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   BGH, 10.06.1977 - V ZR 242/74   

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https://dejure.org/1977,1157
BGH, 10.06.1977 - V ZR 242/74 (https://dejure.org/1977,1157)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1977 - V ZR 242/74 (https://dejure.org/1977,1157)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1977 - V ZR 242/74 (https://dejure.org/1977,1157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen durch den Übernehmer einer Darlehensverbindlichkeit - Behandlung einzelner Vertragabreden als allgemeine Geschäftsbedingungen - Kündbarkeit eines Darlehensvertrages wegen Anhebung des Zinsfußes - Änderungskündigung zur Beendigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 118
  • NJW 1977, 1920
  • MDR 1978, 39
  • DB 1977, 1694
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75

    Fluglärm

    Auszug aus BGH, 10.06.1977 - V ZR 242/74
    Die Lärmbelastung solcher vor allem im Verkehr auftretender Geräusche wird neuerdings mit dem äquivalenten Dauerschallpegel erfaßt (vgl. DIN-Norm 45.641, insbesondere 2.4; Kurze/Schmidt/Westphal, Physik und Technik der Lärmbekämpfung 2. Aufl. S. 14, 214; Vornorm DIN 18.005 unter 1.2; VDI-Richtlinie 2.058 unter 5.2; Senatsurteil vom 15. Juni 1977 - V ZR 44/75).

    Sie stellen keine Richt- oder Grenzwerte für die hier zu entscheidenden Fragen dar, ob und in welchem Umfang der Fluglärm unter dem Gesichtspunkt der Flughöhe einem Landeplatz objektiv zuzurechnen ist und ob die Lärmeinwirkung auf das Grundstück des Lärmbetroffenen wesentlich im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB ist (vgl. zur Abgrenzung der Unzumutbarkeit im Sinne des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB das zum Abdruck in BGHZ bestimmte Senatsurteil vom 15. Juni 1977 - V ZR 44/75).

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 91/65

    Lärmimmission und Lautstärkemessung in DIN-phon

    Auszug aus BGH, 10.06.1977 - V ZR 242/74
    Jedenfalls braucht dieser Mittelungspegel nicht schon deshalb auszuscheiden, weil der Tatrichter entsprechend BGHZ 46, 35, 38 sich der Grenzen der akustischen Meßtechnik und des Aussagewerts der Meßergebnisse bewußt sein muß.

    Schließlich setzt sich der Tatrichter auch nicht zu dem Senatsurteil in BGHZ 46, 35 in Widerspruch, wenn er bei einem Gebot auf Unterlassung bestimmter Geräusche auf eine bestimmte maximale Lautstärke, Jetzt in der Regel gemessen in Dezibel unter Benützung der Bewertungskurve A - d B(A) -, abstellt.

  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71

    Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes

    Auszug aus BGH, 10.06.1977 - V ZR 242/74
    Wie schon im Urteil vom 10. November 1972 (BGHZ 59, 378, 379 f) ausgeführt ist, wird aber das Ausmaß der Einwirkung und damit der Umstand, der hier für die Beeinträchtigung maßgebend ist, entscheidend nicht durch das Überfliegen, wie dies im allgemeinen erlaubt ist (§ 1 LuftVG), sondern durch die niedrige Flughöhe und das stetige Überfliegen bewirkt, welche Umstände ihrerseits auf die Benutzung des nahegelegenen Geländes der Beklagten als Landeplatz zurückzuführen sind.
  • BGH, 20.03.1963 - V ZR 143/61
    Auszug aus BGH, 10.06.1977 - V ZR 242/74
    Der Beklagte hat Jedoch nichts dafür vorgetragen, daß er hinsichtlich der für seinen Landeplatz zugelassenen Arten von Luftfahrzeugen im Rahmen der behördlich festgelegten An- und Abflugverfahren den nachbarrechtlichen Schranken seiner Grundstücksnutzung nicht Rechnung zu tragen vermöge oder, falls dies der Fall sein sollte, Einschränkungen dieser Betriebspflicht entsprechend diesen privatrechtlichen Schranken nicht bewirken könnte (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 2 LuftVZO; ferner BGH LM BGB § 1018 Nr. 14 Bl. 3; § 1004 Nr. 90 Bl. 2 R und Nr. 51 Bl. 2 = JZ 1961, 498 und Anm. Pleyer; BGH WM 1963, 920, 921 unter II).
  • BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Auszug aus BGH, 10.06.1977 - V ZR 242/74
    Der Beklagte hat Jedoch nichts dafür vorgetragen, daß er hinsichtlich der für seinen Landeplatz zugelassenen Arten von Luftfahrzeugen im Rahmen der behördlich festgelegten An- und Abflugverfahren den nachbarrechtlichen Schranken seiner Grundstücksnutzung nicht Rechnung zu tragen vermöge oder, falls dies der Fall sein sollte, Einschränkungen dieser Betriebspflicht entsprechend diesen privatrechtlichen Schranken nicht bewirken könnte (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 2 LuftVZO; ferner BGH LM BGB § 1018 Nr. 14 Bl. 3; § 1004 Nr. 90 Bl. 2 R und Nr. 51 Bl. 2 = JZ 1961, 498 und Anm. Pleyer; BGH WM 1963, 920, 921 unter II).
  • OLG München, 03.09.1991 - 25 U 1838/91

