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   BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76   

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BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76 (https://dejure.org/1977,819)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76 (https://dejure.org/1977,819)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 21/76 (https://dejure.org/1977,819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Rechtsanwaltszulassung eines in der Abteilung "Berufsbildung" eingesetzten Mitarbeiters der Industrie- und Handelskammer zum Rechtsanwaltsberuf - Konsequenzen einer Überschreitung der normalen Laufzeit eines Briefes im Hinblick auf die Gewährung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 68, 59
  • NJW 1977, 807
  • MDR 1977, 664
  • DB 1978, 1075
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 06.11.1961 - AnwZ (B) 32/61

    Keine Zulassung des Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer zur

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
    Wer bei einer Industrie- und Handelskammer angestellt und in der Abteilung "Berufsbildung" eingesetzt ist, kann nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden (im Anschluß an BGHZ 36, 71; 49, 238).

    Eine derartige Gefährdung der Interessen der Rechtspflege ist aber immer zu bejahen, wenn sie nicht so fern liegt, daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (BGHZ 36, 71, 74, 76; 49, 238, 243; 49, 295, 301; 64, 294, 295; 66, 283; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX 34).

    Aus diesen Gründen hat der Senat die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Industrie- und Handelskammer für mit dem Anwaltsberuf unvereinbar erachtet (BGHZ 36, 71; 49, 238).

    Umgekehrt könnte der Geschäftsführer in einem Fall, in dem er in den Angelegenheiten eines Kammermitglieds bereits dienstlich tätig geworden sei, nicht mehr als Rechtsanwalt die Vertretung eben dieses Mitglieds oder auch seines Gegners mit der notwendigen Sachlichkeit und Unbefangenheit übernehmen, wie sie der Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO), als berufener unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO) aufweisen muß (BGHZ 36, 71, 75).

  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 11/67

    Rechtsanwalt als Geschäftsführer einer Industrie- und Handelskammer

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
    Wer bei einer Industrie- und Handelskammer angestellt und in der Abteilung "Berufsbildung" eingesetzt ist, kann nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden (im Anschluß an BGHZ 36, 71; 49, 238).

    Eine derartige Gefährdung der Interessen der Rechtspflege ist aber immer zu bejahen, wenn sie nicht so fern liegt, daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (BGHZ 36, 71, 74, 76; 49, 238, 243; 49, 295, 301; 64, 294, 295; 66, 283; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX 34).

    Aus diesen Gründen hat der Senat die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Industrie- und Handelskammer für mit dem Anwaltsberuf unvereinbar erachtet (BGHZ 36, 71; 49, 238).

  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 6/67

    Anwaltszulassung (Dauerangestellter des öffentlichen Dienstes)

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
    Das alles gilt auch für Bedienstete einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (BGHZ 49, 295, 302; Senatsbeschluß vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 1/75).

    Eine derartige Gefährdung der Interessen der Rechtspflege ist aber immer zu bejahen, wenn sie nicht so fern liegt, daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (BGHZ 36, 71, 74, 76; 49, 238, 243; 49, 295, 301; 64, 294, 295; 66, 283; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX 34).

  • BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52

    Wiedereinsetzung bei verzögerter Postzustellung

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
    Der Senat hat einen Tag für die normale Postbeförderung sogar für die wesentlich weitere Entfernung von Marktredwitz bis München genügen lassen (Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 5/66 - vgl. auch BGHZ 9, 118: ein Tag für die Entfernung Frankfurt/Main - Darmstadt).
  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 3/60

    Syndikusanwalt (Versicherungsdirektor)

