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   BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73   

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BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73 (https://dejure.org/1975,392)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1975 - II ZR 90/73 (https://dejure.org/1975,392)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1975 - II ZR 90/73 (https://dejure.org/1975,392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen des Aufsichtsrates - Deligierung der Kompetenz für die Entscheidung über Anstellungsverträge mit Vorstandsmitgliedern - Wirksamkeit von einem Zweimann-Ausschuss beschlossenen und abgeschlossenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 190
  • NJW 1976, 145
  • MDR 1976, 124
  • DNotZ 1976, 298
  • DB 1975, 2313
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73
    Zwar ließ § 92 Abs. 4 AktG 1937 es zu, einem Ausschuß auch Entscheidungen wie die Anstellung von Vorstandsmitgliedern zu übertragen (BGHZ 41, 282, 285).

    Könnte jede Partei die Unwirksamkeit des Anstellungsvertrags mit allen sich hieraus ergebenden Folgerungen geltend machen, so würde dies in aller Regel das Vorstandsmitglied ungleich schwerer als die Gesellschaft treffen, ohne daß hierfür die Grundsätze über fehlerhafte Anstellungsverhältnisse (BGHZ 41, 282) stets einen vollen Ausgleich bieten könnten.

    Die stillschweigende Billigung durch den Aufsichtsrat kann zwar einen unwirksamen Anstellungsvertrag rechtlich nicht heilen (§ 108 Abs. 1 AktG; BGHZ 41, 282, 285 f).

    Infolgedessen kommt es weder auf die Bedenken gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, ein solches Rechtsverhältnis habe schon durch die Erklärung eines Zweimann-Ausschusses ohne Entscheidungsbefugnisse beendet werden können, noch auf die in BGHZ 41, 282 nicht entschiedene Frage an, ob aus ihm Ansprüche auch für die Zukunft hätten erwachsen können.

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73
    Die einem Organmitglied erteilte Versorgungszusage hat im allgemeinen Entgeltcharakter; ihr wesentlicher Grund liegt in der Bereitschaft des anderen Teils, seine Fähigkeiten und seine Arbeitskraft dem Unternehmen für gewisse Zeit zur Verfügung zu stellen (BGHZ 55, 274, 278, 280; 61, 31, 36; vgl. auch BAG, Urt. v. 10.3.72 - 3 AZR 278/71, AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt = WM 1972, 1133 zu A II 2 a).

    Seine somit in einem Austauschverhältnis zu der versprochenen Versorgung stehende Vertragsleistung hatte der Kläger in dem Zeitpunkt, in dem er seine Tätigkeit für die Beklagte endgültig einstellte, zum weitaus überwiegenden Teil bereits erbracht (vgl. auch hierzu BAG, Urt. v. 10.3.72 a.a.O. zu A II 2 b sowie Urt. v. 20.2.1975 - AZR 514/73, VersR 1975, 937 zu I 1, 2).

    Dies allein hätte freilich, wenn gleichzeitig der Vertrag abgelaufen wäre, nach dem damaligen Rechtszustand für den Erwerb von Versorgungsansprüchen oder auch nur einer Versorgungsanwartschaft nicht ausgereicht; das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I 3610) ist nach seinen §§ 26, 32 auf solche alten Fälle ebenso unanwendbar wie die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über die Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften (vgl. Urt. v. 10.3.72 a.a.O., insbes. zu A IV 3; Urt. v. 13.2.75 - 3 AZR 24/74, VersR 1975, 819).

  • BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53

    Entlassung eines Vorstandsmitgliedes

    Auszug aus BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73
    Zutreffend hat das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang auch auf die Verordnung zur Vereinfachung der Verwaltung von Personenvereinigungen vom 8. Januar 1945 (BGBl 15) hingewiesen, die im Hinblick auf die Kriegs Verhältnisse die Beschlußfassung des Aufsichtsrats erleichtern wollte (vgl. BGHZ 12, 327, 330), gleichwohl aber in § 11 eine Mindestbeteiligung von drei Mitgliedern vorschrieb.
  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 137/51

    Aufsichtsratsbeschluß einer Genossenschaft

    Auszug aus BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73
    Die Bestimmung einer Mindest zahl für die Beschlußfähigkeit des Aufsichtsrats soll im Interesse der Gesellschaft und ihrer Mitglieder Zufallsentscheidungen verhüten und damit eine möglichst sachgerechte kollegiale Meinungsbildung gewährleisten (vgl. BGHZ 4, 224, 228 f).
  • BAG, 03.06.1966 - 3 AZR 413/65

    Versorgungsanspruch - Kündigung - Vertragsgestaltung - Vertragsbeendigung -

    Auszug aus BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73
    Nach dem Sinn und Zweck solcher Bestimmungen, dem Dienstverpflichteten von einem bestimmten Dienst- und Lebensalter an für den Fall einer von ihm nicht zu vertretenden Beendigung des Dienstverhältnisses eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit zu bieten, sind sie aber auch dann anwendbar, wenn eine automatische Vertragsverlängerung ausscheidet - wie es hier mit Rücksicht auf die zwingende aktienrechtliche Regelung nach Ablauf von fünf Jahren der Fall war -, eine Kündigung sich deshalb erübrigt und der Dienstberechtigte den Anstellungsvertrag von sich aus nicht verlängert (vgl. auch BAG 18, 324).
  • BAG, 23.06.1955 - 2 AZR 225/54

    Arbeitsentgelt: Wiederaufleben des Anspruchs auf volles Ruhegehalts nach

    Auszug aus BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73
    Das gilt auch für solche Versprechen, die erst nachträglich mit Rücksicht auf in der Vergangenheit geleistete Dienste abgegeben werden (BAG, Urt. v. 12.2.71 - 3 AZR 83/70, AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen).
  • BAG, 12.02.1971 - 3 AZR 83/70

    Ruhegeld - Altersversorgung - Versorgungseinrichtung - Unterstützungskasse

    Auszug aus BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73
    Das gilt auch für solche Versprechen, die erst nachträglich mit Rücksicht auf in der Vergangenheit geleistete Dienste abgegeben werden (BAG, Urt. v. 12.2.71 - 3 AZR 83/70, AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen).
  • BAG, 13.02.1975 - 3 AZR 24/74

    Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73
    Dies allein hätte freilich, wenn gleichzeitig der Vertrag abgelaufen wäre, nach dem damaligen Rechtszustand für den Erwerb von Versorgungsansprüchen oder auch nur einer Versorgungsanwartschaft nicht ausgereicht; das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I 3610) ist nach seinen §§ 26, 32 auf solche alten Fälle ebenso unanwendbar wie die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über die Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften (vgl. Urt. v. 10.3.72 a.a.O., insbes. zu A IV 3; Urt. v. 13.2.75 - 3 AZR 24/74, VersR 1975, 819).
  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 57/55

    Abberufung des Vorstands nach Vertrauensentzug

    Auszug aus BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73
    Nur eine automatische Verlängerung des Anstellungsvertrags über die Gesamtzeit von fünf Jahren hinaus ist ohne entsprechende Verlängerung der Bestellung ausgeschlossen, weil hierdurch die Entschließungsfreiheit des Aufsichtsrats zeitlich stärker eingeschränkt würde, als das Gesetz es erlaubt (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 3 und 4 Akt G und für das alte unecht BGHZ 20, 239, 245; Urt. d. San. v. 8.3.73 - II ZR 134/71, WM 1973, 506).
  • BGH, 07.01.1971 - II ZR 23/70

    Ruhegehalt und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73
    Die einem Organmitglied erteilte Versorgungszusage hat im allgemeinen Entgeltcharakter; ihr wesentlicher Grund liegt in der Bereitschaft des anderen Teils, seine Fähigkeiten und seine Arbeitskraft dem Unternehmen für gewisse Zeit zur Verfügung zu stellen (BGHZ 55, 274, 278, 280; 61, 31, 36; vgl. auch BAG, Urt. v. 10.3.72 - 3 AZR 278/71, AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt = WM 1972, 1133 zu A II 2 a).
  • BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71

