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   BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75   

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BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75 (https://dejure.org/1977,398)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1977 - V ZR 44/75 (https://dejure.org/1977,398)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1977 - V ZR 44/75 (https://dejure.org/1977,398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch gegen einen Störer - Ausgleichsanspruch gegen den Benutzer eines emittierenden Grundstücks - Ersatz für Aufwendungen für den Schallschutz einer Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 105
  • NJW 1977, 1917
  • MDR 1978, 40
  • DVBl 1977, 762
  • DB 1977, 1692
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71

    Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes

    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75
    Die Beurteilung der Ortsüblichkeit muß zwar erkennen lassen, daß der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist; sie ist aber angesichts der hier gebotenen zusammenfassenden Würdigung aller zu berücksichtigenden Umstände im wesentlichen tatrichterlicher Natur (BGH LM BGB § 906 Nr. 5 Bl. 2; NJV 1959, 1867; BGHZ 59, 378, 381).

    Nach ständiger Rechtsprechung können auch einzelne, überragend große Betriebe oder Anlagen den Charakter der engeren Umgebung oder auch einer Landschaft unter dem Gesichtspunkt der mit ihnen verbundenen Emissionen prägen (BGHZ 30, 273, 277 - Erzgrube; 59, 378 - Militärflugplatz; BGH DVBl 1977, 34 = WM 1976, 16 - Porta Nigra).

    Zu dieser Frage ist schon in dem Senatsurteil vom 10. November 1972 (BGHZ 59, 378, 379 f) ausgeführt, daß das Ausmaß der Lärmeinwirkung und damit der Umstand, der für die Beeinträchtigung maßgebend ist, entscheidend nicht durch das Überfliegen, wie dies im allgemeinen erlaubt ist (§ 1 LuftVG), bewirkt wird, sondern durch die niedrige Flughöhe und das stetige Überfliegen in einer festgelegten Flugschneise, welche Umstände ihrerseits auf die Benutzung des nahegelegenen Geländes als Flughafen zurückzuführen sind.

  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 114/72

    Ausgleichsanspruch wegen Beeinträchtigung des Anliegergemeingebrauchs

    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75
    Soweit das Berufungsgericht zur Begründung der von ihm angenommenen nachbarrechtlichen Sonderregelungen der privatrechtlichen Beziehungen zwischen Flughafenunternehmen und Grundstücksnachbarn gar den Gedanken der Einbindung dieses Grundstückseigentums in seine Sozialpflichtigkeit heranzieht, kann ihm schon deshalb nicht gefolgt werden, weil der Begriff der Sozialpflichtigkeit nicht auf die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Grundstückseigentümern angewendet werden kann (BGHZ 62, 361, 368; Mittenzwei MDR 1977 S. 99, 101 unter 2 a), umgekehrt scheidet allerdings eine Enteignung von vornherein aus, wenn die Einwirkung von hoher Hand das Eigentum nicht in größerem Umfang beeinträchtigt, als der Eigentümer schon nach privatem Recht entschädigungslos dulden muß.
  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 91/65

    Lärmimmission und Lautstärkemessung in DIN-phon

    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75
    Soweit das Gericht nicht über hinreichende eigene Anschauung einer durch zeitlich schwankende Schallvorgänge ausgelösten Lärmbelästigung der vorliegenden Art verfügt, wird es ähnlich dem Fall der früheren Messung der Lautstärke von konstanten Geräuschen in DIN-phon (vgl. BGHZ 46, 35, 38) seine eigenen Wahrnehmungen zur Beurteilung des Empfindens eines Durchschnittsmenschen heranziehen müssen.
  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 55/62

    Clubhaus - Enteignender Eingriff, Immissionen

    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75
    Es genügt, daß die Beeinträchtigung eine zurechenbare Folge des auf dem anderen Grundstück eingerichteten Betriebs ist (vgl. BGH NJW 1960, 2335 mit Nachweisen zur objektiven Zurechenbarkeit der durch Dritte selbstverantwortlich ausgeübten Beeinträchtigungen; BGH NJW 1963, 2020).
  • BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75
    Es genügt, daß die Beeinträchtigung eine zurechenbare Folge des auf dem anderen Grundstück eingerichteten Betriebs ist (vgl. BGH NJW 1960, 2335 mit Nachweisen zur objektiven Zurechenbarkeit der durch Dritte selbstverantwortlich ausgeübten Beeinträchtigungen; BGH NJW 1963, 2020).
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75
    Nach ständiger Rechtsprechung können auch einzelne, überragend große Betriebe oder Anlagen den Charakter der engeren Umgebung oder auch einer Landschaft unter dem Gesichtspunkt der mit ihnen verbundenen Emissionen prägen (BGHZ 30, 273, 277 - Erzgrube; 59, 378 - Militärflugplatz; BGH DVBl 1977, 34 = WM 1976, 16 - Porta Nigra).
  • OLG Köln, 29.10.1974 - 9 U 47/74
    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75
    Allein und ausschließlich an die Mindestflughöhe im Sinne des § 6 LuftVO (vgl. OLG München Urteil vom 14. Oktober 1974 - 9 U 47/74 und die S. 14/15 BU angeführten Autoren) kann für diese Abgrenzung nicht angeknüpft werden.
  • Drs-Bund, 13.11.1970 - BT-Drs VI/1377
    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75
    Wegen der Dringlichkeit dieses Anliegens sollte es unter Hintanstellung einer umfassenderen Lösung der mit dem Fluglärm unter den gegebenen Verhältnissen verbundenen Fragen nach dem schriftlichen Bericht des Innenausschusses des Bundestags (BT-Drucks. VI/1377 S. 2) rasch verabschiedet werden.
  • BGH, 26.09.1975 - V ZR 204/73

    Durch Restaurierungsarbeiten an einem Baudenkmal verursachte Einwirkungen auf das

    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75
    Nach ständiger Rechtsprechung können auch einzelne, überragend große Betriebe oder Anlagen den Charakter der engeren Umgebung oder auch einer Landschaft unter dem Gesichtspunkt der mit ihnen verbundenen Emissionen prägen (BGHZ 30, 273, 277 - Erzgrube; 59, 378 - Militärflugplatz; BGH DVBl 1977, 34 = WM 1976, 16 - Porta Nigra).
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08

    Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem

    Bei dem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB handelt es sich um einen aus dem Grundstückseigentum abgeleiteten Anspruch (Senat, BGHZ 69, 105, 110) .
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 96/18

    Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des

    Er kommt auch in Betracht, wenn die Beeinträchtigung eine zurechenbare Folge eines auf einem entfernter liegenden Grundstück eingerichteten Betriebs ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juni 1977 - V ZR 44/75, BGHZ 69, 105, 111-113 zu Fluglärm eines vier bis fünf Kilometer von dem beeinträchtigten Grundstück entfernt liegenden Flughafens und Urteil vom 16. Dezember 1977 - V ZR 91/75, BGHZ 70, 102, 103 u. 112 zu Fluorabgasen einer bis zu 1.300 Meter von dem beeinträchtigten Grundstück entfernt liegenden Ziegelei).
  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Es ist ein aus dem Grundstückseigentum abgeleiteter Anspruch (vgl. BGHZ 69, 105, 110).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, daß unter Umständen einzelne überragend große Anlagen oder Betriebe unter dem Gesichtspunkt der mit ihnen verbundenen Emissionen den Charakter der Umgebung in der Weise prägen - können, daß von ihnen ausgehende Beeinträchtigungen sich als ortsüblich darstellen (vgl. BGHZ 59, 378, 381 [BGH 10.11.1972 - V ZR 54/71]; 69, 105, 111).
  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Der im Fluglärmschutzgesetz vorgesehene äquivalente Dauerschallpegel dient der Festlegung eines regionalen Lärmschutzbereiches, nicht aber der Beurteilung individueller Lärmbeeinträchtigungen; Richtwerte für die Beurteilung der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeit sind ihm nicht zu entnehmen (BGHZ 69, 105, 116; BVerwG NVwZ-RR 1991, 118, 124 f).

    Diesen gebührt insoweit, sofern sie fachgerecht durchgeführt werden, der Vorrang (vgl. BGHZ 69, 105, 117).

  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

    Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) fällt nicht unter § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB, da es nicht der Beurteilung individueller Lärmbeeinträchtigungen dient, sondern lediglich eine Grundlage für die Festlegung von Lärmschutzzonen bietet (BGHZ 122, 76, 82; Staudinger/Roth, § 906 Rdn. 148; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 906 Rdn. 17; vgl. auch schon Senat, BGHZ 69, 105, 109 f.).
  • BGH, 26.11.1980 - V ZR 126/78

    Zumutbarkeit von Fluglärm

    b) Zur Frage des zumutbaren Maßes bei der Beeinträchtigung eines Wohngrundstücks durch Fluglärm im Fluglärmschutzbereich 2 (Erg. zu BGHZ 69, 105).*).

    b) Zur Frage des zumutbaren Maßes bei der Beeinträchtigung eines Wohngrundstücks durch Fluglärm im Fluglärmschutzbereich 2 (Erg. zu BGHZ 69, 105).*).

    Das erste Berufungsurteil ist u.a. aus dem Grunde aufgehoben worden, weil der erkennende Senat den Lärm der abfliegenden Flugzeuge innerhalb der hier festgesetzten Schutzzone 2, nur etwa 1, 5 km außerhalb der Schutzzone 1 in der Längsachse der Flugschneise, ungeachtet der Mindestflughöhe im Sinn des § 6 LuftVO als Emission dem Flughafengrundstück zurechnet (BGHZ 69, 105, 107, 112 f unter b).

    Dies ist auch schon im Senatsurteil vom 15. Juni 1977 (BGHZ 69, 105, 116) dargelegt.

    Eben weil, wie die Revision zutreffend ausführt, die Wirkung von Lärm auf den Menschen mit Hilfe objektiv meßbarer Größen allein nicht eindeutig zu bestimmen ist, kann von der eigenen Wahrnehmung des Gerichts als Grundlage für die Beurteilung der gemessenen Größen und damit auch seiner Entscheidung über die Zumutbarkeit nicht abgesehen werden (BGHZ 69, 105, 118; 46, 35, 38).

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Allerdings kann auch ein einzelner Betrieb oder eine einzelne Einrichtung den Charakter der Umgebung prägen (BGHZ 69, 105, 111; Senatsurteil vom 18. Oktober 1979 - III ZR 177/77 = LM Nr. 64 zu § 906 BGB).
  • BGH, 30.01.1986 - III ZR 34/85

    Entschädigung von Anwohnern - Militärflughäfen - Lärmbeeinträchtigungen

    Der Fall gibt keine Veranlassung, die in der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätze zur Entschädigung wegen der von einem Militärflugplatz ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen fortzuentwickeln oder zu modifizieren (BGHZ 59, 378 = NJW 1973, 326; Senat, LM § 906 BGB Nr. 64; vgl. auch zu Lärmeinwirkungen von Zivilflughäfen: BGHZ 69, 105 = NJW 1977, 1917; BGHZ 79, 45 = NJW 1981, 1369).

    Sein in der Lärmschutzzone I gelegenes Gelände war jedenfalls nicht für Fluglärmeinwirkungen der hier festgestellten Intensität "vorbelastet" (vgl. auch BGHZ 69, 105 (114) = NJW 1977, 1917).

    c) Das Fluglärmschutzgesetz vom 31.3.1971 (BGBl. I 282) schließt einen Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff nicht aus (Senat, LM § 906 BGB Nr. 64 unter I 1 im Anschluß an BGHZ 69, 105 (108 ff., 110) = NJW 1977, 1917).

