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   BGH, 24.05.1976 - III ZR 145/74   

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https://dejure.org/1976,781
BGH, 24.05.1976 - III ZR 145/74 (https://dejure.org/1976,781)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1976 - III ZR 145/74 (https://dejure.org/1976,781)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1976 - III ZR 145/74 (https://dejure.org/1976,781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftspflichten und Mitteilungspflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis - Erfüllung eines Gebührenanspruchs bei gleichzeitiger Schadensersatzpflicht aus diesem Anspruch - Betätigung der Bundespost als Ausübung öffentlicher Gewalt - Umgehung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; FernmeldeO § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 302
  • NJW 1976, 1631
  • MDR 1976, 1002
  • VersR 1976, 1039
  • DÖV 1977, 66
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.1956 - III ZR 324/54

    Personenbeförderung der Bundespost

    Auszug aus BGH, 24.05.1976 - III ZR 145/74
    Denn nach gefestigter Rechtsprechung ist die Betätigung der Bundespost regelmäßig, insbesondere auch im Fernmeldedienst, Ausübung öffentlicher Gewalt (Senatsurteile LM BGB § 839 Fh Nr. 4; FernsprechO Nr. 4; BGHZ 20, 102, 105) [BGH 23.02.1956 - III ZR 324/54].
  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 110/73

    Post - Ausstellung unrichtiger Bescheinigungen - Postwertzeichen

    Auszug aus BGH, 24.05.1976 - III ZR 145/74
    Denn das würde zu umfangreichen und kostspieligen Überwachung s- und Sicherungsmaßnahmen nötigen, die ihrerseits wieder die vom Gesamtinteresse der Postbenutzer geforderte schnelle Abwicklung des Postverkehrs infrage stellen und ferner zu dem Allgemeininteresse widerstreitenden Gebührenerhöhungen führen müßten (Senatsurteile LM PostG § 6 Nr. 6 unter II 1;, VersR 1968, 282, 283; 1976, 437, 438).
  • BVerwG, 06.05.1960 - VII C 57.59
    Auszug aus BGH, 24.05.1976 - III ZR 145/74
    Daneben kommt ein Anspruch aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis zwischen der Beklagten und ihren Fernmeldeteilnehmern in Betracht (Senatsurteil LM FernsprechO Nr. 4; BVerwG DVBl 1960, 516, 517) [BVerwG 06.05.1960 - VII C 57/59].
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15

    Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterlassener Zielvorgabe

    Macht der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer also eine Forderung geltend, die er alsbald als Schadenersatz zurückerstatten müsste, ist ein Eigeninteresse an der Durchsetzung der Forderung nicht ersichtlich (so auch BAG 10.11.2011 - 6 AZR 357/10 - NZA 2012, 205; BGH 24.05.1976 - III ZR 145/74 - BGHZ 66, 305; BGH 03.12.1991 - VI ZR 378/90 - BGHZ 116, 200; Palandt, BGB, 74. Auflage 2015, § 242 Rn. 52 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 12 U 7/22

    Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach Insolvenzanfechtung Mittelbare

    So hätten etwa aufgrund einer Pflichtwidrigkeit der beklagten Bundespost entstandene Telefongebühren als Schadensersatz zurückgefordert werden können (BGH, Urt. v. 24.05.1976 - III ZR 145/74, BGHZ 66, 302, 305).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 201/98

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme des bürgenden Verbandes im Warenverkehr mit

    Der von der Revision weiterverfolgte Gegenanspruch aus Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG), mit dem der Beklagte seinen durch die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft entstandenen Schaden beseitigen will, ist nicht gegeben, so daß es nicht darauf ankommt, ob es hierzu einer Aufrechnung bedarf (vgl. BGHZ 66, 302, 305) und ob einer solchen ein Aufrechnungsausschluß entgegensteht.
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 122/79

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als anderweitige

    Im Bereich der "verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisse" (vgl. dazu Ossenbühl, StaatshaftungsR, 2. Aufl, S. 219 f) hat die Rechtsprechung in Anerkennung des Bedürfnisses nach einer angesessenen Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts (BGHZ 21, 214) die Anwendbarkeit des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB bei der öffentlich-rechtlichen Verwahrung und Treuhand (BGHZ 13, 88) und bei den öffentlich-rechtlichen Benutzungs- und Leistungsverhältnissen verneint (BGHZ 66, 302; 61, 7 [BGH 17.05.1973 - KVR 2/72]; 54, 299), [BGH 30.09.1970 - III ZR 148/67]obwohl ein Verstoß gegen Pflichten aus einem "verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnis" in aller Regel ohne eine gleichzeitige Amtspflichtverletzung kaum denkbar ist (Rüfner a.a.O. S. 450).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 126/92

