Rechtsprechung
BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Rückzahlung von gewährten Ausbildungsförderungsbeträgen - Unterhaltsanspruch des BAföG-Empfängers gegen die Eltern - Anspruch auf Finanzierung des Studiums nach bereits erfolgter Finanzierung einer Ausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 69, 190
- NJW 1977, 1774
- NJW 1977, 1775
- MDR 1977, 918
- FamRZ 1977, 629
- DVBl 1977, 861
- DB 1977, 2092
Wird zitiert von ... (153) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Hagen, 11.02.1975 - 1 S 432/74
Auszug aus BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76
Die vorstehend genannten Grundsätze entsprechen weitgehend der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere der der Berufungskammern der Landgerichte, die bislang in Unterhaltssachen die letztinstanzliche Zuständigkeit besaßen (vgl. u.a. schon RG Warn 1910 Nr. 214 = JW 1910, 477; OLG München FamRZ 1976, 59 und in der FamRZ 1976, 60 referierten Entscheidung; OLG Nürnberg FamRZ 1977, 70; sowie LG Ulm FamRZ 1964, 634; LG Berlin FamRZ 1970, 413; LG Hamburg-Altona FamRZ 1974, 398; LG Hamburg FamRZ 1975, 114; LG Hagen FamRZ 1975, 597 = NJW 1976, 111; LG Lüneburg FamRZ 1976, 61 und 379; LG Frankfurt/M. FamRZ 1976, 62; LG Wuppertal FamRZ 1976, 378; LG Hannover FamRZ 1977, 420 = NJW 1977, 908; LG Hamburg FamRZ 1977, 277; LG Duisburg FamRZ 1977, 351). - LG Hannover, 14.12.1976 - 8 S 238/76
Auszug aus BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76
Die vorstehend genannten Grundsätze entsprechen weitgehend der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere der der Berufungskammern der Landgerichte, die bislang in Unterhaltssachen die letztinstanzliche Zuständigkeit besaßen (vgl. u.a. schon RG Warn 1910 Nr. 214 = JW 1910, 477; OLG München FamRZ 1976, 59 und in der FamRZ 1976, 60 referierten Entscheidung; OLG Nürnberg FamRZ 1977, 70; sowie LG Ulm FamRZ 1964, 634; LG Berlin FamRZ 1970, 413; LG Hamburg-Altona FamRZ 1974, 398; LG Hamburg FamRZ 1975, 114; LG Hagen FamRZ 1975, 597 = NJW 1976, 111; LG Lüneburg FamRZ 1976, 61 und 379; LG Frankfurt/M. FamRZ 1976, 62; LG Wuppertal FamRZ 1976, 378; LG Hannover FamRZ 1977, 420 = NJW 1977, 908; LG Hamburg FamRZ 1977, 277; LG Duisburg FamRZ 1977, 351). - BVerwG, 12.06.1964 - VII C 146.63
Ausgleichsabgaben und- leistungen
Auszug aus BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76
Die Vorschriften und Richtlinien der staatlichen Ausbildungsförderung greifen nicht in die privatrechtliche Unterhaltspflicht ein (BVerwGE 18, 355 = FamRZ 1964, 563; Blanke FamRZ 1969, 394, 399).
- OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
Zum Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den Master-Studiengang bei zuvor …
Auch greifen die Vorschriften und Richtlinien der staatlichen Ausbildungsförderung nicht in die privatrechtliche Unterhaltspflicht ein (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1977, 629;… Palandt/Brudermüller, BGB, 70. Aufl., § 1610, Rn. 22).Insbesondere müssen Eltern ihrem Kind eine weitere Ausbildung nicht schon deshalb finanzieren, weil und wenn dem Kind hierfür eine staatliche Ausbildungsförderung zuteil wird (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1977, 629).
- BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt
Ferner kommt eine fortdauernde Unterhaltspflicht in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vornherein angestrebt war, oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde (Senatsurteil vom 30. November 1994 - XII ZR 215/93 - FamRZ 1995, 416 f. m.w.N.; BGHZ 69, 190, 194 = FamRZ 1977, 629 f.). - BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86
Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt
Die naturgemäß generalisierende Handhabung der staatlichen Ausbildungsförderung ist kein hinreichender Grund, im Unterhaltsprozeß der Entscheidung einen nur gedachten und nicht den festgestellten Sachverhalt zugrunde zu legen (vgl. BGHZ 69, 190, 193 zum Verhältnis der Ausbildungsförderung zum materiell-rechtlichen Unterhaltsanspruch).
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.1989 - 7 S 548/89
Ablehnung elternunabhängiger Ausbildungsförderung
1.) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 69, 190), der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (BVerwGE 60, 231) und der auch der Senat folgt, ist unter angemessener Vorbildung zu einem Beruf, welche die Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 1610 Abs. 2 BGB als Teil des Unterhalts schulden, eine Berufsausbildung zu verstehen, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des Kindes am besten entspricht.Eine Ausnahme besteht nur in besonderen Fällen (vgl. hierzu BGHZ 69, 190, 194) nach der Sachlage des Einzelfalles (…aaO, S. 195).
Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob die Erstausbildung den bei deren Aufnahme ersichtlichen Anlagen des Kindes entsprochen hatte, sondern auch darauf, ob im Verlaufe und bei Ende der Erstausbildung eine über das bisherige Berufsziel hinausweisende Begabung zutage getreten ist (BGH, Urt. v. 29.6.1977, FamRZ 1977, 629, 631 = NJW 1977, 1774, 1776; insoweit in BGHZ 69, 190, nicht abgedruckt), sich also bis zum Ende der ersten Ausbildung Anhaltspunkte für eine wesentlich höhere Ausbildungsfähigkeit des Kindes ergeben haben (…BGH, Urt. v. 14.1.1981, FamRZ 1981, 346, 347).
Denn angemessen (§ 1610 Abs. 2 BGB) ist nur die Berufsausbildung, die -- neben der Begabung und den Fähigkeiten -- (auch) dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht (BGHZ 69, 190, 192).
Bei alledem hat die für die Erfüllung der Unterhaltspflicht nach § 1610 Abs. 2 BGB entscheidende Frage, welche Vorbildung zu einem Beruf der Klägerin "angemessen" (BGHZ 69, 190, 192) war, aber nicht die gebotene Berücksichtigung gefunden.
Insbesondere ist nichts dafür ersichtlich, daß die Lehre als Zahntechnikerin dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen der Klägerin "am besten entsprochen" (BGHZ 69, 190, 192) hätte.
Daß die Finanzierung eines -- nach Lage des Falles grundsätzlich in Betracht kommenden -- Studiums der Klägerin den Eltern wirtschaftlich nicht zumutbar gewesen wäre (BGHZ 69, 190, 192), ist gleichfalls nicht ersichtlich.
Hat die Klägerin nach alledem mit der abgeschlossenen Lehre die ihr angemessene Vorbildung zu einem Beruf nicht erhalten, ergibt sich die Verpflichtung der Eltern zur Finanzierung der weiteren Ausbildung schon deshalb, weil diese ihre Unterhaltspflicht bislang noch nicht "in rechter Weise erfüllt" (BGHZ 69, 190, 194) haben.
Die Frage einer Verpflichtung der Eltern, eine weitere Ausbildung deshalb zu finanzieren, weil gesundheitliche Gründe einen Berufswechsel erforderten (vgl. hierzu BGHZ 69, 190, 194), stellt sich mithin ebensowenig wie das vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang angesprochene Problem, "ob die Eltern in jedem Fall in der Rangfolge vor der Solidargemeinschaft der Sozialversicherten stehen müssen" (S. 7 des angefochtenen Urteils).
Im übrigen ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des BGH eine Verpflichtung der Eltern, eine weitere Ausbildung zu finanzieren u.a. dann in Betracht kommt, wenn sich die Notwendigkeit eines Berufswechsels deshalb herausstellt, weil der zunächst erlernte Beruf aus Gründen, die bei Beginn der Ausbildung nicht vorhersehbar waren, keine ausreichende Lebensgrundlage bietet (BGHZ 69, 190, 194).
In diesem Urteil hat der BGH im Hinblick auf ein seit dem Erlaß des Urteils vom 29.6.1977 -- BGHZ 69, 190 -- zu beobachtendes verändertes Ausbildungsverhalten, welches u.a. dadurch gekennzeichnet ist, daß ein beabsichtigtes oder erwogenes Studium immer seltener unmittelbar an den Erwerb der Hochschulreife angeschlossen und stattdessen zunächst eine praktische Berufsausbildung aufgenommen wird -- sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle (vgl. UA S. 8/9), seine bisherige Rechtsprechung dahin modifiziert, daß der Unterhalt eines Kindes, das nach Erlangung der Hochschulreife zunächst eine praktische Ausbildung durchlaufen hat, auch die Kosten eines Hochschulstudiums umfaßt, wenn dieses mit den vorausgegangenen Ausbildungsabschnitten in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang steht und die Finanzierung des Ausbildungsganges den Eltern wirtschaftlich zumutbar ist.