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
    Eine nach Bedeutung und Verantwortung noch als untergeordnet zu bezeichnende Tätigkeit genügt aber nicht (BGHZ 33, 272, 276; 35, 119, 123; Senatsbeschlüsse vom 24. April 1967 - AnwZ (B) 12/66 = EGE IX 71 und vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 8/75 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 4/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
    Eine nach Bedeutung und Verantwortung noch als untergeordnet zu bezeichnende Tätigkeit genügt aber nicht (BGHZ 33, 272, 276; 35, 119, 123; Senatsbeschlüsse vom 24. April 1967 - AnwZ (B) 12/66 = EGE IX 71 und vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 8/75 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
    Da ihm, wie er glaubhaft geltend macht, bei seiner Zulassung nur wenig Zeit für eine anwaltliche Tätigkeit bleiben würde, erscheint es angemessen, den vom Senat in Zulassungssachen für den Regelfall angenommenen Geschäftswert von 100.000 DM (vgl. BGHZ 39, 110, 115/116; Beschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72 = EGE XII 39, 41) hier erheblich zu unterschreiten.
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
    Auch sonst ist allgemein anerkannt, daß der Bürger auf die Einhaltung der normalen Laufzeit eines Briefes vertrauen darf und ihm bei deren Überschreiten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden muß (vgl. BVerfG NJW 1975, 1405 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74]; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1974 - IV ZB 46/73 = VersR 1974, 435; Beschluß vom 3. Juli 1975 - III ZB 11/75 = Betrieb 1975, 1890).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74

    Syndikus eines öffentlich-rechtlichen Bankinstituts als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
    Eine derartige Gefährdung der Interessen der Rechtspflege ist aber immer zu bejahen, wenn sie nicht so fern liegt, daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (BGHZ 36, 71, 74, 76; 49, 238, 243; 49, 295, 301; 64, 294, 295; 66, 283; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX 34).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 25/75

    Justitiar bei einem Bischöflichen Offizialat

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
    Eine derartige Gefährdung der Interessen der Rechtspflege ist aber immer zu bejahen, wenn sie nicht so fern liegt, daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (BGHZ 36, 71, 74, 76; 49, 238, 243; 49, 295, 301; 64, 294, 295; 66, 283; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX 34).
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 8/75

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.07.1975 - III ZB 11/75

    Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels durch Absendung der

  • BGH, 10.04.1975 - VII ZB 5/75

    Erhöhte Sorgfaltsanforderung eines Prozeßbevollmächtigten bei fristgerechter

  • BGH, 09.01.1974 - IV ZB 46/73

    Verspätete Berufungsbegründung - Rechtzeitige Abgabe - Zufall - Postsendung

  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 5/72

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 24.04.1967 - AnwZ (B) 12/66

    Anspruch auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vereibarkeit eines

  • BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 2/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 5/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 1/75
  • BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 28/61

    Verschuldensfreie Fristversäumung bei einem Krankenhausaufenthalt - Frist für die

  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (B) 49/10

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit als Geschäftsführer

    a) Der Senat hat zwar in früheren Entscheidungen die Tätigkeit eines Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer als mit dem Anwaltsberuf regelmäßig unvereinbar angesehen (Senatsbeschlüsse vom 6. November 1961 - AnwZ (B) 32/61, BGHZ 36, 71, 72 ff.; vom 4. Januar 1968 - AnwZ (B) 11/67, BGHZ 49, 238, 240 ff.; vgl. ferner Beschluss vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 21/76, BGHZ 68, 59, 60 f. [stellvertretender Geschäftsführer]).

    Im dritten Fall hat der Senat entscheidend auf die Pflichtenkollisionen abgestellt, die sich bei einem Tätigwerden in der Abteilung "Berufsausbildung" und der gleichzeitigen Ausübung des Anwaltsberufs ergeben können (Senatsbeschluss vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 21/76, aaO).

    Denn der Geschäftsführer einer Industrie- und Handelskammer könnte bei zu erstattenden Gerichtsgutachten und zu erteilenden Auskünften nicht die notwendige Unbefangenheit und Unparteilichkeit besitzen, wenn er in der Angelegenheit eines Kammerangehörigen tätig werden müsste, den er vorher als Rechtsanwalt beraten oder vertreten hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. November 1961 - AnwZ (B) 32/61, aaO S. 74 f.; vom 4. Januar 1968 - AnwZ (B) 11/67, aaO S. 242; vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 21/76, aaO).

