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   BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74   

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BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74 (https://dejure.org/1975,606)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1975 - X ZB 12/74 (https://dejure.org/1975,606)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1975 - X ZB 12/74 (https://dejure.org/1975,606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Recht des Gesellschafters einer OHG auf Feststellung der Unwirksamkeit eines abgelaufenen Gebrauchsmusters - Umfang der Rechtskraft des Urteils gegen die OHG - Persönliche Haftung des Gesellschafters für eine von der Gesellschaft zu verantwortende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 64, 155
  • NJW 1975, 1280
  • MDR 1975, 660
  • GRUR 1976, 30
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.03.1967 - Ia ZB 10/65

    Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) im Verfahren auf

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74
    Das Gebrauchsmuster wird dadurch mit Wirkung für und gegen jedermann mit rückwirkender Kraft beseitigt (BGH GRUR 1967, 351, 352 - Korrosionsschutz-Binde; 1968, 86, 91 - Ladegerät).

    In der Rechtsprechung wird zwar anerkannt, daß das in den §§ 8-10 GebrMG geregelte Verfahren auch nach Erlöschen des Gebrauchsmusters durchgeführt werden kann und daß dann der Antrag auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit des Gebrauchsmusters zu richten ist (BGH GRUR 1967, 351, 352).

  • BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74
    Er macht vielmehr geltend, daß die der Eintragung durch § 5 Abs. 1 GebrMG beigelegte Wirkung wegen des Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen des § 1 GebrMG nicht eingetreten sei (vgl. dazu BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfallverhütungsschuh) und daß deshalb die vom Gebrauchsmusterinhaber aus der Eintragung abgeleiteten Ansprüche überhaupt nicht zur Entstehung gelangt seien (BGH a.a.O.).
  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74
    Das Gebrauchsmuster wird dadurch mit Wirkung für und gegen jedermann mit rückwirkender Kraft beseitigt (BGH GRUR 1967, 351, 352 - Korrosionsschutz-Binde; 1968, 86, 91 - Ladegerät).
  • BGH, 27.10.1961 - I ZR 53/60
    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74
    Er dient vielmehr dem öffentlichen Interesse an der Beseitigung schutzunfähiger Gebrauchsmuster (BGH GRUR 1962, 140, 141 - Stangenführungsrohre).
  • BGH, 28.03.1963 - Ia ZR 19/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74
    Damit wird auch den im Verletzungsstreit aus dem Gebrauchsmuster hergeleiteten Ansprüchen die Grundlage entzogen (BGH GRUR 1963, 494 - Rückstrahler-Dreieck).
  • BGH, 13.02.1974 - VIII ZR 147/72

    Vermutung der Einwilligung bei gewillkürtem Parteiwechsel

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74
    Dieser Umstand schließt es aus, die Gesellschaft und deren Gesellschafter prozessual als "dieselben Beteiligten" anzusehen (vgl. dazu BGHZ 62, 131, 132; Fischer, Großkomm. HGB § 124 Anm. 18 ff, 32 ff).
  • BGH, 12.04.1957 - I ZR 28/56

    Michaelismesse

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74
    Der Antragsteller hat sein Rechtsschutzinteresse damit begründet, daß er in dem anhängigen Verletzungsstreit auf Schadensersatz in Anspruch genommen werde und daß die geltend gemachte Forderung außer auf § 128 HGB auch darauf gestützt werden könne, daß er die Gebrauchsmusterverletzung veranlaßt habe und deshalb dafür ungeachtet der Verantwortlichkeit der Gesellschaft auch als Handelnder einzustehen habe (vgl. dazu BGH GRUR 1959, 428, 429 - Michaelismesse; BGB RGRK § 31 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Soweit ein Gesellschafter für Forderungen Dritter gegen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts haftet, kann der Gesellschafter entsprechend § 129 Abs. 1 HGB keine nicht in seiner Person begründeten Einwendungen gegen die Verbindlichkeit mehr erheben, insbesondere wenn über diese ein gegen die Gesellschaft erstrittenes rechtskräftiges Urteil vorliegt (BGHZ 54, 251, 255; 64, 155, 156 zur oHG).

    In einem gegen den Gesellschafter geführten Prozess um hieraus folgende Verbindlichkeiten kann dieser sich dann nicht mehr auf das Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses berufen, weil der Gesellschaft diese Einwendung verwehrt ist (vgl. BGHZ 64, 155, 156 f).

  • BGH, 03.04.2006 - II ZR 40/05

    Durchsetzung von Ansprüchen eines Gesellschafters aus einem Dienstvertrag in der

    Ist - wie hier - im Gesellschaftsprozess ein rechtskräftiges Urteil gegen die Gesellschaft ergangen, wirkt dies auch gegen die Gesellschafter, indem es ihnen die Einwendungen nimmt, die der Gesellschaft abgesprochen wurden (BGHZ 54, 251, 255; 64, 155, 156; Urt. v. 1. Juli 1976 - VII ZR 85/74, WM 1976, 1085, 1086).
  • BGH, 11.12.1978 - II ZR 235/77

    Mängelbeseitigungspflicht auch des persönlich haftenden Gesellschafters;

    Der Gesellschafter, der der Gesellschaft noch angehört, muß die Rechtskraft eines gegen die Gesellschaft erwirkten Urteils gegen sich gelten lassen und wird - nach § 128 HGB in Anspruch genommen - mit Einreden, die die Gesellschaft hätte vorbringen können, ebenfalls ausgeschlossen (BGHZ 64, 155).
  • BGH, 29.11.2011 - X ZR 23/11

