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   BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73   

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https://dejure.org/1975,296
BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73 (https://dejure.org/1975,296)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1975 - II ZR 80/73 (https://dejure.org/1975,296)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1975 - II ZR 80/73 (https://dejure.org/1975,296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines Kommanditisten gegen einen Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG) - Rückzahlung von aus der Gesellschaftskasse entnommenen Beträgen (Pacht für ein Betriebsgrundstück) - Vorliegen eines unwirksamen Pachtvertrags (Insichgeschäft)

  • opinioiuris.de

    Zwei gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 181
    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft

Papierfundstellen

  • BGHZ 64, 72
  • NJW 1975, 1117
  • MDR 1975, 645
  • DNotZ 1975, 566
  • DB 1975, 876
  • JR 1975, 423
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68

    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Durch diese rechtsdogmatischen Überlegungen würde sich der Senat gemäß der neueren Rechtsprechung, die es im notwendig erscheinenden Umfang auch auf den Zweck des § 181 BGB abstellt (BGHZ 56, 97, 101 f; 59, 236, 239 f), an einer Anwendung dieser Vorschrift gleichwohl nicht gehindert sehen, wenn sich ihr Zweck nur so verwirklichen ließe.

    § 181 BGB will verhindern, daß verschiedene und einander widersprechende Interessen durch ein und dieselbe Person vertreten werden, weil dies die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit einer Schädigung des Vertretenen mit sich bringt (BGHZ 56, 97, 101).

  • BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Durch diese rechtsdogmatischen Überlegungen würde sich der Senat gemäß der neueren Rechtsprechung, die es im notwendig erscheinenden Umfang auch auf den Zweck des § 181 BGB abstellt (BGHZ 56, 97, 101 f; 59, 236, 239 f), an einer Anwendung dieser Vorschrift gleichwohl nicht gehindert sehen, wenn sich ihr Zweck nur so verwirklichen ließe.
  • BGH, 31.03.1954 - II ZR 57/53

    Rechtsstellung des zur gesetzlichen Vertretung einer GmbH mitberufenen

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Der mit der Gesellschaft kontrahierende Gesamtvertreter, der einen anderen gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft "ermächtigt", überträgt demnach weder die ihm persönlich insoweit nicht zustehende gesetzliche Vertretungsmacht - die Befugnis zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung ist unübertragbar (BGHZ 13, 61, 65) - noch erweitert er auf unzulässige Weise seine eigene Vertretungsmacht.
  • BAG, 29.05.1969 - 2 AZR 444/68

    Lehrvertrag eines Minderjährigen - Gesetzlicher Vertreter - Prokurist des

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Hiergegen besteht freilich schon das Bedenken, daß § 181 BGB die Vertretungsmacht einschränkt und niemand mehr Rechte auf einen anderen übertragen kann, als er selber hat oder, anders ausgedrückt, daß der am Selbstkontrahieren gehinderte Vertreter nicht auf dem Umweg über die Bestellung eines Unterbevollmächtigten seine eigene Vertretungsmacht erweitern kann (Enneccerus/Nipperdey, Allg. Teil des Bürgerlichen Rechts 15. Aufl. § 181 III 2; Soergel/Schultze v. Lausaulx, BGB 10. Aufl. § 181 Rn. 29; vgl. auch BAG, Urt. v. 29.5.69 - 2 AZR 444/68, AP § 181 BGB Nr. 1 = Betrieb 1969, 1704).
  • BGH, 05.04.1973 - II ZR 45/71

    Wirksamkeit von Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Dem kann die Revision nicht mit Erfolg entgegenhalten, mindestens für diesen Fall sei die in § 5 des Gesellschaftsvertrags liegende Beschränkung der Vertretungsmacht zu beachten, die für den Rechtsverkehr zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter wirksam bestimmt werden könne (vgl. BGHZ 36, 26, 34; Urt. d. Sen. v. 5.4.73 - II ZR 45/71, LM HGB § 119 Nr. 10).
  • RG, 27.09.1924 - V 367/23

    Kann ein Unterbevollmächtigter im Namen des Machtgebers mit dem Bevollmächtigten,

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Unter diesem Gesichtspunkt hat es das Reichsgericht aus streng formaler Sicht für zulässig erachtet, daß der Vertreter, der durch § 181 BGB an einem Vertragsabschluß im eigenen Namen und zugleich im Namen des Vertretenen gehindert ist, einen Unterbevollmächtigten bestellt, der dann ihm gegenüber als Vertreter seines Geschäftsgegners auftritt (RGZ 108, 405; 157, 24, 31 f).
  • RG, 27.01.1938 - V B 13/37

    1. Fällt der Rangrücktritt einer bereits eingetragenen Hypothek hinter eine

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Unter diesem Gesichtspunkt hat es das Reichsgericht aus streng formaler Sicht für zulässig erachtet, daß der Vertreter, der durch § 181 BGB an einem Vertragsabschluß im eigenen Namen und zugleich im Namen des Vertretenen gehindert ist, einen Unterbevollmächtigten bestellt, der dann ihm gegenüber als Vertreter seines Geschäftsgegners auftritt (RGZ 108, 405; 157, 24, 31 f).
  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 112/19

