Rechtsprechung
   BGH, 05.06.1975 - II ZR 156/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,596
BGH, 05.06.1975 - II ZR 156/73 (https://dejure.org/1975,596)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1975 - II ZR 156/73 (https://dejure.org/1975,596)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1975 - II ZR 156/73 (https://dejure.org/1975,596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzliches Verschwiegenheitsgebot - Verschärfung durch Geschäftsordnung - Aufsichtsrat - Verschärfung durch Satzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzliches Verschwiegenheitsgebot - Aufsichtsrat - Satzung - Geschäftsordnung

Papierfundstellen

  • BGHZ 64, 325
  • NJW 1975, 1412
  • MDR 1975, 824
  • DNotZ 1976, 177
  • VersR 1975, 716
  • DB 1975, 1308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 27/82

    Zuziehung eines Sachverständigen zur Einsichtnahme in Abschlußprüfungsbericht

    Indem der Senat den Kl. auf eine vorrangige Inanspruchnahme der im Aufsichtsrat selbst gebotenen Beratungsmöglichkeiten verweist, setzt er sich nicht in Widerspruch zu seinem in BGHZ 64, 325 = NJW 1975, 1412, abgedruckten Urteil.
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14

    Betriebsgeheimnis, Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungsinteresse, Personalabbau,

    Fehlt es an den objektiven Merkmalen eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses, greift die besondere Schweigepflicht nicht ein (GK-Oetker a.a.O und Rz. 23 m.w.N.).Tatsachen, können nicht wirksam für geheimhaltungsbedürftig erklärt werden, wenn sie es objektiv nicht sind (BGH vom 05.06.1975, II ZR 156/73, zitiert nach Juris, Rz.12; so auch Oetker, Festschrift für Wißmann, 2005, S. 396 (398)).

    Der Gegenstand von Verhandlungen kann nicht uneingeschränkt dem Verschwiegenheitsgebot unterworfen werden (BGH vom 05.06.1975, II ZR 156/73 - Juris, Rz. 16 - zum Aufsichtsrat).

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 71/07

    Rückgabe von Gesellschaftsunterlagen durch ausscheidende Organmitglieder

    a) Soweit die Revision auf die - auch nach Amtsbeendigung fortbestehende und gemäß § 23 Abs. 5 AktG einer Verschärfung nicht zugängliche (vgl. BGHZ 64, 325) - Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder gemäß §§ 116 i.V.m. § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG hinweist, wird übersehen, dass das Schweigegebot gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG für Vorstandsmitglieder in gleicher Weise gilt, ohne dass dies ihrer Verpflichtung zur Herausgabe von Geschäftsunterlagen nach Amtsbeendigung entgegensteht.

    Diese Verpflichtung berührt nicht die Verschwiegenheitspflicht der Organmitglieder und deren eigenverantwortlichen Umgang mit ihr (vgl. dazu BGHZ 64, 325, 327), sondern folgt daraus, dass die Organmitglieder den Besitz an den Unterlagen zum Zweck ihrer Amtsführung erlangt haben und dieser Zweck mit deren Beendigung entfällt (vgl. § 667 BGB).

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 108/15

    Bankenhaftung: Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer

    Dabei muss es sich um nicht allgemein bekannte (offenkundige) Tatsachen handeln, an deren Geheimhaltung ein objektives Interesse des Unternehmens besteht (BGH, Urteil vom 5. Juni 1975 - II ZR 156/73, BGHZ 64, 325, 329 und Beschluss vom 5. November 2013 - II ZB 28/12, WM 2013, 2361 Rn. 47).

    Das Schweigegebot des § 116 Satz 1 i.V.m. § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG ist eine abschließende Regelung, die nicht durch Satzung oder Geschäftsordnung gemildert oder verschärft werden kann (BGH, Urteil vom 5. Juni 1975 - II ZR 156/73, BGHZ 64, 325, 326 f.).

    Allein der Vorstand ist "Herr der Gesellschaftsgeheimnisse" und kann im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen für eine Offenbarung optieren und die betreffende vertrauliche Angabe oder das Geheimnis öffentlich machen (BGH, Urteil vom 5. Juni 1975 - II ZR 156/73, BGHZ 64, 325, 329 und Beschluss vom 14. Januar 2014 - II ZB 5/12, WM 2014, 618 Rn. 77; MünchKommAktG/Habersack, 4. Aufl., § 116 AktG Rn. 62; Spindler in Spindler/Stilz, AktG, 3. Aufl., § 116 AktG Rn. 102; Hopt/Roth in GroßkommAktG, 4. Aufl., § 116 Rn. 239; Mertens/Cahn in KK AktG, 3. Aufl., § 116 Rn. 51; Hambloch-Gesinn/Gesinn in Hölters, AktG, 2. Aufl., § 116 Rn. 50; Lutter, Information und Vertraulichkeit im Aufsichtsrat, 3. Aufl., § 14 Rn. 401; Wilsing/von der Linden, ZHR 178 (2014), 419, 432).