Im übrigen hat der BGH an den Grundsätzen der Entscheidung BGHZ 69, 190 festgehalten.
- BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88
Finanzierung eines Hochschulstudiums
Geschuldet wird also die den Eltern wirtschaftlich zumutbare Finanzierung einer optimalen begabungsbezogenen Berufsausbildung ihres Kindes, die dessen Neigungen entspricht, ohne daß sämtliche Neigungen und Wünsche berücksichtigt werden müssen, insbesondere nicht die, die sich als nur flüchtig oder vorübergehend erweisen oder mit den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes oder den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern nicht zu vereinbaren sind (BGHZ 69, 190, 192 f.; Senatsurteil vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1150).Ferner hat er eine Unterhaltspflicht der Eltern in Betracht kommen lassen, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße Weiterbildung anzusehen ist und die Weiterbildung von vornherein angestrebt war oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung des Kindes deutlich wurde (vgl. BGHZ 69, 190 ff. sowie die Senatsurteile vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1115; 14. Januar 1981 IVb ZR 554/80 - FamRZ 1981, 346 und vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 547/80 - FamRZ 1981, 437 sowie die nicht veröffentlichten Urteile vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 568/80-, 11. März 1981 - IVb ZR 567/80-, 4. November 1981 - IVb ZR 635/80-, 18. April 1984 - IVb ZR 81/82).
bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, haben Eltern ihren Kindern nur für eine Berufsausbildung aufzukommen, deren Finanzierung sich in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hält (BGHZ 69, 190, 192; Senatsurteil vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 546/80 - FamRZ 1981, 344, 345;… vgl. auch RGRK/Mutschler, 12. Aufl. § 1610 Rdn. 10).
- OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15
Kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes für Studium nach abgeschlossener …
Eine Ausnahme besteht aber insoweit, als eine weitere Ausbildung sich im Einzelfall als eine bloße Weiterbildung darstellen kann, wenn die Weiterbildung von vornherein angestrebt war oder wenn erst während der ersten Ausbildung eine besondere Begabung des Kindes offenbar wurde (BGH FamRZ 1977, 629; FamRZ 1989, 853).Die Entscheidung, ob eine zu finanzierende Weiterbildung bzw. ein einheitlicher Ausbildungsweg vorliegt, ist im Rahmen einer Zumutbarkeitsabwägung aufgrund der Sachlage des konkreten Einzelfalls zu treffen (BGH FamRZ 1977, 629;… Wendel/Dose/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 9. Aufl. 2015, § 2 Rdnr. 98).
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.1989 - 7 S 865/89
Elternunabhängige Ausbildungsförderung - Erfüllung der Unterhaltspflicht
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 69, 190), der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (BVerwGE 60, 231) und der auch der Senat folgt, ist unter angemessener Vorbildung zu einem Beruf, welche die Eltern nach § 1610 Abs. 2 BGB als Teil des Unterhalts schulden, eine Berufsausbildung zu verstehen, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält.Eine Ausnahme hiervon hat der BGH nur unter besonderen Umständen angenommen (vgl. BGHZ 69, 190, 194/195).
Im Hinblick auf ein seit dem Erlaß des Urteils vom 29.6.1977 -- BGHZ 69, 190 -- zu beobachtendes verändertes Ausbildungsverhalten, welches u.a. dadurch gekennzeichnet ist, daß ein beabsichtigtes oder erwogenes Studium immer seltener unmittelbar an den Erwerb der Hochschulreife angeschlossen und stattdessen zunächst eine praktische Berufsausbildung aufgenommen wird -- sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle --, hat der BGH in dem Urteil vom 7.6.1989 -- IV b ZR 51/88 -- seine Rechtsprechung indessen dahin modifiziert, daß der Unterhalt eines Kindes, das nach Erlangung der Hochschulreife zunächst eine praktische Ausbildung durchlaufen hat, auch die Kosten eines Hochschulstudiums umfaßt, wenn dieses mit den vorausgegangenen Ausbildungsabschnitten in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang steht und die Finanzierung des Ausbildungsganges den Eltern wirtschaftlich zumutbar ist.
