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   BGH, 06.07.1977 - IV ZR 17/76   

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https://dejure.org/1977,1199
BGH, 06.07.1977 - IV ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,1199)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1977 - IV ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,1199)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1977 - IV ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,1199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatzanspruch eines vermeintlichen Testamentsvollstreckers - Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbseheins ohne Testamentsvollstreckervermerk - Anforderungen an die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 235
  • NJW 1977, 1726
  • MDR 1977, 920
  • DNotZ 1978, 490
  • DB 1977, 1992
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 18.11.1904 - II 90/04

    Auferlegung der Kosten eines vom Nebenintervenienten eingelegten unbegründeten

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - IV ZR 17/76
    Obwohl er selbst kein Rechtsmittel eingelegt hatte, konnte der Kläger daher nachträglich sich am Berufungsverfahren beteiligen, Anträge stellen und gestellte Anträge abändern (RGZ 59, 173; BGH NJW 1968, 743, 746; Wieczorek a.a.O. § 67 Anm. D II).
  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 30/67

    Gesellschafterversammlung

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - IV ZR 17/76
    Obwohl er selbst kein Rechtsmittel eingelegt hatte, konnte der Kläger daher nachträglich sich am Berufungsverfahren beteiligen, Anträge stellen und gestellte Anträge abändern (RGZ 59, 173; BGH NJW 1968, 743, 746; Wieczorek a.a.O. § 67 Anm. D II).
  • BGH, 05.04.1976 - III ZR 79/74

    Klage auf Vergütung der Tätigkeit als Rechtsanwalt - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - IV ZR 17/76
    In derartigen Fällen ist in der Regel nämlich als Parteiwille anzunehmen, daß der Vertrag im übrigen aufrecht erhalten bleiben soll, weil andernfalls Ansprüche des Auftraggebers auf Vertragserfüllung und Schadensersatz wegen schuldhafter Vertragsverletzung entfallen würden (BGH WM 1976, 1135, 1137; WM 1977, 551, 553).
  • BGH, 16.02.1977 - IV ZR 55/75

    Vereinbarkeit von Anwaltseigenschaft und Abschluss eines Maklervertrages -

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - IV ZR 17/76
    In derartigen Fällen ist in der Regel nämlich als Parteiwille anzunehmen, daß der Vertrag im übrigen aufrecht erhalten bleiben soll, weil andernfalls Ansprüche des Auftraggebers auf Vertragserfüllung und Schadensersatz wegen schuldhafter Vertragsverletzung entfallen würden (BGH WM 1976, 1135, 1137; WM 1977, 551, 553).
  • KG, 28.03.1974 - 22 U 2623/73

    Vorfahrt; Zeichen 306 und 206; Fahrbahnrand; Ausschauhalten; Hauptpartei;

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - IV ZR 17/76
    Vielmehr wirkte die von dem Nebenintervenienten eingelegte Berufung auch zu seinen Gunsten und brachte ihn in die Stellung eines Berufungsklägers (KG VersR 1975, 452, 453; Thomas/Putzo a.a.O. § 67 Anm. 2 d; Stein/Jonas a.a.O. § 67 Anm. II 5 b).
  • RG, 20.07.1936 - VI 4/36

    1. Zum Verfahren bei der Bewilligung des Armenrechts für den Berufungsrechtszug.

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - IV ZR 17/76
    Eine Klägerücknahme hindert die Partei nämlich nicht, den zurückgenommenen Anspruch im selben Verfahren erneut geltend zu machen (RGZ 152, 37, 46; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 271 Anm. 5 A).
  • OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 144/16

    Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur

    Vielmehr ist durch Auslegung der letztwilligen Verfügung (§ 133 BGB) zu ermitteln, ob die Testamentsvollstreckung im Falle der Erbschaftsausschlagung nach dem Willen des Erblassers enden sollte (BGHZ 69, 235/238).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - L 31 AS 1774/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Während es sich bei den Erstattungsforderungen des Beklagten um Zahlungsansprüche handelt, stellt sich der Anspruch des Klägers aus § 63 SGB X als Freistellungsanspruch dar, gegen den - nach der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des BGH, gegen deren Übernahme keine Bedenken bestehen, - wegen fehlender Gleichartigkeit der Ansprüche eine Aufrechnung unzulässig ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009, IX ZR 135/08, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 3; Urteil vom 6. Juli 1977, IV ZR 17/76, veröffentlicht in juris dort Rdnr. 51; vgl. auch Palandt/Grüneberg, § 387 BGB, Rdnr. 10).
  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 285/02

    Erstattung von Prozeßkosten innerhalb einer Erbengemeinschaft

    Die Revision weist zutreffend darauf hin, daß für die Kosten des hier von den Klägern geführten Prozesses nichts anderes gelten kann als für die gerichtliche Geltendmachung einer Nachlaßforderung durch einen Testamentsvollstrecker, der den ganzen Nachlaß verwaltet: Die dadurch verursachten Kosten sind, soweit sie den Testamentsvollstrecker nicht etwa wegen überflüssigen oder leichtfertigen Prozessierens nach § 2219 BGB selbst treffen, vom Nachlaß zu tragen, auch wenn der Prozeß verloren geht (BGHZ 69, 235, 241; BGH Urteil vom 7. November 1966 - III ZR 48/66 - WM 1967, 25, 29 unter III 2; Staudinger/Reimann, BGB [1995], § 2218 Rdn. 31; MünchKomm/Brandner, aaO § 2218 Rdn. 19 m.w.N.; Soergel/Damrau, BGB 12. Aufl. § 2218 Rdn. 13).
  • BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 229/85