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

    Sie schützen Vorgänge, an deren Geheimhaltung der Unternehmer zur Unternehmensführung, insbesondere zur Durchführung seiner unternehmerischen Interessen am Markt objektiv interessiert sein muß (vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 12. Aufl. § 17 UWG Rz. 2, 6; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht Bd. II 4. Aufl. 57. Kap. Rz. 1 f; BGHZ 64, 325, 329 ff).

    Sonst wäre nicht nur der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der unbefangenen Meinungsbildung im Unternehmen vor allem in seinen hierfür im Vordergrund stehenden Entscheidungsgremien die Grundlage entzogen (vgl. auch BGHZ 64, 325, 329 ff), sondern es wären auch die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die durch Offenlegungen schon ihres Vorfeldes bedroht sein können, nicht hinreichend sicher.

  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Klage eines Aufsichtsratsmitgliedes auf Feststellung der Nichtigkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses gegen die Gesellschaft zu richten ist, weil der Aufsichtsrat den Beschluß als ihr Organ gefaßt hat und sie durch die von ihm getroffene Entscheidung und deren weitere Folgen berechtigt und verpflichtet werden kann (vgl. BGHZ 64, 325 (nur implicite) sowie vor allem BGHZ 83, 144, 146 u. BGHZ 85, 293, 295).

    So entspricht es nicht nur der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 64, 325; 83, 144; 85, 293).

  • BGH, 05.11.2013 - II ZB 28/12

    Aktiengesellschaft: Umfang der Auskunftspflicht des Vorstands in der

    Unabhängig von dieser Streitfrage sind die Diskussionen im Aufsichtsrat und das Abstimmungsverhalten der Mitglieder des Aufsichtsrats vertraulich, und zwar unabhängig davon, ob dies auch für den Gegenstand der Beratung selbst gilt (BGH, Urteil vom 5. Juni 1975 - II ZR 156/73, BGHZ 64, 325, 331 f.; MünchKommAktG/Habersack, 3. Aufl., § 116 Rn. 54; Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, 4. Aufl., § 6 Rn. 260 f.; vgl. auch BVerfG, ZIP 1999, 1798, 1800).

    Entscheidendes Kriterium ist insoweit ein objektives Bedürfnis der Geheimhaltung im Interesse des Unternehmens (BGH, Urteil vom 5. Juni 1975 - II ZR 156/73, BGHZ 64, 325, 329).

  • BGH, 06.03.1997 - II ZB 4/96

    Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters

    Anders als bei dem Aktionär, der nicht Organ der Aktiengesellschaft ist (vgl. Lutter, Information und Vertraulichkeit im Aufsichtsrat, 2. Aufl., S. 151 und 233) und dem die Auskunft quasi - öffentlich - in der Hauptversammlung - erteilt wird, besteht bei der Informationserteilung an den GmbH-Gesellschafter nicht die auf der Hand liegende Gefahr, daß Geheimnisse der Gesellschaft an die Öffentlichkeit herausgetragen werden (vgl. BGHZ 64, 325, 332), weil hier nur dem einzelnen Gesellschafter die Auskunft erteilt bzw. die Einsicht gewährt wird und der Empfänger dieser die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffenden Mitteilungen als deren Organ seinerseits die Pflicht zur Verschwiegenheit unterworfen ist (Lutter, Information ... aaO., S. 241 f.; Baumbach/Hueck/Zöllner aaO., § 51a Rdnr. 36 m.w.N.).

    Bezugspunkt der in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG niedergelegten Pflicht, Stillschweigen über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft zu wahren, ist allein das Interesse des Unternehmens als ganzem, sich davor zu bewahren, daß geheimhaltungsbedürftige Informationen an die Öffentlichkeit getragen werden und der Gesellschaft daraus Nachteile entstehen (vgl. schon BGHZ 64, 325, 330 f.; dazu Rittner, FS Hefermehl S. 365 ff., 368; Hoffmann, Der Aufsichtsrat, 3. Aufl. Rdnr. 266).

    Darin kommt der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck, den Aufsichtsrat - wie vor Inkrafttreten des MitbestG - als ein homogenes Organ von Vertretern mit identischen Rechten und Pflichten und ohne Fraktionszwang zu gestalten (BGHZ 64, 325, 330 f.; BGHZ 83, 106 ff., 112 f.; BGHZ 122, 342, 358; ferner Hachenburg/Raiser aaO., § 52 Rdnr. 246; KK/Mertens, Anh. § 117 B § 25 MitbestG Rdnr. 5 und 10 f.).