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Vorliegen umfänglicher

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur im Bereich des Gesellschaftsrechts eine Bevollmächtigung als durch die in § 125 Abs. 2 Satz 2 HGB und § 78 Abs. 4 Satz 1 AktG gesetzlich vorgesehene Ermächtigung ausgeschlossen angesehen wird (vgl. BGHZ 64, 72 = NJW 1975, 1117; aA MünchKommHGB/K. Schmidt 4. Aufl. § 125 Rn. 10; Staub/Habersack HGB 5. Aufl. § 125 Rn. 13 mwN; Baumbach/Hopt/Roth HGB 39. Aufl. § 125 Rn. 9; vgl. auch Senatsurteil vom 26. Februar 2020 - XII ZR 51/19 - WM 2020, 648 Rn. 23 f. mwN), beruht dies auf den Besonderheiten des Gesellschaftsrechts und der Stellung der Gesellschafter bzw. des Vorstands (der Geschäftsführer) als Organen der Gesellschaft sowie der Unübertragbarkeit der organschaftlichen Willensbildung und -erklärung (BGHZ 13, 61, 65 = NJW 1954, 1158).
  • LG Frankfurt/Main, 11.02.2021 - 13 S 46/20

    Auch in 2er-Gemeinschaften muss der Verband gegen Veränderungen des

    Vertretungsverbote stünden dem Handeln der verbliebenen Eigentümer nicht entgegen (vgl. BGHZ 64, 72 = NJW 1975, 1117).
  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01

    Auslegung einer notariell beurkundeten Generalvollmacht

    Richtig ist, daß nach dieser Entscheidung die Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung und die damit verbundene Verantwortung unübertragbar sind (in diesem Sinn vorher bereits BGHZ 13, 61, 65; 34, 27, 30; 64, 72, 76; BGH, Urteil vom 19. Juni 1975 - II ZR 170/73 - WM 1975, 790, 791).
  • BGH, 17.01.2023 - II ZB 6/22

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Das Verbot will verhindern, dass verschiedene und einander widersprechende Interessen durch ein und dieselbe Person vertreten werden, weil dies die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit einer Schädigung des Vertretenen mit sich bringt (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1968 - II ZR 57/67, BGHZ 51, 209, 215; Urteil vom 6. März 1975 - II ZR 80/73, BGHZ 64, 72, 76;Urteil vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 64/90, ZIP 1991, 1582, 1583).

    Nach dem Zweck der Norm spielt es keine Rolle, ob der nach § 181 BGB in seiner Vertretungsmacht beschränkte organschaftliche Vertreter im Rahmen der Beschlussfassung die Stimme selbst abgibt oder dafür einen (Unter-)Vertreter bestellt, weil er auf diesem Umweg nicht seine eigene Vertretungsmacht erweitern kann (BGH, Urteil vom 6. März 1975 - II ZR 80/73, BGHZ 64, 72, 74 f.; Urteil vom 24. September 1990 - II ZR 167/89, BGHZ 112, 339, 343; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 82. Aufl., § 181 Rn. 12; MünchKommBGB/Schubert, 9. Aufl., § 181 Rn. 50; BeckOK BGB/Schäfer, Stand: 1.10.2022, § 181 Rn. 22; MünchKommAktG/Spindler, 5. Aufl., § 78 Rn. 131; Bayer/Möller, Festschrift Grunewald, 2021, S. 79, 84 f.; Schindeldecker, RNotZ 2015, 533, 553; Suttmann, MittBayNot 2011, 1, 5).

  • OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 8 UF 61/18

    Unverhältnismäßigkeit der Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Ein Vorgehen, dass ein Gesamtvertreter den anderen Gesamtvertreter rechtsgeschäftlich (unter-)bevollmächtigt im Sinne der §§ 164 ff. BGB, also der "Bevollmächtigte" einerseits als Gesamtvertreter des Vertretenen (des Kindes), andererseits aber auch als rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Untervertreter (des anderen gesetzlichen Gesamtvertreters bzw. des Vertretenen/Kindes) agiert, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu anderen Fällen der Gesamtvertretung, namentlich im Handels- und Gesellschaftsrecht, schon abgelehnt worden (BGH NJW 1975, 1117 [BGH 06.03.1975 - II ZR 80/73] ; BAG NJW 1981, 2374 [BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78] ).
  • BGH, 18.09.1975 - II ZB 6/74

    Verbotenes Selbstkontrahieren durch Fassung von Gesellschafterbeschlüssen

    Denn für die Auslegung des § 181 BGB sind nicht allein formalrechtliche oder konstruktive Überlegungen, sondern auch wertende Gesichtspunkte maßgebend (vgl. zuletzt BGHZ 64, 72, 76; Urt. d. Sen. v. 29.3.73 - II ZR 139/70, LM GmbHG § 47 Nr. 20 zu 4).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 64/90

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei Auslandsbezug

    Geben zwei Gesamtvertreter einer GmbH gemeinsam eine Vertragserklärung ab und verstößt dabei die Mitwirkung des einen gegen § 181 BGB, so kann seine Erklärung nicht in eine zulässige Ermächtigung des anderen zur Alleinvertretung (vgl. BGHZ 64, 72 = NJW 1975, 1117 = LM § 181 BGB Nr. 18 L) umgedeutet werden.

