Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72   

Volltextveröffentlichungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Beschränkung des Anspruches auf Beseitigung eines Grenzüberbaues; ordentlicher Rechtsweg für Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beseitigung von Kraftwagen-Stellplätzen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 62, 388
  • NJW 1974, 1552



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Wird zitiert von ... (71)  

  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76  

    Erwerb einer zu errichtenden Eigentumswohnung als Werkvertrag; Vorschußanspruch

    Der Erwerber von Wohnungseigentum, der vom Veräußerer die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum verlangen kann, darf auch einen Vorschuß auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten fordern (im Anschluss an BGHZ 62, 388).«.

    Etwaige sich aus der Verwaltungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft ergebenden Beschränkungen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche gelten nur für das Innenverhältnis zwischen den Wohnungseigentümern, berühren aber die Sachbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber dem Veräußerer der Eigentumswohnung nicht (BGHZ 62, 388, 393; BGH, Urteil vom 28. Mai 1971 - V ZR 65/69 -, LM WEG § 21 Nr. 1 Bl. 3).

    Denn zu einer Leistung, die unstreitig nicht möglich ist, darf niemand verurteilt werden (BGHZ 62, 388, 393; BGH, NJW 1972, 152 Nr. 4; 1974, 943, 944).

  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99  

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Zu einer Leistung, die unstreitig nicht möglich ist, darf niemand verurteilt werden (Senat BGHZ 62, 388, 393).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91  

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Damit würde zumindest im Einzelfall ein gebotener Ausgleich geschaffen werden können, wie ihn beispielsweise § 251 Abs. 2 BGB kennt und wie er von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Rahmen des § 1004 BGB grundsätzlich anerkannt wird (vgl. BGHZ 62, 388 [391 ]; BGH NJW 1970, 1180 [1181], DB 1977, 908, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 34.88 - BVerwGE 82, 24 zu § 251 Abs. 1 BGB; krit. Medicus, in: MünchKomm § 1004 BGB Rn. 67 m.w.N.).
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