    Umgekehrt könnte er in einem Fall, in dem er dienstlich mit den Angelegenheiten eines Kammermitglieds befasst war, nicht mehr als Rechtsanwalt die Vertretung dieses Mitglieds oder dessen Gegners mit der von einem Rechtsanwalt zu verlangenden Sachlichkeit und Unbefangenheit übernehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. November 1961 - AnwZ (B) 32/61, aaO S. 75; vom 4. Januar 1968 - AnwZ (B) 11/67, aaO; vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 21/76, aaO).

  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 9/99

    Unvereinbarkeit einer anderweitigen Berufstätigkeit mit dem Anwaltsberuf

    Eine Gefahr für die Rechtspflege durch die Ausübung des Zweitberufs hat die Rechtsprechung bejaht für eine Sachbearbeiterin bei einer Universitätsverwaltung (BVerfGE 87, 287, 324; BGHZ 100, 87, 91), einen Justitiar bei einem bischöflichen Offizialat (BGHZ 66, 283 ff.), die Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft (BGH, Beschl. v. 13. September 1993 aaO), einer Handwerkskammer (BGH, Beschl. v. 16. November 1998 aaO), einer Handwerksinnung (BGH, Beschl. v. 29. November 1993 - AnwZ (B) 41/93, BRAK-Mitt. 1994, 43), einer Industrie- und Handelskammer (BGHZ 36, 71, 74 f.; 49, 238, 241 f.; 68, 59), einer Landesapothekerkammer (EGH Frankfurt EGE X, 119 ff.) und einer Berufsgenossenschaft (BGH, Beschl. v. 29. März 1982 - AnwZ (B) 4/82, BRAK-Mitt. 1982, 125).

    Die Rechtsprechung hat demgemäß auch bei einem stellvertretenden Geschäftsführer (BGHZ 68, 59 ff.) oder Abteilungsleiter (BGHZ 66, 283 ff.) eine Unvereinbarkeit mit dem Anwaltsberuf angenommen.

  • VG Berlin, 11.06.2008 - 2 A 69.07
    Schiedsgerichtsbarkeit ist gleichwohl materiell Rechtsprechung (BGHZ 51, 255 <258; 68, 59 <61 ».
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 4/82

    Rechtsanwalt - Zulassung - Hauptgeschäftsführer - Berufsgenossenschaft -

    Anders als Richter oder Beamte, denen die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß § 7 Nr. 10 BRAO stets zu versagen ist, sind Dauerangestellte im öffentlichen Dienst nur dann von der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen, wenn die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben der Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Interessen der Rechtspflege gefährden würde (BGHZ 68, 59, 60 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 21/76]; 71, 23, 27; 71, 138, 139) [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77].

    Dabei ist sowohl der Aufgabenbereich der Körperschaft, dessen Angestellter der Bewerber ist (vgl. BGHZ 68, 59 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 21/76] m.w.N. zur Industrie- und Handelskammer), als auch deren Bedeutung am Wohnsitz des Bewerbers und in der engeren und weiteren Umgebung (vgl. BGHZ 66, 283 zur katholischen Kirche) zu berücksichtigen.

    Es ist nicht auszuschließen, daß der Antragsteller - sei es auch ungewollt oder unbewußt - einen solchen Anspruch als Vertreter der belangten Körperschaft nicht unbefangen beurteilen würde (vgl. BGHZ 68, 59, 61) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 21/76].

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 43/86

    Vereinbarkeit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit der Stellung als

    Anders als Richter oder Beamte, denen die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß § 7 Nr. 10 BRAO stets zu versagen ist, sind Dauerangestellte im öffentlichen Dienst nur dann von der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen, wenn die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben der Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Interessen der Rechtspflege gefährden würde (BGHZ 68, 59, 60 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 21/76]; 71, 23, 27; 71, 138, 139) [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77].