Denn der BGH hat -- von der o.a. Modifizierung (UA S. 8) abgesehen -- im übrigen an den Grundsätzen der Entscheidung BGHZ 69, 190 festgehalten.
Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob die Erstausbildung den bei deren Aufnahme ersichtlichen Anlagen des Kindes entsprochen hatte, sondern auch darauf, ob im Verlaufe und bei Ende der Erstausbildung eine über das bisherige Berufsziel hinausweisende Begabung zutage getreten ist (BGH, Urt. v. 29.6.1977, FamRZ 1977, 629, 631 = NJW 1977, 1774, 1776; insoweit in BGHZ 69, 190, nicht abgedruckt), sich also bis zum Ende der ersten Ausbildung Anhaltspunkte für eine wesentlich höhere Ausbildungsfähigkeit des Kindes ergeben haben (…BGH, Urt. v. 14.1.1981, FamRZ 1981, 346, 347).
Denn angemessen (§ 1610 Abs. 2 BGB) ist nur die Berufsausbildung, die -- neben der Begabung und den Fähigkeiten -- (auch) dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht (BGHZ 69, 190, 192).
Hieraus allein kann jedoch nicht gefolgert werden, die Mutter habe ihre Unterhaltspflicht gegenüber der Klägerin noch nicht in rechter Weise (BGHZ 69, 190, 194) erfüllt.
Denn zum einen kann auch bei einem -- wie im Falle der Klägerin -- gut bestandenen Abitur nicht in jedem Falle angenommen werden, nur ein Studium komme als optimale begabungsbezogene Berufsausbildung (BGHZ 69, 190, 192) in Betracht (vgl. hierzu etwa den Beschluß des Senats vom 8.4.1988 -- 7 S 3267/87 --).
Bei alledem hat jedoch die für die Erfüllung der Unterhaltspflicht nach § 1610 Abs. 2 BGB entscheidende Frage, welche Vorbildung zu einem Beruf der Klägerin "angemessen" (BGHZ 69, 190, 192) war, nicht die gebotene Berücksichtigung gefunden.
- BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93
Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule …
Ferner kommt eine weitergehende Unterhaltspflicht in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vornherein angestrebt war oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde (BGHZ 69, 190 f, 194 = FamRZ 1977, 629; Senatsurteile vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 = FamRZ 1980, 1115; vom 6. Februar 1991 - XII ZR 56/90 = FamRZ 1991, 931; weitere Nachweise in BGHZ 107, 376, 380 = FamRZ 1989, 853, 854). - BGH, 14.07.1999 - XII ZR 230/97
Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre
a) Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 69, 190, 192 f sowie zuletzt Senatsurteil vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671) schulden Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowohl ihren minderjährigen als auch den volljährigen Kindern nach § 1610 Abs. 2 BGB eine optimale begabungsbezogene Berufsausbildung, d.h. eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des einzelnen Kindes am besten entspricht. - BVerwG, 25.06.1986 - 5 B 78.85
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Nach dieser Rechtsprechung ist unter angemessener Vorbildung zu einem Beruf, die die Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 1610 Abs. 2 BGB als Teil des Unterhalts schulden, eine Berufsausbildung zu verstehen, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des Kindes am besten entspricht (BGH, Urteil vom 24. September 1980 - IV b ZR 506/80 - <FamRZ 1980, 1115> unter Hinweis auf BGHZ 69, 190).Eine Ausnahme besteht jedoch unter anderem dann, wenn sich herausstellt, daß die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte oder das Kind von den Eltern in einen unbefriedigenden, seiner Begabung nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt wurde (BGHZ 69, 190 [BGH 29.06.1977 - IV ZR 48/76]).
Hier kommt die Annahme, daß die Eltern ihrer Unterhaltspflicht mit der Finanzierung der ersten Ausbildung noch nicht vollständig nachgekommen sind, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter anderem dann in Betracht, wenn während dieser Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung des Auszubildenden deutlich geworden ist (BGHZ 69, 190 [BGH 29.06.1977 - IV ZR 48/76]).