    Zwar hätten die Beteiligten das Vertretungshindernis möglicherweise dadurch beseitigen können, daß sie H. G. L. entsprechend § 125 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 78 Abs. 4 Satz 1 AktG zum alleinigen Vertragsabschluß für die Klägerin ermächtigt und ihm so eine organschaftliche Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt hätten (vgl. BGHZ 64, 72, 75 ff.).

    Dagegen spricht jedoch bereits, daß sich dann die persönlichen Verantwortlichkeiten für den Vertragsschluß anders gestalten würden, als sie von den Beteiligten gewollt waren: Im Verhältnis zur Klägerin wäre die Vereinbarung nicht mehr von H. und H. G. L. gemeinsam, sondern ausschließlich von H. G. L. zu verantworten (vgl. BGHZ 64, 72, 77).

  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 167/89

    Selbstkontrahierungsverbot bei Ermächtigung durch die Mitgesellschafter

    Dabei spielt es nach dem Normzweck des § 181 BGB keine Rolle, ob der Bevollmächtigte für sich mit den Stimmen seiner Vollmachtgeber selber abstimmt oder dies - wie im vorliegenden Fall - im Wege der Unterbevollmächtigung tut (vgl. BGHZ 64, 72, 74; OLG Frankfurt OLGZ 1974, 347; Münch.Komm.-Thiele, a.a.O. § 181 Rdn. 21; a.A. noch RGZ 108, 405 ff.).
  • BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75

    Unübertragbare Befugnis des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

    Die Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung und die damit verbundene Verantwortung sind unübertragbar (BGHZ 64, 72, 76; 13, 61, 65).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 16/21

    Verbot eines Insichgeschäfts; Umgehung einer Personenidentität durch einen

    Nicht als Untervertreter in diesem Sinne sind danach allerdings Organe des Geschäftsherrn anzusehen, die ihre Vertretungsmacht nicht von dem nach § 181 BGB ausgeschlossenen Vertreter ableiten, sondern von vornherein gesetzliche Vertretungsmacht besitzen (BGH, Urteil vom 06.03.1975 - II ZR 80/73 - BGHZ 64, 72; Urteil vom 13.06.1984 - VIII ZR 125/83 - BGHZ 91, 334).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79

    Zur Anwendbarkeit von § 181 BGB bei derAbgabe einer Löschungsbewilligung

  • BGH, 13.06.1984 - VIII ZR 125/83

    T-Shirt-Lieferung an Verein - §§ 48 ff HGB, § 181 BGB ist nicht analog anwendbar

  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

  • OLG München, 27.09.1989 - 7 U 2438/89

    Verbot des Selbstkontrahierens; Gleichartigkeit der Forderungen

  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88

    Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen

  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89

    Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 115/85

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zur Alleinvertretung

  • KG, 16.12.1997 - 1 W 5694/97

    Umgehung des Verbots des Selbstkontrahierens bei Grundstücksauflassung

  • OLG Hamm, 02.10.1980 - 15 W 117/80

    Miteigentumsanteil an einem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an einer

  • VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.5422

    Gemeindliches Vorkaufsrecht und Erhaltungssatzung zur Sicherung der

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

  • BGH, 16.12.1976 - III ZR 3/74

    Einfuhrstelle - Weisung, § 839 BGB, Amtspflicht, Art. 34 GG, Passivlegitimation

  • BFH, 22.06.1988 - X R 37/82

    Rechtliche Bewertung eines Mangels in der Vollmachtserteilung

  • LAG Hamm, 06.09.1996 - 10 Sa 1032/95

    Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

  • OLG Brandenburg, 18.01.2010 - 5 W 56/09

    Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren: (Un-)Wirksamkeit einer durch den

  • OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98

    Wohnungseigentum

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 132/98

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Angestellter eines Bayerischen Sparkasse

  • OLG München, 19.09.2013 - 34 Wx 156/13

    Grundbuchverfahrensrecht: Befugnis zur Unterbevollmächtigung eines staatlichen

  • OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 8 UF 61/18A
  • OLG Koblenz, 22.03.2001 - 1 Verg 9/00

    Begründung des Nachprüfungsantrags

  • OLG Koblenz, 22.03.2001 - Verg 9/00

    Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags?

  • BayObLG, 31.05.1979 - BReg. 2 Z 67/78

    § 181 BGB anwendbar, wenn zwei GmbH & CoKG's letztlich durch den gleichen

  • BGH, 11.11.1976 - II ZR 2/75

    Erwerb von Sicherungseigentum an einem Scheck durch die mit der Einziehung

  • BGH, 30.11.1989 - IX ZR 146/88

    Revisionsrechtliche Beanstandung einer unterlassenen Zeugenvereidigung -

  • BAG, 16.01.1980 - 4 AZR 202/78
  • BAG, 16.01.1980 - 4 AZR 200/78
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