  • BSG, 08.10.2019 - B 1 A 1/19 R

    Aufsichtsrecht - Krankenversicherung - Zusammenschluss von Krankenkassen zu

    Das AktG knüpft das Schweigegebot allein an das objektive Vorliegen der Merkmale "vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft" (§ 93 Abs. 1 Satz 3, § 116 Satz 1 AktG) und "vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen" (§ 116 Satz 2 AktG) , ohne eine generelle, im Einzelfall zu widerlegende Vermutung für ein sachlich unbegrenztes Schweigegebot aufzustellen (vgl BGHZ 64, 325, 330 = juris RdNr 14) .

    Der erkennende Senat geht in Übereinstimmung mit der Rspr des BGH davon aus, dass das Schweigegebot des § 116 iVm § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG eine abschließende Regelung ist, die durch Satzung oder Geschäftsordnung weder gemildert noch verschärft werden kann (vgl BGHZ 64, 325, 326 f; vgl auch BGH Urteil vom 26.4.2016 - XI ZR 108/15 - juris RdNr 34 = NJW 2016, 2569) .

  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    Dies ist gerade für den Begriff des "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses" in anderen Vorschriften anerkannt (vgl. zu § 79 BetrVG BAG 26. Februar 1987 - 6 ABR 46/84 - BAGE 55, 96; zu § 93 AktG BGH 5. Juni 1975 - II ZR 156/73 - DB 1975, 1308, 1310).
  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 165/15

    Effektenverwaltung im Depotvertrag: Warnpflicht des Discount-Brokers vor

  • VGH Bayern, 08.05.2006 - 4 BV 05.756

    Bürgerbegehren gegen Geheimhaltung von Aufsichtsratssitzungen einer kommunalen

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 167/15

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung

  • OLG Hamm, 08.05.2017 - 8 U 86/16

    Stiftung; Vorstand; Abberufung; Anstellungsvertrag; Kündigung

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 145/80

    Zur Unzulässigkeit einer AG-Satzungsbestimmung bei Ungleichbehandlung der

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 175/15

    Depotvertragliche Haftung einer Direktbank kraft Wissenszurechnung; Haftung unter

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 177/15

    Schadenersatzbegehren wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung;

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 166/15

    Schadensersatzbegehren wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung durch

  • OLG Stuttgart, 29.02.2012 - 20 W 5/11

    Auskunftsrecht des Aktionärs einer börsennotierten Gesellschaft: Erforderlichkeit

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 114/15

    Bankenhaftung: Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 110/15

    Bankenhaftung: Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 176/15

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 112/15

    Depotvertragliche Haftung einer Direktbank kraft Wissenszurechnung; Haftung unter

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 193/15

    Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung durch

  • FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 1419/16

    Leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 123/81

    Zur Zulässigkeit von Satzungsvorschriften über Aufsichtsratsausschüsse und über

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 198/15

    Schadensersatzbegehren wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Mitarbeiter einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94

    "Flucht an die Öffentlichkeit" bei unzulässiger nichtöffentlicher Beratung

  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 57/88

    Prozeßführungsbefugnis einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats einer

  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 5 U 144/09

    Zur Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank 2008

  • VG Regensburg, 02.02.2005 - RN 3 K 04.01408

    Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten einer kommunalen

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 6 U 119/06

    Zurückbehaltungsrecht einer AG wegen Rückgabeanspruch von Geschäftsunterlagen

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - 6 U 69/11
  • VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 293.12

    BER: Keine Akteneinsicht in Aufsichtsratsprotokolle

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 102/81

    Zur Zulässigkeit von Regelungen für Ausschüsse des Aufsichtsrats einer AG

  • LG München I, 31.07.2018 - 5 HKO 7878/18

    Informationsanspruch des Aufsichtsrats im Vorfeld der Hauptversammlung einer

  • VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13

    Zur Frage des Anspruchs auf Informationszugang zu Dokumenten mit Bezug zu

  • OLG Hamburg, 06.03.1992 - 11 U 134/91

    Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zur Besetzung des Vorstandsausschusses einer

  • VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184

    Rechtsschutz gegen ehrkränkende Äußerungen im Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH.

  • OLG Frankfurt, 07.01.1982 - 16 U 92/81

    Befugnis eines Aufsichtsratsmitglieds, den Prüfungsbericht der Abschlußprüfer

  • LG Düsseldorf, 19.07.1994 - 10 O 526/93

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht