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   BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75   

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BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75 (https://dejure.org/1976,188)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1976 - KVR 4/75 (https://dejure.org/1976,188)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1976 - KVR 4/75 (https://dejure.org/1976,188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Als missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung beanstandete Preisgestaltung - Teilaufhebung eines von der Kartellbehörde erlassenen Verbots durch das Beschwerdegericht - Herstellung hochdosierter Vitamin-B-12-Arzneispezialitäten - Ausnutzung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 104
  • NJW 1976, 2259
  • MDR 1977, 122
  • GRUR 1977, 169
  • DB 1976, 1903
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75
    Wie allgemein anerkannt ist, bestimmen sich Tragweite und Bedeutung einer Entscheidung nicht nach ihrer äußeren Form, sondern nach ihrem durch Auslegung (notfalls unter Heranziehung der Gründe) zu ermittelnden Inhalt (vgl. BGHZ 2, 164, 170; 5, 189, 192 - Fischermännchen; 42, 340, 349 -Gliedermaßstäbe).

    Zwar erfaßt ein Verbot - über seinen unmittelbaren Wortlaut hinausgehend - auch solche Abweichungen der Verletzungshandlung, die den Kern des Verbots unberührt lassen (vgl. BGHZ 5, 189, 193, 194 - Fischermännchen), so daß nicht jede Preisabweichung den Verletzer aus dem Verbotsbereich bringen kann.

  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 193/63

    Vollstreckbarkeit von Urteilen

    Auszug aus BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75
    Wie allgemein anerkannt ist, bestimmen sich Tragweite und Bedeutung einer Entscheidung nicht nach ihrer äußeren Form, sondern nach ihrem durch Auslegung (notfalls unter Heranziehung der Gründe) zu ermittelnden Inhalt (vgl. BGHZ 2, 164, 170; 5, 189, 192 - Fischermännchen; 42, 340, 349 -Gliedermaßstäbe).
  • BGH, 03.04.1975 - KVR 1/74

    Herstellung von Verarbeitungsprodukten - Kürzung von Bezugsmengen von

    Auszug aus BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75
    Das Kammergericht hat nicht verkannt, daß die Bestimmung des § 22 Abs. 5 GWB - ähnlich der Bestimmung des § 37 a GWB (in Verbindung mit § 26 Abs. 2 GWB) - die Kartellbehörde zwar ermächtigt, dem betroffenen Unternehmen ein mißbräuchliches Verhalten zu untersagen, ihr jedoch grundsätzlich nicht die Befugnis gibt, ein Gebot zu einem bestimmten Handeln auszusprechen (vgl. BGH GRUR 1976, 266, 267 = WuWE BGH 1345 - Polyester-Grundstoffe).
  • BGH, 21.05.1951 - IV ZR 32/50

    Besitz am eingebrachten Gut

    Auszug aus BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75
    Wie allgemein anerkannt ist, bestimmen sich Tragweite und Bedeutung einer Entscheidung nicht nach ihrer äußeren Form, sondern nach ihrem durch Auslegung (notfalls unter Heranziehung der Gründe) zu ermittelnden Inhalt (vgl. BGHZ 2, 164, 170; 5, 189, 192 - Fischermännchen; 42, 340, 349 -Gliedermaßstäbe).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75
    Gleichwohl kann - wie insbesondere für das Wettbewerbsrecht anerkannt ist (vgl. BGH GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb; Einzelheiten: v. Gamm, § 1 UWG, Rdn. 125) - ausnahmsweise auch eine allgemeinere (die beanstandete Verletzungshandlung mitumschließende) Verbotsfassung gewählt werden, wenn - wie hier - das Verbot allein des beanstandeten Preises ohne Konkretisierung der Mißbrauchsgrenze im Tenor der Untersagungsverfügung zur Folge haben könnte, daß sich ein betroffenes Unternehmen durch eine nur geringfügige Preissenkung dem Verbot entzöge.
  • BGH, 24.10.1963 - KVR 3/62

