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   BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75   

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BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75 (https://dejure.org/1976,247)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75 (https://dejure.org/1976,247)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75 (https://dejure.org/1976,247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache - Vollstreckbare Zahlungsaufforderungen einer Rechtsanwaltskammer - Erhöhung von Kammerbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 297
  • NJW 1976, 1541
  • MDR 1976, 1018
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75

    Außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte

    Auszug aus BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75
    Insbesondere genügte die Einladung des Präsidenten der Antragsgegnerin zur außerordentlichen Kammerversammlung den Anforderungen, die nach § 87 BRAO an die Angabe des Verhandlungsgegenstandes bei der Einberufung der Kammer zu stellen sind (vgl. dazu im einzelnen den Senat in BGHZ 64, 301, 304/305).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats umfaßt der in § 89 BRAO umrissene Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstreckt sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind (BGHZ 33, 381, 385/387; 35, 292, 294/295; 64, 301, 306).

    Der Senat hat deshalb auch in BGHZ 64, 301 die außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte als eine solche Angelegenheit von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft angesehen und einen Kammerbeschluß rechtlich nicht beanstandet, in dem bestimmt ist, daß die in der Kammer zusammengeschlossenen Rechtsanwälte bis zu anderweitiger gesetzlicher Regelung nach näherer Maßgabe kostenlos außergerichtliche Rechtshilfe leisten.

    Sie können zumindest solange die notwendigen Aufwendungen übernehmen, bis der Staat auf ihr Drängen oder von sich aus die gebotene Abhilfe schafft (vgl. BGHZ 64, 301, 308/309 für die außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte).

  • BGH, 05.02.1971 - I ZR 118/69

    Zahlungsaufforderungen einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75
    Sie reicht weiter als die nach § 223 BRAO gegebene Anfechtungsmöglichkeit und bietet damit den Kammermitgliedern zusätzlichen umfassenden Rechtsschutz (BGHZ 55, 255, 258).

    Denn gegen vollstreckbare Zahlungsaufforderungen einer Rechtsanwaltskammer (§ 84 BRAO) kann sich der betroffene Rechtsanwalt gemäß § 223 BRAO auch mit der Begründung wehren, der der Aufforderung zugrunde liegende Kammerbeschluß sei gesetzwidrig, ohne daß dieser Kammerbeschluß in einem Verfahren nach den §§ 90, 91 BRAO für nichtig erklärt worden sein müßte (BGHZ 55, 255, 257 f).

  • BGH, 11.12.1961 - AnwZ (B) 35/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75
    Für die Erstattung außergerichtlicher Kosten ergibt sich das gleiche aus § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG (Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1961 - AnwZ (B) 35/61).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75
    Nach Erledigung der Hauptsache ist über die Gerichtskosten in rechtsähnlicher Anwendung des § 91 a ZPO nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei vor allem die Erfolgsaussichten der Beschwerde zu berücksichtigen sind (BGHZ 50, 197, 199 mit weiteren Nachweisen; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1968 - AnwZ (B) 4/68 = EGE X 63).
  • BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 18/61

    Umlage der Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats umfaßt der in § 89 BRAO umrissene Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstreckt sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind (BGHZ 33, 381, 385/387; 35, 292, 294/295; 64, 301, 306).
  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (P) 1/60

    Beiträge zur Bundesrechtsanwaltskammer für Unterhaltung des

    Auszug aus BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats umfaßt der in § 89 BRAO umrissene Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstreckt sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind (BGHZ 33, 381, 385/387; 35, 292, 294/295; 64, 301, 306).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - 2 AGH 26/12

    Zulässigkeit der Bezuschussung des Berufsschulunterrichts durch

    Durch die Festsetzung des Kammerbeitrags für das Jahr 2013 ergeben sich unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungspflichten des Klägers gegenüber der Beklagten, sodass eine Beeinträchtigung der subjektiven Rechte des Klägers möglich erscheint, wenn die Höhe des festgesetzten Kammerbeitrag unrechtmäßig ist (vgl. dazu BGH v. 25.1.1971 - AnwZ (B) 16/70; juris Rn. 5; BGH v. 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75, juris Rn. 19; AnwGH Berlin v. 2.12.1999.

    Es genügt aber auch, dass nur eine generelle Bedeutung für die Anwaltschaft auszumachen ist, wobei auch dieser Begriff weit zu verstehen ist (BGH v. 17.5.1976 - AnwZ (B) 39/75, juris, Rn. 22; BGH v. 18.4.2005 - AnwZ (B) 27/04, juris Rn. 17).