    Anspruch auf Unterlassen der Benutzung von Lautsprechern auf der Terasse, so dass

    Der Abwehranspruch des Klägers ist im Falle seiner Beeinträchtigung, über die gesetzlichen Duldungsschranken der Unwesentlichkeit und Ortsüblichkeit hinaus, ohne weitere Einschränkungen gegeben und nicht von sonstigen Zumutbarkeitskriterien abhängig, etwa im Sinne einer Abwägung gegenläufiger Interessen des Beklagten (BGHZ 69, 118, 127; Soergel/Baur, § 906 BGB , Anm. Rn. 37).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Nicht auf diesen - übrigens von keiner Partei behaupteten - Umstand kommt es an; die Frage, ob die Benutzung des Grundstücks wesentlich oder nur unwesentlich beeinträchtigt ist, hängt vielmehr allein davon ab, in welchem Ausmaß die Benutzung nach der tatsächlichen Zweckbestimmung des Grundstücks gestört wird (BGHZ 69, 118, 127 [BGH 10.06.1977 - V ZR 242/74]; 70, 102, 109 f [BGH 16.12.1977 - V ZR 91/75]).
  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07

    Prozessuale Geltendmachung der Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitels

    § 11 LuftVG ordnet die entsprechende Anwendung dieser Regelung nicht mehr - wie bis zu der Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 18. September 1980 (BGBl. I 1729; vgl. zur früheren Rechtslage Senat, BGHZ 69, 118, 125) - nur für Flughäfen, sondern für sämtliche Flugplätze und damit auch für Landeplätze an (vgl. die Legaldefinition in § 6 Abs. 1 Satz 1 LuftVG).
  • AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06

    Entschädigungsanspruch gegen einen Bergbaubetrieb wegen Schäden an einem

    Maßgeblich ist, in welchem Ausmaß die Benutzung nach der tatsächlichen Zweckbestimmung des Grundstücks gestört wird, wobei auf vorhandene Störanfälligkeiten von dem beeinträchtigenden Nachbarn Rücksicht zu nehmen ist (vgl. Säcker, a.a.O.; BGHZ 69, 118, 127; BGHZ 70, 102, 209 f.; OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 1364; OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 204); BGH NJW 1984, 2207).
  • OLG Köln, 17.01.2001 - 2 U 5/97

    Anwohnerklage gegen Flugplatz Bonn-Hangelar abgewiesen

    Sie stellen keine Richt- oder Grenzwerte für die hier zu entscheidende Frage dar, ob die Lärmeinwirkung auf das Grundstück eines Lärmbetroffenen wesentlich ist im Sinne der vorgenannten Vorschrift (BGH, NJW 1977, 1920 [1922]; BGH, NJW 1993, 1700 [1702]).
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 61/80

    Anspruch auf Einschränkung des Flugbetriebes - Anspruch auf Unterlassung

    Das Berufungsgericht nimmt zu Recht an, daß auch die Beklagte zu 1 als Störer in Anspruch genommen werden kann, denn der Fluglärm durch startende und landende Flugzeuge ist dem Flughafen jedenfalls insoweit zuzurechnen, als diese unterhalb der Sicherheitsmindesthöhe fliegen (BGHZ 69, 118, 122 ff).
  • OLG Köln, 06.03.1996 - 2 U 98/95
    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, daß die Lärmbelästigungen von der Beklagten verursacht werden, weil sie den Flugplatz den startenden und landenden Flugzeugen zur Verfügung stellt (so BGHZ 69, 118, 122 f., wodurch die bei Lau a.a.O. Rn. 15 zitierte ältere Rechtsprechung und Literatur überholt ist).
  • LG Bonn, 16.01.2004 - 3 O 313/99

    Fluglärm

    Das Fluglärmschutzgesetz dient nicht der Beurteilung individueller Lärmbeeinträchtigungen, sondern ist lediglich Grundlage für die Festlegung von Lärmschutzzonen im Sinne dieses Gesetzes (vgl. Palandt/Bassenge, § 906, Rdnr. 17; BGH, NJW 1977, 1920, 1922; NJW 1993, 1700, 1702).
  • LG Ulm, 22.10.1984 - 2 O 339/84
    Eine Abwägung der Interessen der Parteien an der Nutzung ihrer jeweiligen Grundstücke ist hierbei nicht zulässig, ausschlaggebend ist vielmehr allein das objektive Maß der Beeinträchtigung (vgl. BGHZ 69, 118 (127) = NJW 1977, 1920 = LM § 1004 BGB Nr. 145).
  • LG München I, 17.01.2008 - 17 HKO 22794/07

    Wettbewerbswidrige Schleichwerbung: Bewerbung eines Entgiftungspräparates in

    Das Fehlen einer solchen Abhilfemöglichkeit hat er zu darzulegen und ggf. zu beweisen (BGH, NJW 1977, 1920/1921; BGHZ 95, 307/308).
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