    Widerspruch gegen Anmeldung eines Rabattkartells

    Auszug aus BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75
    Es muß daher insoweit - ähnlich wie bei der fehlenden Regelung der Frage einer Zurückverweisung einer Sache aus der Rechtsbeschwerdeinstanz in die Tatsacheninstanz (vgl. BGHZ 41, 42, 54 - Fensterglas I) - auf eine entsprechende Anwendung allgemeiner verfahrensrechtlicher Grundsätze zurückgegriffen werden.
  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

    Auszug aus BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75
    Soweit das Kammergericht in diesem Zusammenhang für maßgebend erachtet hat, ob dem niedergelassenen Arzt ohne weiteres (vgl. BGHZ 52, 65, 67 - Sportartikelmesse), "d.h. ohne größeres Nachdenken" bzw. "ohne größere Überlegung" ein anderes Präparat als austauschbar erscheine, hat es - wie sich aus seinen weiteren Ausführungen ergibt - dies nicht im Sinn einer (bei einer ärztlichen Verschreibung sicher nicht in Frage kommenden) mehr oder weniger oberflächlichen und nur flüchtigen Verbraucherauffassung gemeint, sondern lediglich zum Ausdruck bringen wollen, daß es - wie es an anderer Stelle ausdrücklich heißt - nicht auf die wissenschaftlich begründeten Indikationen der in Frage stehenden Arzneispezialitäten, sondern vielmehr auf die tatsächlich bestehenden Verschreibungsgewohnheiten der niedergelassenen Ärzte ankommt.
  • BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52

    Beschränkte Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75
    Die selbständig eingelegten Rechtsbeschwerden der Betroffenen und des Bundeskartellamts sind statthaft; das Kammergericht hat - wegen der zu entscheidenden Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung - die Rechtsbeschwerde ohne Beschränkung (vgl. BGHZ 7, 62, 64; BGH LM § 546 ZPO Nr. 77) zugelassen (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 4 Kart 6/15

    "Süßwarenkartell"

    (vgl.: BGH, Beschluss v. 03.07.1976 - KVR 4/75, WuW/E BGH 1435 (1440) - Vitamin-B-12 ; BGH, Beschluss v. 21.12.2004 - KVR 26/03, WuW/E DE-R 1419 (1423) m.w.N. - Deutsche Post/trans-o-flex ; BGH, Urteil v. 24.01.2017 - KZR 2/15, zitiert nach juris Tz. 20 m.w.N. - Kabelkanalanlagen ; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 2. GWB, 4. Aufl., § 19 Rz. 24 ff.; Bechtold, GWB, 5. Aufl., § 19 Rz. 7 ff.; Bekanntmachung der Kommission vom 09.12.1997 über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft - 1997/1209 EG, ABl.
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Darin liegt kein Rechtsfehler, wie der erkennende Senat in seinem Vitamin-B 12-Beschluß (NJW 1976, 2259 = BB 1976, 1238) für einen ähnlichen Fall im einzelnen ausgeführt hat.

    Rechtliche Bedenken lassen sich - wie der erkennende Senat (NJW 1976, 2259 = BB 1976, 1238) ebenfalls bereits dargelegt hat - auch nicht daraus herleiten, daß die Verfügung des BKartA - in ihrer ursprünglichen Fassung wie auch in der durch den angefochtenen Beschluß des KG geänderten Fassung - nicht nur die konkret als mißbräuchlich beanstandeten Preise untersagt hat, sondern sich darüber hinaus auf den gesamten Preisbereich oberhalb der Mißbrauchsgrenze erstreckt.

    a) Das KG ist dabei zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Austauschbarkeit der Produkte nicht auf ihre physikalischtechnische oder chemische Identität, sondern auf ihre funktionelle Austauschbarkeit und zwar aus der Sicht der Verbrauchsdisponenten, also hier aus der Sicht der Verschreibungsgewohnheiten der niedergelassenen Ärzte ankommt (BGH, NJW 1976, 2259 - Vitamin B 12).