    Ernennung eines Sozius des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker;

    Denn der Testamentsvollstrecker hat ein eigenständiges Recht, den letzten Willen des Erblassers zu verwirklichen und zu verteidigen (BGHZ 69, 235, 241).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - L 29 AS 1928/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Sodann ist ebenfalls höchstrichterlich geklärt, dass es an der Voraussetzung einer gleichartigen Forderung gemäß § 387 BGB fehlt - danach bewirkt die Aufrechnung, dass Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt als erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind -, wenn eine Geldforderung einem Freistellungsanspruch gegenüber steht (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - IX ZR 135/08 juris Rn. 3; Urteil vom 6. Juli 1977 - IV ZR 17/76 - Rn. 51; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 288/13 - juris Rn. 31).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - L 18 AS 232/17

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bei höchstrichterlich bereits

    Sodann ist ebenfalls höchstrichterlich geklärt, dass es an der Voraussetzung einer gleichartigen Forderung gemäß § 387 BGB fehlt - danach bewirkt die Aufrechnung, dass Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt als erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind -, wenn eine Geldforderung einem Freistellungsanspruch gegenüber steht (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - IX ZR 135/08 juris Rn. 3; Urteil vom 6. Juli 1977 - IV ZR 17/76 - Rn. 51; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 288/13 - juris Rn. 31).
  • OLG Köln, 10.01.2012 - 24 U 104/10

    Rechtsstellung des Treuhänders bei Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger

    Eine Aufrechnung kommt gegenüber dem erstinstanzlich geltend gemachten Freistellungsanspruch schon deshalb nicht in Betracht, weil der in erster Instanz geltend gemachte Anspruch der Klägerin auf Freistellung und die dem gegenüber von den Beklagten zur Aufrechnung gestellten, auf Zahlung gerichteten Schadensersatzansprüche nicht gleichartig im Sinne des § 387 BGB sind (vgl. nur BGH, Beschl. v. 9.7.2009, IX ZR 135/08, MDR 2009, 1251; Urt. v. 6.7.1977, IV ZR 17/76, BGHZ 69, 235 ff., juris Rn51; Palandt-Grüneberg, § 387 BGB Rn10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - L 20 AS 554/18

    Unzulässigkeit der Aufrechnung eines Freistellungsanspruchs von Kosten des

    Des Weiteren ist höchstrichterlich geklärt, dass es an der Voraussetzung einer gleichartigen Forderung gemäß § 387 BGB fehlt, wenn eine Geldforderung einem Freistellungsanspruch gegenübersteht (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009, IX ZR 135/08, Rn. 3, juris; Urteil vom 6. Juli 1977, IV ZR 17/76, Rn. 51, juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2015, L 6 AS 288/13, Rn. 31, juris), weil ein Freistellungsanspruch auf ein Tun schlechthin, also auf eine ersetzbare Handlung, gerichtet ist, die nach § 887 Zivilprozessordnung - ZPO - zu vollstrecken ist, und es sich damit nicht um einen Anspruch auf Zahlung einer Geldleistung, deren Vollstreckung nach §§ 803 bis 882a ZPO zu erfolgen hat, handelt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2018, L 32 AS 523/18 NZB, Rn. 18, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2016, L 31 AS 1774/16, Rn. 31, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - L 18 AS 326/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Sodann ist ebenfalls höchstrichterlich geklärt, dass es an der Voraussetzung einer gleichartigen Forderung gemäß § 387 BGB fehlt - danach bewirkt die Aufrechnung, dass Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt als erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind -, wenn eine Geldforderung einem Freistellungsanspruch gegenüber steht (vgl BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - IX ZR 135/08 - juris - Rn 3; Urteil vom 6. Juli 1977 - IV ZR 17/76 - juris - Rn 51; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 288/13 - juris - Rn 31).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2006 - 2 U 28/06

    Organhaftung des Vereins: Verletzung von Fürsorgepflichten eines Vereins

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1977, 1726ff. und 1984, 2573) bestehe auch ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB.
  • OLG Oldenburg, 26.09.1995 - 5 U 86/95

    Erstattung von Kosten eines Verfahrens; Entlassung eines Testamentsvollstreckers;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - L 18 AS 767/18

    Aufrechnung der Behörde gegen einen Kostenerstattungsanspruch aus einem

  • KG, 17.05.2013 - 9 U 110/12

    Insolvenzverfahren: Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten einer

  • LG Düsseldorf, 27.07.2007 - 20 S 39/07

    Freistellung von der Kostenlast des Beschwerdeverfahrens bei wirksamer Ernennung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2016 - L 9 AS 422/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2016 - L 9 AS 423/16
  • BVerwG, 04.01.1995 - 4 PKH 5.94

    Rechtsmittel

  • LG Braunschweig, 22.06.1987 - 8 T 41/87

    Konstitutive Wirkung einer Entscheidung hinsichtlich des Personenstandes eines

  • BayObLG, 12.10.1979 - BReg. 1 Z 54/79

    Von der gesetzlichen Regel des § 1757 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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