    Grundsätze über fehlerhafte Anstellungsverträge - Kündigung eines

  • BGH, 28.05.1973 - II ZR 58/71

    Pensionserhöhung wegen Geldentwertung

  • BAG, 20.02.1975 - 3 AZR 514/73

    Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit von Ruhegehaltsansprüchen bei

  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65

    Bauen im Bauwich - Zulässigkeit eines Kleingaragenbaus im Bauwich -

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Die unechte Rückwirkung infolge einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde daher im Bereich des Privatrechts aus guten Gründen bisher nur in solchen Fällen eingeschränkt, in denen es um den Fortbestand eines - häufig Versorgungscharakter tragenden - Dauerschuldverhältnisses ging und die Rückwirkung für den davon Betroffenen möglicherweise existenzbedrohende Auswirkungen hatte (vgl. BVerfGE 74, 129; BAGE 66, 228, 236 ff; BGHZ 65, 190, 194 f; 114, 127, 136 f).
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, daß die sog. unechte Rückwirkung infolge einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Privatrecht nur in sehr engen Grenzen, und zwar nur dann eingeschränkt wird, wenn sie zur Beendigung eines - in der Regel Versorgungscharakter tragenden - Dauerschuldverhältnisses führen würde oder für den davon Betroffenen existenzbedrohende Auswirkungen hätte (vgl. BVerfGE 74, 129; BAGE 66, 228, 236 ff.; BGHZ 65, 190, 194 f.; 114, 127, 136 f.; 132, 119, 131 f.).
  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 188/89

    Pflichten des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand; Wirksamkeit eines

    b) Die Revisionserwiderung weist auf die Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 1975 (BGHZ 65, 190 [BGH 23.10.1975 - II ZR 90/73]) hin.

    Der Senat hat dort einen von einem unzureichend besetzten Aufsichtsratsausschuß mit einem Vorstandsmitglied geschlossenen Anstellungsvertrag für Vergangenheit und Zukunft als wirksam behandelt (BGHZ 65, 190, 194 f.) [BGH 23.10.1975 - II ZR 90/73].

    Der Senat hat für das Verhältnis zwischen Vorstandsmitglied und Gesellschaft betont, daß jenes sich gewöhnlich mit seiner ganzen beruflichen Existenz auf den Bestand des Vertrages eingerichtet und dafür oftmals andere Möglichkeiten, seine wirtschaftliche Zukunft zu sichern, unwiderbringlich verloren habe (BGHZ 65, 190, 194) [BGH 23.10.1975 - II ZR 90/73].

  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

    Da sich die Beteiligten auf die Gültigkeit der unter diesen Umständen abgeschlossenen Verträge eingestellt hatten, hat es der Senat als unvereinbar mit Treu und Glauben und einer gerechten Interessenabwägung angesehen, sie als unwirksam zu behandeln (BGHZ 65, 190, 194).
  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90

    Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im

    Ein darüber hinausgehender Schutz des Klägers, der den Beklagten verpflichten könnte, das Dienstverhältnis nach § 242 BGB auch für die Zukunft als voll verbindlich gegen sich gelten zu lassen (vgl. BGHZ 65, 190 [BGH 23.10.1975 - II ZR 90/73].194 f.), ist entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung schon allein angesichts seines äußerst kurzen Bestandes nicht anzuerkennen.
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Hat dagegen das Vertretungsorgan seine Tätigkeit auf der Grundlage des fehlerhaften Vertrages aufgenommen und geschah dies mit Wissen des für den Vertragsschluß zuständigen Gesellschaftsorgans oder auch nur eines Organmitglieds, ist diese Vereinbarung für die Dauer der Tätigkeit so zu behandeln, als wäre sie mit allen vorgesehenen gegenseitigen Rechten und Pflichten wirksam (BGHZ 41, 282, 286 ff; 65, 190, 194 f; BGH, Urt. v. 8. März 1973 - II ZR 134/71, WM 1973, 506; Urt. v. 16. Januar 1995 - II ZR 290/93, WM 1995, 614).
  • BGH, 19.12.1988 - II ZR 74/88