    Dass die ordnungsgemäße Ausbildung der Anwalts-gehilfen insgesamt gewährleistet ist, muss deshalb als Angelegenheit von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft angesehen werden (BGH v. 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75, juris Rn. 23).

    Ein wesentlicher Abfall der Leistungen der Kanzleimitarbeiter und die damit verbundene Gefahr von Versäumnissen der verschiedensten Art kann auf die Dauer teurer kommen (BGH v. 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75, juris Rn. 24 ff.).

  • BGH, 03.04.2008 - V ZB 115/07

    Anforderungen an die Bezeichnung der Positionen in der Kostenrechnung eines

    Haben die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, ist über die Gerichtskosten - so solche anfallen - in rechtsähnlicher Anwendung des § 91a ZPO nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei vor allem die Erfolgsaussichten der Beschwerde vor Erledigung der Hauptsache zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 66, 297, 300 m.w.N.).

    Für die Erstattung außergerichtlicher Kosten ergibt sich das Erfordernis einer Billigkeitsentscheidung in solchen Fällen aus § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG (vgl. BGHZ 28, 117, 120 ff.; 66, 297, 300; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG, 15. Aufl. 2003, § 19 Rdn. 91 i.V.m. § 13a Rdn. 48; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 10.01.2024 - AnwZ (Brfg) 15/23

    BeA: beA/elektronisches Dokument im Zivilrecht - Ersatzeinreichung

    Ein Verfahren, in dem höchstpersönliche, unvererbliche Rechte einer Partei wahrgenommen werden, wird durch den Tod dieser Partei in der Hauptsache erledigt (Senat, Beschlüsse vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 19/09, juris Rn. 2, und vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299).
  • BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 82/13

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Pauschalierte Beanstandung der Höhe des

    (1) Zutreffend stützt sich das angefochtene Urteil auf die ständige Rechtsprechung des Senats, wonach der in §§ 73, 89 BRAO in Verbindung mit spezialgesetzlichen Regelungen umrissene Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben umfasst, sondern sich auf alle nicht rein wirtschaftlichen Angelegenheiten von nicht zu eng zu verstehender allgemeiner Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1961 - AnwZ (B) 18/61, BGHZ 35, 292, 295; vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 300 f.; vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 27/04, NJW 2005, 1710, je m.w.N.).

    (b) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Zuschuss an Rechtsanwälte, die nebenberuflich Rechtskundeunterricht für Anwaltsgehilfen erteilen und dafür eine unzureichende Vergütung erhalten, von der Aufgabenstellung der Rechtsanwaltskammer grundsätzlich gedeckt ist (BGH, Beschluss vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, aaO, S. 301 f.; Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, aaO, § 89 BRAO Rn. 14).

  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 27/04

    Erhebung von Umlagen zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung umfaßt dabei der dergestalt umrissene Aufgabenbereich nicht nur die den Rechtsanwaltskammern ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstreckt sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht nur rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind (vgl. nur BGHZ 33, 381, 385 ff; 35, 292, 294 f.; 64, 301, 306; 66, 297, 300 f.; ebenso BGHZ 109, 153, 156 f.; BGH, Urt. v. 2. April 1998 - I ZR 4/96, NJW 1998, 2533, 2535; vgl. auch Feuerich/Weyland, aaO § 89 Rn. 3; Henssler/Prütting-Hartung, aaO § 89 Rn. 3).

    Der Senat hat in früheren Entscheidungen (BGHZ 64, 301: "außergerichtliche Rechtshilfe"; BGHZ 66, 297: "Rechtskundeunterricht für Anwaltsgehilfen") bereits aus der generellen Bedeutung einer Sache für die Anwaltschaft die Befugnis der Kammerversammlung hergeleitet, ihre Mitglieder an deren Finanzierung angemessen zu beteiligen.

  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79

    Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch

    Wenn der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang ausgeführt hat (BGHZ 64, 301 [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 2/75] [306]; Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75 -, NJW 1976, 1541 [1542]), der Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern umfasse nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstrecke sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Anwaltschaft seien, so sind auch hierbei nur berufsbezogene und damit nach der gesetzlichen Zielsetzung von der Kammer wahrzunehmende Aufgaben gemeint (vgl. bereits BGHZ 33, 381 [385, 387]).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Sie endeten kraft Gesetzes mit dem Tod des betroffenen Rechtsanwalts und konnten durch die Erben nicht fortgesetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299 und vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 19/09, juris).
  • VGH Hessen, 29.07.2004 - 11 UE 4505/98

