens von der im Kaufvertrag zugesicherten Grundstücksgröße -

  • LG München II, 14.02.1979 - 110 4772/73

    Zur Zulässigkeit der Vereinbarung von Kaufgewährleistungsrecht in einem

  • KG, 30.06.1980 - 10 U 1011/80

    Notariell beurkundete Verträge und AGB

  • OLG Frankfurt, 11.04.1978 - 14 U 249/76

    Anspruch auf Rückzahlung der "Gesamtkreditsumme" zuzüglich aller im Lauf der

  • BGH, 16.01.1976 - V ZR 61/74

    Veräußerung von Wohnhochhäusern auf einem Erbbaugrundstück im Wege der Gewährung

  • BFH, 26.06.1975 - VIII R 78/71

    Für den Abflußzeitpunkt eines Damnums ist die Damnumsabrede maßgebend

  • BGH, 28.06.1974 - V ZR 169/72

    Sittenwidrigkeit einer mit einem Strafversprechen verbundenen einseitigen

  • BGH, 22.01.1981 - IVa ZR 40/80

    Steuerbegünstigte Vermögensanlagen - Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem

  • BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77

    Verkauf eines Wohnungseigentumsrechts; Abgabe einer Auflassungserklärung ;

  • BGH, 06.04.1978 - VII ZR 116/76

    Abschluss eines Reisevertrags für mehrere Reiseteilnehmer - Auslegung eines

  • KG, 03.10.1975 - 18 U 830/75

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BayObLG, 16.10.1984 - REMiet 4/84
  • BGH, 30.10.1975 - VII ZR 239/73

    Beschreibung der Boden- und Wasserverhältnisse zur hinreichenden Beurteilung der

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