    Anforderungen an die Form von Beschlüssen eines vom Aufsichtsrat gebildeten

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß der Beschluß des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten vom 10. Juni 1981 nicht wirksam war, weil der in der Aufsichtsratssitzung vom 25. Mai 1981 gewählte Ausschuß für Vorstandsangelegenheiten nicht wie erforderlich aus drei, sondern nur aus zwei Mitgliedern bestanden hat (vgl. dazu § 108 Abs. 2 Satz 3, § 107 Abs. 2 AktG; BGHZ 65, 190, 191 ff) [BGH 23.10.1975 - II ZR 90/73].

    Der Beschluß des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten vom 10. Juni 1981 war nichtig, weil der Ausschuß nicht mit der erforderlichen Zahl von drei Mitgliedern besetzt war (zur Nichtigkeit derartiger Beschlüsse vgl. Baums, ZGR 1983, 300, 317 ff m.w.N. in Fn. 63 und 64; Mertens in KölnKmm. z. AktG, 1985 § 108 Rdnrn. 54, 62 und 76; zur Besetzung des Ausschusses vgl. BGHZ 65, 190 [BGH 23.10.1975 - II ZR 90/73]).

    Die Revision verkennt nicht, daß Beschlüsse des Aufsichtsrates sowie eines von ihm gebildeten Ausschusses nicht stillschweigend gefaßt werden können (Senatsurteile BGHZ 10, 187, 194 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52]; 41, 282, 286; 65, 190, 195) [BGH 23.10.1975 - II ZR 90/73].

    Das Berufungsgericht hat eine Anerkennung der Wirksamkeit des Anstellungsvertrages auch für die Zukunft unter Hinweis auf die Entscheidung des Senates vom 23. Oktober 1975 (BGHZ 65, 190, 194 f) [BGH 23.10.1975 - II ZR 90/73] abgelehnt.

  • OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 1 U 173/20

    Vergütungsansprüche aus einem Anstellungsvertrag als Vorstand einer

    Das gilt auch in Bezug auf einen Vorstandsanstellungsvertrag; die stillschweigende Billigung durch den AR kann einen unwirksamen Anstellungsvertrag nicht heilen (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.1975 - II ZR 90/73, juris, Rn. 16).

    2.2.1 Denn für den Fall, dass Anstellungsverträge von Wirksamkeitsmängeln betroffen sind, jedoch durch Aufnahme der Tätigkeit gleichwohl tatsächlich in Vollzug gesetzt wurden, ist anerkannt, dass unter sinngemäßer Heranziehung der Grundsätze zu fehlerhaften Arbeitsverhältnissen der Vertrag für die Dauer der Tätigkeit so zu behandeln ist, als wäre er wirksam zu Stande gekommen; er kann aber für die Zukunft jederzeit, auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgelöst werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 06.04.1964 - II ZR 75/62, BGHZ 41, 282, 287 f.; Urteil vom 17.04.1967 - II ZR 157/64 -, BGHZ 47, 341 -352 = juris, Rn. 17; Urteil vom 23.10.1975 - II ZR 90/73, juris; ZIP 1989, 294, 295; Urteil vom 03.07.2000 - II ZR 282/98, NJW 2000, 2983 , LS 2 und sub 1b; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 25.05.2011 - 7 U 268/08 -, juris, Rn. 43; Hüffer/Koch, AktG , 15. Auflage 2021, § 84 , Rn. 27 m.w.N.; mit abw.

    Abgesehen davon fehlt es auch an der Angabe jeden Kündigungsgrunds, denn ein Beschluss über den Austritt wurde in der Hauptversammlung gerade nicht gefasst (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.1975 - II ZR 90/73 -, juris Rn. 18 = BGHZ 65, 190 -196), sondern unter dem dafür in Anspruch genommen TOP 6 bzgl. Jahresabschluss allenfalls informatorisch ein - angebliches - "Ausscheiden" auch des Klägers mitgeteilt.