    Mitgliedschaft einer Ärztekammer in einem privatrechtlichen Interessenverband

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern nicht nur durch die ihnen durch Gesetz ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben bestimmt, sondern erstreckt sich darüber hinaus auch auf den Wirkungskreis, der der Körperschaft im Hinblick auf den Zweck des mitgliedschaftlichen Zusammenschlusses erkennbar zugedacht ist (vgl. BGH, Beschl. v. 7.11.1960 - AnwZ [P] 1/60, BGHZ 33, 381 [385]; Beschl. v. 10.7.1961 - AnwZ [B] 18/61, BGHZ 35, 292 [294]; Beschl. v. 12.5.1975 - Anw [B] 2/75, BGHZ 64, 301 [306]; Beschl. v. 17.5.1976 - AnwZ [B] 39/75, BGHZ 66, 297 [300]; Urt. v. 29.10.1989 - I ZR 242/87, BGHZ 109, 153 [157 m.w.N.]; demgegenüber offengelassen in BVerwG, a.a.O., NJW 1987, S. 337).
  • AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19

    Streit innerhalb der RAK München eskaliert: Vorstand will Verkauf des Seehauses

    Eine Verletzung subjektiver Rechte einzelner Kammermitglieder ist in der Rechtsprechung bisher vor allem in Fällen bejaht worden, in denen dem angegriffenen Beschluss unmittelbare Auswirkungen auf deren Leistungspflichten gegenüber der Kammer zukam (z.B. BGH, Beschluss vom 10.07.1961, Az. AnwZ (B) 18/61, BGHZ 35, 292: Erhebung einer Umlage; BGH, Beschluss vom 25.01.1971, Az. AnwZ (B) 16/70, BGHZ 55, 244: Festsetzung des Kammerbeitrags; BGH, Beschluss vom 17.05.1976, Az. AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, Rn. 19 bei juris: Gewährung von Zuschüssen mit der Folge einer Erhöhung des Kammerbeitrags; BGH, Beschluss vom 18.04.2005, Az. AnwZ (B) 27/04, NJW 2005, 1710: Erhebung einer unbefristeten, zweckgebundenen Umlage für die Juristenausbildung).

    Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof bisher auch in Fällen, in denen primär formelle Fehler einer Beschlussfassung gerügt wurden, hinsichtlich der Klagebefugnis gleichwohl allein auf die Betroffenheit "materieller" Rechte des Klägers abgestellt (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 12.05.1975, Az. AnwZ (B) 2/75, BGHZ 64, 301, Rn. 36, 37 bei juris; BGH, Beschluss vom 17.05.1976, Az. AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, Rn. 19, 20 bei juris).

  • AGH Hamburg, 13.02.2004 - II ZU 9/03

    Zulässigkeit der Erhebung einer unbefristeten zweckgebundenen Umlage für die

    a) Die Antragsbefugnis ist in der Rspr. vor allem in Fällen bejaht worden, in denen dem angegriffenen Beschluss unmittelbare Auswirkungen auf Leistungspflichten des Mitglieds gegenüber der Kammer zukam (BGHZ 35, 292 betreffend Erhebung einer Umlage; BGH, NJW 1976, 1541 betreffend Gewährung von Zuschüssen mit Erhöhung des Kammerbeitrages; EGH Berlin, BRAK-Mitt. 1986, 230 betreffend Änderung der Sterbegeldordnung) sowie in solchen Fällen angenommen worden, in denen das Kammermitglied geltend machte, der Beschluss verletzte es in seinem allgemeinen Freiheitsrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG, weil die Kammer mit ihrem Beschluss außerhalb des Verbandzweckes der RAK liegende Aufgaben wahrnehme (BGH, a.a.O.; Bay-EGH, BRAK-Mitt. 1993, 48).

    Konkrete Rspr. zu der Frage, in welchem Umfang sie sich mit Mitteln, die von ihren Mitgliedern als Beiträge oder Umlagen aufgebracht werden, finanziell bei Aufgaben, die in ihren Funktionsbereich fallen, engagieren dürfen, ohne das Verhältnismäßigkeitsgebot zu verletzen, gibt es - soweit ersichtlich - nicht [Die Gerichte haben aber z.B. eine auf 2 Jahre befristete Umlage von jährlich DM 25, 00 pro Kammermitglied für die Öffentlichkeitsarbeit der RAK (AGH Bremen, BRAK-Mitt. 1996, 86) oder eine Erhöhung des Kammerbeitrages um DM 40, 00 jährlich für die Gewährung von Zuschüssen an Anwälte, die nebenberuflich Rechtskundeunterricht erteilen (BGH, NJW 1976, 1541, 1542) für rechtmäßig angesehen, ohne die Verhältnismäßigkeit zu thematisieren.].