    Soweit das KG in diesem Zusammenhang für maßgebend erachtet hat, ob dem niedergelassenen Arzt "ohne weiteres", d.h. "ohne eingehende ärztliche Erwägungen" ein anderes Präparat als austauschbar erscheine, hat es - wie sich auch seinen weiteren Ausführungen ergibt - dies nicht im Sinn einer (bei einer ärztlichen Verschreibung sicher nicht in Frage kommenden) mehr oder weniger oberflächlichen und nur flüchtigen Verbraucherauffassung gemeint, sondern - wie bereits im vorangegangenen Vitamin-B 12- Verfahren (vgl. BGH, NJW 1976, 2259) lediglich zum Ausdruck bringen wollen, daß es weniger auf die chemisch-pharmakologische Beschaffenheit der Präparate als vielmehr auf die tatsächlich bestehenden Verschreibungsgewohnheiten der niedergelassenen Ärzte ankommt.

    Hiervon konnte aber das KG ohne Rechtsverstoß ausgehen, wie der erkennende Senat in seinem angeführten Beschluß vom 3.7.1976 (NJW 1976, 2259) ausgeführt hat.

    Die Betroffene beruft sich daher zu Unrecht auf den angeführten Beschluß vom 3.7.1976 (NJW 1976, 2259), in dem es um die Besonderheit ging, daß die dort in Rede stehenden Vitamin-B 12-Präparate nicht nur bei entsprechenden Mangelkrankheiten, sondern in hohem Maße auch bei weiteren Indikationen angewandt wurden, obwohl insoweit die Anwendung als wissenschaftlich nicht begründet angesehen worden ist.

    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 3.7.1976 (NJW 1976, 2259) ausgeführt hat, stehen die Tatbestände der Nrn. 1 und 2 alternativ nebeneinander; für die Bestimmung des Normadressaten nach Nr. 2 kommt es auf das Fehlen wesentlichen Wettbewerbs nicht an.

    Zwar erfordert die Prüfung der Frage, ob die Betroffene im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern eine überragende Marktstellung besitzt, eine Gesamtbetrachtung aller maßgebenden Umstände, insbesondere auch eine Berücksichtigung der auf dem relevanten Markt herrschenden Wettbewerbsverhältnisse (BGH, NJW 1976, 2259).

    Dabei kann offen bleiben, ob den Ausführungen des KG allenthalben gefolgt werden kann (vgl. Senat, NJW 1976, 2259).

    1. Wie der erkennende Senat in seinem Vitamin-B 12-Beschluß (NJW 1976, 2259) ausgeführt hat, kann sich die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung auch in der Preisgestaltung des marktbeherrschenden Unternehmens zeigen.

  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    a) Sowohl im Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung als auch im Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist weitgehend anerkannt, dass ein mit der Anfechtungsklage bzw. der Anfechtungsbeschwerde angegriffener Verwaltungsakt, der teilweise rechtswidrig ist, vom Gericht nur insoweit aufzuheben ist, als die Rechtswidrigkeit reicht und der rechtlich unbedenkliche Teil nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil steht (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6/05, juris Rn. 8; Beschluss vom 30. Mai 2006 - 6 B 28/06, juris Rn. 6; Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 C 8/10, NVwZ-RR 2011, 824 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 3. Juli 1976 - KVR 4/75, BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1446 - Valium, insoweit in BGHZ 68, 23 nicht abgedruckt; Eyermann/Schmidt, VwGO, 14. Aufl., § 113 Rn. 9; BeckOK VwGO/Decker, Stand 1. April 2015, § 113 Rn. 32, 36; Kühnen in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., GWB, § 71 Rn. 26; Lembach in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB, § 71 Rn. 28; Stockmann in MünchKommWettbR, 2. Aufl., GWB § 71 Rn. 12; vgl. auch K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., GWB, § 71 Rn. 15; Deichfuß in Kölner Kommentar zum Kartellrecht, GWB § 71 Rn. 30).

    Einer solchen nach verwaltungsgerichtlichen Grundsätzen zulässigen Teilaufhebung der angefochtenen Verfügung der Kartellbehörde steht die insoweit lückenhafte Regelung des § 71 GWB nicht entgegen, die im Übrigen dem Beschwerdegericht im Verwaltungsverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen keinesfalls geringere Befugnisse als den Verwaltungsgerichten hat einräumen wollen (BGH, Beschluss vom 3. Juli 1976 - KVR 4/75, BGHZ 67, 104, 111 - "Vitamin B 12").