    Die Beklagte behauptet zwar pauschal, ihr Vorstand habe den Vertrag ändern können (II 46), meint folglich offenbar, dass die behauptete Herabsetzung wirksam wäre (II 50 ff.), verkennt jedoch, dass - auch nach ihrem eigenen Ansatz (II 51) - auch wenn eine Anstellung durch hierzu nicht befugte Personen für die Beklagte beschlossen und vereinbart wurde, der Anstellungsvertrag für Vergangenheit und Zukunft so zu behandeln ist, als wäre er zwischen den Parteien wirksam zustande gekommen (vgl. BGH, Urteil vom 23.10-1975 - II ZR 90/73 -, BGHZ 65, 190 -196 = juris, Rn. 14), folglich auch für eine etwaige Herabsetzungsvereinbarung mit dem Kläger ausschließlich der AR befugt gewesen wäre.

  • BGH, 05.11.2001 - II ZR 119/00

    Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen

    Sie kommt nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, in denen aufgrund besonderer Umstände die Schutzbedürftigkeit einer Partei die Anerkennung des Fortbestandes des Vertrages geboten erscheinen läßt (vgl. BGHZ 65, 190, 194; 114, 127, 136 f.; BGH, Urt. v. 19. Dezember 1988 - II ZR 74/88, ZIP 1989, 294, 296).
  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 553/19

    Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

    Zwar wird der einem Organmitglied durch Dienstvertrag erteilten Versorgungszusage für die Zeit nach dessen Ausscheiden grundsätzlich Entgeltcharakter zugebilligt (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 1975 - II ZR 90/73, NJW 1976, 145, 147, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 65, 190; vom 28. September 1981 - II ZR 181/80, MDR 1982, 462, und vom 3. Juli 2000 - II ZR 381/98, BGHR BetrAVG § 1 Übergangsgeld 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2019 - 4 Sa 39/18

    Wirksamkeit Versorgungszusage - Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH -

  • LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 (7) Sa 415/97

    Betriebliche Altersversorgung: Anspruch auf Übergangsgeld bei Aufhebungsvertrag

  • OLG Schleswig, 16.11.2000 - 5 U 66/99

    Beschlusssfassung des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft - Anstellungsvertrag

  • BGH, 16.01.1995 - II ZR 290/93

    Annahme eines faktischen Anstellungsverhältnisses bei Unwirksamkeit eines mit

  • BGH, 08.12.1977 - II ZR 219/75

    Widerruf der Bestellung in den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) als

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 102/81

    Zur Zulässigkeit von Regelungen für Ausschüsse des Aufsichtsrats einer AG

  • BGH, 27.05.1991 - II ZR 87/90

    Zusammensetzung und Aufgaben eines Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten;

  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 182/79

    Zuständigkeit für Verträge über Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern

  • OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 7 U 268/08

    Herabsetzung der Vergütungsansprüche eines ehemaligen AG-Vorstandmitglieds

  • LAG Brandenburg, 24.10.1997 - 4 Sa 764/96

    Streit einer brandenburgischen Sparkasse um die Wirksamkeit von Kündigungen,

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 12/98
  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 187/89

    Vertrag zwischen Aufsichtsratsmitglied und der Gesellschaft, durch den sich

  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 181/80

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Angemessenheit einer

  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 189/89

    Wirksamkeit eines Beratervertrages mit Aufsichtsratsmitglied - Abgrenzung zu

  • FG Hessen, 10.05.1995 - 4 K 3361/94

    Geschäftsführervergütung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Veranlassung der

  • OLG Köln, 27.05.1994 - 19 U 289/93

    Zahlung einer Vergütung an ein Aufsichtsratsmitglied aufgrund eines

  • LG Neuruppin, 31.07.2014 - 3 O 42/12
  • OLG Rostock, 25.07.1996 - 1 U 193/95

    Voraussetzungen der Ersatzzustellung nach Zivilprozessordnung (ZPO); Möglichkeit

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