Rechtsprechung
BGH, 18.09.1975 - II ZB 5/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Benennung einer neugebildeten Firma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Klarstellung der Angehörigkeit zu einer weiteren Firma in einem Firmennamen - Pflicht zur Einhaltung des Grundsatzes der Firmenwahrheit bei der Namensgebung einer Firma ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 65, 89
- NJW 1975, 2293
- MDR 1976, 29
- DNotZ 1976, 35
- DB 1975, 2172
- JR 1976, 160
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.03.1974 - II ZR 167/72
Wirkung des Vertreterhandelns bei Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz; …
Auszug aus BGH, 18.09.1975 - II ZB 5/74
Der Senat bleibt mit dieser Entscheidung auf seiner in BGHZ 62, 216 und in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 18. September 1975 - II ZB 9/74 verfolgten Linie, im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten des Firmenrechts die Durchsichtigkeit der Unternehmensbezeichnungen nach Möglichkeit zu erhalten, wo dies dem Rechtsverkehr dienlich sein kann. - BGH, 18.09.1975 - II ZB 9/74
Fortsetzung der Firma eines Einzelkaufmanns durch eine GmbH & Co. KG
Auszug aus BGH, 18.09.1975 - II ZB 5/74
Der Senat bleibt mit dieser Entscheidung auf seiner in BGHZ 62, 216 und in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 18. September 1975 - II ZB 9/74 verfolgten Linie, im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten des Firmenrechts die Durchsichtigkeit der Unternehmensbezeichnungen nach Möglichkeit zu erhalten, wo dies dem Rechtsverkehr dienlich sein kann.
- BGH, 24.10.1991 - I ZR 271/89
Dr. Stein ... GmbH - Irreführung/Geschäftsverhältnisse
(§ 18 Abs. 2 HGB) auch die Personenfirma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung über die Gesellschafter keine unrichtigen Angaben enthalten (vgl. BGHZ 65, 89, 92). - OLG Köln, 12.03.2008 - 2 Wx 5/08
Irreführung durch Führung eines Doktortitels in der Firmenbezeichnung einer GmbH
Im Interesse des Geschäftsverkehrs darf nach den in § 18 Abs. 2 HGB normierten Grundsätzen der Firmenwahrheit auch die Personenfirma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung über die Gesellschafter keine unrichtigen Angaben enthalten (BGHZ 65, 89 [92]; BGH NJW-RR 1992, 367 f.). - BGH, 16.03.1981 - II ZB 9/80
Zulässigkeit der Firma einer GmbH & Co. KG
Dies würde der in § 18 Abs. 2 HGB zum Ausdruck gekommenen Forderung nach Firmenwahrheit, die für die Firmenneubildung uneingeschränkt gilt, und der vom Senat in seiner firmenrechtlichen Rechtsprechung verfolgten Tendenz widersprechen, einen verhältnismäßig strengen Maßstab anzulegen, wenn es darum geht, Täuschungen und Irrtümer zu vermeiden (vgl. BGHZ 65, 89, 92 m.w.Nachw.).
- OLG Stuttgart, 21.03.2000 - 8 W 154/99
"& Partner"; Firma einer GmbH
Die Beibehaltung eines Firmenzusatzes, der darüberhinaus keine nennenswerte Kennzeichnungskraft hat, sondern nur ein - bisher für erforderlich angesehener - Hinweis auf mehr als 2 Gesellschafter ist (vgl BGHZ 65, 89), lässt sich dagegen nicht mit dem Argument der Firmenkontinuität rechtfertigen. - BGH, 09.12.1976 - II ZB 6/76
Haftung für die Richtigkeit einer Firmenangabe; Fortführung einer KG nach …
Der Grundsatz der Firmenwahrheit ist, wie der Senat in seiner Rechtsprechung mehrfach betont hat, für das gesamte Firmenrecht von grundlegender Bedeutung (vgl. BGHZ 53, 65, 69; BGHZ 65, 89, 92; BGHZ 65, 103, 105 f.). - BGH, 14.10.1976 - KRB 1/76
Zulässigkeit der Verteidigung mehrerer Betroffener durch einen gemeinschaftlichen …
Die Nebenbetroffene, die noch unter der Firma Franz H. & Sohn am Geschäftsverkehr teilnimmt (vgl. zur Zulässigkeit der Firmenbezeichnung BGHZ 65, 89), soll es unterlassen haben, Großhandels-Abgabepreisempfehlungen als unverbindlich zu kennzeichnen. - BayObLG, 27.07.1990 - BReg. 3 Z 86/90
Namensgebung einer Kommanditgesellschaft; Gebot der Unterscheidbarkeit und der …
Diese kann man aber nicht dadurch vermeiden, daß man die vollständige Aufnahme der Firma der Komplementär-GmbH in die Kommanditgesellschaft unter Mißachtung von § 18 Abs. 2 HGB zuläßt (vgl. BGHZ 65, 89/92). - BayObLG, 01.12.1981 - BReg. 1 Z 74/81
Zur Täuschungseignung einer Firma bei Buchstabenkombination
a) Nach § 18 Abs. 2 Satz 1 HGB , der auch auf die GmbH anzuwenden ist ( § 6 Abs. 1 HGB , § 13 Abs. 3 GmbHG ; BGHZ 65, 89/92 [= MittBayNot 1975, 268 ]; BayObLG BB 1973, 305 [= MittBayNot 1973, 31 ]), darf der Firma kein Zusatz beigefügt werden, der geeignet ist, eine Täuschung über die Art und den Umfang des Geschäftsoder die Verhältnisse des Geschäftsinhabers herbeizuführen. - BayObLG, 28.09.1979 - BReg. 1 Z 58/79 Denn die Aufnahme eines solchen, die Rechtsform klarstellenden Zusatzes in die Firma der Kommanditgesellschaft ist schon deswegen erforderlich, um deren besondere Haftungsstruktur deutlich zu machen ( BGHZ 62, 216 /226; 65, 89/91; BGH NJW 1976, 48 /49; BayObLGZ 1978, 40 /42 mit Nachw.) und entsprechend dem Gebot der Firmenklarheit ( § 18 Abs. 2 HGB auf eine Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als einziger Komplementärin hinzuweisen (BGH BB 1979, 1118 ).