    Subsidiarität des Aufopferungsanspruches bei Versicherung für Mitglieder der

    Zwischen ihm und der Gemeinde wird durch seinen Beitritt eine öffentlich-rechtliche, ihn verpflichtende Sonderverbindung begründet, die eine Fürsorgepflicht der Gemeinde zur Folge hat (vgl. Senat BGHZ 66, 302).
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 31/78

    Leistungen einer privaten Krankenversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Im Bereich der "verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisse" (vgl. dazu Ossenbühl, StaatshaftungsR, 2. Aufl., S. 219 f) hat die Rechtsprechung in Anerkennung des Bedürfnisses nach einer angemessenen Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts (BGHZ 21, 214) die Anwendbarkeit des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB bei der öffentlich-rechtlichen Verwahrung und Treuhand (BGHZ 13, 88) und bei den öffentlich-rechtlichen Benutzungs- und Leistungsverhältnissen verneint (BGHZ 66, 302; 61, 7; 54, 299), obwohl ein Verstoß gegen Pflichten aus einem "verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnis" in aller Regel ohne eine gleichzeitige Amtspflichtverletzung kaum denkbar ist (Rüfner a.a.O. S. 450).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 162/96

    Person des Versicherten der Versicherung für grenzüberschreitende Transporte

    Das Berufungsgericht hat - aus seiner Sicht folgerichtig - keine tatsächlichen Feststellungen dazu getroffen, ob die Beklagte gegen die als Fremdunternehmerin versicherte A. einen Anspruch auf Freistellung von der gegenüber der Klägerin bestehenden Schadensersatzverpflichtung hat, der dem streitgegenständlichen Regreß der Klägerin möglicherweise im Wege des Einwandes einer mißbräuchlichen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB (vgl. BGHZ 66, 302, 305; 116, 200, 203) - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 406 BGB - entgegengehalten werden könnte.
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 202/98

    Abgabe einer selbstschuldnerischen Bürgschaft; Verbürgung von

    Der von der Revision weiterverfolgte Gegenanspruch aus Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG), mit dem der Beklagte seinen durch die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft entstandenen Schaden beseitigen will, ist nicht gegeben, so daß es nicht darauf ankommt, ob es hierzu einer Aufrechnung bedarf (vgl. BGHZ 66, 302, 305) und ob einer solchen ein Aufrechnungsausschluß entgegensteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 2624/98

    Rückforderung von zuviel gezahlten Bezügen an einen Beigeordneten eines

    vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Mai 1976 - III ZR 145/74 -, BGHZ 66, 302; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - IV ZR 378/90 -, BGHZ 116, 200; sowie Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 59. Aufl., Rz. 46ff. zu § 242.
  • BGH, 04.06.1987 - I ZR 117/85

    Kabelfernsehen II; Rechtsweg für Ansprüche gegen die Deutsche Bundespost wegen

    Der öffentlichrechtliche Charakter der Klageforderung läßt sich nicht aus dem Umstand herleiten, daß die Beklagte im Fernmeldewesen, zu dem auch die Errichtung und der Betrieb von Breitband-Kabelanlagen gehört, in Ausübung öffentlicher Gewalt handelt (vgl. §.§ 1 und 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen - FAG ; BGHZ 66, 302, 305).
  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 28 U 212/04

    Strenge Trennung und Unterscheidung der Pflichtenkreise des Prozessanwaltes und

  • OLG München, 16.09.1987 - 7 U 4275/86

    AA bei Verletzung der Offenbarungspflicht durch HV, Krankheit, kranheitsbedingte

  • BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87

    Haftung der Bundespost für von einer Telefon-Reihenanlage ausgehende Schädigungen

  • LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12

    Versicherungsvermittlung: Beratungspflichten bei Vermittlung eines

  • SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14

    Abwehr einer Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

  • OLG Brandenburg, 11.04.2002 - 12 U 213/01

    Wirksamkeit der Ausdehnung einer Bürgschaft auf alle gegenwärtigen und künftigen

  • OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 152/08

    Rechtsanwaltliche Vergütung für das nachlassgerichtliche Verfahren

  • BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99

    Zur Haftung von Wohnungseigentümern und Hausverwalter

  • BSG, 01.03.1984 - 9a RVg 1/82

    Familienkrankenhilfe - Gewaltopferentschädigung - Heilbehandlungskosten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 5 Sa 1099/16

    Vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gewährtes Darlehen - Darlehensvertrag

  • OLG München, 18.04.1985 - 6 U 2385/84

    Natur eines Auskunftsanspruchs bezüglich entrichteter Benutzungsentgelte der

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