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    a) Es verkennt dabei nicht, daß nach dieser Bestimmung nicht nur ein konkretes Verhalten, hier das Fordern bestimmter überhöhter Preise, verboten werden kann, sondern daß die Behörde im Rahmen der Preismißbrauchskontrolle statt dessen im Interesse der effektiven Durchsetzung der gesetzlichen Anordnungen auch eine Mißbrauchsgrenze (BGHZ 67, 104, 108 f. - Vitamin B 12; BGHZ 129, 37, 52 - Weiterverteiler; BGHZ 135, 323, 332 - Gaspreis) festlegen darf, die sämtliche oberhalb dieser Grenze liegenden Preisgestaltungen erfaßt.

    Denn auch dann wird der Betroffenen nur das verboten, was ihr - bei unveränderter Sachlage - ohnehin untersagt ist (vgl. BGHZ 67, 104, 109 - Vitamin B 12).

    Letzteres hätte zur Folge, daß eine durch die Kostensteigerungen bedingte Überschreitung der Erlösgrenze nicht mehr vom Verbotsgegenstand der Untersagungsverfügung erfaßt wäre (BGHZ 67, 104, 109 - Vitamin B 12).

    d) Dagegen entfaltet das Verbot innerhalb der zutreffend festgesetzten Mißbrauchsgrenze schon deswegen keine preisregulierende Wirkung, weil es in der Entscheidung der Betroffenen liegt, auf welche Weise sie die ihr aufgegebene Erlössenkung verwirklicht (vgl. schon BGHZ 67, 104, 109 - Vitamin B 12).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - 4 Kart 2/16

    Einspruch hat Erfolg - Brauerei Carlsberg bleibt wegen Verjährung verschont

    (vgl.: BGH, Beschluss v. 03.07.1976 - KVR 4/75, WuW/E BGH 1435 (1440) - Vitamin-B-12; BGH, Beschluss v. 21.12.2004 - KVR 26/03, WuW/E DE-R 1419 (1423) m.w.N. - Deutsche Post/trans-o-flex ; BGH, Urteil v. 24.01.2017 - KZR 2/15, zitiert nach juris Tz. 20 m.w.N. - Kabelkanalanlagen ; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 2. GWB, 4. Aufl., § 19 Rz. 24 ff.; Bekanntmachung der Kommission vom 09.12.1997 über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft - 1997/1209 EG, ABl.
  • BGH, 08.05.2001 - KVR 12/99

    Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Moksel und Südfleisch untersagt

    Eine abstrakte Umschreibung des untersagten Verhaltens liegt hierin entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde nicht (vgl. BGHZ 67, 104, 108 - Vitamin B 12).
  • BGH, 03.03.2009 - KZR 82/07

    Reisestellenkarte

    Zu einem sachlichen Markt gehören alle Waren oder Dienstleistungen, die aus der Sicht der Marktgegenseite funktionell nicht mit anderen Waren oder Dienstleistungen austauschbar sind (vgl. BGHZ 67, 104, 113 - Vitamin B 12; BGH, Beschl. v. 7.3.1989 - KVR 3/88, WuW/E BGH 2575, 2576 - Kampffmeyer-Plange; EuGH, Urt. v. 11.4.1989 - 66/86, Slg. 1989, 803 = WuW/E EWG/MUV 841 Tz. 39 f. - Ahmed Säed Flugreisen; Urt. v. 14.2.1978 - 27/76, Slg. 1978, 207 = WuW/E EWG/MUV 425 Tz. 11 f. - United Brands; EuG, Urt. v. 21.10.1997 - T-229/94, Slg. 1997 II-1689 = WuW/E EU-R 1 Tz. 54 - Deutsche Bahn).
  • BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06