Auch nach dem vom Kläger zitierten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1977 handelt es sich im übrigen bei der Bewertung einer weiteren Ausbildung als bloße Weiterbildung um eine in tatrichterlicher Verantwortung auf Grund der Sachlage des Einzelfalls und im Rahmen einer Zumutbarkeitsabwägung zu treffende Entscheidung (BGHZ 69, 190 [BGH 29.06.1977 - IV ZR 48/76]).
Daraus ergibt sich ohne weiteres, daß dieses Kriterium als "Einschränkung" gedacht ist (so ausdrücklich BGHZ 69, 190 [BGH 29.06.1977 - IV ZR 48/76]) und nicht den Sinn hat, die Unterhaltspflicht der Eltern zu erweitern.
- BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 547/80
Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz …
- BVerwG, 30.04.1987 - 5 B 103.86
Bafög - Ausbildungsförderung - Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht - …
- BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 546/80
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein …
- BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83
Weitere Ausbildung - Förderungsfähigkeit
- BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83
Verwirkung rückständigen Unterhalts
- BFH, 16.04.2002 - VIII R 50/01
Kindergeldauszahlung an begünstigtes Kind
- BGH, 23.05.2001 - XII ZR 148/99
Ausbildungsunterhalt für ein Studium nach Abschluss einer Ausbildung zur …
- BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 63.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beachtenswerte Neigungen eines …
- BFH, 04.12.2001 - III R 47/00
EStG § 33a Abs. 1
- BGH, 12.05.1993 - XII ZR 18/92
Kein Zusammenhang zwischen Lehre zum Industriekaufmann und Studium des …
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.1989 - 7 S 547/89
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
- BGH, 10.10.1990 - XII ZR 111/89
Lehre, Besuch der Fachoberschule und Studium als einheitliche Berufsausbildung
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.1989 - 7 S 39/89
Elternunabhängige Ausbildungsförderung - Erfüllung der Unterhaltspflicht
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.1989 - 7 S 345/89
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
- OLG München, 07.06.1989 - 12 UF 640/89
- BGH, 11.03.1981 - IVb ZR 567/80
Angemessenheit der Ausbildung - Pflicht zur Finanzierung einer weiteren …
- BVerwG, 14.11.1996 - 5 C 35.95
Ausbildungsförderungsrecht - Regelungsgegenstand des § 36 Abs. 1 S. 2 BAföG , …
- BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93
Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung - …
- BGH, 12.06.1991 - XII ZR 163/90
Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt; Aufnahme eines Medizinstudiums …
- OLG Stuttgart, 16.07.1996 - 15 WF 271/96
Anspruch eines Kindes auf Unterhalt zur Weiterbildung zum Handwerksmeister
- OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03
Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt
- BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89
Finanzierung einer Zweitausbildung
- BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 537/80
Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern gegenüber unverheirateten Kindern
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1990 - 7 S 2375/89
Ausbildungsförderung: elternunabhängige Förderung; Erfüllung der …
- BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt für ein Hochschulstudium
- OLG Hamm, 30.10.1980 - 7 UF 275/80
- BGH, 23.10.1991 - XII ZR 174/90
Keine angemessene Vorbildung zum Beruf bei zweijährigem Wehrdienst eines …
- BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 506/80
Anspruch eines Kindes gegen die Eltern auf Finanzierung des Hochschulstudiums - …
- BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78
Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender …
- BGH, 06.02.1991 - XII ZR 56/90
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach Abschluß einer den Neigungen und …
- FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 2210/17
Kinder in Berufsausbildung - Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer …
- BVerwG, 14.09.1994 - 11 B 91.94
Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung rechtlichen Gehörs auf …
- BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84
Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen …
- BVerwG, 14.11.1996 - 5 C 36.95
Ausbildungsförderung im Wege der Vorausleistung - Rechtmäßigkeit einer Ablehnung …
- BVerwG, 20.12.1990 - 5 B 98.89
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Verwaltungsverfahrensrecht - …
- BVerwG, 11.02.1993 - 11 B 5.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 554/80
Anspruch eines Bundeslandes auf Erstattung von Ausbildungsförderungsbeträgen - …
- BVerwG, 09.04.1986 - 5 B 33.85
Anspruch auf Förderung eines Soziologiestudiums - Verfassungsrechtliche Bedenken …
- SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
- BGH, 28.03.1979 - IV ZR 58/78
Inanspruchnahme der Eltern nach BAföG für die Vergangenheit
- BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 83/88
Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt bei Verzögerung der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - L 3 U 208/08
Hinterbliebenenrente; mehrere Hinterbliebene; Höchstbetrag; Unterhaltspflicht; …
- BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 544/80
Grenzen des Trennungsunterhalts
- VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834
Wohngeldrecht; Prozesskostenhilfe; alleinerziehende, getrennt lebende Studentin; …
- BVerwG, 15.02.1985 - 5 B 15.84
Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens der Eltern bei der Gewährung von …
- BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
Vereinbarkeit der Anrechnung von Elterneinkommen auf den Bedarf an …
- OLG Oldenburg, 20.08.1985 - 5 UF 39/85
Förderung der Weiterbildung; Medizinstudium; Unterhaltsverpflichteter; …
- BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79
Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch …
- OLG Stuttgart, 16.03.1979 - 15 UF 198/78
Anspruch auf Unterhalt als Bezahlung weiterer Ausbildungskosten eines Sohnes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1993 - 16 A 826/92
Ausbildungsförderung
- BGH, 22.12.1982 - IVb ZR 320/81
Recht des Unterhaltspflichtigen auf Beendigung der Erwerbstätigkeit und Aufnahme …
- OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
Ausbildungsunterhalt - Unterhaltsanspruch für zweite Ausbildung - …
- BGH, 20.03.1985 - IVb ZR 10/84
Gewährung einer angemessenen Ausbildung - Verpflichtung zur Finanzierung einer …
- OLG Hamburg, 18.01.1983 - 2 UF 142/82
Orientierungsphase; Minderjähriger; Unterhaltsrechtliche Zubilligung; Wechsel des …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1993 - 5 L 73/92
Ausbildung; Elektroanlagenistallateur; Energieanlagenelektriker; Begabung; …
- OLG Hamburg, 24.11.1982 - 2 UF 107/82
- OLG Frankfurt, 19.01.1982 - 3 UF 115/81
Anspruch auf zweite Ausbildung; Berufsausbildung; Wunschberuf ohne …
- OLG Hamm, 07.05.1980 - 6 UF 598/79
- FG München, 07.03.1996 - 11 K 949/94
Abzug von Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung des Sohnes; …
- BVerwG, 15.05.1991 - 5 C 23.88
Ausbildungsförderung - Vorausleistungswege - Rückzahlung von Darlehn - …
- BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 81/82
Maßgeblichkeit der Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung von Eltern - …
- BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 14/82
Geltendmachung von übergeleiteten Unterhaltsansprüchen durch das Land gegenüber …
- BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 568/80
Unterhaltsanspruch gegen Eltern auf Finanzierung eines Hochschulstudiums - …
- BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 24.78
Ausbildungsförderung - Ausbildungsabschluss - Erwerbstätigkeit
- BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 9.77
Unterhaltsansprüche - Rechtmäßige Überleitung - Ausbildungsförderung
- BVerwG, 10.01.1990 - 5 B 142.89
Verpflichtung der Eltern zur Finanzierung einer zweiten Ausbildung - Kein Indiz …
- FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