  • BGH, 28.05.2013 - AnwZ (Brfg) 2/13

    Erledigung der Hauptsache durch den Tod des Klägers; Widerruf der Zulassung zur

  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

  • BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99

    Tod des Testamentsvollstreckers

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 1/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99

    Verletzung eines Kammermitglieds in eigenen Rechten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 8 A 395/97

    Disziplinarrechtlicher Charakter des Berufsgerichtsverfahrens nach dem

  • AGH Baden-Württemberg, 29.01.1996 - AGH 14/95

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache durch Tod des Ast. nach

  • BGH, 13.11.1985 - IVb ZB 112/82

    Streitgegenstand eines Auskunftsbegehrens im Versorgungsausgleichverfahren;

  • BGH, 12.11.1984 - NotZ 6/84

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Entscheidung nach Billigkeit über die

  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97

    Zulässige Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Kosten nach

  • BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 29/89

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 14/95

    Voraussetzungen für die Annahme des Versagungsgrundes nach § 7 Nr. 8 BRAO

  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09

    Erledigung eines zur Wahrnehmung der höchstpersönlichen, unvererblichen Rechte

  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92

    Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch mit dem

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 8/82

    Vertrauensschadenfonds der Notarkammern

  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 49/84

    Beschluss der Rechtsanwaltskammer - Rechtsschutz - Geplante

  • OLG Zweibrücken, 05.11.1999 - 3 W 112/99

    Rechtmäßigkeit einer Stiftungsgründung durch Testament

  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 50/98

    Erledigung des Verfahrens über den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 6/89

    Mitgliedschaft von Rechtsbeiständen in der Rechtsanwaltskammer

  • BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 17/86

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 65/89

    Rechtswirkungen der Zulassung als Rechtsanwalt im Verhältnis zur Zulassung nach §

  • BGH, 09.12.1985 - AnwZ (B) 42/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 1/82

    Rechtsanwalt - Zulassung - Gesellschafter - Geschäftsführer - Repräsentation -

  • BayObLG, 20.07.1995 - 3Z BR 203/94

    Versterben eines Betroffenen, nachdem er weitere Beschwerde eingelegt hatte

  • BGH, 07.04.1989 - AnwZ (B) 54/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.09.1987 - AnwZ (B) 22/87

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 18.01.1982 - NotZ 8/81

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Entscheidung über die Gerichtskosten im Fall

  • BGH, 29.09.1986 - AnwZ (B) 23/86

    Zulassungsvoraussetzungen für einen Rechtsanwalt - Zahlungsunfähigkeit im Rahmen

  • BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 5/83

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 62/91

    Kostenfolge bei Erledigung der Hauptsache - Widerruf der Zulassung zur

  • BGH, 28.12.1988 - AnwZ (B) 33/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.04.1987 - AnwZ (B) 1/87

    Anforderungen an die Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZB 127/85

    Verzicht auf das Beschwerderecht hinsichtlich getroffener Sorgerechtsregelungen -

  • BGH, 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 18.10.1982 - AnwZ (B) 9/82

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 76/90

    Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt

  • BGH, 13.02.1989 - AnwZ (B) 60/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.06.1987 - AnwZ (B) 64/86

    Voraussetzungen für eine Rücknahme der Zulassung zum Rechtsanwalt - Entscheidung

  • BGH, 26.03.1984 - AnwZ (B) 22/83

    Geschäftsmäßige Übernahme von Hilfeleistung in Steuersachen und von

  • BGH, 31.10.1988 - AnwZ (B) 22/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 2/84

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung eines Rechtsanwaltsberufs als

  • BGH, 28.11.1977 - NotZ 7/77

    Weiterführung eines Mädchennamens nach der Heirat - Ausübung von Ermessen

  • BGH, 26.02.1986 - IVb ZB 57/82

    Übertragung des Sorgerechts - Erledigung der Hauptsache in einem Amtsverfahren -

  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 8/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 10.04.1978 - NotZ 12/77

    Ablehnung des Antrags eines Notars auf Bestellung eines ständigen Vertreters -

  • AGH Niedersachsen, 27.08.1996 - AGH 3/96

    Öffentlichkeitsarbeit der RAKn und Mitgliedschaften in den Landesverbänden der

  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 53/89

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.08.1988 - AnwZ (B) 62/87

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1984 - AnwZ (B) 32/83

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

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