    Dabei ist sowohl der Aufgabenbereich der Körperschaft, dessen Angestellter der Bewerber ist (vgl. BGHZ 68, 59 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 21/76] m.w.N. zur Industrie- und Handelskammer), als auch deren Bedeutung am Wohnsitz des Bewerbers und in der engeren und weiteren Umgebung (vgl. BGHZ 66, 283 zur katholischen Kirche) zu berücksichtigen (vgl. auch Senatsentscheidungen vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 4/82 = Anwaltsblatt 1983, 478 zur Bergbauberufsgenossenschaft und vom 27. Juni 1983 - AnwZ (B) 5/83 zum Senat für Bau- und Wohnungswesen in Berlin).

  • BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 32/77

    Zulassungsvoraussetzungen für Banksyndikus

    Es haben sich - entgegen der von der Antragsgegnerin in der Verhandlung vor dem Senat vertretenen Auffassung - schließlich auch keinerlei Anhaltspunkte für die Befürchtung ergeben, daß er durch die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben seiner Tätigkeit bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als sog. Dauerangestellter im öffentlichen Dienst etwa durch auftretende Interessenkonflikte die Interessen der Rechtspflege gefährden könnte (vgl. dazu BGHZ 36, 71; Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 14/74 = EGE XIII 38 und vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 25/75 = EGE XIII 81 (84); BGHZ 68, 59, 60 mit weiteren Nachweisen; zuletzt Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 10/77).
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 27/81

    Möglichkeit der Ausübung des Anwaltsberufes durch wissenschaftlichen Mitarbeiter

    Als Angestellte wäre sie nur dann von der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen, wenn die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben der Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Interessen der Rechtspflege gefährden würde (BGHZ 68, 59, 60 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 21/76]; 71, 23, 27; 71, 138, 139) [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77].

    Dies gilt auch für Angestellte im öffentlichen Dienst (vgl. BGHZ 49, 295, 302; BGH NJW 1977, 807, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 68, 59 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 21/76]).

  • BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 5/83

    Rechtsmittel

    Sie ist es jedoch dann, wenn die gleichzeitige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs neben der Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Interessen der Rechtspflege gefährden würde (BGHZ 49, 238, 241 [BGH 04.01.1968 - AnwZ B 11/67]; 68, 59, 60 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 21/76]; 71, 138, 139 [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77]; Senatsbeschlüsse vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 27/81 = JZ 1982, 570 und 4/82-).

    Es wäre nicht auszuschließen gewesen, daß der Antragsteller - wenn auch ungewollt oder unbewußt - Bau- oder Wohnungsangelegenheiten eines früheren Mandanten nicht unbefangen beurteilt hätte (vgl. BGHZ 68, 59, 61 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 21/76]; Senatsbeschluß vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 4/82).

  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93

    Zulassung des Geschäftsführers einer Handwerksinnung als Rechtsanwalt

    Aus diesem Grunde hat der Senat bereits in früherer Zeit entschieden, daß ein Angestellter einer Industrie- und Handelskammer, der in der Abteilung Berufsbildung eingesetzt ist, nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden kann (BGHZ 68, 59 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 21/76]).
  • BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 36/98

    Vereinbarkeit der Tätigkeit des Hauptgeschäftsführers einer Handwerkskammer mit

    Daß sich daraus die Gefahr mannigfaltiger Pflichtenkollisionen ergeben kann, ist bereits in der angefochtenen Entscheidung näher dargelegt; der Senat schließt sich dem an (vgl. auch BGHZ 68, 59, 61; Senatsbeschlüsse vom 13. September 1993 und 29. November 1993, aaO).
  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78

    Angestellter einer Rechtsschutzversicherung als Rechtsanwalt

  • BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 21/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77

    Beamter auf Widerruf als Rechtsanwalt

  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 4/80

    Anspruch auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung der Tätigkeit eines

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 14/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 20/79

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1985 - AnwZ (B) 45/85

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung eines Rechtsanwaltsberufs als

  • BGH, 05.11.1984 - AnwZ (B) 26/84

    Rechtsanwalt - Zulassung - Wissenschaftliche Hilfskraft

  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 12/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 51/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 24.04.1984 - AnwZ (B) 32/83

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

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