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   BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74   

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https://dejure.org/1976,33
BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74 (https://dejure.org/1976,33)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1976 - VI ZR 246/74 (https://dejure.org/1976,33)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1976 - VI ZR 246/74 (https://dejure.org/1976,33)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Bittenbinder / Der Fall Bittenbinder / Panorama

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • fitug.de

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unrichtige Darstellung in einer Fernsehsendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Persönlichkeitsrecht - Gegendarstellung - Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch - Aufwendungsersatz - Anzeigenaktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine unrichtige Pressedarstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 182
  • NJW 1976, 1198
  • MDR 1976, 749
  • GRUR 1976, 651
  • DVBl 1976, 579
  • DB 1976, 1099
  • afp 1976, 74
  • afp 1976, 75
  • JR 1976, 378
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Die Revision wendet sich Im Grundsatz nicht gegen den rechtlichen Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen hat,, sondern nur solche Kosten, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 192 m. w. N.; ebenso BGHZ 30, 154, 158 und BGH, Urteil vom 30. April 1986 - VIII ZR 112/85 - NJW 1986, 2243, 2245 m. w. N.).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts können die Grundsätze, die der erkennende Senat für Fernsehsendungen aufgestellt hat, die - wie etwa Live-Diskussionen - einen "Markt der Meinungen" eröffnen (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 188, "Panorama"), auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

    Ebenso wie der Verleger die Quelle einer von einem Presseerzeugnis ausgehenden Störung beherrscht und deshalb grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 3, 270, 275 ff. und 14, 163, 174; Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Aufl., LPG § 6, Rn. 276 f.), kann beim Fernsehen das Sendeunternehmen als "Herr der Sendung" zur Unterlassung verpflichtet sein (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 188).

  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Jedenfalls ist eine höhere Belastung der Bekl. nicht mit dem allgemeinen Grundsatz des Schadensrechts vereinbar, daß der Geschädigte Aufwendungen zur Verhinderung des Schadens nur insoweit ersetzt verlangen kann, als sie ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in seiner Lage zur Verfolgung dieses Ziels für zweckmäßig und vertretbar halten durfte (vgl. BGHZ 66, 182,192 m. w. Nachw.).
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