    Lotto im Internet

    Für die dort geregelte Beschwerdeentscheidung ist die Befugnis des Beschwerdegerichts zu einer Teilaufhebung anerkannt (BGHZ 67, 104, 109 - Vitamin B 12; Kollmorgen in Langen/Bunte, § 71 GWB Rdn. 23; Werner in Wiedemann, Handbuch des Kartellrechts, § 54 Rdn. 132; Mees in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, § 71 Rdn. 13).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    b) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt für kartellrechtliche Untersagungsverfügungen, auf die sich die Klägerin beruft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1973 - KVR 1/72 - WuW/E 1283, 1286 - Asbach II; vom 3. Juli 1976 - KVR 4/75 - BGHZ 67, 104, 111, 115 - Vitamin B 12; vom 4. Oktober 1983 - KVR 2/82 - BGHZ 88, 273, 278 - Elbe-Wochenblatt II; vom 7. Oktober 1997 - KVR 14/96 - NJW-RR 1998, 764, 766 - TUI) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

    Dabei ist allerdings zu beachten, daß das Beschwerdegericht nur eine kassatorische Entscheidung treffen kann; es kann die Verfügung der Kartellbehörde nur aufheben, ist also nicht befugt, anstelle der Kartellbehörde eine eigene, als sachdienlich angesehene Entscheidung zu treffen (BGHZ 41, 42, 54 f. - Fensterglas; BGH, Beschl. v. 3.4.1975 - KVR 1/74, WuW/E 1345, 1346 - Polyester-Grundstoffe; BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2541 - Lüsterbehangsteine; Beschl. v. 18.5.1993 - KVZ 10/92, WuW/E 2869, 2871 - Pauschalreisen-Vermittlung II).

    Die Aufhebung der Entscheidung der Kartellbehörde setzt indessen grundsätzlich voraus, daß diese Entscheidung rechtswidrig ist (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO; BGHZ 67, 104, 111 - Vitamin B 12).

  • OLG Stuttgart, 05.09.2013 - 201 Kart 1/12

    Preismissbrauchskontrolle eines Versorgungsunternehmens der öffentlichen

  • BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2014 - U (Kart) 51/12
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

  • BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95

    "Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens;

  • VG Köln, 15.05.2003 - 1 K 2183/01
  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

  • BGH, 01.10.1985 - KVR 6/84

    Abgrenzung der Fusionskontrolle von der Regelung eines Kartellverbots; Bedeutung

  • BGH, 06.05.2009 - EnVR 55/08

    Industriepark Altmark

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88

    Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch

  • BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83

    Marktabgrenzung und Substitutionswettbewerb bei Zeitungen und Zeitschriften

  • BGH, 07.10.1997 - KVR 14/96

    BGH untersagt TUI und NUR gegen Mitbewerber gerichtete Vertragsklauseln

  • BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79

    Preismißbrauch

  • BGH, 22.06.1981 - KVR 5/80

    Wesentlicher Wettbewerb - Oligopolist - Fehlen eines Preiswettbewerbs

  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

  • BGH, 18.02.1992 - KVR 4/91

    Leistungsbeschwerden im kartellgerichtlichen Verfahren

  • BGH, 18.05.1993 - KVZ 10/92

    Unwirksame Ausschließlichkeitsbindung - Pauschalreisen-Vermittlung II

  • BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88

    Bestimmung eines relevanten Marktes nach dem so genannten Bedarfsmarktkonzept -

  • BGH, 15.04.1986 - KVR 6/85

    Wegenutzungsrecht; Vereinbarung eines ausschließlichen Wegenutzungsrechts in

  • BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80

    Münchener Wochenblatt Verlags- und Werbegesellschaft mbH/3 Münchener

  • BGH, 15.11.1994 - KVR 14/94

    "Weigerungsverbot"; Untersagung der Weigerung der Aufnahme eines Unternehmens in

  • BGH, 18.05.1993 - KVZ 11/92

    Überprüfbarkeit von Wettbewerbsverboten in den Agenturverträgen durch die

  • LG Stuttgart, 23.12.2003 - 17 O 382/03

    Wettbewerbsbeschränkung durch Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung:

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