Kinder in Berufsausbildung - Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer …
- VG Berlin, 03.07.2013 - 27 K 35.13
Rundfunkgebührenbefreiung aus Härtegründen
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 389/96
Nachweis des Elterneinkommens - Auskunftsverweigerung der Eltern - Folge der …
- BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80
Leistungsbescheide bei Lehrstellenwechsel werden Gegenstand des Verfahrens
- BGH, 15.06.1994 - XII ZR 38/93
Rechtsnatur einer Klage auf Unterhalt nach Vereinbarung eines …
- BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 90.80
Ausbildungsförderung - Ablehnung des Antrags - Abschluss berufsqualifizierender …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1996 - 25 A 2417/93
Vermutungsregel; Gewährung einer Mietbeihilfe
- BGH, 28.01.1980 - II ZR 39/79
Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Geschäftsbesorgungsvertrages - …
- BVerwG, 20.12.1990 - 5 ER 650.89
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung …
- BVerwG, 17.05.1988 - 5 B 69.88
Weitere Ausbildung - Elternunabhängige Ausbildungsförderung - …
- BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 91.80
Förderungen für eine weitere Ausbildung nach dem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06
staatliche Ausbildungsförderung
- OVG Hamburg, 21.06.2006 - 4 So 68/06
Familienrechtlicher Anspruch auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses
- OLG Karlsruhe, 10.05.2000 - 2 WF 57/00
Studium, angemessene Vorbildung zum Beruf, berufsqualifizierender Abschluß, …
- OLG Frankfurt, 21.01.1993 - 1 UF 146/92
Unterhaltsanspruch gegen die Eltern bei Zweitstudium infolge Berufswechsel aus …
- BVerwG, 09.07.1992 - 5 B 38.92
Ausschluss der elterlichen Unterhaltspflicht - Ergänzende Förderung eines …
- BVerwG, 29.01.1992 - 5 B 9.92
Elterliche Unterhaltspflicht - Anspruch eines Kindes auf Ausbildung - Darlegung …
- BVerwG, 25.07.1986 - 5 B 102.85
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.02.1985 - 5 B 3.84
Voraussetzungen einer Ausbildungsförderung nach dem …
- BVerwG, 01.08.1984 - 5 B 148.83
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund grundsätzlicher …
- LSG Hessen, 17.09.1981 - L 1 Kg 1023/80
Kindergeld; Unterbrechung; Zweitstudium; Parkstudium; Verzögerung; Studienplatz; …
- BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 9.78
Unterhaltsanspruch - Negativ-Evidenz - Rechtmäßigkeit der Überleitung - …
- OLG Köln, 29.11.1993 - 27 WF 118/93
Unterhaltspflicht für weitere Ausbildung - Unterhalt, volljähriges Kind, weitere …
- BVerwG, 03.07.1990 - 5 B 53.90
Qualifizierung des Ausbildungsweges Lehre-Fachabitur bzw. fachgebundene …
- BVerwG, 31.07.1986 - 5 B 41.85
Anforderungen an die Zumutbarkeit der Finanzierung des Studiums durch die Eltern …
- OLG Schleswig, 24.09.1985 - 8 UF 106/83
- VGH Hessen, 11.06.1996 - 9 UE 1985/95
Elternunabhängige Ausbildungsförderung - Erfüllung der Unterhaltspflicht - …
- OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 15 UF 57/91
Kindesunterhalt - Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für Lehre und nachfolgendes …
- BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 65.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch des Kindes gegen …
- OLG Hamburg, 25.11.1985 - 2 WF 147/85
Ausbildungsunterhalt; Kosten einer privaten Realschule; Wirtschaftliche …
- OLG Frankfurt, 26.06.1985 - 2 UF 313/84
Elternteile; Arbeit im im gemeinschaftlichen Betrieb; Unterhaltsverpflichtung zu …
- BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 5.77
Anforderungen an die Überleitung von Unterhaltsansprüchen nach dem …
- AG Siegen, 21.07.2011 - 15 F 757/11
Kindesunterhalt, Studium, Ausbildung als angemessene Vorbildung
- OLG Saarbrücken, 29.01.1998 - 6 UF 84/97
- VGH Hessen, 06.02.1990 - 9 UE 2323/88
Zur elternunabhängigen Ausbildungsförderung nach abgeschlossener Lehre
- OVG Bremen, 27.10.1987 - 2 BA 27/87
Elternunabhängige Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); …
- BVerwG, 18.05.1987 - 5 B 44.87
