Rechtsprechung
| BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73 |
Volltextveröffentlichungen
- Prof. Dr. Lorenz
Geschäftsführung ohne Auftrag: "Auch fremdes Geschäft" bei öffentlich-rechtlicher Gefahrenabwehr, Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens bei "objektiv auch-fremden Geschäft"
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 65, 354
- NJW 1976, 619
Wird zitiert von ... (34)
- BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98
Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"
Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; Senatsurteil vom 2. April 1998 - III ZR 251/96 - WM 1998, 1356, 1358).Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 26. November 1998 - III ZR 223/97 - NJW 1999, 858, 860, für BGHZ 140, 102 vorgesehen).
Das hat der Bundesgerichtshof etwa für das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.) und der Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), der Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) angenommen oder zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).
- BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Werkvertrag - Haftung des Mitbegünstigten bei Insolvenz des Auftraggebers?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109;… BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nur voraus, daß der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt.Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.
So hat der Bundesgerichtshof etwa das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.), die zugleich zur Gefahrenabwehr erfolgte Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), die Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von durch einen anderen verursachte Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) als Geschäftsführung ohne Auftrag bewertet oder diese zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).
- BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84
Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer
Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, wenn es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 70, 289, 396).
- BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03
Polizeirecht - Dienstliches Handeln ist immer hoheitliche Tätigkeit
Die Annahme einer Geschäftsführung ohne Auftrag der Verwaltung für den Bürger verbietet sich nicht einmal dann ohne weiteres, wenn die öffentliche Hand bei dem betreffenden Vorgang hauptsächlich zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten tätig geworden ist (vgl. BGHZ 40, 28; 63, 167, 169 f, jeweils für den Einsatz der Feuerwehr [vgl. hierzu auch BayVGH BayVBl. 1979, 621, 623]; BGH, Urteile vom 10. April 1969 - II ZR 239/67 - NJW 1969, 1205 und BGHZ 65, 384, jeweils zur Bergung von einem Schiff verlorengegangener, für die Schiffahrt gefährlicher Gegenstände durch den Eigentümer der öffentlichen Wasserstraße; BGHZ 65, 354, 357 ff, zur Beseitigung von Straßenverschmutzungen, die von einem Anlieger herrühren, durch die Straßenbaubehörde). - BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
Kein öffentliches Interesse an der Erbringung von Geldleistungen für den …
Daran fehlt es, wenn er das Geschäft nur als eigenes, also nicht auch als fremdes führt, dh in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (vgl hierzu BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 14, 248, 249; BGH NJW 2000, 72).Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft (sog auch fremdes Geschäft) handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f; 140, 102; zum sog auch fremden Geschäft kritisch Schwark, Jus 1984, S 321;… Medicus, Bürgerliches Recht, 17. Aufl 1996, RdNr 410 ff).
Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) etwa bei einem Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f) und der Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f) angenommen.
- BGH, 16.11.2007 - V ZR 208/06
Immobilien - Bestimmbarkeit des Dritten reicht bei Vertrag zugunsten Dritter!
Die Führung eines fremden Geschäfts liegt nämlich nicht nur vor, wenn das Geschäft als ganzes fremd ist; es genügt vielmehr, wenn es auch ein fremdes Geschäft ist (BGHZ 65, 354, 357; 65, 384, 387; 110, 313, 314 f.;… Senat, Urt. v. 8. Dezember 2006, V ZR 103/06, NJW-RR 2007, 672, 673). - BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88
Zusatzaufträge: Mißbrauch der Vertretungsmacht durch Vertreter des …
Er kann sich allerdings schadensersatzpflichtig machen (Senat, BGHZ 65, 354, 357). - OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 55/01
Scheinvaterregress, Anfechtungskosten, Vaterschaftsanerkenntnis
Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewusstsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; WM 1998, 1356, 1358; NJW 2000, 72).Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; NJW 1999, 858, 860).
- BGH, 26.09.2006 - VI ZR 166/05
Verkehrssicherungspflicht - Reichweite der Haftung des Abfallerzeugers
Insbesondere hindert der Umstand, dass der Geschäftsführer einer eigenen öffentlich-rechtlichen Pflicht nachkommt, nicht die Annahme, dass er damit zugleich das privatrechtliche Geschäft eines Dritten besorgt (vgl. BGH, BGHZ 40, 28, 30; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - NJW 1978, 1258 f.;… MünchKommBGB/Seiler, 4. Aufl., § 677 Rdn. 9 m.w.N.;… Staudinger/Wittmann, aaO, Rdn. 23). - BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76
Mängelbeseitigung durch Bauträger trotz Abtretung an Erwerber
Zwar hat die Klägerin mit der Beseitigung der Mängel, die in erster Linie Sache des Beklagten zu 1 war, ein objektiv fremdes Geschäft mitbesorgt, so daß ihr Wille zur Fremdgeschäftsführung vermutet wird (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BGHZ 65, 354, 357 mit Nachweisen). - BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88
Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks
- BGH, 23.09.1999 - III ZR 323/98
Erbensucher, kein Anspruch auf Aufwendungsersatz
- BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04
Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des …
- BGH, 12.12.1991 - IX ZR 178/91
Bindungswirkung eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs
- BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlichen Interesses im …
- OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
Anspruch auf Preisanpassung im Rahmen eines langjährigen Lavaausbeutungsvertrages …
- BGH, 08.12.2006 - V ZR 103/06
Immobilien - Besitzberechtigter Nutzer und Anschlussbeitragserstattung
- BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 1/04
Keine konkludente Vertragsannahme bei fehlender Willenserklärung
- BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80
Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners
- BGH, 03.07.2009 - V ZR 182/08
Mietrecht - Zur Vermietung eines restitutionsbelasteten Grundstücks
- BGH, 18.09.2009 - V ZR 118/08
Vorliegen von Rechtsgeschäften zur Erhaltung des Vermögenswertes bei der …
- BGH, 26.04.1990 - III ZR 294/88
Voraussetzungen und Beweislast bei Geschäftsführung ohne Auftrag
- BGH, 20.12.1990 - VII ZR 248/89
Vereinbarung der VOB/B
- OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Aufwendungsersatzanspruch: Vorrang der Regelungen des Gesamtschuldnerausgleichs …
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03
GoA durch eine Behörde
- OLG Hamm, 10.08.2005 - 11 U 175/04
Amtshaftungsanspruch nur bei Verletzung von Amtspflichten Dritten gegenüber - …
- OLG Koblenz, 12.03.2007 - 12 U 1090/05
Keine Ansprüche auf Nutzungsherausgabe aus EBV bei anfänglicher Rechtmäßigkeit …
- BGH, 20.04.1978 - VII ZR 94/77
Bereicherungsanspruch bei Fehlen der Voraussetzungen werkvertraglicher …
- BGH, 20.04.1978 - VII ZR 143/77
Bauvertrag - Mängelbeseitigungspflicht bei Verlängerung der Verjährungspflicht
- OLG Koblenz, 04.11.1993 - 5 U 1714/92
Aufwendungsersatzanspruch des Nießbrauchers bei Sanierung eines Flachdachs
- OLG Jena, 16.03.2006 - 1 U 388/05
Erschließungsvertrag: Folgen der Unwirksamkeit
- OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95
Zinsansprüche der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben aus …
- LG Duisburg, 15.02.2002 - 22 O 169/01
- BGH, 12.05.1977 - VII ZR 300/74
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