    Rohrreinigungsdüse

    Aus § 129 Abs. 1 HGB folgt, dass ein rechtskräftiges Urteil, das in einem Prozess zwischen der offenen Handelsgesellschaft und einem Gesellschaftsgläubiger ergeht, insoweit auch gegenüber den Gesellschaftern wirkt, als es sich um Einwendungen handelt, die der Gesellschaft durch das Urteil abgesprochen worden sind (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1978 - II ZR 235/77, BGHZ 73, 217, 224 f.: s. auch Senatsbeschluss vom 18. März 1975 - X ZB 12/74, BGHZ 64, 155, 156 ff. - Lampenschirm).
  • BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94

    "Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach

    Hier kann ein Angriff auf das Schutzrecht daher mit Allgemeininteressen nicht mehr gerechtfertigt werden, so daß das Rechtsschutzinteresse für derartige Begehren gesondert dargelegt werden muß (vgl. Sen.Beschl. v. 18.3.1975 - X ZB 12/74, GRUR 1976, 30, 31 - Lampenschirm - und vom 12.3.1981 - X ZB 16/80, GRUR 1981, 51 - Anzeigegerät - für den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters; Sen.Urt. v. 26.6.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr - und vom 16.2.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung - für die patentrechtliche Nichtigkeitsklage).

    (2) Insoweit läßt sich entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ein hinreichendes Interesse der Antragstellerin an der Rechtsverfolgung auch nicht aus dem Beschluß des Senats vom 18. März 1975 (X ZB 12/74, GRUR 1976, 30 - Lampenschirm) herleiten.

  • BGH, 21.07.2022 - X ZR 110/21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen erloschenes Patent für ein Verfahren

    Ab diesem Zeitpunkt kann ein Angriff auf das Schutzrecht nicht mehr mit Allgemeininteressen gerechtfertigt werden, vielmehr muss ein Rechtsschutzbedürfnis dargelegt werden (BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - X ZR 171/00, GRUR 2004, 849 juris Rn. 12 - Duschabtrennung; Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 juris Rn. 9 - Tafelförmige Elemente; Urteil vom 26. Juni 1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 juris Rn. 25 f. - Schraubennahtrohr; BGH, Urteil vom 29. September 1964 - Ia ZR 285/63, GRUR 1965, 231, 232 - Zierfalten; ebenso schon RG JW 1897, 636 (637); siehe ferner zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren BGH, Beschluss vom 12. März 1981 - X ZB 16/80, GRUR 1981, 515 juris Rn. 13 f. - Anzeigegerät; Beschluss vom 18. März 1975 - X ZB 12/74, GRUR 1976, 30 juris Rn. 11 f. - Lampenschirm; zum Einspruchsverfahren BGH GRUR 1997, 615 - Vornapf).
  • BGH, 11.05.2000 - X ZB 26/98

    Sintervorrichtung; Anmeldung eines Gebrauchsmusters nach vorheriger

    Ein Löschungsgrund kann dann - wie in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt ist - nicht zur Löschung führen (BGHZ 64, 155, 158 - Lampenschirm; BGH, Beschl. v. 2.3.1967 - Ia ZB 10/65, GRUR 1967, 351, 352 - Korrosionsschutz-Binde; Benkard, PatG, 9. Aufl., § 15 GebrMG, Rdn. 3; Busse, PatG, 5. Aufl., Vor § 15 GebrMG, Rdn. 9), weil hierfür Voraussetzung ist, daß die durch die Eintragung des Gebrauchsmusters vermittelte Rechtsposition weiterhin besteht.
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Allerdings begründet § 124 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) eine gewisse Selbständigkeit "der OHG" als "Subjekt des Gesellschaftsvermögens, das prozeßrechtlich wie eine Rechtsperson behandelt wird" (RGZ 64, 155 f; 102, 301 f; 118, 295, 298; 136, 266, 270; BGHZ 34, 293, 296; 64, 155 f).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 2 U 116/05

    Verletzung eines Gebrauchsmusters Gebrauchsmuster über eine saugfähige

    Zwar besteht die Bindungswirkung nur im Rahmen der Rechtskraftwirkung und ist daher auf die im Löschungsverfahren beschiedenen Löschungsgründe beschränkt (BGHZ 134, 353, 363 = GRUR 1976, 30 - Lampenschirm; Benkard/Goebel/Engel, Patentgesetz, 11. Aufl., § 19 GebrmG Rz. 10).
  • BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90

    Bemessung des Streitwerts im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der

    Da die Feststellung der Unwirksamkeit eines erloschenen Gebrauchsmusters nur dann begehrt werden kann, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse hieran hat, insbesondere weil er aus dem Gebrauchsmuster in Anspruch genommen wird (BGH GRUR 1967, 351, 352 - Korrosionsschutzbinde; BGHZ 64, 155, 158 - Lampenschirm) , bedarf es bei dieser Verfahrensart eines Ausweichens auf am Interesse der Allgemeinheit orientierte Bewertungsgesichtspunkte nicht.
  • BGH, 27.05.1986 - III ZR 239/84

    Verjährung der Schadensersatzansprüche eines Gesellschafters wegen steuerlicher

  • BGH, 14.07.1983 - X ZB 9/82

    Ziegelsteinformling

  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 586/82

    Konkurs - Kommanditist - Lohnschulden - Tarifliche Ausschlußfrist

  • BPatG, 26.02.2019 - 35 W (pat) 414/17
  • BPatG, 04.10.2018 - 35 W (pat) 412/17
  • LG Düsseldorf, 14.06.2016 - 4a O 284/10

    Hubstütze für Wohnmobile

  • VG Karlsruhe, 24.03.1976 - VI 69/76
  • BPatG, 16.07.2019 - 35 W (pat) 426/17
  • BPatG, 23.05.2019 - 35 W (pat) 413/17
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