    Auch § 16 dieses Gesetzes bestimmt u. a., daß Vorschriften, die weitergehende Entschädigungen gewähren, unberührt bleiben (vgl. dazu BGHZ 69, 105 (110) = NJW 1977, 1917).

    Zwar sind nach der Nr. 1 der Anl. zu § 13 FluglärmschutzG der Ermittlung des äquivalenten Dauerschallpegels die sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres zugrundezulegen (vgl. dazu auch BGHZ 69, 105 (117) = NJW 1977, 1917).

  • OVG Hamburg, 02.06.2005 - 2 Bf 345/02

    Planfeststellung für Werkflugplatz

    Zweck bzw. Bedeutung eines Vorhabens finden ihren Niederschlag auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die zum Beispiel bei der Zumutbarkeitsgrenze für Entschädigungen aufgrund enteignender Wirkung zwischen Fluglärmimmissionen von militärischen Flugplätzen und Zivilflugplätzen unterscheidet (vgl. Beschl. v. 30.1.1986, NJW 1986, S. 2423 unter Verweis auf BGHZ 59, S. 378 einerseits und BGHZ 69, S. 105 und 79, S. 45 andererseits).
  • OLG Schleswig, 11.09.2019 - 9 U 103/15

    Deckelung des Lärmpegels - Klage von Anwohnern gegen den Flughafen Sylt

  • BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93

    Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone

  • OLG Rostock, 13.05.2009 - 3 U 3/08

    Nachbarschutz: Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen Emissionen durch

  • OLG Köln, 17.01.2001 - 2 U 5/97

    Anwohnerklage gegen Flugplatz Bonn-Hangelar abgewiesen

  • BGH, 25.11.1991 - III ZR 7/91

    Entschädigung wegen der von einem Militärflugplatz ausgehenden

  • BGH, 10.06.1977 - V ZR 242/74

    Geräuschimmission durch startende und landende Flugzeuge eines Landeplatzes

  • OLG München, 18.09.2008 - 23 U 2648/08

    Nachbarrecht: Nutzungsbeeinträchtigung eines Wohngrundstücks bei Zuführung von

  • BGH, 18.10.1979 - III ZR 177/77

    Anspruch auf eine Enteignungsentschädigung nach dem Fluglärmschutzgesetz -

  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 108/89

    Fehlerhafte Tenorierung und Verletzung des § 308 Abs. 1 ZPO

  • OLG Schleswig, 13.05.2016 - 17 U 83/15

    Immissionsschutz; Fluglärm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1985 - 15 A 2856/83

    Parkanlage; Anlegen; Wohngebäude; Nähe

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2022 - 5 U 59/21
  • OLG Köln, 06.03.1996 - 2 U 98/95
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 166/75

    Schadensersatz infolge Beeinträchtigungen des Grundstücks durch

  • BFH, 04.08.1983 - III R 79/81

    Eine Ermäßigung des Grundstückswertes wegen ungewöhnlich starker Beeinträchtigung

  • OLG Stuttgart, 14.09.2023 - 14 U 159/21

    Unterlassung von entstehenden Geräuschimmissionen beim Betrieb der zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1998 - 20 A 3642/91
  • LG Bonn, 16.01.2004 - 3 O 313/99

    Fluglärm

  • OLG Celle, 05.06.2000 - 4 U 200/97

    Errichtung eines Lärmschutzwalls wegen Lärmimmission einer Eisenbahn;

  • BFH, 04.08.1983 - III R 79 141/81
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 226/81

    Entscheidung über die Kosten nach Erledigung der Hauptsache -

  • OLG München, 07.05.1986 - 3 U 1879/85
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