Begründung einer unzureichenden Sachaufklärung hinsichtlich der Finanzierung …
- OLG Frankfurt, 07.04.1987 - 3 UF 291/85
Volljähriges Kind in Ausbildung; Ausschöpfung eigenen Vermögens; Erwerb durch …
- OLG Nürnberg, 11.11.1980 - 11 UF 1812/80
- BGH, 07.02.1979 - IV ZB 118/78
Zuständiges Berufungsgericht für übergeleitete gesetzliche Unterhaltsansprüche …
- OVG Niedersachsen, 18.01.1994 - 10 L 313/92
Voraussetzungen; Ausbildungsförderung; Unterhaltspflicht; Eltern; Finanzierung; …
- VGH Hessen, 28.04.1992 - 9 UE 4497/88
Elternunabhängige Förderung bei sogenannten Mittlere …
- OLG Düsseldorf, 20.09.1985 - 3 UF 5/85
- OLG Stuttgart, 29.11.1983 - 17 UF 221/83
Anspruch auf Gewährung von Unterhalt eines Kindes gegen die vom Vater geschiedene …
- OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97
Ausbildungsunterhalt, Verhältnisse wirtschaftliche
- VGH Baden-Württemberg, 05.03.1990 - 7 S 1047/89
Ausbildungsförderung: elternunabhängige Förderung; Ausschöpfen der Begabung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1989 - 16 A 2726/86
- OLG Karlsruhe, 26.11.1987 - 16 UF 58/87
Unterhaltsanspruch
- OLG Frankfurt, 15.07.1985 - 5 UF 107/84
Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes nach Schulwechsel in eine Privatschule …
- KG, 11.09.1984 - 17 UF 2474/84
Anspruch; Unterhalt; Schulabschluss; Jugendlicher; Eltern; Ausbildung
- OLG Frankfurt, 06.04.1984 - 1 UF 244/83
An Land übergeleiteter Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt bei Studium …
- OLG Nürnberg, 28.10.1980 - 7 UF 1749/80
Rückerstattung von Ausbildungsförderungsbeiträgen; Verpflichtung der Eltern zur …
- OLG Zweibrücken, 12.06.1980 - 6 UF 25/80
Erststudium; Zweitstudium; Augenleiden; Graphikstudium; Unterhaltspflicht; …
- OVG Niedersachsen, 15.10.1998 - 10 L 3025/96
BAföG; Vorbehaltsauflösung
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.1990 - 7 S 894/90
Bei Möglichkeit der Vorausleistung gem BAföG § 36 kein Anordnungsgrund für …
- VGH Baden-Württemberg, 31.10.1988 - 7 S 2018/88
Elternunabhängige Förderung: Fachhochschulstudium der Augenoptik als …
- OLG Frankfurt, 06.02.1987 - 5 WF 378/86
Umfang des Ausbildungsunterhalts
- OLG Karlsruhe, 03.01.1984 - 16 WF 295/83
Unterhaltsbedarf; BaföG-Leistungen; Einkommen; Anrechnung des Einkommens; …
- BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 635/80
Unterhaltspflicht der Eltern bei einer zweiten Ausbildung bei bereits erfolgreich …
- OLG Stuttgart, 04.11.1980 - 18 UF 160/80
Unterhaltspflichten eines Vaters für seine beiden bereits volljährigen Söhne; …
- OLG Nürnberg, 14.10.1980 - 11 UF 1812/80
Ansprüche von Kindern auf Unterhaltszahlungen; Unterhaltsanspruch eines …
- VG Berlin, 15.01.1980 - 16 A 249.79
Zahlung von Anwärterverheiratetenzuschlag zum Grundbetrag bei erhöhtem …
- OLG Düsseldorf, 12.06.1986 - 4 UF 4/86
- OLG Düsseldorf, 05.11.1985 - 6 UF 131/85
- OLG Bamberg, 02.03.1983 - 2 WF 16/83
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei unterhaltsrechtlichen Ansprüchen; …
- OLG Koblenz, 20.10.1982 - 13 WF 900/82
- OLG Köln, 22.05.1981 - 25 UF 37/81
Unterhaltsrecht; Unterhaltszahlungen; Reduzierung; Verhalten des …
- OLG Celle, 26.02.1981 - 12 UF 212/80
- OLG Karlsruhe, 11.12.1980 - 16 UF 85/80
Anspruch auf Unterhaltszahlungen; Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung neben …
- OLG Düsseldorf, 29.10.1980 - 2 UF 352/78
Studium; Finanzierung; Begabung; Wirtschaftliche Verhältnisse
- OLG Stuttgart, 11.10.1977 - 15 AR 6/77
Unveränderte gesetzliche Unterhaltspflicht des Vaters bei Übergang des …
- VG Berlin, 08.01.2013 - 3 L 295.12
Prozesskostenhilfe für Rechtsstreit wegen Zulassung zum Studium
- AG Langenfeld, 10.11.2005 - 9 F 61/05
- VG München, 10.01.2001 - M 30 K 99.4156
Verschonen der Eltern vor einer Anrechnung ihres Einkommens und Vermögens nach …
- OLG Dresden, 04.05.1994 - 11 UF 26/94
Anspruch des Kindes auf Zweitausbildung in den neuen Bundesländern
- VG Berlin, 08.01.2013 - 3 K 296.12
- VG Würzburg, 25.06.1982 - W 3 K 82 A.0151
Anspruch auf Ausbildungsförderung ohne Anrechnung elterlichen Einkommens; …